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   BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 516/11, 2 AZR 517/11, 2 AZR 518/11, 2 AZR 519/11, 2 AZR 520/11, 2 AZR 536/11   

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https://dejure.org/2012,48516
BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 516/11, 2 AZR 517/11, 2 AZR 518/11, 2 AZR 519/11, 2 AZR 520/11, 2 AZR 536/11 (https://dejure.org/2012,48516)
BAG, Entscheidung vom 27.09.2012 - 2 AZR 516/11, 2 AZR 517/11, 2 AZR 518/11, 2 AZR 519/11, 2 AZR 520/11, 2 AZR 536/11 (https://dejure.org/2012,48516)
BAG, Entscheidung vom 27. September 2012 - 2 AZR 516/11, 2 AZR 517/11, 2 AZR 518/11, 2 AZR 519/11, 2 AZR 520/11, 2 AZR 536/11 (https://dejure.org/2012,48516)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung; Darlegungslast; Sozialauswahl

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 1 Abs 3 S 1 Halbs 2 KSchG, § 1 Abs 5 S 1 KSchG, § 138 Abs 1 ZPO, § 138 Abs 2 ZPO
    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Sozialauswahl

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlegungslast bei der betriebsbedingten Kündigung mit Interessenausgleich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 143, 177
  • MDR 2013, 664
  • NZA 2013, 559
  • BB 2013, 1012
  • DB 2013, 880
  • AnwBl 2013, 212
  • NZA-RR 2013, 291
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 182/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste

    Zu diesen gehören das Vorliegen einer Betriebsänderung iSd. § 111 Satz 1 BetrVG, die für die Kündigung des Arbeitnehmers kausal war, sowie dessen ordnungsgemäße Bezeichnung in einem Interessenausgleich (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 16, BAGE 143, 177) .

    Beruht der sukzessive Personalabbau auf einer einheitlichen unternehmerischen Planung, sind die Abbaumaßnahmen grundsätzlich zusammen zu betrachten (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 19, BAGE 143, 177) .

    Die durch § 1 Abs. 5 KSchG bewirkten nachteiligen Folgen der Namensliste für die kündigungsrechtliche Stellung der von ihr betroffenen Arbeitnehmer ist verfassungsrechtlich nur durch die Einflussnahmemöglichkeit des Betriebsrats auf die gesamte unternehmerische Maßnahme und ihre Folgen für die davon betroffenen Arbeitnehmer zu rechtfertigen (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 27, BAGE 143, 177) .

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 790/12

    Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur

    Ergibt sich aus der Mitteilung des Arbeitgebers, dass er Tatsachen, die objektiv erheblich sein können, in seine subjektiven Erwägungen nicht einbezogen hat, und trägt der gekündigte Arbeitnehmer nachvollziehbar vor, gerade aus diesen Tatsachen ergebe sich die grobe Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl, so ist es eine Obliegenheit des Arbeitgebers, seinen Vortrag weiter zu substantiieren (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 48) .
  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast -

    Zu einem unzulässigen Ausforschungsbeweis wird ein Beweisantrag unter solchen Umständen erst dann, wenn die beweispflichtige Partei Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt, ohne wenigstens greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts aufzuzeigen (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 82; 27. September 2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 30, BAGE 143, 177) .
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 980/11

    Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie

    Zu einem unzulässigen Ausforschungsbeweis wird ein Beweisantrag unter solchen Umständen erst dann, wenn die beweispflichtige Partei Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt, ohne wenigstens greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts aufzuzeigen (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 30; BGH 24. Mai 2007 - III ZR 176/06 - Rn. 15; vgl. für die Anforderungen an den Beweisantritt eines Konkursverwalters BGH 20. Juni 2002 - IX ZR 177/99 -) .
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Erst wenn sie dieser Obliegenheit nachgekommen ist, kann eine prozessuale Verpflichtung des Arbeitnehmers in Betracht kommen aufzuzeigen, in welchen Punkten das Angebot den Vorgaben des § 164 Abs. 3 Satz 3 SGB V - etwa mit Blick auf vorteilhaftere Beschäftigungsmöglichkeiten beim Landesverband oder anderen Betriebskrankenkassen - unzumutbar sein soll, sofern nicht die Unzumutbarkeit offen zutage tritt (zur abgestuften Darlegungslast vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 28, BAGE 143, 177) .
  • LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16

    Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten

    Diese Vermutung bezieht sich sowohl auf den Wegfall der bisherigen Beschäftigung als auch auf das Fehlen anderer Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.09.2012 - 2 AZR 516/11 -).
  • LAG Niedersachsen, 29.10.2015 - 4 Sa 951/14

    Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Es geht lediglich darum, die dem Interessenausgleich zugrunde liegende Betriebsänderung soweit zu verdeutlichen, dass der Arbeitnehmer in die Lage versetzt wird, seiner primären Darlegungs- und Beweislast nachzukommen, mag dies auch weitere Recherchen seinerseits erfordern (BAG 27. September 2012- 2 AZR 516/11).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 8 Sa 401/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich - Einsatz von Leiharbeitnehmern

    Besteht die Betriebsänderung in einem bloßen Personalabbau, kommt es für die Frage, ob eine "Einschränkung des Betriebs" iSv. § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG vorliegt, auf die Schwellenwerte des § 17 Abs. 1 KSchG an (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 18, juris).

    Es ist vielmehr ein substantiierter Tatsachenvortrag erforderlich, der den gesetzlich vermuteten Umstand nicht nur in Zweifel zieht, sondern ausschließt (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 26, juris).

    Grundsätzlich kann von ihm verlangt werden, (zumindest) greifbare Anhaltspunkte zu benennen, aus denen sich die Unrichtigkeit der nach § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG vermuteten Tatsache ergeben soll (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 28, 30).

    Der Gesetzgeber durfte bei dieser Sachlage davon ausgehen, dass eine hohe Richtigkeitsgewähr für die betriebsbedingte Notwendigkeit der Kündigungen besteht und die Interessen der Belegschaft typischerweise angemessen durch die Beteiligung des Betriebsrats gewahrt sind (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 27, juris).

  • LAG Düsseldorf, 10.06.2022 - 6 Sa 1118/21

    Soziale Auswahl; Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Festlegung eines

    Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Auflistung der Sozialdaten aller objektiv vergleichbaren Arbeitnehmer (BAG 27.09.2012 - 2 AZR 516/11).

    In diesen Fällen ist sein Vortrag, es seien sozial stärkere Arbeitnehmer als er vorhanden, schlüssig und ausreichend (BAG 27.09.2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 47).

    Ergibt sich aus der Mitteilung des Arbeitgebers, dass er Tatsachen, die gemäß § 1 Abs. 3 KSchG objektiv erheblich sein können, in seine subjektiven Erwägungen nicht einbezogen hat, ist der dem Kenntnisstand des Arbeitnehmers entsprechende und ihm konkreter nicht mögliche Vortrag, soziale Gesichtspunkte seien unberücksichtigt geblieben, als unstreitig anzusehen (BAG v. 19.12.2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 51 ff.; BAG v. 27.09.2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 48).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 8 Sa 368/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich - Einsatz von Leiharbeitnehmern

    Besteht die Betriebsänderung in einem bloßen Personalabbau, kommt es für die Frage, ob eine "Einschränkung des Betriebs" iSv. § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG vorliegt, auf die Schwellenwerte des § 17 Abs. 1 KSchG an (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 18, juris).

    Es ist vielmehr ein substantiierter Tatsachenvortrag erforderlich, der den gesetzlich vermuteten Umstand nicht nur in Zweifel zieht, sondern ausschließt (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 26, juris).

