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   BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16   

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https://dejure.org/2017,26343
BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16 (https://dejure.org/2017,26343)
BAG, Entscheidung vom 27.07.2017 - 2 AZR 681/16 (https://dejure.org/2017,26343)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 (https://dejure.org/2017,26343)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 3 GG, Art 8 Abs 1 MRK, Art 7 EUGrdRCh
    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

  • IWW

    GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 3; ... GG Art. 2 Abs. 1; GRC Art. 7; EMRK Art. 8; Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr Art. 5; Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr Art. 7; BDSG § 1 Abs. 1; BDSG § 1 Abs. 2; BDSG § 3 Abs. 1; BDSG § 3 Abs. 2; BDSG § 3 Abs. 3; BDSG § 3 Abs. 7; BDSG § 3 Abs. 9; BDSG § 4a; BDSG § 28 Abs. 1; BDSG § 32 Abs. 1; BGB § 227; BGB § 626 Abs. 1; StGB § 32; StGB § 34; KSchG § 1 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 23 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 3; ZPO § 139; ZPO § 286; ZPO § 320; ZPO § 331 Abs. 1; ZPO § 551 Abs. 3
    GG, GRC, EMRK, BDSG, BGB, StGB, KSchG, ZPO

  • Wolters Kluwer

    Überwachung mittels Keylogger; Verwertungsverbot

  • bag-urteil.com

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

  • datenschutz.eu

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

  • Betriebs-Berater

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

  • online-und-recht.de

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Überwachung mittels Keylogger ohne konkreten Verdacht einer Straftat oder schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwertungsverbot bei Überwachung mittels Keylogger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (76)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Verdeckte Überwachung des Arbeitnehmers mittels Keylogger ohne begründeten Verdacht unzulässig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Überwachung mittels Keylogger

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot von Daten, die durch einen Keylogger erlangt wurden

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keylogger am Arbeitsplatz sind verboten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Anlasslose Dauerüberwachung von Arbeitnehmer mit Keylogger unzulässig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Heimliche Kontrolle von Arbeitnehmern durch Keylogger und Spähsoftware nach § 32 Abs. 1 BDSG unzulässig - Verwertungsverbot

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Erkenntnisse aus Überwachung mittels Software-Keylogger dürfen nicht verwertet werden

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Datenschutzrecht: Einsatz von Keyloggern im Betrieb nur bei konkretem Verdacht zulässig

  • heise.de (Pressebericht, 27.07.2017)

    Bundesarbeitsgericht bestätigt Verwertungsverbot für Keylogger

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf sich der Arbeitgeber auf meinen Computer aufschalten?

  • faz.net (Kurzinformation)

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdeckte Überwachung von Mitarbeitern durch Keylogger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmerüberwachung mittels Keylogger - und das Verwertungsverbot

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keylogger-Daten unverwertbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

  • archive.is (Pressebericht, 27.07.2017)

    Überwachung an Firmen-PC verboten

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 32 Abs. 1 BDSG

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Überwachung mittels "Keylogger" ist i.d.R. unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Spähsoftware am Arbeitsplatz - Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter nicht ohne konkreten Verdacht mit einem "Keylogger" überwachen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung wegen privater Nutzung von dienstlichen Einrichtungen während der Arbeitszeit - Überwachung mittels Keylogger - Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - Zulässigkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz - Sachvortragsverwertungsv

  • versr.de (Kurzinformation)

    Überwachung eines dienstlichen Computers mittels Keylogger - Verwertungsverbot

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht verbietet anlasslose Überwachung mit Keylogger

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Beweisverwertung bei Mitarbeiterüberwachung mittels "Keylogger"

  • spiegel.de (Pressemeldung, 27.07.2017)

    Daten aus Spähsoftware sind kein Kündigungsgrund

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Spähsoftware zur Überwachung der Mitarbeiter PCs nur ausnahmsweise zulässig

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Einsatz von Spähsoftware durch den Arbeitgeber in aller Regel unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überwachung durch den Arbeitgeber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einsatz von Spähsoftware durch den Arbeitgeber in aller Regel unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dürfen Mitarbeiter mittels Keylogger überwacht werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einsatzes eines Software-Keyloggers zur verdeckten Überwachung und Kontrolle eines Arbeitnehmers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot für durch Software-Keylogger erlangte Informationen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überwachung von Arbeitnehmer durch Arbeitgeber mittels Keylogger grds. unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überwachung von Arbeitnehmer durch Arbeitgeber durch Keylogger grds. unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberwachung mit sog. Keylogger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tastaturspione am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überwachung mittels Keylogger ohne konkreten schweren Verdacht unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine pauschale Überwachung durch Spähsoftware (sog. Keylogger) am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grenzen der Überwachung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Computer-Überwachung am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Daten aus Software-Keylogger sind im Regelfall kein Kündigungsgrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anlasslose Überwachung am Arbeitsplatz mit Keylogger unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerdatenschutz: Überwachung des Computers mittels Keylogger

