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   BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14   

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https://dejure.org/2016,34932
BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14 (https://dejure.org/2016,34932)
BAG, Entscheidung vom 27.07.2016 - 7 ABR 16/14 (https://dejure.org/2016,34932)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 (https://dejure.org/2016,34932)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 139 Abs 1 S 2 ZPO
    Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht

  • IWW

    § 34 Abs. 3 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 139 ZPO, § 263 ZPO, § 25 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrages; Gerichtliche Hinweispflicht im Zivilprozess; Elektronische Einsichtnahme in die Unterlagen des Betriebsrats

  • bag-urteil.com

    Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht

  • rewis.io

    Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinreichende Bestimmtheit des Antrags; gerichtliche Hinweispflicht

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 34 Abs. 3 ; BetrVG § 25 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags - und die gerichtliche Hinweispflicht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einsichtsrecht der Mitglieder des Betriebsrats in elektronische Unterlagen - hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Einsicht in elektronische Unterlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3801
  • NZA 2016, 1555
  • BB 2016, 2804
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14
    Die betroffene Partei muss Gelegenheit erhalten, ihren Sachantrag den Zulässigkeitsbedenken des erkennenden Gerichts anzupassen (BGH 23. April 2009 - IX ZR 95/06 - Rn. 5 für die entsprechende Hinweispflicht des Berufungsgerichts) .

    Solche Konsequenzen muss die Partei, die in der Vorinstanz obsiegt hat, erst dann erwägen, wenn sie durch die Rechtsmittelinstanz selbst erfährt, dass diese den für sie günstigen Standpunkt der Vorinstanz insoweit nicht teilt (BGH 23. April 2009 - IX ZR 95/06 - Rn. 6 für die Hinweispflicht des Berufungsgerichts) .

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14
    Ob er die titulierte Verpflichtung erfüllt hat, ist erforderlichenfalls im Vollstreckungsverfahren zu prüfen (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 61/13 - Rn. 48; 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B II 1 c aa der Gründe, BAGE 110, 252) .
  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens -

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14
    Ob er die titulierte Verpflichtung erfüllt hat, ist erforderlichenfalls im Vollstreckungsverfahren zu prüfen (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 61/13 - Rn. 48; 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B II 1 c aa der Gründe, BAGE 110, 252) .
  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83

    Betriebsrat - Ersatzmitglied - Schulung - Schulungsveranstaltung - Ersatzmitglied

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14
    Ersatzmitglieder treten nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nur vorübergehend für die Dauer der Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds in den Betriebsrat ein (BAG 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - zu B I der Gründe, BAGE 99, 103; 14. Dezember 1994 -  7 ABR 31/94  - zu B II der Gründe, BAGE 79, 43 ; 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83  - zu II 2 a der Gründe, BAGE 52, 73 ; 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - zu 2 a der Gründe) .
  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14
    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf dadurch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - Rn. 14; 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 12 mwN, BAGE 131, 316) .
  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 31/94

    Schulung für Ersatzmitglieder des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14
    Ersatzmitglieder treten nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nur vorübergehend für die Dauer der Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds in den Betriebsrat ein (BAG 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - zu B I der Gründe, BAGE 99, 103; 14. Dezember 1994 -  7 ABR 31/94  - zu B II der Gründe, BAGE 79, 43 ; 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83  - zu II 2 a der Gründe, BAGE 52, 73 ; 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - zu 2 a der Gründe) .
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14
    a) Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör ( BVerfG 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188, 189  f.) .
  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14
    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf dadurch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - Rn. 14; 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 12 mwN, BAGE 131, 316) .
  • LAG München, 24.02.2014 - 3 TaBV 92/13

    Betriebsrat, elektronisches Leserecht, Erfüllung

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 24. Februar 2014 - 3 TaBV 92/13 - aufgehoben.
  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition

    Auszug aus BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14
    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer Verpflichtung nachgekommen ist, und nicht, wie diese aussieht (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11 - Rn. 15, BAGE 141, 360) .
  • BAG, 17.01.1979 - 5 AZR 891/77

    Ersatzmitglieder des Betriebsrats - Besonderer Kündigungsschutz - Dauer der

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 79/06

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

  • BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00

    Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats

  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 733/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Der jeweilige Streitgegenstand muss nach dieser Vorschrift so konkret umschrieben werden, dass der Umfang der Rechtskraftwirkung für die Parteien nicht zweifelhaft ist (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 452/17

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss der Streitgegenstand so konkret umschrieben werden, dass der Umfang der Rechtskraftwirkung für die Parteien nicht zweifelhaft ist (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf dadurch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 13; 9. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - Rn. 14; 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 12 mwN, BAGE 131, 316) .

    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer Verpflichtung nachgekommen ist, und nicht, wie diese aussieht (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 13; 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11 - Rn. 15, BAGE 141, 360) .

    Die betroffene Partei muss Gelegenheit erhalten, ihren Sachantrag den Zulässigkeitsbedenken des erkennenden Gerichts anzupassen (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 21) .

    Dies gilt jedoch nicht für die gerichtliche Pflicht, auf sachdienliche Anträge hinzuwirken (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 21).

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