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   BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 593/93   

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BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 593/93 (https://dejure.org/1994,2059)
BAG, Entscheidung vom 27.07.1994 - 4 AZR 593/93 (https://dejure.org/1994,2059)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 (https://dejure.org/1994,2059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines als Vereinsbetreuer tätigen Sozialpädagogen - Darlegungslast zum Tätigkeitsmerkmal der erheblichen Heraushebung durch das Maß der Verantwortung - Darlegung der üblichen Verantwortung eines Diplomsozialarbeiters oder Diplomsozialpädagogen - Begriff ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines als Vereinsbetreuer (§ 1897 Abs. 2 Satz 1 BGB ) tätigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 2284
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 593/93
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Der Hinweis auf das Urteil des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 geht fehl.

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 593/93
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Das hat der Senat in der genannten Entscheidung gesehen und dann in der Entscheidung vom 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975 ausgeführt, daß in VergGr.

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 593/93
    Das gilt auch für den Bereich der AVR (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -, - 4 AZR 382/92 - und - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3, 4 zu § 12 AVR Caritasverband).

    Zwar können die AVR nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine normative Wirkung entfalten, sondern nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung finden (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1990, BAGE 66, 314, 320 [BAG 06.12.1990 - 6 AZR 159/89] = AP Nr. 12 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 2b der Gründe, m. w. N.; BAG Urteile vom 26. Mai 1993, aaO).

  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 159/89

    Weihnachtsgeld - Teilzeitbeschäftigung im kirchlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 593/93
    Zwar können die AVR nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine normative Wirkung entfalten, sondern nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung finden (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1990, BAGE 66, 314, 320 [BAG 06.12.1990 - 6 AZR 159/89] = AP Nr. 12 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 2b der Gründe, m. w. N.; BAG Urteile vom 26. Mai 1993, aaO).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 382/92

    Heilpädagogische Gruppe in Behindertenwerkstatt

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 593/93
    Das gilt auch für den Bereich der AVR (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -, - 4 AZR 382/92 - und - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3, 4 zu § 12 AVR Caritasverband).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 593/93
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; BAG Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 593/93
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; BAG Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 383/92

    Arbeitserzieher in Trainingsgruppe einer Behindertenwerkstatt

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 593/93
    Das gilt auch für den Bereich der AVR (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 -, - 4 AZR 382/92 - und - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 2, 3, 4 zu § 12 AVR Caritasverband).
  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 593/93
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten i. S. der AVR nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und einer rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 593/93
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 639/85

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin als Amtspflegerin in einem Landratsamt

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16

    Eingruppierung; kommunaler Vollziehungs- oder Vollstreckungsbeamter; gründliche

    Anknüpfend an diese Protokollnotiz bzw. wort- oder inhaltsgleiche Bestimmungen des TV-L oder des TVöD (Bund) wird der Begriff des Arbeitsvorgangs im Tarifbereich öffentlich-rechtlich verfasster Rechtsträger nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als eine unter Hinzurechnung von Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit verstanden, die zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führt (BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 4 AZR 912/08 - ZTR 2010, S. 577 m. w. N.; BAG, Urteil vom 27.07.1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband m. w. N.).
  • LAG Hamm, 07.04.2016 - 8 Sa 1593/15

    Eingruppierung; TV-L; Sachbearbeiterin; Reisekosten; selbständige Leistungen;

    Anknüpfend an diese Protokollerklärung bzw. wort- oder inhaltsgleiche Bestimmungen des BAT oder des TVöD wird der Begriff des Arbeitsvorgangs im Tarifbereich öffentlich-rechtlich verfasster Rechtsträger nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als eine unter Hinzurechnung von Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit verstanden, die zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führt (BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 4 AZR 912/08 - ZTR 2010, S. 577 m. w. N.; BAG, Urteil vom 27.07.1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband m. w. N.).
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95

    Eingruppierung: Amtspfleger für nichteheliche Kinder

    Bei der Betreuung bestimmter zugewiesener Personen hat der Senat in der Regel einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband, bei einem als Vereinsbetreuer tätigen Sozialpädagogen; Senatsurteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, bei einem als Behördenbetreuer tätigen Sozialpädagogen).

    IVa Fallgruppe 15 und 16 der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst heraushebt (Senatsurteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband).

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 447/01

    Korrektur einer Eingruppierung - Bewährungsaufstieg

    Das lehnte der Beklagte unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 27. Juli 1994 (- 4 AZR 593/93 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 5) ab.

    Das gilt auch für den Bereich der AVR (vgl. 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 5, zu I der Gründe mwN).

    b) In seinem Ablehnungsschreiben vom 16. September 1998 hat sich der beklagte Verein auf die Entscheidung des Senats vom 27. Juli 1994 (- 4 AZR 593/93 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 5) berufen, nach der ein Diplomsozialarbeiter/Diplomsozialpädagoge in der Tätigkeit eines Betreuers jedenfalls nur dann in VergGr.