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keylogger und Co - Kündigung unwirksam wegen Beweisverwertungsverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf der Chef den Arbeits-PC überwachen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keylogger-Arbeitnehmer-Überwachung ist in der Regel unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überwachung des Arbeitnehmers mit Keyloggern - ist das zulässig?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keylogger und Co - Kündigung unwirksam wegen Beweisverwertungsverbot

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Privatnutzung des PC während der Arbeitszeit - Überwachung durch Keylogger - Beweisverwertungsverbot

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung aufgrund von Keylogger-Erkenntnissen - Beweisverwertungsverbot

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keylogger am Arbeitsplatz - pauschale Überwachung durch Spähsoftware unzulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Überwachung mittels Keylogger ohne konkreten schweren Verdacht unzulässig

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann ist die Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber mittels Keylogger (un)zulässig?

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer anlasslos mittels Keyloggers überwacht: Erkenntnisse vor Gericht nicht verwertbar

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Verwendung eines Keyloggers im Arbeitsverhältnis unzulässig

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kontrolle durch Spähsoftware gestoppt

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot - verdeckte Kontrollen von Arbeitnehmern sind begrenzt

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Überwachung von Arbeitnehmern mit Software - Verwertungsverbot

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Keylogger: Unwirksamkeit einer Compliance-Kündigung wegen Datenschutzverstoßes

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Keylogger: Leitlinien für zulässige Kontrollen

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Überwachung mittels Keylogger: Beweisverwertungsverbot

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Keylogger: Erkenntnisse über Privattätigkeiten am Arbeitsplatz nicht verwertbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot bei Arbeitnehmer-Überwachung mittels Keylogger

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Überwachung des Arbeitnehmers mittels Keylogger - Verwertungsverbot

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Mitarbeiterüberwachung über Keylogger

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Heimliche PC-Überwachung durch den Arbeitgeber - das Keylogger

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot bei Einsatz eines Keyloggers im Arbeitsverhältnis

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überwachung von Arbeitnehmern bei der PC-Nutzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässiges Ausspähen von Arbeitnehmern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer ausspähen "is nich"!

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Überwachung des Arbeitnehmers am Computer

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Umfang erlaubter Überwachung im Call-Center

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Erlaubte Überwachung im Call-Center

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

Besprechungen u.ä. (7)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keylogger und Arbeitnehmerdatenschutz

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Datenschutz am Arbeitsplatz: Keylogger-Beweise im Kündigungsschutzprozess unverwertbar

  • socialmediarecht.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Wenig überraschend: Einsatz von "Keyloggern" zur Mitarbeiterüberwachung grundsätzlich unzulässig

  • derenergieblog.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Big Brother am Arbeitsplatz - Verwertungsverbot bei Überwachung mittels Keylogger

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmer-Überwachung mit Keylogger

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Überwachung von Arbeitnehmern mittels Keylogger - Zu den Möglichkeiten und ihrer arbeitsgerichtlichen Verwertbarkeit

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Außerordentliche Kündigung - Verwertungsverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 159, 380
  • NJW 2017, 14
  • NJW 2017, 3258
  • ZIP 2017, 2022
  • ZIP 2017, 64
  • MDR 2017, 14
  • MDR 2017, 1430
  • NZA 2017, 1327
  • BB 2017, 1843
  • BB 2017, 2421
  • BB 2017, 2682
  • DB 2017, 2488
  • K&R 2017, 745
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16
    Wegen der nach Art. 1 Abs. 3 GG bestehenden Bindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte und der Verpflichtung zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93 , BVerfGE 117, 202) hat das Gericht zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 21; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 18; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 2 3, BAGE 156, 370; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21) .

    Ist allerdings die Datenverarbeitung gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer nach den Vorschriften des BDSG zulässig, liegt insoweit keine Verletzung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und am eigenen Bild vor (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 22) .

    (1) Bei dem verdeckten Einsatz eines Keyloggers wird der betroffene Arbeitnehmer in der Befugnis, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu befinden, beschränkt, indem er zum Ziel einer nicht erkennbaren - systematischen - Beobachtung durch den Arbeitgeber gemacht wird und dadurch auf sich beziehbare Daten über sein Verhalten preisgibt, ohne die Überwachung oder gar den mit ihr verfolgten Verwendungszweck zu kennen (für die automatisierte Erhebung öffentlich zugänglicher Informationen vgl. BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05  ua. - Rn. 67, BVerfGE 120, 378 ; für die Observation durch einen Detektiv außerhalb des Betriebsgeländes vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 24) .

