Rechtsprechung
BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 438/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Bedeutung der Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds für die Besitzstandszulage nach Anhang 2 des Entgelttarifvertrags für Arbeitnehmer der Deutschen Post AG vom 18. Juni 2003 (ETV-DP AG)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Bedeutung der Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds für die Besitzstandszulage nach Anhang 2 des Entgelttarifvertrags für Arbeitnehmer der Deutschen Post AG vom 18. Juni 2003 (ETV-DP AG)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 38 Abs 4 S 1 BetrVG, § 78 S 2 BetrVG, § 1 TVG
Bedeutung der Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds für die Besitzstandszulage nach Anhang 2 des Entgelttarifvertrags für Arbeitnehmer der Deutschen Post AG vom 18. Juni 2003 (ETV-DP AG) - IWW
§ 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 551 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 280 Abs. 1 BGB, § 37 Abs. 4 Satz 1, § 78 Satz 2 BetrVG, Besoldungsgruppe A 7, Besoldungsgruppe A 8, § 7 Abs. 1 GBV, § 8 PostPersRG, § 18 BBesG, Besoldungsgruppen A 7, A 8, § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Zeitpunkt des Tarifsystemwechsels und Besitzstandszulage; Neufestsetzung einer Besitzstandszulage vor Erreichung der Endbesoldungsgruppe; Entgeltentwicklung freigestellter Betriebsratsmitglieder und vergleichbare Arbeitnehmer
- bag-urteil.com
Bedeutung der Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds für die Besitzstandszulage nach Anhang 2 des Entgelttarifvertrags für Arbeitnehmer der Deutschen Post AG vom 18. Juni 2003 (ETV-DP AG)
- rewis.io
Bedeutung der Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds für die Besitzstandszulage nach Anhang 2 des Entgelttarifvertrags für Arbeitnehmer der Deutschen Post AG vom 18. Juni 2003 (ETV-DP AG)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifauslegung im Bereich der Deutschen Post AG; Betriebsverfassungsrecht - Bedeutung der Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds für die Besitzstandszulage nach Anhang 2 des Entgelttarifvertrags für Arbeitnehmer der Deutschen Post AG vom 18. Juni ...
- rechtsportal.de
Zeitpunkt des Tarifsystemwechsels und Besitzstandszulage
- datenbank.nwb.de
Bedeutung der Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds für die Besitzstandszulage nach Anhang 2 des Entgelttarifvertrags für Arbeitnehmer der Deutschen Post AG vom 18. Juni 2003 (ETV-DP AG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - und die tarifliche Besitzstandszulage
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
BAG versagt Betriebsrat höhere Zulage
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 26.05.2015 - 13 Ca 5078/14
- LAG Nürnberg, 05.04.2016 - 6 Sa 270/15
- BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 438/16
Papierfundstellen
- NZA 2018, 248
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (17)
- BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 428/06
Tarifauslegung - Besitzstandszulage
Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 438/16
Sie soll Vergütungsnachteile aufgrund des Systemwechsels so weit wie möglich abwenden (vgl. BAG 21. Dezember 2006 - 6 AZR 428/06 - Rn. 19) .Vielmehr sollten auch solche Nachteile kompensiert werden, die erst zu einem späteren Zeitpunkt eintreten würden, wenn sie dem Grund, dem Zeitpunkt und der Höhe nach bereits bei der Umstellung des Entgeltsystems feststanden (vgl. BAG 21. Dezember 2006 - 6 AZR 428/06 - Rn. 19) .
