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   BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 112/82   

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https://dejure.org/1985,5054
BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 112/82 (https://dejure.org/1985,5054)
BAG, Entscheidung vom 27.06.1985 - 6 AZR 112/82 (https://dejure.org/1985,5054)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 1985 - 6 AZR 112/82 (https://dejure.org/1985,5054)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zusatzurlaub (Jubilar-Sonderurlaub) von drei Tagen nach 25-jähriger Betriebszugehörigkeit - Weitergeltung einer Zusatzurlaubsregelung trotz Unvereinbarkeit mit später erlassenem BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) - Jubilar-Zusatzurlaubsregelung in einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 04.03.1982 - 6 AZR 594/79

    Änderung von Ansprüchen durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 112/82
    Die Arbeitsordnung 1954 hat daher die Regelung aus der Arbeitsordnung 1949, die die Gewährung eines dreitägigen Jubilar-Zusatzurlaubs vorsah, nicht verdrängt (vgl. BAG Urteil vom 4. März 1982 - 6 AZR 594/79 - AP Nr. 3 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.11.1964 - 1 ABR 6/64

    Kündigungsbeschränkung - Bestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 112/82
    Da die Zusatzurlaubsregelung nicht dem Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG zuzurechnen ist, wirkt sie als Bestandteil einer freiwilligen Betriebsvereinbarung auch nicht gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG über den Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist nach (BAG Beschluß vom 13. November 1964 - 1 ABR 6/64 - AP Nr. 25 zu § 56 BetrVG; erkennender Senat vom 12. August 1982 - 6 ABR 98/79 - AP Nr. 5 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 325/78

    Auszahlung einer Zulage zum Lohn durch Arbeitgeber in Erfüllung einer unwirksamen

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 112/82
    An die Stelle einer inhaltsgleichen normativen Regelung in einer Betriebsvereinbarung kann eine einzelvertragliche Anspruchsbegründung über eine betriebliche Übung allenfalls dann treten, wenn die Betriebsvereinbarung für den Betriebsrat und die Belegschaft erkennbar von Anfang an unwirksam war und der Arbeitgeber entsprechende Leistungen auf einzelvertraglicher Grundlage gewährte (BAG Urteil vom 13. August 1980 - 5 AZR 325/78 - AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972, zu III 1 a der Gründe; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 77 Rz 66 a).
  • BAG, 12.08.1982 - 6 ABR 98/79

    Freiwillige Betriebsvereinbarung - Lohnfindung - Tariflich geregeltes

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 112/82
    Da die Zusatzurlaubsregelung nicht dem Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG zuzurechnen ist, wirkt sie als Bestandteil einer freiwilligen Betriebsvereinbarung auch nicht gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG über den Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist nach (BAG Beschluß vom 13. November 1964 - 1 ABR 6/64 - AP Nr. 25 zu § 56 BetrVG; erkennender Senat vom 12. August 1982 - 6 ABR 98/79 - AP Nr. 5 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 112/82
    Aufgrund einer solchen Willenserklärung, die von den Arbeitnehmern regelmäßig stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Vergünstigungen (BAG 23, 213, 217 ff. = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I der Gründe; seither ständige Rechtsprechung, zuletzt BAG Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 49/84 - zu I 2 a der Gründe, unveröffentlicht).
  • BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 25/75

    Bildung einer betrieblichen Schiedsstelle - Betriebsvereinbarung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 112/82
    Ebenso wie § 57 BetrVG 1952 räumt § 88 BetrVG 1972 Betriebsrat und Arbeitgeber umfassende Zuständigkeiten in sozialen Angelegenheiten ein (BAG 30, 298, 306 = AP Nr. 1 zu § 88 BetrVG 1972, zu II 4 a der Gründe).
  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 112/82
    Eine Betriebsvereinbarung kann zwar jederzeit durch eine spätere Betriebsvereinbarung aufgehoben oder abgeändert werden (ständige Rechtsprechung BAG GS 3, 1, 5 = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG, zu I 2 der Gründe; zuletzt BAG 35, 160 = AP Nr. 12 zu § 112 BetrVG 1972 m.w.N.).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 112/82
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist der Urlaubsanspruch kein Einheitsanspruch, der untrennbar aus den Wesenselementen Freizeitgewährung und Fortzahlung der Vergütung für die Urlaubszeit besteht, sondern beinhaltet allein die Freistellung von der Arbeitspflicht durch den Arbeitgeber unter Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs (Urteil vom 8. März 1984, BAG 45, 184, 187, 188).
  • BAG, 24.03.1981 - 1 AZR 805/78

    Änderung des Sozialplans durch Betriebsvereinbarung - Sozialplan anlässlich

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 112/82
    Eine Betriebsvereinbarung kann zwar jederzeit durch eine spätere Betriebsvereinbarung aufgehoben oder abgeändert werden (ständige Rechtsprechung BAG GS 3, 1, 5 = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG, zu I 2 der Gründe; zuletzt BAG 35, 160 = AP Nr. 12 zu § 112 BetrVG 1972 m.w.N.).
  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 49/84

    Herbeiführung des Tatbestands der betrieblichen Übung durch den Arbeitgeber -

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 112/82
    Aufgrund einer solchen Willenserklärung, die von den Arbeitnehmern regelmäßig stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Vergünstigungen (BAG 23, 213, 217 ff. = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I der Gründe; seither ständige Rechtsprechung, zuletzt BAG Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 49/84 - zu I 2 a der Gründe, unveröffentlicht).
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