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet nicht allein den Schutz der Privat- und Intimsphäre, sondern trägt in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch den informationellen Schutzinteressen desjenigen Rechnung, der sich in die (Betriebs-)Öffentlichkeit begibt (für die Videoüberwachung vgl. BVerfG 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 - Rn. 39, BVerfGK 10, 330; BVerwG 25. Januar 2012 - 6 C 9/11 - Rn. 25, BVerwGE 141, 329; für die Observation durch einen Detektiv vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 24) .

    Zur Durchführung gehört die Kontrolle, ob der Arbeitnehmer seinen Pflichten nachkommt (Gola/Schomerus BDSG 12. Aufl. § 32 Rn. 16; Grimm JM 2016, 17, 19) , zur Beendigung iSd. Kündigungsvorbereitung (dazu Grimm, aaO) die Aufdeckung einer Pflichtverletzung, die die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 26) .

    Sofern nach § 32 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 BDSG zulässig erhobene Daten den Verdacht einer solchen Pflichtverletzung begründen, dürfen sie für die Zwecke und unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG auch verarbeitet und genutzt werden (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 40; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 37 f., BAGE 156, 370) .

    Der Arbeitgeber darf deshalb alle Daten speichern und verwenden, die er benötigt, um die ihm obliegende Darlegungs- und Beweislast in einem potentiellen Kündigungsschutzprozess zu erfüllen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO; Stamer/Kuhnke in Plath BDSG § 32 Rn. 149; HWK/Lembke 7. Aufl. § 32 BDSG Rn. 15) .

    Die Vorschrift soll hinsichtlich der Eingriffsintensität damit vergleichbare Maßnahmen erfassen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 27; 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 75, BAGE 151, 1) .

    cc) § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG entfaltet keine "Sperrwirkung" dergestalt, dass eine anlassbezogene Datenerhebung durch den Arbeitgeber ausschließlich zur Aufdeckung von Straftaten zulässig wäre und sie nicht nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein könnte (ausführlich BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 28 ff.) .

    Allerdings muss der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers auch im Rahmen von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem - dort gleichfalls verankerten - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 32; 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 30; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 81, 15; 22. Oktober 1986 -  5 AZR 660/85  - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 53, 226 ) .

    Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO; 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41 , BAGE 148, 26 ; 29. Juni 2004 -  1 ABR 21/03  - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173 ) .

    Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Angemessenheit) ist gewahrt, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (BVerfG 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - zu B I 2 b dd der Gründe, BVerfGE 115, 320 ; BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - aaO) .

    Eine entsprechende verdeckte Ermittlung "ins Blaue hinein", ob ein Arbeitnehmer sich pflichtwidrig verhält, ist auch nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG unzulässig (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO) .

    Andererseits genügt der vom Senat herangezogene Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dem durch die Richtlinie sowie Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (dazu EuGH 11. Dezember 2014 - C-212/13 - [Rynes] Rn. 28) und Art. 8 EMRK (dazu EuGH 9. November 2010 - C-92/09 und C-93/09 - [Volker und Markus Schecke] Rn. 52, Slg. 2010, I-11063; BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13 - Rn. 20 f.) garantierten Schutzniveau für die von einer Datenerhebung Betroffenen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 38; EGMR 5. Oktober 2010 - 420/07 - EuGRZ 2011, 471) .

    Demgegenüber kann eine Datenerhebung, die weder der Aufdeckung von Straftaten iSd. § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG noch sonstigen Zwecken des Beschäftigungsverhältnisses iSv. § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG dient, "zur Wahrung berechtigter Interessen" iSv. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG zulässig sein (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 25; Gola/Schomerus BDSG 12. Aufl. § 32 Rn. 2, 45 f.) .

  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16
    Wegen der nach Art. 1 Abs. 3 GG bestehenden Bindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte und der Verpflichtung zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93 , BVerfGE 117, 202) hat das Gericht zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 21; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 18; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 2 3, BAGE 156, 370; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21) .

    Sie ordnen für sich genommen jedoch nicht an, dass unter ihrer Missachtung gewonnene Erkenntnisse oder Beweismittel bei der Feststellung des Tatbestands im arbeitsgerichtlichen Verfahren vom Gericht nicht berücksichtigt werden dürften (BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 17; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 2 2, BAGE 156, 370) .

    Sofern nach § 32 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 BDSG zulässig erhobene Daten den Verdacht einer solchen Pflichtverletzung begründen, dürfen sie für die Zwecke und unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG auch verarbeitet und genutzt werden (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 40; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 37 f., BAGE 156, 370) .

    Diese sollen allenfalls dann zulässig sein, wenn der durch konkrete Tatsachen begründete "einfache" Verdacht (Anfangsverdacht, BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 25) einer im Beschäftigungsverhältnis begangenen Straftat besteht.

