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   BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 451/78   

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BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 451/78 (https://dejure.org/1980,18181)
BAG, Entscheidung vom 27.06.1980 - 7 AZR 451/78 (https://dejure.org/1980,18181)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 1980 - 7 AZR 451/78 (https://dejure.org/1980,18181)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 13.10.1955 - 2 AZR 106/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 451/78
    Erforderlich ist vielmehr der Vortrag des Arbeitgebers, er habe für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen eine ordentliche Kündigung aus sprechen wollen (vgl. BAG 27, 263 = AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung sowie BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969).

    Das wörtliche Angebot liegt in der alsbaldigen Erhebung der Feststellungsklage (BAG 14, 156 [158] = AP Nr. 23 zu § 615 BGB; BAG AP Nr. 26 zu § 615 BGB [zu V der Gründe];-BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969 [zu II 1 der Gründe]).

  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker -

    Auszug aus BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 451/78
    Das Landesarbeitsgericht hat im Ausgangspunkt zutreffend angenommen, daß bei Störungen im Leistungsbereich regelmäßig vor Ausspruch einer Kündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich ist (vgl. BAG 19, 351 [354] = AP Nr. 1 zu § 124 GewO [zu II der Gründe]; BAG 11, 278 [287 f.] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung [zu III 4 der Gründe]; BAG AP Nr. 57 zu § 626 BGB [zu II 6 der Gründe]; BAG AP Nr. 62 zu § 626 BGB [zu II 2 d der Gründe]; BAG AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung [zu 4 c der Gründe]).

    Da es im Streitfall an der substantiierten Darlegung einer ordnungsgemäßen Abmahnung fehlt, vi/äre die auf trunken heitsbedingte Leistungsmängel des Klägers gestützte außer ordentliche Kündigung nur dann wirksam, wenn besondere Umstände Vorgelegen hätten, aufgrund derer eine Abmahnung als entbehrlich angesehen werden durfte (vgl. BAG AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung [zu 4 d der Gründe]).

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 451/78
    a) Der Senat hat zuletzt in dem Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltens bedingte Kündigung zu den Voraussetzungen einer Abmahnung Stellung genommen.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 18. Januar 1980 (aaO, [zu 2 a der Gründe])ausgeführt hat, liegt ein derartiger Ausnahmefall insbesondere dann vor, wenn eine Abmahnung nicht erfolgversprechend gewesen wäre (etwa in den Fällen von unbehebbaren Leistungsmängeln infolge einer dauernden gesund heitlichen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit).

  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74

    Arbeitsverhältnis: Druckkündigung, Verfristung, Umdeutung

    Auszug aus BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 451/78
    unwirksamen außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung nach den gegebenen Umständen dem mutmaßlichen Willen des Arbeitgebers entspricht und ob dieser Wille dem Arbeitnehmer erkennbar geworden ist (vgl. BAG 27, 263 = AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung; Hueck, Kündigungsschutzgesetz, 9. Aufl., § 13 Rz 26).

    Erforderlich ist vielmehr der Vortrag des Arbeitgebers, er habe für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen eine ordentliche Kündigung aus sprechen wollen (vgl. BAG 27, 263 = AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung sowie BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969).

  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

    Auszug aus BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 451/78
    Das wörtliche Angebot liegt in der alsbaldigen Erhebung der Feststellungsklage (BAG 14, 156 [158] = AP Nr. 23 zu § 615 BGB; BAG AP Nr. 26 zu § 615 BGB [zu V der Gründe];-BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969 [zu II 1 der Gründe]).
  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 451/78
    Das Landesarbeitsgericht hat im Ausgangspunkt zutreffend angenommen, daß bei Störungen im Leistungsbereich regelmäßig vor Ausspruch einer Kündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich ist (vgl. BAG 19, 351 [354] = AP Nr. 1 zu § 124 GewO [zu II der Gründe]; BAG 11, 278 [287 f.] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung [zu III 4 der Gründe]; BAG AP Nr. 57 zu § 626 BGB [zu II 6 der Gründe]; BAG AP Nr. 62 zu § 626 BGB [zu II 2 d der Gründe]; BAG AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung [zu 4 c der Gründe]).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 451/78
    Außer dem muß das Landesarbeitsgericht abgewogen haben, ob es dem Kündigenden unzumutbar gewesen ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit BAG 2, 175 [182] = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; BAG 2, 214 [215] r AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG AP Nr. 2 zu § 70 HGB und 6.
  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54

    Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober

    Auszug aus BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 451/78
    Außer dem muß das Landesarbeitsgericht abgewogen haben, ob es dem Kündigenden unzumutbar gewesen ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit BAG 2, 175 [182] = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; BAG 2, 214 [215] r AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG AP Nr. 2 zu § 70 HGB und 6.
  • BAG, 30.11.1962 - 3 AZR 86/59

    Anwalt - Gut geschultes Personal - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 451/78
    Bei einer Rüge nach § 139 ZPO muß im einzelnen angegeben werden, was die Partei auf einen Hinweis des Gerichts erwidert haben würde (vgl. BAG 13, 340 [344] = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO).
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 451/78
    BAG 9, 263 [265] = AP Nr. 42 zu § 626 BGB [zu III 2 der Gründe] sou/ie BAG 24, 401 [407] = AP Nr. 65 zu § 626 BGB [zu III 1 der Gründe]).
  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

  • BAG, 23.08.1956 - 2 AZR 405/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Regelungsgehalt des § 129 ZPO

  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 428/60

    Allgemeiner Kündigungsschutz - Leitende Personen - Betriebsleiter -

  • BAG, 29.05.1985 - 7 AZR 251/84
    Da das Vorliegen einer erfolgten Abmahnung bei einer auf Leistungsstörungen gestützten Kündigung zu dem maßgeblichen Kündigungssachverhalt gehört (vgl. Herschel, Anm. zu BAG AP Nr. 63 zu § 626 BGB, zu III a), ist der Arbeitgeber für das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Abmahnung in vollem Umfange darlegungs- und beweispflichtig (vgl. Urteil des Senats vom 27. Juni 1980 - 7 AZR 451/78 -, zu I 2 b der Gründe, unveröffentlicht).
  • BAG, 14.09.1984 - 7 AZR 589/82
    Da das Vorliegen einer erfolgten Abmahnung bei einer auf Leistungsstörungen gestützten Kündigung zu dem maßgeblichen Kündigungssachverhalt gehört (vgl. Herschel, Anm. zu BAG AP Nr. 63 zu § 626 BGB, zu III a), ist der Arbeitgeber für das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Abmahnung in vollem Umfange darlegungs- und beweispflichtig (vgl. Urteil des Senats vom 27. Juni 1980 - 7 AZR 451/78 -, zu I 2 b der Gründe, unveröffentlicht).
  • LAG Düsseldorf, 22.05.1996 - 2 Sa 409/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Abgrenzung zwischen Tat- und

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  • BAG, 30.10.1981 - 7 AZR 377/79
    b) Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 27. Juni 1980 - 7 AZR 451/78 - [unveröffentlicht] unter Hinweis auf Herschel (Anm. zu BAG AP Nr. 63 zu § 626 BGB) ausgeführt hat, gehört das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Abmahnung bei einer auf Leistungsstörungen gestützten Kündigung zu dem maßgeblichen Kündigungssachverhalt mit der Folge, daß der Arbeitgeber für eine ordnungsgemäße vorherige Abmahnung in vollem Umfange darlegungs- und beweispflichtig ist.
  • BAG, 16.12.1981 - 7 AZR 533/79
    lassen hat, ob es gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungs sätze verstoßen und ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (BAG vom 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAG 32, 104 = AP Nr. 21 zu § 123BGB; entsprechend zur Frage des wichtigen Grundes i.S. des § 626 Abs. 1 BGB die ständige Rechtsprechung des BAG: z.B. BAG 2, 214 [215] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 24, 401 [407] = AP Nr. 65 zu § 626 BGB [zu III 1 der Gründe] und Urteil des Senats vom 27. Juni 1980 - 7 AZR 451/78 -).
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