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   BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 308/00   

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BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 308/00 (https://dejure.org/2001,2765)
BAG, Entscheidung vom 27.09.2001 - 6 AZR 308/00 (https://dejure.org/2001,2765)
BAG, Entscheidung vom 27. September 2001 - 6 AZR 308/00 (https://dejure.org/2001,2765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vergütung nach BAT/AOK; Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Unzulässigkeit sachfremder Gruppenbildung; Vorrang des Grundsatzes der Vertragsfreiheit; Vornahme einer Gesamtschau der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet; Gleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 527 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 293/94

    Gleichbehandlung - übertarifliche Vergütungsgruppen

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 308/00
    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st. Rspr., vgl. BAG 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 210 f.; 20. März 1997 - 6 AZR 453/96 - ZTR 1997, 568, zu I 3 der Gründe; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 359 f.; 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29, 37).

    Ein sachlicher Grund kann darin liegen, daß den Angehörigen der begünstigten Gruppe eine übertarifliche Leistung gewährt wird, weil für die entsprechenden Arbeitsplätze ohne zusätzlichen finanziellen Anreiz keine Arbeitskräfte zu gewinnen oder zu halten sind (BAG 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354 ; 25. August 1982 - 5 AZR 107/80 - BAGE 39, 336, 344).

    Bestehen generell Schwierigkeiten, Arbeitnehmer mit besonderen Qualifikationen oder für bestimmte Arbeitsplätze zu finden, ist es nicht sachfremd, wenn sich der Arbeitgeber entschließt, der gesamten Gruppe übertarifliche Leistungen zu gewähren (BAG 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354 ; 25. August 1982 - 5 AZR 107/80 - BAGE 39, 336, 344).

  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 107/80

    Grundsatz der Gleichbehandlung - Grundsatz der GLeichberechtigung -

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 308/00
    Ein sachlicher Grund kann darin liegen, daß den Angehörigen der begünstigten Gruppe eine übertarifliche Leistung gewährt wird, weil für die entsprechenden Arbeitsplätze ohne zusätzlichen finanziellen Anreiz keine Arbeitskräfte zu gewinnen oder zu halten sind (BAG 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354 ; 25. August 1982 - 5 AZR 107/80 - BAGE 39, 336, 344).

    Bestehen generell Schwierigkeiten, Arbeitnehmer mit besonderen Qualifikationen oder für bestimmte Arbeitsplätze zu finden, ist es nicht sachfremd, wenn sich der Arbeitgeber entschließt, der gesamten Gruppe übertarifliche Leistungen zu gewähren (BAG 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354 ; 25. August 1982 - 5 AZR 107/80 - BAGE 39, 336, 344).

  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 509/97

    Gleichbehandlung bei freiwilliger Leistung als "Motivationszulage"

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 308/00
    Nur von dem Zweck der Leistung her kann deshalb beurteilt werden, ob die vorgenommene Differenzierung sachlich gerechtfertigt ist, weil sie geeignet ist, diesem Zweck zu dienen, um den gewünschten Erfolg herbeizuführen (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 60; 10. März 1998 - 1 AZR 509/97 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 207 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 40, zu 1 b aa der Gründe).

    Das Bestreben, durch die Gewährung übertariflicher Leistungen eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern zu gewinnen oder zu halten, auf die der Arbeitgeber besonders angewiesen ist, kann eine Differenzierung sachlich ebenso rechtfertigen wie der Wunsch, eine bestimmte Arbeitnehmergruppe wegen der Arbeitsmarktsituation stärker an den Betrieb zu binden (BAG 10. März 1998 - 1 AZR 509/97 - aaO.; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76).

  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 308/00
    Für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist es unerheblich, daß die Gruppe der Begünstigten kleiner ist als die Gruppe der von der übertariflichen Leistung ausgeschlossenen Arbeitnehmer (BAG 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 243 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 BAGE 45, 76).

    Das Bestreben, durch die Gewährung übertariflicher Leistungen eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern zu gewinnen oder zu halten, auf die der Arbeitgeber besonders angewiesen ist, kann eine Differenzierung sachlich ebenso rechtfertigen wie der Wunsch, eine bestimmte Arbeitnehmergruppe wegen der Arbeitsmarktsituation stärker an den Betrieb zu binden (BAG 10. März 1998 - 1 AZR 509/97 - aaO.; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76).

  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 308/00
    Für eine Feststellungsklage ist trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage das erforderliche Feststellungsinteresse vorhanden, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., vgl. etwa BAG 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP BGB § 613 a Nr. 14 = EzA BGB § 613 a Nr. 21, zu I 2 b der Gründe; 22. April 1986 - 3 AZR 100/83 - BAGE 51, 287, 390 f.; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 1 der Gründe).