    Aus ihr kann ein prozessuales Verwertungsverbot jedenfalls dann nicht abgeleitet werden, wenn der Arbeitgeber den Verdacht von Straftaten spätestens im Rechtsstreit durch konkrete Tatsachen untermauert und dadurch eine Rechtmäßigkeitskontrolle gesichert ist (BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 33) .

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16
    Wegen der nach Art. 1 Abs. 3 GG bestehenden Bindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte und der Verpflichtung zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93 , BVerfGE 117, 202) hat das Gericht zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 21; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 18; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 2 3, BAGE 156, 370; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21) .

    Sie ordnen für sich genommen jedoch nicht an, dass unter ihrer Missachtung gewonnene Erkenntnisse oder Beweismittel bei der Feststellung des Tatbestands im arbeitsgerichtlichen Verfahren vom Gericht nicht berücksichtigt werden dürften (BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 17; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 2 2, BAGE 156, 370) .

    Sofern nach § 32 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 BDSG zulässig erhobene Daten den Verdacht einer solchen Pflichtverletzung begründen, dürfen sie für die Zwecke und unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG auch verarbeitet und genutzt werden (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 40; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 37 f., BAGE 156, 370) .

    Das könnte nur dann in Betracht kommen, wenn weitere, über das schlichte Beweisinteresse hinausgehende Aspekte hinzutreten und diese besonderen Umstände gerade die in Frage stehende Informationsbeschaffung als gerechtfertigt ausweisen (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 24, BAGE 156, 370; 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 29, BAGE 145, 278) .

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16
    Das Grundrecht schützt neben der Privat- und Intimsphäre und seiner speziellen Ausprägung als Recht am eigenen Bild auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das die Befugnis garantiert, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu befinden (BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 ua. - Rn. 67, BVerfGE 120, 378; 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 - Rn. 37, BVerfGK 10, 330; 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 ua. - zu C II 1 a der Gründe, BVerfGE 65, 1) .

    Das Unterlassen eines Protests kann nicht mit einer Einwilligung gleichgesetzt werden (für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum: vgl. BVerfG 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 - Rn. 40, BVerfGK 10, 330; BVerwG 25. Januar 2012 - 6 C 9/11 - Rn. 25, BVerwGE 141, 329) .

    (2) Wird der Keylogger offen eingesetzt, liegt ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, weil die Aufzeichnung und Speicherung sämtlicher Tastatureingaben und bestimmter Bildschirminhalte der Vorbereitung möglicher belastender Maßnahmen (Ermahnung, Abmahnung, Kündigung) dienen und zugleich abschreckend wirken und insoweit das Verhalten des Betroffenen lenken soll (für die offene Videoüberwachung im öffentlichen Raum: vgl. BVerfG 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 - Rn. 38, BVerfGK 10, 330; BVerwG 25. Januar 2012 - 6 C 9/11 - Rn. 24, BVerwGE 141, 329) .

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet nicht allein den Schutz der Privat- und Intimsphäre, sondern trägt in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch den informationellen Schutzinteressen desjenigen Rechnung, der sich in die (Betriebs-)Öffentlichkeit begibt (für die Videoüberwachung vgl. BVerfG 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 - Rn. 39, BVerfGK 10, 330; BVerwG 25. Januar 2012 - 6 C 9/11 - Rn. 25, BVerwGE 141, 329; für die Observation durch einen Detektiv vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 24) .

  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung;

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16
    Das Unterlassen eines Protests kann nicht mit einer Einwilligung gleichgesetzt werden (für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum: vgl. BVerfG 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 - Rn. 40, BVerfGK 10, 330; BVerwG 25. Januar 2012 - 6 C 9/11 - Rn. 25, BVerwGE 141, 329) .

    (2) Wird der Keylogger offen eingesetzt, liegt ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, weil die Aufzeichnung und Speicherung sämtlicher Tastatureingaben und bestimmter Bildschirminhalte der Vorbereitung möglicher belastender Maßnahmen (Ermahnung, Abmahnung, Kündigung) dienen und zugleich abschreckend wirken und insoweit das Verhalten des Betroffenen lenken soll (für die offene Videoüberwachung im öffentlichen Raum: vgl. BVerfG 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 - Rn. 38, BVerfGK 10, 330; BVerwG 25. Januar 2012 - 6 C 9/11 - Rn. 24, BVerwGE 141, 329) .

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet nicht allein den Schutz der Privat- und Intimsphäre, sondern trägt in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch den informationellen Schutzinteressen desjenigen Rechnung, der sich in die (Betriebs-)Öffentlichkeit begibt (für die Videoüberwachung vgl. BVerfG 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 - Rn. 39, BVerfGK 10, 330; BVerwG 25. Januar 2012 - 6 C 9/11 - Rn. 25, BVerwGE 141, 329; für die Observation durch einen Detektiv vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 24) .

  • BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16
    Allerdings muss der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers auch im Rahmen von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem - dort gleichfalls verankerten - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 32; 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 30; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 81, 15; 22. Oktober 1986 -  5 AZR 660/85  - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 53, 226 ) .

    Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO; 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41 , BAGE 148, 26 ; 29. Juni 2004 -  1 ABR 21/03  - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173 ) .

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16
    Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO; 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41 , BAGE 148, 26 ; 29. Juni 2004 -  1 ABR 21/03  - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173 ) .

    Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Angemessenheit) ist gewahrt, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (BVerfG 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - zu B I 2 b dd der Gründe, BVerfGE 115, 320 ; BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - aaO) .

  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16
    Wegen der nach Art. 1 Abs. 3 GG bestehenden Bindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte und der Verpflichtung zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93 , BVerfGE 117, 202) hat das Gericht zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 21; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 18; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 2 3, BAGE 156, 370; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21) .

    Ein Arbeitgeber, der - wie hier die Beklagte - eine Überwachungsmaßnahme "ins Blaue hinein" veranlasst, befindet sich weder in einer Notwehr- oder notwehrähnlichen Situation gemäß § 227 BGB bzw. § 32 StGB noch in einer Notstandslage iSv. § 34 StGB (dazu BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 36; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 23 f.) .

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16
    Das Grundrecht schützt neben der Privat- und Intimsphäre und seiner speziellen Ausprägung als Recht am eigenen Bild auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das die Befugnis garantiert, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu befinden (BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 ua. - Rn. 67, BVerfGE 120, 378; 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 - Rn. 37, BVerfGK 10, 330; 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 ua. - zu C II 1 a der Gründe, BVerfGE 65, 1) .

    (1) Bei dem verdeckten Einsatz eines Keyloggers wird der betroffene Arbeitnehmer in der Befugnis, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu befinden, beschränkt, indem er zum Ziel einer nicht erkennbaren - systematischen - Beobachtung durch den Arbeitgeber gemacht wird und dadurch auf sich beziehbare Daten über sein Verhalten preisgibt, ohne die Überwachung oder gar den mit ihr verfolgten Verwendungszweck zu kennen (für die automatisierte Erhebung öffentlich zugänglicher Informationen vgl. BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05  ua. - Rn. 67, BVerfGE 120, 378 ; für die Observation durch einen Detektiv außerhalb des Betriebsgeländes vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 24) .

  • BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15

    Technische Überwachungseinrichtung - Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16
    Solche präventiven Maßnahmen können sich schon aufgrund des Vorliegens einer abstrakten Gefahr als verhältnismäßig erweisen, wenn sie keinen solchen psychischen Anpassungsdruck erzeugen, dass die Betroffenen bei objektiver Betrachtung in ihrer Freiheit, ihr Handeln aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu gestalten, wesentlich gehemmt sind (dazu BAG 25. April 2017 - 1 ABR 46/15 - Rn. 20 und Rn. 28 ff.) .
  • EuGH, 19.10.2016 - C-582/14

    Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15

    Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

  • EuGH, 11.12.2014 - C-212/13

    Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist auf die Videoaufzeichnung

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

  • EuGH, 24.11.2011 - C-468/10

    ASNEF - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7

  • EGMR, 05.10.2010 - 420/07

    Vereinbarkeit einer vom Arbeitgeber angeordneten und durch eine Detektei

  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09

    Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über

  • EuGH, 04.05.2009 - C-92/09

    Volker und Markus Schecke - Verbindung

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85

    Personenbezoge Daten - Speichern - Personalfragebogen - Fragebogen

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

  • EuGH, 06.11.2003 - C-101/01

    Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • LAG Hamm, 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    War die betreffende Maßnahme nach den Vorschriften des BDSG aF zulässig, liegt insoweit keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und am eigenen Bild vor (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 17, BAGE 159, 380; 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 22, BAGE 159, 278) .

    Der Arbeitgeber darf deshalb grundsätzlich alle Daten speichern und verwenden, die er benötigt, um die ihm obliegende Darlegungs- und Beweislast in einem potenziellen Rechtsstreit um die Wirksamkeit einer Kündigung und/oder das Bestehen von Schadensersatzansprüchen zu erfüllen (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 28, BAGE 159, 380; 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 26, BAGE 159, 278) .

    Die Datenverarbeitung und -nutzung darf keine übermäßige Belastung für die Betroffenen darstellen und muss der Bedeutung des Informationsinteresses des Arbeitgebers entsprechen (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 30, BAGE 159, 380) .

