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   BAG, 27.10.1982 - 5 AZR 599/80   

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BAG, 27.10.1982 - 5 AZR 599/80 (https://dejure.org/1982,15695)
BAG, Entscheidung vom 27.10.1982 - 5 AZR 599/80 (https://dejure.org/1982,15695)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 1982 - 5 AZR 599/80 (https://dejure.org/1982,15695)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.08.1963 - 5 AZR 79/63

    Arbeitsleistungen ohne Barvergütung - Einsatz als Erbe - Gestundeter

    Auszug aus BAG, 27.10.1982 - 5 AZR 599/80
    Ein Zahlungsanspruch der von der Klägerin geltend gemachten Art ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats dann gegeben, wenn die Erwartung erweckt wurde, durch eine in Zukunft erfolgende Übergabe eines Vermögens oder Vermögensbestandteils würden in der Vergangenheit geleistete Dienste abgegolten; weiter ist notwendig, daß für diese Dienste entweder keine oder doch noch eine deutlich unterwertige Bezahlung erfolgt ist; schließlich muß ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dieser unterwertigen oder fehlenden Zahlung und der genannten Erwartung bestehen (vgl. BAG Urteil vom 24. September 1960 - 5 AZR 3/60 - AP Nr. 15 zu § 612 BGB; BAG 14, 291 = AP Nr. 20 zu § 612 BGB; Urteil vom 14. Juli 1966 - 5 AZR 2/66 - AP Nr. 24 zu § 612 BGB).

    Im Ansatz zutreffend ist die Auffassung des Berufungsgerichts, die Verjährung der Vergütungsansprüche sei bis zu dem Zeitpunkt gehemmt gewesen, in dem die Klägerin erfuhr, daß sie die versprochene Leistung nicht erhalten werde (vgl. dazu BAG 14, 291, 292 f. = AP Nr. 20 zu § 612 BGB, zu 2 der Gründe; Urteil vom 30. September 1971 - 5 AZR 177/71 - AP Nr. 27 zu § 612 BGB).

  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 177/71

    Vergütungsanspruch - Testierverbot - Erblasser

    Auszug aus BAG, 27.10.1982 - 5 AZR 599/80
    Im Ansatz zutreffend ist die Auffassung des Berufungsgerichts, die Verjährung der Vergütungsansprüche sei bis zu dem Zeitpunkt gehemmt gewesen, in dem die Klägerin erfuhr, daß sie die versprochene Leistung nicht erhalten werde (vgl. dazu BAG 14, 291, 292 f. = AP Nr. 20 zu § 612 BGB, zu 2 der Gründe; Urteil vom 30. September 1971 - 5 AZR 177/71 - AP Nr. 27 zu § 612 BGB).
  • BAG, 24.09.1960 - 5 AZR 3/60

    Eheähnliches Verhältnis - Beteiligte - Arbeitsverhältnis - Arbeitsleistung -

    Auszug aus BAG, 27.10.1982 - 5 AZR 599/80
    Ein Zahlungsanspruch der von der Klägerin geltend gemachten Art ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats dann gegeben, wenn die Erwartung erweckt wurde, durch eine in Zukunft erfolgende Übergabe eines Vermögens oder Vermögensbestandteils würden in der Vergangenheit geleistete Dienste abgegolten; weiter ist notwendig, daß für diese Dienste entweder keine oder doch noch eine deutlich unterwertige Bezahlung erfolgt ist; schließlich muß ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dieser unterwertigen oder fehlenden Zahlung und der genannten Erwartung bestehen (vgl. BAG Urteil vom 24. September 1960 - 5 AZR 3/60 - AP Nr. 15 zu § 612 BGB; BAG 14, 291 = AP Nr. 20 zu § 612 BGB; Urteil vom 14. Juli 1966 - 5 AZR 2/66 - AP Nr. 24 zu § 612 BGB).
  • BAG, 13.02.1975 - 3 AZR 211/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Prüfungsumfang des Arbeitsgerichts im Klageverfahren