(3) In den Sonderfällen des Anhangs 2 Teil A Abs. 5 Unterabs. 2 ETV-DP AG haben die Tarifvertragsparteien nicht nur den Status zum Zeitpunkt der Einführung des neuen Vergütungssystems am 1. September 2003 gesichert, sondern darüber hinaus die fiktive Entwicklung der Vergütung des Arbeitnehmers auf dem im Überleitungszeitpunkt eingenommenen oder zugeordneten Arbeitsposten nach dem alten Tarifvertrag (vgl. BAG 21. Dezember 2006 - 6 AZR 428/06 - Rn. 19) .
bb) In anderen Fällen erzielter höherer Vergütung nach dem Überleitungszeitpunkt außerhalb der Ausnahmen des Anhangs 2 Teil A Abs. 5 Unterabs. 2 ETV-DP AG scheidet eine Erhöhung der Besitzstandszulage aus (zum Ausnahmecharakter dieser Tarifbestimmungen BAG 21. Dezember 2006 - 6 AZR 428/06 - Rn. 22) .
Die Besitzstandszulage "verbraucht sich" (vgl. BAG 21. Dezember 2006 - 6 AZR 428/06 - Rn. 21) .
Der Fall unterscheidet sich deshalb von dem Sachverhalt, über den der Senat am 21. Dezember 2006 zu entscheiden hatte (- 6 AZR 428/06 - Rn. 17 ff.) .
- BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 205/15
Anpassung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 438/16
§ 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG soll sicherstellen, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden ( BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 - Rn. 15 mwN; 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 18 ) .Vergleichbar iSv. § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG sind Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt der Amtsübernahme ähnliche, im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeiten ausgeführt haben wie der Amtsträger und dafür in gleicher Weise wie dieser fachlich und persönlich qualifiziert waren (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 - Rn. 16 mwN) .
Sonst erlangte das freigestellte Betriebsratsmitglied einen mit § 78 Satz 2 BetrVG nicht zu vereinbarenden Vorteil gegenüber anderen Arbeitnehmern (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 - Rn. 25 mwN; 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 22 ) .
- BAG, 17.02.2016 - 10 AZR 600/14
Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG
Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 438/16
Allein die Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils oder Rügen mit bloßen formelhaften Wendungen genügen den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung ebenso wenig wie die Wiedergabe des bisherigen Vorbringens (st. Rspr., vgl. etwa BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 244/16 - Rn. 11; 17. Februar 2016 - 10 AZR 600/14 - Rn. 11 mwN) .Dazu muss auch die Kausalität zwischen dem Verfahrensmangel und dem Ergebnis des Berufungsurteils dargelegt werden (vgl. BAG 17. Februar 2016 - 10 AZR 600/14 - aaO; 8. Juli 2015 - 4 AZR 323/14 - Rn. 8 mwN) .
- BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 401/14
Betriebsratsmitglied - Nachtarbeitszuschläge - Verschiebung der Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 438/16
§ 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG soll sicherstellen, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden ( BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 - Rn. 15 mwN; 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 18 ) . - BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13
Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung - …
Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 438/16
Sonst erlangte das freigestellte Betriebsratsmitglied einen mit § 78 Satz 2 BetrVG nicht zu vereinbarenden Vorteil gegenüber anderen Arbeitnehmern (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 - Rn. 25 mwN; 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 22 ) . - BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 244/16
Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim …
Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 438/16
Allein die Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils oder Rügen mit bloßen formelhaften Wendungen genügen den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung ebenso wenig wie die Wiedergabe des bisherigen Vorbringens (st. Rspr., vgl. etwa BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 244/16 - Rn. 11; 17. Februar 2016 - 10 AZR 600/14 - Rn. 11 mwN) . - BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15
Erheblicher Vortrag zum Hilfsantrag ist in die gerichtlichen Erwägungen zum …
Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 438/16
Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht davor, dass das Gericht den Vortrag einer Partei nach deren Ansicht unrichtig würdigt oder ihre Rechtsansicht nicht teilt (vgl. BVerfG 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15 - Rn. 14; BAG 25. August 2015 - 8 AZN 268/15 - Rn. 6) . - BAG, 25.08.2015 - 8 AZN 268/15
Gehörsrüge
Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 438/16
Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht davor, dass das Gericht den Vortrag einer Partei nach deren Ansicht unrichtig würdigt oder ihre Rechtsansicht nicht teilt (vgl. BVerfG 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15 - Rn. 14; BAG 25. August 2015 - 8 AZN 268/15 - Rn. 6) . - BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 323/14
Anforderungen an eine Revisionsbegründung
Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 438/16
Dazu muss auch die Kausalität zwischen dem Verfahrensmangel und dem Ergebnis des Berufungsurteils dargelegt werden (…vgl. BAG 17. Februar 2016 - 10 AZR 600/14 - aaO; 8. Juli 2015 - 4 AZR 323/14 - Rn. 8 mwN) . - BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 2/14
Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs
Auszug aus BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 438/16
Die Rügen sind geeignet, eine abweichende Entscheidung als möglich erscheinen zu lassen (vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 AZR 2/14 - Rn. 16) . - BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 381/12
Strukturausgleich nach § 12 TVÜ DRV-Bund, wenn die bei der Überleitung …
- BAG, 12.02.1986 - 4 AZR 523/84
- BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82
Übernommener DO-Angestellter - Vergütung nach KVLG - Rechtsübergang der …
- BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 583/89
Besoldung von Dienstordnungs-Angestellten - Voraussetzungen für einen Verstoß …
- BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07
Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle
- BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 711/00
Vergütungsgruppenzulage bei der Übertragung arbeitgeberseitig übertariflich höher …
- LAG Nürnberg, 05.04.2016 - 6 Sa 270/15
Besitzstandszulage - freigestelltes Betriebsratsmitglied
- BGH, 10.01.2023 - 6 StR 133/22
Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG …
Darüber hinaus gehende Vergütungserhöhungen verstoßen gegen das Begünstigungsverbot aus § 78 Satz 2 BetrVG (vgl. BAG, Urteile vom 27. Juli 2017 - 6 AZR 438/16; vom 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15; vom 4. November 2015 - 7 AZR 972/13; LAG Düsseldorf…, Urteil vom 17. April 2019 - 7 Sa 1065/18, Rn. 149;… Fitting, aaO, § 78 Rn. 22). - LAG Düsseldorf, 17.04.2019 - 7 Sa 1065/18
Unzulässige Begünstigung eines Betriebsrats?
Sonst erlangte das freigestellte Betriebsratsmitglied einen mit § 78 S. 2 BetrVG nicht zu vereinbarenden Vorteil gegenüber anderen Arbeitnehmern (vgl. BAG, Urteil vom 27.07.2017, 6 AZR 438/16; Urteil vom 18.01.2017, 7 AZR 205/15; Urteil vom 04.11.2015, 7 AZR 972/13, jeweils zitiert nach juris). - BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 305/16
Betriebsrentenanpassung - IFRS-Abschlüsse
Allein die Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils oder Rügen mit bloßen formelhaften Wendungen genügen den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung ebenso wenig wie die Wiedergabe des bisherigen Vorbringens (st. Rspr., vgl. BAG 27. Juli 2017 - 6 AZR 438/16 - Rn. 16 mwN; 20. Juni 2017 - 3 AZR 540/16 - Rn. 96 mwN) .
- BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 678/16
Eingruppierung eines Schiffsführers auf einem "Peilschiff"
Die Rügen sind geeignet, eine abweichende Entscheidung als möglich erscheinen zu lassen (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 6 AZR 438/16 - Rn. 28) . - BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 306/16
Betriebsrentenanpassung - IFRS-Abschlüsse
Allein die Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils oder Rügen mit bloßen formelhaften Wendungen genügen den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung ebenso wenig wie die Wiedergabe des bisherigen Vorbringens (st. Rspr., vgl. BAG 27. Juli 2017 - 6 AZR 438/16 - Rn. 16 mwN; 20. Juni 2017 - 3 AZR 540/16 - Rn. 96 mwN) . - BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 44/18
Höhergruppierungsgewinn - Anrechnung auf persönliche Zulage
Das erfordert eine Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen der angefochtenen Entscheidung (BAG 27. Juli 2017 - 6 AZR 438/16 - Rn. 16; vgl. auch BAG 29. August 2018 - 7 AZR 144/17 - Rn. 11) .