    (4) Der vom Senat bei der Anwendung von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG aF herangezogene Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt dem durch die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (dazu EuGH 11. Dezember 2014 - C-212/13 - [Ryne?.] Rn. 28) und Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (dazu EuGH 9. November 2010 - C-92/09 und C-93/09 - [Volker und Markus Schecke] Rn. 52; BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13 - Rn. 20 f.) garantierten Schutzniveau für die von einer Datenerhebung Betroffenen (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 32, BAGE 159, 380; EGMR 5. Oktober 2010 - 420/07 - [Köpke/Deutschland]) .

    Bei der offenen, sich gegen alle Arbeitnehmer gleichermaßen richtenden Aufzeichnung des "Kassierverhaltens" handelt es sich um eine zum Schutz des Eigentums des Arbeitgebers grundsätzlich erlaubte Maßnahme (vgl. EGMR 28. November 2017 - 70838/13 - [Antovi c und Mirkovi c /Montenegro] Rn. 59) , die sich schon aufgrund des Vorliegens einer abstrakten Gefahr als verhältnismäßig erweisen kann (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 31, BAGE 159, 380) .

  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Der Arbeitgeber darf deshalb alle Daten speichern und verwenden, die er benötigt, um die ihm obliegende Darlegungs- und Beweislast in einem potenziellen Kündigungsschutzprozess zu erfüllen (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 22; 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 28, BAGE 159, 380) .

    (3) § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG aF entfaltet keine "Sperrwirkung" dergestalt, dass eine anlassbezogene Datenerhebung durch den Arbeitgeber ausschließlich zur Aufdeckung von Straftaten zulässig wäre und sie nicht nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG aF zulässig sein könnte (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 30, BAGE 159, 380; ausführlich BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 28 ff., BAGE 159, 278) .

    So dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich erwarten, dass besonders eingriffsintensive Maßnahmen nicht ohne einen durch Tatsachen begründeten Verdacht einer Straftat oder schweren Pflichtverletzung ergriffen werden und insbesondere nicht "ins Blaue hinein" oder wegen des Verdachts bloß geringfügiger Verstöße eine heimliche Überwachung und ggf. "Verdinglichung" von ihnen gezeigter Verhaltensweisen erfolgt (für die verdeckte Videoüberwachung vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 28, BAGE 156, 370; für die verdeckte Observation durch einen Detektiv vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 26 ff., BAGE 159, 278; für ein verdecktes Keylogging vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 30, BAGE 159, 380) .

    Das gilt vor allem für nach abstrakten Kriterien durchgeführte, keinen Arbeitnehmer besonders unter Verdacht stellende offene Überwachungsmaßnahmen, die der Verhinderung von Pflichtverletzungen dienen (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 31, BAGE 159, 380) .

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

    a) Ist eine Datenverarbeitung nach den Vorschriften des BDSG (iVm. der DS-GVO) zulässig, ist das Recht des von der Datenverarbeitung betroffenen Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt (vgl. - zum BDSG aF - BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 17, BAGE 159, 380) .
  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 53/17

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten

    Ist eine Datenverarbeitung nach den Vorschriften des BDSG (iVm. der DSG-VO) zulässig, ist das Recht des von der Datenverarbeitung betroffenen Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt (vgl. zum BDSG aF BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 17, BAGE 159, 380) .
  • LAG Hessen, 21.09.2018 - 10 Sa 601/18

    Ist der Sendevorgang abgeschlossen, kommt ein Verwertungsverbot von E-Mails nach

    Wegen der nach Art. 1 Abs. 3 GG bestehenden Bindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte und der Verpflichtung zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 16, NZA 2017, 1327) hat das Gericht zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist.

    Das Grundrecht schützt neben der Privat- und Intimsphäre und seiner speziellen Ausprägung als Recht am eigenen Bild auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das die Befugnis garantiert, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu befinden (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 16, NZA 2017, 1327) .

    Ist allerdings die Datenverarbeitung gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer nach den Vorschriften des BDSG zulässig, liegt insoweit keine Verletzung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und am eigenen Bild vor und damit auch kein Verwertungsverbot (vgl. vgl. BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15; BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 17, NZA 2017, 1327).

    Zur Durchführung gehört die Kontrolle, ob der Arbeitnehmer seinen Pflichten nachkommt, zur Beendigung i.S.d. Kündigungsvorbereitung die Aufdeckung einer Pflichtverletzung, die die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 28, NZA 2017, 1327).

    Allerdings muss der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers auch im Rahmen von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem - dort gleichfalls verankerten - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 30, NZA 2017, 1327).

    Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Angemessenheit) ist gewahrt, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 30, NZA 2017, 1327).

