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   BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13   

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https://dejure.org/2015,40977
BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13 (https://dejure.org/2015,40977)
BAG, Entscheidung vom 27.05.2015 - 7 ABR 24/13 (https://dejure.org/2015,40977)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 7 ABR 24/13 (https://dejure.org/2015,40977)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83 Abs 3 ArbGG, § 256 Abs 1 ZPO
    Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse

  • IWW

    § 83 Abs. 3 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Bildung von Koordinationsausschüssen und der Bestellung von Fachbeauftragten des Betriebsrats; Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

  • rewis.io

    Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 83 Abs. 3; ZPO § 256 Abs. 1
    Zulässigkeit der Bildung von Koordinationsausschüssen und der Bestellung von Fachbeauftragten des Betriebsrats

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 83 Abs. 3 ; ZPO § 256 Abs. 1
    Zulässigkeit der Bildung von Koordinationsausschüssen und der Bestellung von Fachbeauftragten des Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren - und die einzelnen Betriebsratsmitglieder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren - und das Feststellungsinteresse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse -

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13
    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, ob er im Recht war oder nicht, oder eine alle Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG 20. Januar 2015 - 1 ABR 1/14  - Rn. 18) .

    Dabei muss das rechtliche Interesse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses selbst bestehen; ein Interesse an der Klärung streitiger Vorfragen genügt nicht (BAG 20. Januar 2015 - 1 ABR 1/14  - Rn. 18 mwN) .

  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 43/04

    Betriebsratsausschüsse - Erweiterung - Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13
    a) Der Arbeitgeber ist an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer zu beteiligen, weil er durch die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung stets betroffen ist (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 16; 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B I der Gründe mwN, BAGE 114, 136) .
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05

    Zuständigkeit für Sozialplan

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13
    Wird der Antrag auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist er nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder die Zukunft ergeben (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 15/05 - Rn. 19 mwN, BAGE 118, 131) .
  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 138/09

    Arbeitsplatzbewertung und personelle Einzelmaßnahme - Textform nach § 126b BGB

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13
    Die Antragsteller haben das Inkrafttreten der neuen Rahmengeschäftsordnung im Jahr 2014 nicht zum Anlass genommen, die Zulässigkeit der Bildung von Koordinationsausschüssen und der Ernennung von Fachbeauftragten nach dieser Rahmengeschäftsordnung durch eine Antragsänderung, die ausnahmsweise auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren zulässig sein kann (vgl. dazu BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 24 ff.) , zum Gegenstand des Verfahrens zu machen.
  • BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10

    Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13
    Endet aufgrund einer Neuwahl das Amt eines Betriebsrats, wird nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen der neu gewählte Betriebsrat Funktionsnachfolger seines Vorgängers und tritt in dessen Beteiligtenstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein (BAG 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15, BAGE 139, 127) .
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 76/11

    Auszubildende - betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13
    Beteiligt in einem Beschlussverfahren ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (vgl. BAG 6. November 2013 - 7 ABR 76/11 - Rn. 22) .
  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13
    Das ist von Amts wegen noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu prüfen (vgl. BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 21) .
  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12

    Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 7 ABR 42/12

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13
    a) Der Arbeitgeber ist an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer zu beteiligen, weil er durch die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung stets betroffen ist (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 16; 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B I der Gründe mwN, BAGE 114, 136) .
  • LAG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - 2 TaBV 6/12

    Geschäftsordnung des Betriebsrats - Zulässigkeit der Bildung von

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13
    Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. April 2013 - 2 TaBV 6/12 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09

    Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13
    Die von den Antragstellern zur Begründung eines Feststellungsinteresses angezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09, 2 BvE 2/10 - Rn. 85, BVerfGE 136, 277) gebietet keine andere Beurteilung.
  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 312/16

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga

    Wird ein Antrag auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, ist er nur zulässig, wenn sich aus der Entscheidung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder die Zukunft ergeben (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 24/13 - Rn. 20; 22. Februar 2012 - 4 AZR 580/10 - Rn. 15) .
  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit

    a) Der Arbeitgeber ist an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer zu beteiligen, weil er durch die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung stets betroffen ist (BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 24/13 - Rn. 13; 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B I der Gründe mwN, BAGE 114, 136) .
  • BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14

    Antragsbefugnis - Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen

    Nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundsatz der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen tritt der neu gewählte Betriebsrat in diese Stellung ein (BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 24/13 - Rn. 14 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 22.08.2017 - 14 TaBV 25/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats

    Die einzelnen Arbeitnehmer sind aber - unabhängig davon, ob sie eine Gehaltserhöhung erhalten haben oder gerade nicht - in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung nicht betroffen (vgl. BAG, Beschl. v. 27.05.2015 - 7 ABR 24/13 - juris).

    c) Das auch im Beschlussverfahren gem. § 256 ZPO erforderliche (st. Rspr.; vgl. nur BAG, Beschl. v. 27.05.2015 - 7 ABR 24/13 - juris; BAG, Beschl. v. 20.01.2015 - 1 ABR 1/14, AP Nr. 106 zu § 77 BetrVG 1972) Feststellungsinteresse besteht.

  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

    Der Betriebsrat ist mit Beginn seiner Amtszeit im Jahr 2014 nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen als Funktionsnachfolger seines Vorgängers im vorliegenden Verfahren in dessen Beteiligtenstellung eingetreten (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 24/13 - Rn. 14; 13. Mai 2014 - 1 ABR 9/12 - Rn. 14; 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15, BAGE 139, 127) .
  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 34/16

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Beteiligt in einem Beschlussverfahren ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 24/13 - Rn. 11; 6. November 2013 - 7 ABR 76/11 - Rn. 22) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2016 - 9 TaBV 577/16

    Freistellung - Konzernbetriebsrat

    Der örtliche Betriebsrat wurde nicht weiter beteiligt, weil dieser durch die begehrte Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung nicht unmittelbar betroffen ist (s. zu dieser Voraussetzung BAG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 7 ABR 24/13 -, Rn. 11, juris m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 9 TaBV 157/18

    Anspruch des Betriebsrats auf Sachmittel zwecks Information von Aufsichtsrat und

    Beteiligt in einem Beschlussverfahren ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (vgl. BAG 6. November 2013 - 7 ABR 76/11 - Rn. 22; BAG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 7 ABR 24/13 -, Rn. 11, juris) .
  • ArbG Bonn, 20.04.2016 - 5 BV 108/15

    Mitbestimmungsrecht des Konzernbetriebsrats bei der Erstellung und Durchführung

    Dabei muss das rechtliche Interesse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses selbst bestehen; ein Interesse an der Klärung streitiger Vorfragen genügt nicht (vgl. BAG , Beschluss vom 27. Mai 2015 - 7 ABR 24/13 -, Rn. 20, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 4 TaBV 12/15

    Kein Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an der konstituierenden

    Wird der Antrag auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnis gerichtet, so ist er nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder die Zukunft ergeben (BAG v. 27.05.2015 - 7 ABR 24/13 -, juris m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2020 - 5 Sa 365/19

    Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Motorradladen -

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