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   BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19   

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https://dejure.org/2019,17614
BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19 (https://dejure.org/2019,17614)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2019 - 2 AZR 38/19 (https://dejure.org/2019,17614)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - 2 AZR 38/19 (https://dejure.org/2019,17614)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 563 Abs. 1 ZPO, § ... 15 Abs. 4 KSchG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BetrVG, § 3 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 BetrVG, § 1 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BetrVG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG, § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 3 Abs. 5 Satz 2 BetrVG, § 15 KSchG, § 15 Abs. 4, Abs. 5 KSchG, § 15 Abs. 1 bis Abs. 3a KSchG, § 15 Abs. 3a KSchG, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG, § 17 Abs. 2 KSchG, § 3 Abs. 5 BetrVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2, § 1 Abs. 2, Abs. 3 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 103 BetrVG, § 15 Abs. 5 KSchG, § 15 Abs. 5 Satz 1 KSchG, § 1 BetrVG, § 3 BetrVG, § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG, § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 19 BetrVG, § 103 Abs. 3 BetrVG, § 106 GewO, § 103 Abs. 1, § 78 Satz 2 BetrVG, § 134 BGB, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 613a BGB, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG

  • Wolters Kluwer

    Besonderer Kündigungsschutz für Mandatsträger im Gemeinschaftsbetrieb; Betriebsbegriff des Kündigungsschutzgesetzes und Kündigungsschutz für Mandatsträger; Zulässige Kündigung eines Mandatsträgers bei Stilllegung seiner Betriebsstätte innerhalb der ...

  • bag-urteil.com

    Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied

  • rewis.io

    Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied - ordentliche Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Strukturtarifvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung - Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG gebildete Organisationseinheit; Betriebsstilllegung; Betriebsratsmitglied

  • rechtsportal.de

    Besonderer Kündigungsschutz für Mandatsträger im Gemeinschaftsbetrieb

  • datenbank.nwb.de

    Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Betriebsstilllegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Betrieb nach § 3 BetrVG und Fragen zum Betriebsbegriff

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsstilllegung - und die Kündigung eines Betriebsratsmitglied

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Arbeitgeber

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG gebildete Organisationseinheit - Betriebsstilllegung - Betriebsratsmitglied

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bei Betriebsschließung

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Der Betriebsbegriff des § 15 Abs. 4 KSchG wird nicht durch alternative betriebliche Strukturen gemäß § 3 Abs. 1 BetrVG erweitert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 167, 170
  • ZIP 2019, 2424
  • NZA 2019, 1427
  • BB 2020, 187
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19
    b) Bei der durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gewillkürten Einheit handelt es sich lediglich um die nach § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG ausdrücklich auf das Betriebsverfassungsgesetz begrenzte Fiktion eines Betriebs, die für das Kündigungsschutzgesetz ohne Bedeutung ist (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - Rn. 18, BAGE 123, 1) .

    § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG enthält eine Ausnahmeregelung als Ausprägung des ultima-ratio-Grundsatzes und betrifft nur freie Arbeitsplätze (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - Rn. 16, BAGE 123, 1; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 199/05 - Rn. 24) .

    Sie erstreckt sich auch dann nicht auf Arbeitnehmer anderer Betriebe des Unternehmens, wenn eine betriebsübergreifende Versetzungsklausel vereinbart ist (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - aaO; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 199/05 - aaO) .

    Zum anderen besteht für Arbeitnehmer anderer Betriebe kein auf ihren Beschäftigungsbetrieb bezogenes Erfordernis, das eine Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen könnte (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - aaO) .

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08

    Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19
    Die besondere Übernahmepflicht bezieht sich ggf. auch auf nicht freie Arbeitsplätze (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 656/08 - Rn. 37, BAGE 133, 226; 13. Juni 2002 - 2 AZR 391/01 - zu B I 3 a der Gründe, BAGE 101, 328) .

    bb) § 15 KSchG soll zum anderen die Kontinuität der Betriebsratsarbeit sichern (BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 343/11 - Rn. 13) und das Kollegialorgan für die Dauer der Wahlperiode vor einer personellen Auszehrung schützen (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 656/08 - Rn. 43, BAGE 133, 226) .

    Die Beklagte stützt sich - soweit ersichtlich - bisher nicht hilfsweise darauf, zumindest eine eigenständige Betriebsabteilung iSd. allgemeinen Begriffs (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 656/08 - Rn. 29, BAGE 133, 226) stillgelegt zu haben.

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 343/11

    Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19
    Die geschützten Personen sollen mit Rücksicht auf ihre besondere Stellung grundsätzlich von der Bedrohung durch eine ordentliche Kündigung ausgenommen sein (BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 343/11 - Rn. 13) .

    aa) Die Vorschrift soll zum einen den dort geschützten Personen die erforderliche Unabhängigkeit bei der Ausübung ihres Amts gewährleisten (BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 343/11 - Rn. 13) .

    bb) § 15 KSchG soll zum anderen die Kontinuität der Betriebsratsarbeit sichern (BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 343/11 - Rn. 13) und das Kollegialorgan für die Dauer der Wahlperiode vor einer personellen Auszehrung schützen (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 656/08 - Rn. 43, BAGE 133, 226) .

