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   BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 326/20   

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BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 326/20 (https://dejure.org/2021,23487)
BAG, Entscheidung vom 27.07.2021 - 9 AZR 326/20 (https://dejure.org/2021,23487)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - 9 AZR 326/20 (https://dejure.org/2021,23487)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § ... 40 Abs. 1 VwGO, § 17a Abs. 5 GVG, § 257 ZPO, § 839 Abs. 2 BGB, Art. 33 Abs. 2 GG, § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG, § 280 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 839 Abs. 3 BGB, § 839 Abs. 1 BGB, § 254 BGB, Art. 19 Abs. 4 GG, §§ 114 ff. ZPO, Art. 20 Abs. 3 GG, § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 127 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 ZPO, § 569 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, § 276 Abs. 2 BGB, § 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 162 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 561 ZPO, § 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB, § 233 ZPO, § 233 Satz 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg bei Konkurrentenklage; Schadensersatzanspruch bei Nichtberücksichtigung einer Bewerbung im öffentlichen Dienst; Vorrang des einstweiligen Rechtsschutzes aus Art. 33 Abs. 2 GG vor der Schadensersatzklage nach § 839 Abs. 3 BGB; Prozesskostenhilfeverfahren als ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Verhältnis von Primär- und Sekundärrechtsschutz

  • Betriebs-Berater

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Verhältnis von Primär- und Sekundärrechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2 ; BGB § 839 Abs. 3
    Konkurrentenstreit - Bewerbungsverfahrensanspruch; Verhältnis von Primär- und Sekundärrechtsschutz

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2 ; BGB § 839 Abs. 3
    Konkurrentenstreit - Bewerbungsverfahrensanspruch; Verhältnis von Primär- und Sekundärrechtsschutz

  • datenbank.nwb.de

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Verhältnis von Primär- und Sekundärrechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anschlussrevision - und der verspätete PKH-Antrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewerbungsverfahrensanspruch - und das Verhältnis von Primär- und Sekundärrechtsschutz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bewerbungsverfahrensanspruch: Verhältnis von Primär- und Sekundärrechtsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 107
  • MDR 2022, 177
  • NZA 2021, 1775
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 192/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 326/20
    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 192/20 - Rn. 27) .

    Der Schadensersatzanspruch folgt - unabhängig vom Amtshaftungsanspruch (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG)  - aus § 280 Abs. 1 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB iVm. Art. 33 Abs. 2 GG als Schutzgesetz (BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 192/20 - Rn. 28) .

    Vielmehr soll nach der Wertung des § 839 Abs. 3 BGB nur derjenige Schadensersatz erhalten, der sich in gehörigem und ihm zumutbarem Maß für seine eigenen Belange eingesetzt und damit den Schaden abzuwenden versucht hat (BAG 1. Dezember 2020 -  9 AZR 192/20  - Rn. 30) .

    Ein Wahlrecht des Bewerbers zwischen alsbaldigem Primärrechtsschutz gegen eine seiner Auffassung nach rechtswidrige, seinen Bewerbungsverfahrensanspruch verletzende Auswahlentscheidung und einem späteren Schadensersatzbegehren besteht nicht (BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 192/20 - Rn. 31) .

    Dem weit zu verstehende Begriff des Rechtsmittels iSv. § 839 Abs. 3 BGB (vgl. BGH 4. Juli 2013 - III ZR 201/12 - Rn. 18, BGHZ 197, 375) unterfallen die in den einschlägigen Verfahrensvorschriften vorgesehenen Behelfe (vgl. BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 192/20 - Rn. 30) .

    Nur wenn es diesem unzumutbar ist, den Eintritt des Schadens durch die Einlegung eines Rechtsmittels zu verhindern oder zu mildern, handelt er nicht vorwerfbar (vgl. BAG 1. Dezember 2020 -  9 AZR 192/20  - Rn. 39) .

    Eine Aufhebung des Berufungsurteils darf nur erfolgen, wenn eine Überschreitung des Beurteilungsspielraums durch den Tatsachenrichter festzustellen ist (vgl. BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 192/20 - Rn. 39 f.) .

    Die Mitteilung hat dabei so rechtzeitig vor Ernennung des Mitbewerbers zu erfolgen, dass der unterlegene Bewerber die Möglichkeit hat, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhindern, dass die besetzbare Stelle mit einem anderen Bewerber endgültig besetzt wird und infolgedessen für ihn nicht mehr zur Verfügung steht (BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 192/20 - Rn. 35) .