    Bei der Beklagten als Trägerin der gesetzlichen Krankenversicherung ist, wie sonst bei der öffentlichen Hand, von dem Grundsatz auszugehen, daß trotz möglicher Leistungsklage auch auf ein Feststellungsurteil hin die entsprechende Leistung erbracht wird (st. Rspr., vgl. BAG 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP BAT § 50 Nr. 13, zu I 2 der Gründe; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - aaO.).

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 6/93

    Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 308/00
    Der Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer ist aber dann weiter zu ziehen, wenn nach den Grundsätzen oder Regeln die der Arbeitgeber selbst aufgestellt hat, auf weitere sachlich begründete Kriterien abzustellen ist (BAG 12. Januar 1994 - 5 AZR 6/93 - BAGE 75, 236, 245).
  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83

    Mehrere Trägerunternehmen - Gruppen-Unterstützungskasse - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 308/00
    Für eine Feststellungsklage ist trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage das erforderliche Feststellungsinteresse vorhanden, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., vgl. etwa BAG 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP BGB § 613 a Nr. 14 = EzA BGB § 613 a Nr. 21, zu I 2 b der Gründe; 22. April 1986 - 3 AZR 100/83 - BAGE 51, 287, 390 f.; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 308/00
    (1) Die Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei freiwilligen übertariflichen Leistungen ist grundsätzlich mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (BAG 8. März 1995 - 5 AZR 869/93 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 123 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 62, zu II 1 der Gründe; 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343, 347; 23. April 1997 - 10 AZR 603/96 - AP BAT §§ 22, 23 Zulage Nr. 22 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 72).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 308/00
    Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der gesamte Inhalt der Verhandlung berücksichtigt worden ist, ob eine Würdigung aller erhobenen Beweise stattgefunden hat und ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist (BAG 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP MTL II § 21 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 37, zu III 3 der Gründe; Zöller/Gummer ZPO § 550 Rn. 13; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 73 Rn. 16, jeweils mwN.).
  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 681/92

    Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 308/00
    Für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist es unerheblich, daß die Gruppe der Begünstigten kleiner ist als die Gruppe der von der übertariflichen Leistung ausgeschlossenen Arbeitnehmer (BAG 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 243 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 BAGE 45, 76).
  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

  • BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 645/95

    Gleichbehandlung bei der betrieblichen Altersversorgung

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 453/96

    Weiterzahlung eines Vergütungszuschlages an einen gemeindlichen Angestellten zur

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

  • BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 163/84

    Urlaub: Sonderurlaub eines türkischen Lehrers zur Ableitung des Wehrdienstes in

  • BAG, 15.11.1978 - 5 AZR 199/77

    Betriebsveräußerung - Betriebsübergang - Konkursverwalter - Vergleichsverwalter -

  • BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 869/93

    Gleichbehandlung bei Abfindungszahlungen auf einzelvertraglicher Grundlage

  • BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 603/96

    Funktions- und Leistungszulage für Schreibkräfte - Gleichbehandlung

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

    Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer vorrangigen Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG 27. September 2001 - 6 AZR 308/00 -, zu I der Gründe; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 1 der Gründe; 22. April 1986 - 3 AZR 100/83 - BAGE 51, 387, 390 f.; 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP BGB § 613a Nr. 14 = EzA BGB § 613a Nr. 21, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 706/06

    Tarifvertragsauslegung - Berücksichtigung bezahlter Kurzzeitpausen bei Krankheit

    Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (Senat 27. September 2001 - 6 AZR 308/00 - ZTR 2002, 291, zu I der Gründe; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 4 Sa 391/15

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Ausgleichzahlung wegen Nichtzurverfügungstellung

    Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer vorrangigen Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG 27.09.2001 - 6 AZR 308/00 -, zu I der Gründe; 16.07.1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 1 der Gründe; 22.04.1986 - 3 AZR 100/83 - BAGE 51, 387, 390 f.; 15.11.1978 - 5 AZR 199/77 - AP BGB § 613a Nr. 14).
  • LAG Düsseldorf, 19.05.2004 - 12 Sa 191/04

    Eingruppierung eines Systemtechnikers in der Flugsicherung

    Dabei ist ihre Gestaltungsfreiheit bei bevorzugender Typisierung weiter gespannt als bei benachteiligender Typisierung (BAG, Urteil vom 27.09.2001, 6 AZR 308/00, ZTR 2002, 291).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.01.2013 - 1 Sa 138/12

    Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, Busfahrer, Zahlungsansprüche,

    Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer vorrangigen Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG, Urt. v. 05.06.2003 - 6 AZR 277/02 - juris, Rn. 21; v. 27.09.2001 - 6 AZR 308/00 - juris, Rn. 41).
  • LAG Thüringen, 18.05.2021 - 1 Sa 46/20

    Anspruch auf zusätzliche Betriebsrente - Ausgleich Rentenabschläge - Altersrente

    Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer vorrangigen Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG, Urteil vom 5.6.2003, 6 AZR 277/02, Juris Rn. 21; BAG, Urteil vom 27.09.2001, 6 AZR 308/00, zu I der Gründe).
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