    Auszug aus BAG, 27.10.1982 - 5 AZR 599/80
    Insbesondere kann er nicht bestimmen, daß das Gericht seiner Entscheidung nur bestimmte Rechtssätze zugrunde legen darf (vgl. dazu BAG Urteil vom 13. Februar 1975 - 3 AZR 211/74 - AP Nr. 2 zu § 308 ZPO; zuletzt BGH Urteil vom 20. September 1982, ZIP 1982, 1321, 1322).
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BAG, 27.10.1982 - 5 AZR 599/80
    In ihrer Berufungsbegründung hat die Klägerin ausgeführt, "es wird abschließend nochmals beantragt, endlich die angebotenen Beweise einzuholen, die die genüqend substantiierten Behauptungen der Klägerin bestätigen werden " b) In der Regel-reicht es für einen ordnungsmäßigen Beweis antritt in der Berufungsinstanz nicht aus, daß sich die Partei auf das Vorbringen und den Beweisantritt in den im ersten Rechtszug eingereichten Schriftsätzen bezieht (vgl. BGHZ 35, 103, 106).
  • BGH, 20.09.1982 - II ZR 195/81

    Rechtfertigung des Ausschlusses aus einer Genossenschaft wegen Verstoß gegen die

    Auszug aus BAG, 27.10.1982 - 5 AZR 599/80
    Insbesondere kann er nicht bestimmen, daß das Gericht seiner Entscheidung nur bestimmte Rechtssätze zugrunde legen darf (vgl. dazu BAG Urteil vom 13. Februar 1975 - 3 AZR 211/74 - AP Nr. 2 zu § 308 ZPO; zuletzt BGH Urteil vom 20. September 1982, ZIP 1982, 1321, 1322).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BAG, 27.10.1982 - 5 AZR 599/80
    ZPO zulässige Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Beweisangebote ausreichend (vgl. dazu auch BVerfG NJW 1982, 1636 f.).
  • BAG, 29.05.1961 - 5 AZR 162/59

    Verjährungsunterbrechung

    Auszug aus BAG, 27.10.1982 - 5 AZR 599/80
    Die Frage, ob und in «/elchem Umfange eine hinsichtlich eines Anspruchs erhobene Leistungs- oder Feststellungsklage die Verjährung unterbricht, bestimmt sich nach dem Streitgegenstand der entsprechenden Klage (vgl. BAG Urteil vom 29. Mai 1961 - 5 AZR 162/59 - AP Nr. 2 zu § 2C9 BGB mit «/eiteren Nach«/eisen).
  • BAG, 14.07.1966 - 5 AZR 2/66

    Arbeitsleistung - Übergabe eines Vermögens - Übergabe eines Vermögensbestandteils

    Auszug aus BAG, 27.10.1982 - 5 AZR 599/80
    Ein Zahlungsanspruch der von der Klägerin geltend gemachten Art ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats dann gegeben, wenn die Erwartung erweckt wurde, durch eine in Zukunft erfolgende Übergabe eines Vermögens oder Vermögensbestandteils würden in der Vergangenheit geleistete Dienste abgegolten; weiter ist notwendig, daß für diese Dienste entweder keine oder doch noch eine deutlich unterwertige Bezahlung erfolgt ist; schließlich muß ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dieser unterwertigen oder fehlenden Zahlung und der genannten Erwartung bestehen (vgl. BAG Urteil vom 24. September 1960 - 5 AZR 3/60 - AP Nr. 15 zu § 612 BGB; BAG 14, 291 = AP Nr. 20 zu § 612 BGB; Urteil vom 14. Juli 1966 - 5 AZR 2/66 - AP Nr. 24 zu § 612 BGB).
  • BGH, 22.05.1967 - II ZR 87/65

    Unterbrechung der Verjährung durch unsubstantiierte Klageerhebung

    Auszug aus BAG, 27.10.1982 - 5 AZR 599/80
    Unerheblich hierfür vi/ar es, ob die Klage seinerzeit schon genügend substantiiert war (BGH NJW 1967, 2210).
  • LAG Berlin, 06.06.2003 - 8 Sa 587/03

    Verjährungsunterbrechung

    Dabei ergibt sich der Streitgegenstand einer Klage nach dem Gegenstand und dem Grund des erhobenen Anspruchs, also nach dem den Antrag stützenden Lebenssachverhalt (vgl. dazu nur BAG, Urteile vom 09.10.2002 - 5 AZR 160/01 - NZA 2003, 344; vom 11.11.1997 - 9 AZR 598/96 - n.v.; vom 27.10.1982 - 5 AZR 599/80 - n.v.; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 60.Aufl., § 253 Rz. 30 ff).
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