  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 91/19

    Stellenbesetzung - Schadensersatzanspruch des zurückgewiesenenBewerbers

    Auszug aus BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 326/20
    Die klagende Partei darf in einem solchen Fall nicht auf monatliche Leistungsklagen für zukünftige Zeiträume verwiesen werden (vgl. BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 21) .

    Gegenüber Klagen nach § 257 ZPO ist ein Feststellungsantrag nicht subsidiär; die klagende Partei kann vielmehr zwischen einer Feststellungsklage und einer Klage auf zukünftige Leistung wählen (BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 23) .

    Eine Partei ist nicht gehalten, ihre Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten, wenn ein Teil des Schadens schon entstanden und - wie im Streitfall - mit der Entstehung eines weiteren Schadens zu rechnen ist (BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 24; 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 41) .

    Als unverschuldete Verhinderung ist die Bedürftigkeit der Partei nur anzusehen, wenn sie innerhalb der Notfrist einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag stellt sowie alle für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen und das anzufechtende Urteil dem zuständigen Gericht vorlegt (BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 16) .

  • ArbG Krefeld, 13.09.2016 - 4 Ca 256/16
    Auszug aus BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 326/20
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2019 - 2 Sa 19/18 - unter Zurückweisung der Anschlussrevision des Klägers aufgehoben, soweit es auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 16. Februar 2017 - 4 Ca 256/16 - abgeändert und der Klage stattgegeben hat.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 16. Februar 2017 - 4 Ca 256/16 - wird insgesamt zurückgewiesen.

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 326/20
    Denn der in Art. 19 Abs. 4 GG und dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG garantierte Justizgewährleistungsanspruch ist nur dann erfüllt, wenn dem abgelehnten Bewerber die Möglichkeit gewährt wird, vorläufigen Rechtsschutz vor der Besetzung des Amts in Anspruch zu nehmen (BVerfG 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 -; BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - zu A II 3 b der Gründe, BAGE 101,153; BVerwG 4. November 2010 - 2 C 16.09 - Rn. 31, BVerwGE 138, 102) .
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 201/12

    Amtshaftung des Sozialversicherungsträgers: Sozialrechtlicher

    Auszug aus BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 326/20
    Dem weit zu verstehende Begriff des Rechtsmittels iSv. § 839 Abs. 3 BGB (vgl. BGH 4. Juli 2013 - III ZR 201/12 - Rn. 18, BGHZ 197, 375) unterfallen die in den einschlägigen Verfahrensvorschriften vorgesehenen Behelfe (vgl. BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 192/20 - Rn. 30) .
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 326/20
    Denn der in Art. 19 Abs. 4 GG und dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG garantierte Justizgewährleistungsanspruch ist nur dann erfüllt, wenn dem abgelehnten Bewerber die Möglichkeit gewährt wird, vorläufigen Rechtsschutz vor der Besetzung des Amts in Anspruch zu nehmen (BVerfG 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 -; BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - zu A II 3 b der Gründe, BAGE 101,153; BVerwG 4. November 2010 - 2 C 16.09 - Rn. 31, BVerwGE 138, 102) .
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 326/20
    Der Grundsatz der sog. "Rechtsschutzgleichheit" (BVerfG 22. März 2021 - 2 BvR 353/21 - Rn. 5) , der diese grundrechtlichen Gewährleistungen ergänzt, verlangt, dass alle Normunterworfenen in grundsätzlich gleicher Weise Zugang zu den Gerichten erhalten (vgl. BVerfG 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 ua. - zu C I 3 a der Gründe, BVerfGE 81, 347) .
  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11

    Konkurrentenklage - Passivlegitimation einer Kunsthochschule

    Auszug aus BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 326/20
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes als Ausfluss des staatlichen Justizgewährleistungsanspruchs garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch eine tatsächliche und wirksame gerichtliche Kontrolle (BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 26) .
  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15

    Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten

    Auszug aus BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 326/20
    Die Mitteilung soll den unterlegenen Bewerber in die Lage versetzen, sachgerecht darüber zu befinden, ob er die Entscheidung des öffentlichen Arbeitgebers hinnehmen soll oder ob Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den Anspruch auf faire und chancengleiche Behandlung seiner Bewerbung bestehen (BVerwG 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 - Rn. 32; siehe ferner BVerfG 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - Rn. 20 ff.) .
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 326/20
    Denn der in Art. 19 Abs. 4 GG und dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG garantierte Justizgewährleistungsanspruch ist nur dann erfüllt, wenn dem abgelehnten Bewerber die Möglichkeit gewährt wird, vorläufigen Rechtsschutz vor der Besetzung des Amts in Anspruch zu nehmen (BVerfG 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 -; BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - zu A II 3 b der Gründe, BAGE 101,153; BVerwG 4. November 2010 - 2 C 16.09 - Rn. 31, BVerwGE 138, 102) .
  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

