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   BAG, 27.06.1969 - 3 AZR 297/68   

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BAG, 27.06.1969 - 3 AZR 297/68 (https://dejure.org/1969,615)
BAG, Entscheidung vom 27.06.1969 - 3 AZR 297/68 (https://dejure.org/1969,615)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 1969 - 3 AZR 297/68 (https://dejure.org/1969,615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zusage einer Altersversorgung - Rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung - Versorgungsrichtlinien - Haftung des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 92
  • NJW 1969, 2165
  • MDR 1970, 83
  • DB 1969, 1753
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64

    Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung

    Auszug aus BAG, 27.06.1969 - 3 AZR 297/68
    Seine Klage auf Aufhebung des Schiedsspruchs hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 22.Mai 1967 - VII ZR 188/64 - abgewiesen (BGHZ 48, 55 ft ).

    Nach dem Verfahren., das durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 48, 35 ff« abgeschlossen worden ist, steht für das Verhältnis zwischen demjKläger und der VBL rechtskräftig fest, daß der Kläger von der VBL keine Zusatzversorgung erhalten wird.

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    ff) Auch aus den Entscheidungen des Senats vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - BAGE 22, 92) , 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 -) und vom 7. September 2004 (- 3 AZR 550/03 - BAGE 112, 1) kann die Beklagte nichts zu ihren Gunsten ableiten.

    Zwar hat der Senat sowohl in seinem Urteil vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - zu I 1 der Gründe, aaO) , als auch in seinem Urteil vom 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 - zu 2 a der Gründe) ausgeführt, der Arbeitgeber, der eine Altersversorgung zusage, die über eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung erbracht werden soll, verspreche dem Arbeitnehmer lediglich eine Versorgung nach Maßgabe der in der Satzung oder in den Versorgungsrichtlinien des Versorgungsträgers gegebenen Möglichkeiten.

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    ff) Auch aus den Entscheidungen des Senats vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - BAGE 22, 92) , 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 -) und vom 7. September 2004 (- 3 AZR 550/03 - BAGE 112, 1) kann die Beklagte nichts zu ihren Gunsten ableiten.

    Zwar hat der Senat sowohl in seinem Urteil vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - zu I 1 der Gründe, aaO) , als auch in seinem Urteil vom 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 - zu 2 a der Gründe) ausgeführt, der Arbeitgeber, der eine Altersversorgung zusage, die über eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung erbracht werden soll, verspreche dem Arbeitnehmer lediglich eine Versorgung nach Maßgabe der in der Satzung oder in den Versorgungsrichtlinien des Versorgungsträgers gegebenen Möglichkeiten.

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    a) Das Ruhegeld hat, wie der Senat in seiner Rechtspr. stets betont hat, Versorgungs- und Entgeltcharakter; es ist auch Gegenleistung aus dem Arbeitsvertrag (BAG 22, 92 [95, 96] = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL [zu I 2 der Gründe]; AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 2b der Gründe]).
  • BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97

    Ersatz von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung eines geschädigten

    Die dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber gegebene Versorgungszusage stellt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ein Entgelt für übernommene oder bereits erbrachte Dienstleistungen dar (BGHZ 55, 274, 278 f.; BGH, Urteil vom 28. September 1981 - II ZR 181/80 - BB 1982, 1303; BAGE 22, 92, 96; 24, 177, 183; 32, 139, 146; ebenso BFHE 173, 170, 171; BFH, Urteil vom 2. Dezember 1997 - VIII R 15/96 - NJW-RR 1998, 824 m.w.N.).

    a) Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts bildet nicht erst die nach Eintritt des Versorgungsfalles anfallende Rente, sondern bereits die arbeitsvertragliche Versorgungszusage einen Bestandteil der Arbeitsvergütung, deren Auszahlung nicht sofort, sondern für den Versorgungsfall erwartet wird und auf die die Arbeit gewissermaßen im Voraus geleistet wird (BAGE 22, 92, 96).

  • BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 886/94

    Zusatzversorgung - Ausschluß geringfügig Beschäftigter

    (3) Der Kläger kann sich nicht darauf berufen, daß die betriebliche Altersversorgung nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur Versorgungs-, sondern auch Entgeltcharakter hat (vgl. u. a. BAGE 22, 92, 95 f. = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 16. März 1993, aaO; Urteil vom 7. März 1995, aaO, zu B II 2 d cc (2) der Gründe).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 615/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    ff) Auch aus den Entscheidungen des Senats vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - BAGE 22, 92) , 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 -) und vom 7. September 2004 (- 3 AZR 550/03 - BAGE 112, 1) kann die Beklagte nichts zu ihren Gunsten ableiten.

    Zwar hat der Senat sowohl in seinem Urteil vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - zu I 1 der Gründe, aaO) , als auch in seinem Urteil vom 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 - zu 2 a der Gründe) ausgeführt, der Arbeitgeber, der eine Altersversorgung zusage, die über eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung erbracht werden soll, verspreche dem Arbeitnehmer lediglich eine Versorgung nach Maßgabe der in der Satzung oder in den Versorgungsrichtlinien des Versorgungsträgers gegebenen Möglichkeiten.

