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   BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 43/83   

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BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 43/83 (https://dejure.org/1984,19491)
BAG, Entscheidung vom 27.06.1984 - 5 AZR 43/83 (https://dejure.org/1984,19491)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 1984 - 5 AZR 43/83 (https://dejure.org/1984,19491)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 399/75

    Ausbildungskosten: Rückforderung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 43/83
    Voraussetzung dafür sei jedoch, daß diese Verpflichtung des Arbeitnehmers vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entspreche, dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben zuzumuten sei und schließlich der Arbeitnehmer mit der Ausbildung eine angemessene Gegenleistung für die Rückzahlungsverpflichtung erhalten habe (vgl. BAG 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu 5 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 12. Dezember 197Q - 5 AZR 1056/77 - AP Nr. M zu ? 611 RGB Ausbildungsbeihilfe, mit r.

    Andererseits ist aber auch das Interesse des Arbeitgebers daran in Betracht zu ziehen, Ausbildungskosten und andere Zuwendungen nur für solche Arbeitnehmer aufzuwenden, die ihm ihre Arbeitskraft bzw. die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellen (vgl. BAG AP Nr. 2 zu ? 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 3 der Grün de; BAG 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu $ 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80

    Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12

    Auszug aus BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 43/83
    von Natzel; BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - AP Nr, 5 zu 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - AP Nr. 6 zu $ 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, jeweils m.w.N.}.

    Rückzahlungsverpflichtungen schränken das Grundrecht der freien Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG ein, weil eine Kündigung des Arbeitnehmers während der vereinbarten Bleibe fristen mit finanziellen Nachteilen verbunden ist (vgl. BAG 13, 168, 17Ü ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1975, aaO, zu II 1 der Gründe und BAG Urteil vom 23. Februar 1983, aaO, zu I der Gründe).

  • BAG, 20.02.1975 - 5 AZR 240/74

    Ausbildungsbeihilfen - Beteiligung von Arbeitnehmern an Ausbildungskosten -

    Auszug aus BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 43/83
    Rückzahlungsverpflichtungen schränken das Grundrecht der freien Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG ein, weil eine Kündigung des Arbeitnehmers während der vereinbarten Bleibe fristen mit finanziellen Nachteilen verbunden ist (vgl. BAG 13, 168, 17Ü ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1975, aaO, zu II 1 der Gründe und BAG Urteil vom 23. Februar 1983, aaO, zu I der Gründe).

    3. Der Senat hat in Fällen, in denen bei Rückzahlungsklauseln eine übermäßige Bindung bestand, diese auf ein angemessenes Maß zurückgeführt und auf dieser Grundlage dem Rückzahlungsbegehren unter Umständen teilweise stattgegeben (vgl. BAG Urteile vom 2M. Januar 1963 - 5 AZR 100/62 - AP Nr. 29 zu Art. 12 G G , zu II 3 der Gründe und vom 20. Februar 1975 - 5 AZR 2H0/7M - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II H der Gründe).

  • BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61

    Grundrecht - Abwehrrecht - Arbeitsplatzwahl

    Auszug aus BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 43/83
    Rückzahlungsverpflichtungen schränken das Grundrecht der freien Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG ein, weil eine Kündigung des Arbeitnehmers während der vereinbarten Bleibe fristen mit finanziellen Nachteilen verbunden ist (vgl. BAG 13, 168, 17Ü ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1975, aaO, zu II 1 der Gründe und BAG Urteil vom 23. Februar 1983, aaO, zu I der Gründe).
  • BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1056/77

    Aushilfslehrer im Berufsschuldienst - Sozialarbeiter - Finanzierung der

    Auszug aus BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 43/83
    Voraussetzung dafür sei jedoch, daß diese Verpflichtung des Arbeitnehmers vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entspreche, dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben zuzumuten sei und schließlich der Arbeitnehmer mit der Ausbildung eine angemessene Gegenleistung für die Rückzahlungsverpflichtung erhalten habe (vgl. BAG 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu 5 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 12. Dezember 197Q - 5 AZR 1056/77 - AP Nr. M zu ? 611 RGB Ausbildungsbeihilfe, mit r.
  • BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1250/79

    Zulässigkeit einer Gratifikations-Rückzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 43/83
    b) Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht die hier gewährte Zuwendung aber nicht"an den von dem Senat entwickelten Richtlinien für die Bindungsdauer von einmaligen Gratifikationen gemessen (vgl. zuletzt BAG 38, 178 ff. = AP Nr. 110 zu § 611 BGB Gratifikation) .
  • BAG, 19.03.1980 - 5 AZR 362/78

    Unzumutbarkeit der Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Auszug aus BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 43/83
    von Natzel; BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - AP Nr, 5 zu 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - AP Nr. 6 zu $ 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, jeweils m.w.N.}.
  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77

    "Jahresleistung" und Teilanspruch

    Auszug aus BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 43/83
    2.a) Nach ständiger Rechtsprechung des .Senats (BAG Urteile vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu 5 611 BGB Gratifiaktion und vom 28. Januar 1981 - 5 AZR 846/78 - AP Nr. 106 zu 5 611 BGB Gratifikation, jeweils m.w.N.) können Gratifikationen oder ähnliche Leistungen an Betriebstreue gebunden werden, und zwar nicht nur als Belohnung für in der Vergangenheit gezeigte Betriebstreue, sondern auch als Gegenleistung für in der Zukunft erhoffte.
  • BAG, 24.01.1963 - 5 AZR 100/62

    Verfassungsmäßigkeit von Rückzahlungsklauseln bezüglich Ausbildungskosten

    Auszug aus BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 43/83
    3. Der Senat hat in Fällen, in denen bei Rückzahlungsklauseln eine übermäßige Bindung bestand, diese auf ein angemessenes Maß zurückgeführt und auf dieser Grundlage dem Rückzahlungsbegehren unter Umständen teilweise stattgegeben (vgl. BAG Urteile vom 2M. Januar 1963 - 5 AZR 100/62 - AP Nr. 29 zu Art. 12 G G , zu II 3 der Gründe und vom 20. Februar 1975 - 5 AZR 2H0/7M - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II H der Gründe).
  • BAG, 28.01.1981 - 5 AZR 846/78

    Gratifikation

    Auszug aus BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 43/83
    2.a) Nach ständiger Rechtsprechung des .Senats (BAG Urteile vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu 5 611 BGB Gratifiaktion und vom 28. Januar 1981 - 5 AZR 846/78 - AP Nr. 106 zu 5 611 BGB Gratifikation, jeweils m.w.N.) können Gratifikationen oder ähnliche Leistungen an Betriebstreue gebunden werden, und zwar nicht nur als Belohnung für in der Vergangenheit gezeigte Betriebstreue, sondern auch als Gegenleistung für in der Zukunft erhoffte.
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