    Grundsätzlich kann von ihm verlangt werden, (zumindest) greifbare Anhaltspunkte zu benennen, aus denen sich die Unrichtigkeit der nach § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG vermuteten Tatsache ergeben soll (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 28, 30).

    Der Gesetzgeber durfte bei dieser Sachlage davon ausgehen, dass eine hohe Richtigkeitsgewähr für die betriebsbedingte Notwendigkeit der Kündigungen besteht und die Interessen der Belegschaft typischerweise angemessen durch die Beteiligung des Betriebsrats gewahrt sind (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 27, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 8 Sa 414/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich - Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • LAG Hessen, 30.12.2013 - 17 Sa 745/13

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 Sa 166/16

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zur Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • LAG Hamm, 10.12.2013 - 9 Sa 689/13

    Aufnahme freiwillig ausscheidender Arbeitnehmer in Namensliste

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2017 - 8 Sa 221/16

    Grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung aufgrund

  • ArbG Stuttgart, 20.01.2017 - 26 Ca 866/16

    Sozialauswahl - Altersgruppenbildung - tariflicher Alterskündigungsschutz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2020 - 3 Sa 429/19

    Ordentliche Kündigung; Interessenausgleich mit Namensliste

  • ArbG Essen, 13.11.2019 - 6 Ca 1553/19
  • LAG München, 12.05.2022 - 3 Sa 13/22

    Betriebsbedingte Kündigung- Maßstab der groben Fehlerhaftigkeit einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2020 - 6 Sa 179/19

    Kündigung, betriebsbedingt, Vermutungswirkung, Betriebsänderung,

  • ArbG Mönchengladbach, 23.07.2015 - 4 Ca 993/15

    Interessenausgleich mit Namensliste nach § 125 InsO

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2022 - 3 Sa 314/21

    Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz wegen Betriebsstilllegung

  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 15 Sa 48/19

    Untreue des Arbeitnehmers - Schadensersatz - Betriebsübergang -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Insolvenz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.02.2018 - 11 Sa 159/17

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Garten- und Friedhofsarbeiters einer

  • LAG Niedersachsen, 07.05.2015 - 5 Sa 1321/14

    Interessenausgleich - Namensliste

  • ArbG Oberhausen, 15.07.2021 - 1 Ca 1448/20
  • ArbG Oberhausen, 15.07.2021 - 1 Ca 1447/20
  • LAG Hessen, 05.07.2013 - 3 Sa 1396/12

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - 11 Sa 603/17

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

  • LG Aurich, 04.11.2016 - 1 O 1079/15

    Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren: Beweislast für Ausnahme von der

  • LAG Niedersachsen, 23.10.2014 - 5 Sa 423/14

    Teil-Namensliste - Interessenausgleich - § 1 Abs 5 S 1 KSchG - ordnungsgemäße

  • LAG Niedersachsen, 22.01.2015 - 5 Sa 1017/14

    Betriebsänderung - Interessenausgleich - Namensliste

  • LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
  • LAG Köln, 15.12.2021 - 11 Sa 241/21

    Betriebsbedingte Kündigung; Interessensausgleich; Vermutungswirkung

  • LAG Niedersachsen, 22.01.2015 - 5 Sa 1013/14

    Betriebsänderung - Interessenausgleich - Namensliste

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 289/20

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Anfechtung wegen Täuschung

  • LAG Köln, 21.11.2018 - 11 Sa 128/18

    Widerlegung, Vermutung, Betriebsbedingtheit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2014 - 2 Sa 105/13

    Verhaltensbedingte Kündigung - Kontrollpflichtverletzung - Darlegungslast

  • ArbG Dortmund, 16.12.2020 - 10 Ca 1400/20
  • ArbG München, 25.10.2021 - 17 Ca 2864/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Maßstab der groben Fehlerhaftigkeit einer

  • ArbG Mönchengladbach, 13.01.2021 - 6 Ca 1488/20
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