    Eine entsprechende verdeckte Ermittlung "ins Blaue hinein", ob ein Arbeitnehmer sich pflichtwidrig verhält, ist auch nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG unzulässig (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 30, NZA 2017, 1327).

    Geht es dem Arbeitgeber darum sicherzustellen, dass nicht übermäßig private E-Mails verschickt werden, so steht ihm die Möglichkeit offen, nach vorher abstrakt festgelegten Kriterien Stichproben vorzunehmen (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 31, NZA 2017, 1327) .

    Das BAG verlangt im Grundsatz, dass über das schlichte Beweisinteresse hinausgehende Aspekte hinzutreten und diese besonderen Umstände gerade die in Frage stehende Informationsbeschaffung als gerechtfertigt ausweisen müssen (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 41, NZA 2017, 1327) .

    Der Eingriff in den Schutzbereich von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG entfällt nicht dadurch, dass lediglich Verhaltensweisen am Arbeitsplatz erfasst werden (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 25, NZA 2017, 1327; insbesondere zum elektronischen Schriftverkehr EGMR 5. September 2017 - 61496/08 - [Barbulsecu/Rumänien] Rn. 74, NZA 2017, 1443) .

  • BAG, 28.03.2019 - 8 AZR 421/17

    Offene Videoüberwachung - Beweisverwertungsverbot - Zulässigkeit der

    Dabei gehört zur Durchführung die Kontrolle, ob der Arbeitnehmer seinen Pflichten nachkommt, zur Beendigung iSd. Kündigungsvorbereitung die Aufdeckung einer Pflichtverletzung, die die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 28, BAGE 159, 380; 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 26, BAGE 159, 278) .

    Dieser Grundsatz verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (vgl. hierzu ausführlich BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 30 mwN, BAGE 159, 380) .

    In einem solchen Fall ist eine Ermittlung "ins Blaue hinein", ob ein Arbeitnehmer sich pflichtwidrig verhält, auch nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG aF unzulässig (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - aaO) .

    Solche präventiven Maßnahmen können sich schon aufgrund des Vorliegens einer abstrakten Gefahr als verhältnismäßig erweisen, wenn sie keinen solchen psychischen Anpassungsdruck erzeugen, dass die Betroffenen bei objektiver Betrachtung in ihrer Freiheit, ihr Handeln aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu gestalten, wesentlich gehemmt sind (dazu BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 31 mwN, BAGE 159, 380) .

  • LAG Köln, 07.02.2020 - 4 Sa 329/19

    Arbeitszeitbetrug durch private Nutzung von Internet und E-Mails Fristlose

    ee) Einer prozessualen Verwertung der Inhalte der E-Mails auf dem dienstlichen Laptop und der Einträge in den Log-Dateien der Internet-Browser steht auch kein sog. prozessuales Verwertungsverbot (vgl. GMP/Prütting, 9. Aufl. 2018, § 58 ArbGG Rn. 34 ff, wobei die jüngste Rechtsprechung des 2. Senats des BAG dies umfassender als sein "Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot" bezeichnet, vgl. BAG, Urteil vom 27 Juli .2017 - 2 AZR 681/16, Rn. 16, NZA 2017, 1327, 1328) entgegen.

    Es ist daher nach Art. 1 Abs. 3 GG bei der Urteilsfindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte gebunden und zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (Art. 20 Abs. 3 GG), insbesondere zur fairen Handhabung des Prozess- und Beweisrechts bzw. einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (BAG, Urteil vom 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16, Rn. 16, NZA 2017, 1327, 1328) verpflichtet (BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05, Rn. 93 mwN, BVerfGE 117, 202ff. = NJW 2007, 753 ff.; BAG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08, Rn. 31, NZA 2011, 571, 573).

    Auch wenn keine spezielle Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts betroffen ist, greift die Verwertung von personenbezogenen Daten in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein, das die Befugnis garantiert, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu befinden (BAG, Urteil vom 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16, Rn. 16, NZA 2017, 1327, 1328); BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12, Rn. 21, NZA 2014, 143, 145).

    personenbezogenen Daten als präventive Maßnahme einen wie auch immer gearteten psychischen Anpassungsdruck erzeugt hätte, so dass er bei objektiver Betrachtung in seiner Freiheit, sein Handeln aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu gestalten, wesentlich gehemmt gewesen wäre (vgl. BAG, Urteil vom 27 Juli .2017 - 2 AZR 681/16, Rn. 31, NZA 2017, 1327, 1330 f. = ZD 2018, 41 ff.), so dass die vorliegend stichprobenartig kontrollierte Auswertung der Verlaufsdaten der Internet-Browser einer prozessualen Verwertbarkeit nicht entgegen steht, damit der Arbeitgeber die Nichteinhaltung eines von ihm aufgestellten kompletten Verbots der Privatnutzung von IT-Einrichtungen prozessual darlegen kann.

