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   BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14   

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BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14 (https://dejure.org/2015,20741)
BAG, Entscheidung vom 27.05.2015 - 5 AZR 137/14 (https://dejure.org/2015,20741)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 (https://dejure.org/2015,20741)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 4 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG, § 397 Abs 2 BGB, Art 5 EGRL 104/2008
    Equal pay - Prozessvergleich - Ausgleichsklausel

  • IWW

    § 10 Abs. 4 AÜG, § ... 9 Nr. 2 AÜG, § 9 Nr. 2 Halbs. 2 AÜG, § 19 AÜG, § 10 AÜG, § 397 Abs. 2 BGB, RL 2008/104/EG, Art. 5 RL 2008/104/EG, § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG, § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 310 Abs. 3 BGB, Art. 267 AEUV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsnatur von auch unbekannte Ansprüche erfassenden Abgeltungsklauseln in einem gerichtlichen Vergleich

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ausschluss von Equal-pay-Ansprüchen durch Ausgleichsklausel in gerichtlichem Vergleich

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Ausgleichsklausel bringt unbekannten Anspruch zum Erlöschen

  • Betriebs-Berater

    Umfang von Ausgleichsklauseln im Prozessvergleich

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Ausgleichsklausel bringt unbekannten Anspruch zum Erlöschen

  • bag-urteil.com

    Equal pay - Prozessvergleich - Ausgleichsklausel

  • rewis.io

    Equal pay - Prozessvergleich - Ausgleichsklausel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur von auch unbekannte Ansprüche erfassenden Abgeltungsklauseln in einem gerichtlichen Vergleich

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Globale Ausgleichsklausel im Prozessvergleich führt regelmäßig zum Erlöschen von Ansprüchen auf equal pay

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgleichsklausel im Prozessvergleich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausgleichsklausel und der Anspruch auf equal pay

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) - Prozessvergleich - Ausgleichsklausel

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Equal Pay Anspruch durch Erledigungsklausel möglich

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergleich mit Ausgleichsklausel erfasst auch equal-pay Ansprüche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 382
  • NJW 2015, 2990
  • ZIP 2015, 1895
  • NZA 2015, 1125
  • BB 2015, 2099
  • BB 2015, 2173
  • DB 2015, 2032
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14
    § 1 a) des Arbeitsvertrags verweist auf wegen der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP unwirksame Tarifverträge (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 12 ff., BAGE 144, 306) .

    Die "tariflichen" Entgeltbestimmungen sind auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 35, BAGE 144, 306) .

    Zu den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis gehören alle Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehungen gegeneinander haben, ohne dass es auf die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage ankäme (BAG 21. Januar 2010 - 6 AZR 556/07 - Rn. 19 mwN; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 39, BAGE 144, 306) .

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14
    Sowohl § 9 Nr. 2 Halbs. 2 AÜG aF als auch § 10 AÜG aF setzen eine eigenständige Vergütungsabrede voraus (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 34) .

    Zwar kann eine vom Arbeitgeber gestellte allgemeine Geschäftsbedingung, die den Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt rückwirkend ausschließt und einen einseitig den Leiharbeitnehmer treffenden, kompensationslosen Verzicht auf bereits entstandene Ansprüche auf equal pay bezweckt, eine zur Unwirksamkeit der Bestimmung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB führende unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen (vgl. BAG 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 24) .

  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14
    a) Für den vorliegenden Rechtsstreit ist keine Frage des Unionsrechts entscheidungserheblich, was Voraussetzung für eine Vorlagepflicht wäre (vgl. BVerfG 2. Februar 2015 - 2 BvR 2437/14 - Rn. 23) .
  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11

    Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14
    Ist der Anspruch entstanden bildet er, auch wenn er auf gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Leiharbeitnehmers beruht, einen Teil des Vermögens des Arbeitnehmers und unterscheidet sich in rechtlicher Hinsicht nicht von anderen Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber (vgl. zum Urlaubsabgeltungsanspruch BAG 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 14, BAGE 145, 107) .
  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14
    Diese dürfen nicht weniger günstig gestaltet sein als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Grundsatz der Äquivalenz), und dürfen die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - Rn. 25, Slg. 2010, I-7003) .
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14
    a) Ausgleichsklauseln in gerichtlichen Vergleichen, die ausdrücklich auch unbekannte Ansprüche erfassen sollen und auf diese Weise zu erkennen geben, dass die Parteien an die Möglichkeit des Bestehens ihnen nicht bewusster Ansprüche gedacht und auch sie in den gewollten Ausgleich einbezogen haben, sind - anders als solche in Ausgleichsquittungen (vgl. hierzu BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 17, BAGE 146, 217)  - regelmäßig als umfassender Anspruchsausschluss in Form eines konstitutiven negativen Schuldanerkenntnisses zu verstehen (vgl. BAG 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 24; 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 49, BAGE 134, 111) .
  • BAG, 05.04.1973 - 5 AZR 574/72

    Allgemeine Ausgleichsklausel - Prozeßvergleich - Ausschluß von Ansprüchen auf

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14
    Der beurkundete Vergleichswille wäre wertlos, wenn über den beurkundeten Inhalt hinausgehende Ansprüche Quelle eines neuen Rechtsstreits sein könnten (BAG 5. April 1973 - 5 AZR 574/72 -; 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 30) .
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14
    a) Ausgleichsklauseln in gerichtlichen Vergleichen, die ausdrücklich auch unbekannte Ansprüche erfassen sollen und auf diese Weise zu erkennen geben, dass die Parteien an die Möglichkeit des Bestehens ihnen nicht bewusster Ansprüche gedacht und auch sie in den gewollten Ausgleich einbezogen haben, sind - anders als solche in Ausgleichsquittungen (vgl. hierzu BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 17, BAGE 146, 217)  - regelmäßig als umfassender Anspruchsausschluss in Form eines konstitutiven negativen Schuldanerkenntnisses zu verstehen (vgl. BAG 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 24; 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 49, BAGE 134, 111) .
  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14
    Der beurkundete Vergleichswille wäre wertlos, wenn über den beurkundeten Inhalt hinausgehende Ansprüche Quelle eines neuen Rechtsstreits sein könnten (BAG 5. April 1973 - 5 AZR 574/72 -; 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 30) .
  • LAG Nürnberg, 16.10.2013 - 4 Sa 288/13

    Equal-Pay - Abgeltungsklausel - Gerichtlicher Vergleich - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 16. Oktober 2013 - 4 Sa 288/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.06.2009 - 10 AZR 707/08

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

  • BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 63/14

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht

  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 99/04

    Auslegung eines Vergleichs - Freistellung

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Die Streitfrage, ob die Auslegung des materiell-rechtlichen Inhalts eines Prozessvergleichs durch das Landesarbeitsgericht der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt (so zB BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 18 mwN, BAGE 151, 382; 22. Mai 2003 - 2 AZR 250/02 - zu II 3 der Gründe; 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 102, 103; 9. Oktober 1996 - 5 AZR 246/95 - zu 4 der Gründe) oder sie nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (so zB BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 14; 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11 - Rn. 55; 15. September 2004 - 4 AZR 9/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 112, 50; offengelassen von BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 43; 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 23, BAGE 153, 365; 10. Dezember 2014 - 10 AZR 63/14 - Rn. 17) , bedarf vorliegend keiner abschließenden Klärung.

    Die Parteien wollen, wenn in einem gerichtlichen Vergleich eine umfassende, sich auf alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erstreckende Ausgleichsklausel aufgenommen und nicht nur der Rechtsstreit erledigt wird, in der Regel das Arbeitsverhältnis abschließend umfassend bereinigen und alle Ansprüche erledigen (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 21, BAGE 151, 382; 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 30; 5. April 1973 - 5 AZR 574/72 -) .