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 47/08

    Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19
    Das gilt umso mehr, als nach der Senatsrechtsprechung die Übernahmepflicht gemäß § 15 Abs. 5 KSchG grundsätzlich für alle nach § 15 Abs. 1 bis Abs. 3a KSchG geschützten Personen gilt (vgl. BAG 12. März 2009 - 2 AZR 47/08 - Rn. 25 ff.) , also ua. auch für ehemalige Betriebsratsmitglieder sowie Wahlbewerber, Mitglieder des Wahlvorstands und Wahlinitiatoren im jeweiligen Nachwirkungszeitraum.

    Eine ordentliche Änderungskündigung kommt lediglich unter den Voraussetzungen von § 15 Abs. 4 oder Abs. 5 KSchG in Betracht (vgl. BAG 12. März 2009 - 2 AZR 47/08 - Rn. 17 ff.; APS/Linck 5. Aufl. BetrVG § 103 Rn. 53) .

  • BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04

    Wahlinitiatoren - Anwendbarkeit von § 15 Abs. 4 KSchG

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19
    a) Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nach § 15 Abs. 1 bis Abs. 3a KSchG geschützten Person (die Nichterwähnung von § 15 Abs. 3a KSchG beruht auf einem Redaktionsversehen, BAG 4. November 2004 - 2 AZR 96/04 - zu B I 2 der Gründe) ist gemäß § 15 Abs. 4 KSchG ohne besondere Voraussetzungen zulässig, wenn "der Betrieb" stillgelegt wird.

    cc) Entgegen Mückl (DB 2010, 2615, 2618) lässt sich aus einem Senatsurteil vom 4. November 2004 (- 2 AZR 96/04 - zu B II 2 b der Gründe) nicht folgern, der zweite Zweck von § 15 KSchG verlange, stets auf die Einheit abzustellen, für die ein Betriebsrat gewählt wurde.

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 199/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19
    § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG enthält eine Ausnahmeregelung als Ausprägung des ultima-ratio-Grundsatzes und betrifft nur freie Arbeitsplätze (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - Rn. 16, BAGE 123, 1; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 199/05 - Rn. 24) .

    Sie erstreckt sich auch dann nicht auf Arbeitnehmer anderer Betriebe des Unternehmens, wenn eine betriebsübergreifende Versetzungsklausel vereinbart ist (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - aaO; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 199/05 - aaO) .

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19
    aa) Ordentliche Kündigungen, die vom Arbeitgeber auf § 15 Abs. 4 KSchG gestützt werden, sind Kündigungen aus dringenden betrieblichen Gründen iSv. § 1 Abs. 2 und Abs. 3 KSchG (BAG 14. Oktober 1982 - 2 AZR 568/80 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 41, 72) .

    bb) Das Kündigungsschutzgesetz wird gekennzeichnet durch eine im Wesentlichen auf den Beschäftigungsbetrieb lokalisierte Betrachtungsweise (BAG 14. Oktober 1982 - 2 AZR 568/80 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 41, 72) .

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19
    Hinsichtlich des Vorliegens eines anderen, freien Arbeitsplatzes gelten die allgemeinen Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG (dazu BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 28, BAGE 142, 36) .
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 162/05

    Konzernkündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19
    Mangels gemeinsamer Leitungsstruktur ist der Unternehmer des stillzulegenden Betriebs dann nicht mehr rechtlich in der Lage, eine Weiterbeschäftigung im fortgeführten Betrieb des anderen Unternehmens durchzusetzen (vgl. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 53; 23. März 2006 - 2 AZR 162/05 - Rn. 35) .
  • BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 623/85

    Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bei einheitlichem Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19
    Überdies liegt ein Fall der Betriebsstilllegung iSv. § 15 Abs. 4 KSchG vor, wenn eines der an dem gemeinsamen Betrieb beteiligten Unternehmen seinen Betrieb bei Zugang der Kündigung stillgelegt hat oder im Kündigungszeitpunkt feststeht, dass er bei Ablauf der Kündigungsfrist stillgelegt sein wird (vgl. BAG 5. März 1987 - 2 AZR 623/85 - zu B II bis IV der Gründe, BAGE 55, 117) .
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2018 - 6 Sa 709/18

    Mandatsträger; Strukturtarifvertrag; besonderer Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 4

  • BAG, 07.06.2011 - 1 ABR 110/09

    Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung nach Zusammenfassung von Betrieben zu

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers -

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 427/16

    Ordentliche Kündigungen - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

  • BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15

    Ordentliche Kündigung - Betrieblicher Anwendungsbereich des

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07

    Vollstreckungsabwehr bei Verlust der Betriebsidentität

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    a) Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG muss die Kündigung bedingt sein durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen (zur Betriebsbezogenheit vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 38/19 - Rn. 26) .
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 660/19

    Ordentliche Kündigung - Hausangestellte

    Dieser erfasst nur organisatorische Einheiten von Arbeitsmitteln, mit deren Hilfe der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolgt, der nicht allein in der Befriedigung von Eigenbedarf liegt (BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 38/19 - Rn. 21; 2. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 15) .
  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 560/20

    Ordentliche Kündigung - gemeinsamer Betrieb - Maßregelungsverbot

    Eine lediglich unternehmerische Zusammenarbeit genügt nicht (st. Rspr., zB BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 38/19 - Rn. 14, BAGE 167, 170; 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 19) .
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