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90

    Anspruch auf Invaliditätsrente, Gleichbehandlung

    Sagt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Altersversorgung zu, die eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung erbringen soll, so schuldet er die Erfüllung seiner Zusage, wenn die Versorgungseinrichtung die Versorgung nicht gewährt (BAGE 22, 92 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL; für die Versorgung über eine Unterstützungskasse BAG Urteil vom 12. Februar 1971 - 3 AZR 83/70 - AP Nr. 3 zu § 207 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen).

    Lassen Satzung und Versorgungseinrichtung die vom Arbeitnehmer geforderte Versorgung nicht zu, so kann er diese auch nicht vom Arbeitgeber verlangen (BAGE 22, 92 = AP, aaO).

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 620/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    ff) Auch aus den Entscheidungen des Senats vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - BAGE 22, 92) , 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 -) und vom 7. September 2004 (- 3 AZR 550/03 - BAGE 112, 1) kann die Beklagte nichts zu ihren Gunsten ableiten.

    Zwar hat der Senat sowohl in seinem Urteil vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - zu I 1 der Gründe, aaO) , als auch in seinem Urteil vom 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 - zu 2 a der Gründe) ausgeführt, der Arbeitgeber, der eine Altersversorgung zusage, die über eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung erbracht werden soll, verspreche dem Arbeitnehmer lediglich eine Versorgung nach Maßgabe der in der Satzung oder in den Versorgungsrichtlinien des Versorgungsträgers gegebenen Möglichkeiten.

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 618/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung -

    ff) Auch aus den Entscheidungen des Senats vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - BAGE 22, 92) , 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 -) und vom 7. September 2004 (- 3 AZR 550/03 - BAGE 112, 1) kann die Beklagte nichts zu ihren Gunsten ableiten.

    Zwar hat der Senat sowohl in seinem Urteil vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - zu I 1 der Gründe, aaO) , als auch in seinem Urteil vom 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 - zu 2 a der Gründe) ausgeführt, der Arbeitgeber, der eine Altersversorgung zusage, die über eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung erbracht werden soll, verspreche dem Arbeitnehmer lediglich eine Versorgung nach Maßgabe der in der Satzung oder in den Versorgungsrichtlinien des Versorgungsträgers gegebenen Möglichkeiten.

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 614/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    ff) Auch aus den Entscheidungen des Senats vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - BAGE 22, 92) , 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 -) und vom 7. September 2004 (- 3 AZR 550/03 - BAGE 112, 1) kann die Beklagte nichts zu ihren Gunsten ableiten.

    Zwar hat der Senat sowohl in seinem Urteil vom 27. Juni 1969 (- 3 AZR 297/68 - zu I 1 der Gründe, aaO) , als auch in seinem Urteil vom 12. November 1991 (- 3 AZR 489/90 - zu 2 a der Gründe) ausgeführt, der Arbeitgeber, der eine Altersversorgung zusage, die über eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung erbracht werden soll, verspreche dem Arbeitnehmer lediglich eine Versorgung nach Maßgabe der in der Satzung oder in den Versorgungsrichtlinien des Versorgungsträgers gegebenen Möglichkeiten.

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 619/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 616/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BGH, 10.11.1970 - VI ZR 83/69

    Anspruch aus Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsverhandlungen -

  • LAG Sachsen, 21.03.2022 - 2 Sa 443/20

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung - beitragsorientierte Leistungszusage -

  • BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86

    Einstandspflicht des Arbeitgebers, der eine Zusatzversorgung durch eine

  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 389/92

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 29.11.1979 - 3 AZR 404/78

    Hochschullehrer - Forschungsgemeinschaft - Geldmittel - Versorgung -

  • BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86

    Anspruch auf betriebliche Witwenpension, wenn die Ehe vor dem Tod des

  • BAG, 12.01.1974 - 3 AZR 114/73

    Ruhegehalt - Anspruch des Arbeitnehmers auf Verschaffung einer Zusatzversorgung -

  • BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Widerruf - Rechtsanspruch -

  • BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 71/85

    BAT - Zusatzversorgung - Zusatzversorgungskasse - Arbeitsvertrag -

  • LAG Nürnberg, 07.07.1998 - 2 (4) Sa 778/96

    Arbeitgeberseitiges Versprechen auf Leistungen der betrieblichen

  • BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 400/82

    Wiederholte Anrechnung von Untertagedienstzeiten - Inhaber eines

  • LAG München, 20.08.2002 - 8 Sa 101/02
  • LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87

    Betriebsübergang; Ruhegeld; Ausfallhaftung; Schuldübernahme

  • BAG, 25.07.1969 - 3 AZR 73/69

    Unterstützungseinrichtung - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

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