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   BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60   

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https://dejure.org/1961,218
BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60 (https://dejure.org/1961,218)
BAG, Entscheidung vom 27.07.1961 - 2 AZR 255/60 (https://dejure.org/1961,218)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 1961 - 2 AZR 255/60 (https://dejure.org/1961,218)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 11, 225
  • NJW 1961, 2085
  • MDR 1961, 884
  • DB 1961, 1136
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 30.06.1959 - 3 AZR 111/58

    Kündigung - Unwirksamkeit - Kündigungsschreiben - Angabe von Kündigungsschreiben

    Auszug aus BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60
    Auch wenn erst in diesem Zeitpunkt bei dem Beklagten die begründete Besorgnis aufkommen konnte, daß die weitere Zusammenarbeit mit dem Kläger gefährdet sei, und gerade dann, war der Auflösungsantrag berechtigt (BAG in AP Nr. 56 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Aufklärungsrüge; Arbeitsverhältnis: Kündigung aus

    Auszug aus BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60
    So gesehen ist die Betrachtung späterer Ereignisse bei der Prüfung, ob der Kläger an den Spannungen in dem Krankenhaus schuld war, nicht zu beanstanden (vgl. BAG 2, 245 [252]).
  • BAG, 29.06.1954 - 2 AZR 13/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darstellung der Revisionsrügen

    Auszug aus BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60
    Denn eine Revisionsbegründung genügt auch ohne einen ausdrücklichen Revisionsantrag den Anforderungen des § 554 Abs. 3 ZPO, wenn sie nur unzweifelhaft erkennen läßt, in welchem Umfange das Berufungsurteil angegriffen werden soll (BAG 1, 36 [38]).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60
    Urteil vom 10. November 1955 (BAG 2, 221 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) ebenfalls von der Arbeitnehmereigenschaft der Chefärztin einer Röntgenabteilung ausgegangen.
  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50

    Honorarabführung durch Klinikdirektoren

    Auszug aus BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60
    Die Eigenliquidation ist Teil des Entgelts für die vom Chefarzt auf Grund seines Dienstvertrages zu erbringende Gesamtleistung (BGHZ 7, 1 [BGH 19.06.1952 - III ZR 147/50] [12 ff.]; Molitor, "Chefarzt und Krankenhaus" S. 74 ff.).
  • BAG, 04.11.1957 - 2 AZR 57/56

    Verdacht eines Geschäftsdiebstahls - Fristgemäße Kündigung - Schuldhaftes

    Auszug aus BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60
    Der Revision ist zuzugeben, daß eine verhaltensbedingte Kündigung zu ihrer sozialen Rechtfertigung nicht in jedem Falle notwendig ein Verschulden des Arbeitnehmers voraussetzt, sondern auch ein schuldloses Verhalten des Arbeitnehmers unter besonderen Umständen den Arbeitgeber zur Kündigung zu berechtigen vermag (vgl. BAG AP Nr. 39 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60
    Das Kündigungsschutzgesetz ist deshalb auch auf Arbeitsverhältnisse des öffentlichen Dienstes in gleicher Weise wie auf solche der privaten Wirtschaft anzuwenden (vgl. BAG 3, 245 [24] Großer Senat; ständige Rechtsprechung des BAG).
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass nach ganz herrschender Meinung selbst Chefärzte als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind (BAG Urteil vom 27.7.1961 - 2 AZR 255/60 - BAGE 11, 225; BSG Urteil vom 29.9.1965 - 2 RU 169/63 - BSGE 24, 29 = SozR Nr. 1 zu § 539 RVO; BGH Beschluss vom 26.2.1998 - III ZB 25/97 - NJW 1998, 2745) .

    So hat der Senat bereits 1962 im Anschluss an die Rechtsprechung des BAG zu Chefärzten (BAGE 11, 225) ausgeführt, dass das Weisungsrecht insbesondere bei sog Diensten höherer Art - heute würde man von Hochqualifizierten oder Spezialisten sprechen - aufs Stärkste eingeschränkt sein kann.

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    So hat der Senat bereits 1962 im Anschluss an die Rspr des BAG zu Chefärzten (BAGE 11, 225) ausgeführt, dass das Weisungsrecht insbesondere bei sog Diensten höherer Art - heute würde man von Hochqualifizierten oder Spezialisten sprechen - aufs Stärkste eingeschränkt sein kann.
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

    Denn es stellt keinen unzulässigen Ausforschungsbeweis dar, wenn eine Partei eine Tatsache unter Beweis stellt, die sie zwar nicht unmittelbar weiß und auch gar nicht wissen kann, aber aufgrund anderer, ihr bekannter Tatsachen vermuten darf (vgl. bereits Senat 27. Juli 1961 - 2 AZR 255/60 - BAGE 11, 225, 234 f.).
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