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem

    Dabei unterliegt die Auslegung typischer Klauseln in Prozessvergleichen, die zur Beilegung einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten verwendet werden, selbst wenn der materielle Regelungsgehalt des Vergleichs ausschließlich individuell bestimmt ist, der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung (BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 18 mwN, BAGE 151, 382; GMP/Müller-Glöge ArbGG 9. Aufl. § 73 Rn. 22; ErfK/Koch 19. Aufl. ArbGG § 73 Rn. 8; Düwell/Lipke/Düwell ArbGG 5. Aufl. § 73 Rn. 53; aA etwa GK-ArbGG/Mikosch Stand Juni 2018 § 73 Rn. 43a mwN auch zu abw. Rspr.) .

    (3) Der Vergleich enthält zudem keine Abgeltungs- bzw. Ausgleichsklausel dahingehend, dass mit ihm alle oder zumindest alle finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung abgegolten sind (zum Rechtscharakter derartiger Klauseln in gerichtlichen Vergleichen vgl. zB BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 21 mwN, BAGE 151, 382) und auf diese Weise hinreichend deutlich erkennbar wäre, dass die vereinbarte Freistellung auch zum Zwecke der Erfüllung des Freizeitausgleichsanspruchs zum Abbau des Arbeitszeitkontos erfolgen sollte.

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 456/20

    Urlaubsabgeltung - Verjährung

    Eine solche Abgeltungsklausel ist - anders als in Fällen eines bereits zwischen den Parteien bestehenden Rechtsstreits (vgl. zu einer Ausgleichsklausel im gerichtlichen Vergleich BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 21, BAGE 151, 382)  - bei objektiver Auslegung als deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis aufzufassen (vgl. BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 19, BAGE 146, 217) .
  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19

    Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

    Der Senat kann offenlassen, ob die Auslegung des materiell-rechtlichen Inhalts eines Prozessvergleichs durch das Landesarbeitsgericht der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt (so zB BAG 20. November 2019 - 5 AZR 578/18 - Rn. 22; 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 18 mwN, BAGE 151, 382) oder ob sie nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (so zB BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug - Schadensersatz wegen verfallenen

    Die Beklagte konnte auch angesichts des Wortlauts "sämtliche beiderseitigen Forderungen seien abgegolten" - anders als in Fällen eines bereits zwischen den Parteien bestehenden Streits (vgl. zu einer Ausgleichsklausel im gerichtlichen Vergleich BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 21, BAGE 151, 382 und zu einer Verzichtsklausel im Aufhebungsvertrag BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 28, BAGE 154, 178)  - nicht davon ausgehen, die Klägerin wolle den Bestand ihrer Rechte verändern und damit auf ihre Ansprüche verzichten.
  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14

    Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay

    Die Vereinbarung derartiger Klauseln in Aufhebungsverträgen entspricht einer weit verbreiteten Übung im Arbeitsleben (vgl. nur HWK/Gotthardt 6. Aufl. § 305c BGB Rn. 5; Hoefs in Clemens/Kreft/Krause § 305c BGB Rn. 32) und trägt dem Bedürfnis der Parteien Rechnung, mit dem Aufhebungsvertrag - ähnlich wie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleichen (zu letzteren BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 21) - ihre Rechtsbeziehungen abschließend zu regeln und umfassend zu bereinigen (vgl. BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 30) .

    (1) Vielfach wird - anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur unangemessenen Benachteiligung einseitiger Ausschlussfristen (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 5 b dd der Gründe, BAGE 115, 372) - angenommen, ein einseitiger Verzicht des Arbeitnehmers bzw. dessen Verzicht ohne angemessene Gegenleistung benachteilige ihn unangemessen (etwa BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 48 ff., BAGE 138, 136; 19. Februar 2014 - 5 AZR 920/12 - Rn. 24; 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 28; ebenso für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage: BAG 25. September 2014 - 2 AZR 788/13 - Rn. 22, 24; 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 16 ff.) .

    Ist der Anspruch entstanden, bildet er einen Teil des Vermögens des Arbeitnehmers über das er frei verfügen (BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 26; Böhm Anm. AP AÜG § 10 Nr. 53) und auch durch Verzicht zum Erlöschen bringen kann.

    Auch stehen derartige Vereinbarungen nicht im Widerspruch zu dem mit Art. 5 RL 2008/104/EG verfolgten Ziel, sicherzustellen, dass dem Leiharbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis zumindest die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gewährt werden, die für ihn gelten würden, wenn er vom Entleiher für eine vergleichbare Tätigkeit eingestellt worden wäre (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 31 ff.) .