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

    Auch in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern hat der Senat regelmäßig die fürsorgerische Tätigkeit für einen bestimmten Personenkreis als einheitlichen Arbeitsvorgang angesehen (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1988, BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379, zu einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandsschaften" in der Familientherapie; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO, zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband, zu einem als Vereinsbetreuer tätigen Sozialpädagogen).

    Zum Berufsbild des Sozialarbeiters/Sozialpädagogen gehören auch die Tätigkeiten eines Behördenbetreuers nach dem Betreuungsgesetz vom 12. September 1990 (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband; Deinert, Handbuch der Betreuungsbehörde, 1993, S. 84; Jaeger, Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (NDV) 1992, 245, 249; Jesse/Rothbrust, ZTR 1995, 54, 58 f.).

  • BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 445/11

    Bezugnahme auf Tarifverträge - ergänzende Vertragsauslegung

    (a) Nach dem Tarifvertrag müssen sich die "besonderen Aufgaben" der VergGr. 9 Nr. 1 BAT/AOK-Neu durch das "Maß der Verantwortung" (dazu BAG 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - zu 4 b cc aaa der Gründe) aus einer Tätigkeit der VergGr. 8 Nr. 3 BAT/AOK-Neu herausheben.
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin nach BAT -KF

    Auch in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern hat der Senat regelmäßig die fürsorgerische Tätigkeit für einen bestimmten Personenkreis als einheitlichen Arbeitsvorgang angesehen (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379, zu einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandsschaften" in der Familientherapie; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO, zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband, zu einem als Vereinsbetreuer tätigen Sozialpädagogen).

    Zu dem Berufsbild des Sozialarbeiters/Sozialpädagogen gehören auch die Tätigkeiten eines Behördenbetreuers nach dem Betreuungsgesetz vom 12. September 1990 (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband; Deinert, Handbuch der Betreuungsbehörde, 1993, S. 84; Jaeger, Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (NDV), 1992, 245, 249; Jesse/Rothbrust, ZTR 1995, 54, 58 f.).

  • LAG Hamm, 09.02.2017 - 8 Sa 909/16
    Anknüpfend an diese Protokollnotiz bzw. wort- oder inhaltsgleiche Bestimmungen des TV-L oder des TVöD (Bund) wird der Begriff des Arbeitsvorgangs im Tarifbereich öffentlich-rechtlich verfasster Rechtsträger nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als eine unter Hinzurechnung von Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit verstanden, die zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führt (BAG, Urteil vom 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - ZTR 2010, S. 577 m. w. N.; BAG, Urteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband m. w. N.).
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 867/94

    Eingruppierung von als Behörden-/ Vereinsbetreuer (innen) (§ 1897 Abs. 2 BGB)

    Auch in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern hat der Senat regelmäßig die fürsorgerische Tätigkeit für einen bestimmten Personenkreis als einheitlichen Arbeitsvorgang angesehen (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379, zu einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandsschaften" in der Familientherapie; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, a.a.O., zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband, zu einem als Vereinsbetreuer tätigen Sozialpädagogen).

    Zu dem Berufsbild des Sozialarbeiters/Sozialpädagogen gehören auch die Tätigkeiten eines Behördenbetreuers nach dem Betreuungsgesetz vom 12. September 1990 (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband; Deinert, Handbuch der Betreuungsbehörde, 1993, S. 84; Jaeger, Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (NDV), 1992, 245, 249; Jesse/Rothbrust, ZTR 1995, 54, 58 f.).

  • LAG Hamm, 28.08.2014 - 8 Sa 196/14

    AVR Caritasverband; Eingruppierung; Telefonist; umfangreiche oder schwierige

    Der Begriff des Arbeitsvorgangs wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als eine unter Hinzurechnung von Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit verstanden, die zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führt (BAG, Urteil vom 27.07.1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR L m. w. N.).
  • LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 47/16

    TV-L; Eingruppierung; Kraftfahrzeug- und Geräteverwalter; selbständige Leistungen

  • LAG Hamm, 07.02.2019 - 8 Sa 1027/18

    Optionskommune; Überleitung; Eingruppierung; Bezugnahmeklausel; Tarifbindung;

  • LAG Hamm, 17.11.2016 - 8 Sa 492/16

    Eingruppierung; IKK-TV; Tätigkeitsbeispiel; Bearbeiten von Daten;

  • LAG Hamm, 01.09.2016 - 8 Sa 129/16

    Eingruppierung; Sozialarbeiter; Betreuungstätigkeit; AVR DW-EKD

  • LAG Köln, 30.11.1994 - 2 Sa 1308/93

    Anforderungen an die tarifgerechte Eingruppierung eines Sozialarbeiters;

  • LAG Hamburg, 31.08.1995 - H 7 Sa 27/94

    Tarifliche Eingruppierung eines Amtsvormunds bzw. Amtspflegers

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