  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel -

    Das Grundrecht schützt neben der Privat- und Intimsphäre und seiner speziellen Ausprägung als Recht am eigenen Bild auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das die Befugnis garantiert, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu befinden (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 16).

    Allenfalls wenn weitere, über das schlichte Beweisinteresse hinausgehende Aspekte hinzutreten und diese besonderen Umstände gerade die in Frage stehende Informationsbeschaffung als gerechtfertigt ausweisen, kann trotz unzulässiger Datenerhebung eine Verwertung in Betracht kommen (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 -, BAGE 159, 380 ff, Rn. 41; LAG Berlin-Brandenburg 11. September 2020 - 9 Sa 584/20 - Rn. 83).

    Die Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung darf keine übermäßige Belastung für den Arbeitnehmer darstellen und muss der Bedeutung des Informationsinteresses des Arbeitgebers entsprechen (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - BAGE 159, 380 ff, Rn. 30).

    Auch das Bundesarbeitsgericht betont den Grundsatz der Generalprävention im Rahmen des Sachvortragsverwertungsverbots (BAG 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 - Rn. 15, BAGE 163, 239) und unterzieht im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung die Zulässigkeit des gesamten Datenverarbeitungsvorgangs einer gerichtlichen Kontrolle (vgl. etwa BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 -, BAGE 159, 380 ff, Rn. 18 zur Datenerhebung mittels eines "Keyloggers").

  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22

    Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen

    b) Aus der Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung des Prozessrechts, insbesondere von § 138 Abs. 3 ZPO, können sich abweichende Anforderungen an die Darlegungslast wegen einer Verletzung des gemäß Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Partei ergeben (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 16, BAGE 159, 380; 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 21, BAGE 159, 278) .
  • LAG München, 27.09.2017 - 11 TaBV 36/17

    Mitteilungspflicht; Schwangerschaft; Betriebsrat; Persönlichkeitsrecht

    Insoweit soll grundsätzlich der Inhaber dieses Rechts selbst darüber bestimmen können, welche Informationen an die Öffentlichkeit geraten (vgl. BAG Urt. v. 27.07.2017 - 2 AZR 681/16).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17

    Mindestlohnklage eines Taxifahrers - abgestufte Darlegungslast - Folgen der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2017 - 7 Sa 407/16

    Außerordentliche Kündigung einer Eisverkäuferin - Umgehung des Bonsystems -

  • LAG Niedersachsen, 06.07.2022 - 8 Sa 1149/20

    Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges - Beweismittel Videoaufzeichnung und

  • LAG Niedersachsen, 06.07.2022 - 8 Sa 1150/20

    Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges - Beweismittel Videoüberwachung und

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

  • LAG Hamm, 20.12.2017 - 2 Sa 192/17

    Beweisverwertungsverbot für nicht unverzüglich gelöschte Videoaufnahmen zur

  • LAG Niedersachsen, 06.07.2022 - 8 Sa 1148/20

    Beweisverwertungsverbot; Datenerhebung; Kartenlesegerät; Videoaufzeichnung;

  • LAG Köln, 16.09.2020 - 4 Sa 704/19

    Arbeitsverhältnis; freies Dienstverhältnis; Abgrenzung; Arbeitnehmereigenschaft

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 9 Sa 584/20

    Arbeitszeitbetrug - verhaltensbedingte Kündigung - Überwachung Detektiv

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 371/18

    Versetzung an einen anderen Arbeitsort

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 5 Sa 226/18

    Schadensersatz wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots - Mitarbeiterkontrolle -

  • LAG Bremen, 07.11.2023 - 1 Sa 53/23
  • LAG Sachsen, 06.07.2023 - 4 Sa 73/23

    Elektronische Arbeitszeitüberwachung (Drehkreuz mit Transponder);

  • LAG München, 21.08.2019 - 8 Sa 291/17

    Wirksamkeit zweier Kündigungen und Streit über Weiterbeschäftigung und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2017 - 3 Sa 143/17

    Schadenersatz - Schmerzensgeld - Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 44/21

    Anfechtung - Eigenkündigung - Auswertung einer Videoüberwachung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2019 - 5 Sa 66/19

    Außerordentliche Kündigung - Nebentätigkeit während der Arbeitszeit

  • LAG Nürnberg, 29.11.2022 - 1 Sa 250/22

    Außerordentliche Kündigung - Genesungswidriges Verhalten - Auflösungsvertrag

  • ArbG Düsseldorf, 14.12.2018 - 14 Ca 5613/18

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer

  • LG Krefeld, 07.02.2018 - 7 O 175/17
  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 1539/17
  • LG Krefeld, 07.02.2018 - 7 O 198/17
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