  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 532/18

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    a) Der Senat kann offenlassen, ob die Auslegung des materiell-rechtlichen Inhalts eines Prozessvergleichs durch das Landesarbeitsgericht der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt (so zB BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 18 mwN, BAGE 151, 382) oder ob sie nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (so zB BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

    (1) Ausgleichsklauseln in gerichtlichen Vergleichen, die - wie vorliegend - ausdrücklich auch unbekannte Ansprüche unabhängig von ihrem Rechtsgrund erfassen sollen und auf diese Weise zu erkennen geben, dass die Parteien an die Möglichkeit des Bestehens ihnen nicht bewusster Ansprüche gedacht und auch sie in den gewollten Ausgleich einbezogen haben, sind - anders als solche in Ausgleichsquittungen (vgl. hierzu BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 17, BAGE 146, 217)  - regelmäßig als umfassender Anspruchsausschluss in Form eines konstitutiven negativen Schuldanerkenntnisses zu verstehen (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 21, BAGE 151, 382; 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 49, BAGE 134, 111) .

    Der beurkundete Vergleichswille wäre wertlos, wenn über den beurkundeten Inhalt hinausgehende Ansprüche Quelle eines neuen Rechtsstreits sein könnten (BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - aaO; 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - Rn. 30) .

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19

    Prozessvergleich - Auslegung

    Die Auslegung solcher typischer Klauseln unterliegt, selbst wenn der materielle Regelungsgehalt des Vergleichs ausschließlich individuell bestimmt ist, einer vollen revisionsrechtlichen Überprüfung (BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 137/14 - Rn. 18 mwN, BAGE 151, 382) .
  • LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17

    Vertragliche Ausschlussfrist - Vereinbarkeit mit § 3 S. 1 MiLoG und mit § 307

    Wenn die Parteien eines Kündigungsrechtsstreits in einem gerichtlichen Vergleich eine umfassende, sich auf alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung beziehende Ausgleichsklausel und nicht nur eine einfache Rechtstreiterledigungserklärung aufnehmen, wollen sie in der Regel das Arbeitsverhältnis umfassend erledigen und alle Ansprüche bereinigen (vgl. BAG, Urteil vom 27. Mai 2015, 5 AZR 137/14, juris, Rn. 21).

    Eine andere Beurteilung wäre nur geboten, wenn die Parteien entweder die noch abzugeltenden Ansprüche - ohne Einbeziehung einer Urlaubsabgeltung - im Vergleich konkret benannt hätten (so in BAG, Urteil vom 27. Mai 2015, aaO) oder wenn sie auf die Abrechnungsklausel verzichtet hätten (so in der vom Beklagten zitierten Entscheidung des BAG vom 14. Mai 2013, aaO).

  • LAG München, 13.10.2015 - 7 Sa 257/15

    Sozialplanansprüche; Verzicht; negatives Schuldanerkenntnis

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 2 U 29/17

    Ansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH wegen Inanspruchnahme

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2019 - 7 Sa 499/17

    Rückforderung überzahlter Vergütung und Abfindung - Wegfall der Bereicherung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.2015 - 5 Sa 55/15

    Arbeitsgerichtlicher Vergleich: Auslegung - Ausgleichsklausel -

  • OLG Nürnberg, 24.01.2022 - 8 U 3108/21

    Ausschluss von Ansprüchen aus Betriebsschließungsversicherung durch negatives

  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 19 Sa 4/14

    Vergleichsentgelt - Hemmung der Verjährung - Klageänderung

  • LAG Köln, 20.11.2015 - 4 Sa 661/15

    Geltendmachung von Überstundenvergütung nach Abschluss eines Vergleichs mit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2021 - 8 Sa 246/20

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Abrechnungsklausel - Zahlungsverpflichtung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 5 Sa 204/19

    Prozessvergleich - Ausgleichsklausel - Schadensersatz - qualifiziertes

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - 10 Sa 379/16

    Betriebliche Altersversorgung - Generalklausel

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