  • BAG, 03.11.2020 - 9 AZB 47/20

    Rechtsweg - Anforderungen an den Klägervortrag in sog. aut-aut-Fällen

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17

    Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08

    Konkurrentenklage - Wiederherstellungsanspruch

  • BVerfG, 22.03.2021 - 2 BvR 353/21

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe und Nichtannahme einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2018 - 17 Sa 7/18

    Schadensersatz nach übergangener Bewerbung um ein öffentliches Amt

  • BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17

    Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen

  • BAG, 29.04.2021 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung TV-L - Freizügigkeit - Gleichbehandlung

  • LAG Thüringen, 17.10.2019 - 2 Sa 19/18
  • BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 628/15

    Revision - Zulässigkeit - Revisionsbegründung

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

  • BAG, 28.03.2019 - 8 AZR 366/16

    Haftung für Kartellbuße - Rechtswegzuständigkeit

  • BVerwG, 17.03.2021 - 2 B 3.21

    Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt

  • BAG, 21.07.2021 - 9 AZB 19/21

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Untersagung Stellenbesetzung - Abschluss

  • BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 187/23

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Befristung

    Ein Anspruch auf Übertragung der begehrten Stelle kann sich unmittelbar aus Art. 33 Abs. 2 GG ergeben, sofern sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in der Person des Bewerbers erfüllt sind und dessen Einstellung die einzig rechtmäßige Entscheidung eines Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes ist, weil jede andere Entscheidung sich als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellen würde (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn. 14, BAGE 130, 107; für einen Schadensersatzanspruch vgl. BAG 27. Juli 2021 - 9 AZR 326/20 - Rn. 22, BAGE 175, 281) .
  • LAG Niedersachsen, 20.12.2023 - 4 Sa 913/22

    Bestenauslese; Globalantrag; sachgrundlose Befristung; Vorbeschäftigung;

    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (vgl. ua. BAG 27. Juli 2021 - 9 AZR 326/20 - Rn. 21).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2023 - 2 Sa 132/22

    Öffentlicher Dienst - Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens - Fortsetzung -

    Es ist sogar dessen Obliegenheit, Primärrechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG, Urteil vom 27.07.2021 - 9 AZR 326/20 - Rn. 25, juris).(Rn.48).

    Es ist sogar dessen Obliegenheit, Primärrechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG, Urteil vom 27.07.2021 - 9 AZR 326/20 - Rn. 25, juris).

  • OLG Naumburg, 30.10.2023 - 12 U 16/23

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen einer Verletzung des

    b) Ein übergangener Bewerber kann Schadensersatz wegen der Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung verlangen, wenn ein Arbeitgeber, der bei seiner Auswahlentscheidung an die Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG gebunden ist, eine zu besetzende Stelle zu Unrecht an einen Konkurrenten vergibt, die bei ordnungsgemäßer Auswahl ihm hätte übertragen werden müssen (BAG, Urteil vom 27. Juli 2021, 9 AZR 326/20, BAGE 175, 281 ff., Rn. 22).
  • LAG Hamm, 30.06.2022 - 11 Sa 39/22
    Vielmehr ist es dessen Obliegenheit, zunächst Primärrechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG vom 27.07.2021 - 9 AZR 326/20).
  • BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 480/21

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juli 2021 - 9 AZR 326/20 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 10.08.2023 - 3 SaGa 14/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren, Konkurrentenstreitverfahren,

    Art. 33 Abs. 2 GG garantiert jedem Stellenbewerber um ein Amt im öffentlichen Dienst ein als verfassungsrechtlicher Bewerbungsverfahrensanspruch bezeichnetes subjektives Recht auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2015 - 9 AZR 837/13 - Rn. 16; vom 27.07.2021 - 9 AZR 326/20 - Rn. 21).
  • ArbG Frankfurt/Main, 20.04.2022 - 9 Ca 6120/21
    Unabhängig davon, dass es sich um eine zukunftsbezogene Feststellungsklage handelt (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 27. Juli 2021 -9 AZR 376/20 - Rn. 18, NZA 2021, 1775; BAG, Urteil vom 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 23, NZA 2020, 582) ist die Feststellungsklage dazu geeignet den Streit zwischen den Parteien umfassend zu bereinigen und weitere Rechtsstreite vorzubeugen (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 22. September 2021 - 7 ABR 13/20 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 15. Juli 2021 -6 AZR 561/20 - Rn. 14, NZA 2022, 29; BAG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 9 AZR 448/20 - Rn. 17, NZA 2021, 1702).
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