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   BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 5/05   

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https://dejure.org/2005,1374
BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 5/05 (https://dejure.org/2005,1374)
BAG, Entscheidung vom 27.10.2005 - 6 AZR 5/05 (https://dejure.org/2005,1374)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 6 AZR 5/05 (https://dejure.org/2005,1374)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung des Insolvenzgerichts zur Unternehmensstilllegung; Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter; Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Folgen einer ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Kündigung durch »starken« vorläufigen Insolvenzverwalter bei beabsichtigter Betriebsstilllegung

  • Judicialis

    InsO § 22; ; InsO § 60; ; InsO § 164; ; ArbGG § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 22 § 60 § 164; ArbGG § 45
    Kündigung; Insolvenzrecht - Kündigung durch "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter wegen Unternehmensstilllegung ohne Zustimmung des Insolvenzgerichts; Zustimmung des Insolvenzgerichts zur Unternehmensstilllegung als Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung?

  • rechtsportal.de

    InsO § 22 § 60 § 164 ; ArbGG § 45
    Kündigung; Insolvenzrecht - Kündigung durch "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter wegen Unternehmensstilllegung ohne Zustimmung des Insolvenzgerichts; Zustimmung des Insolvenzgerichts zur Unternehmensstilllegung als Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung?

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung durch ?starken? vorläufigen Insolenzverwalter wegen Unternehmensstilllegung ? Zustimmung des Insolvenzgerichts nicht erforderlich ? Klarstellung der Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung durch starken vorläufigen Insolvenzverwalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 168
  • NJW 2006, 1998 (Ls.)
  • ZIP 2006, 585
  • MDR 2006, 935
  • NZA 2006, 727
  • NZI 2006, 310
  • BB 2006, 781
  • DB 2006, 955
  • JR 2007, 175
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.06.2000 - 8 ABR 44/99

    Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 5/05
    Hinweise des Senats: Teilweise Abweichung von BAG 29. Juni 2000 - 8 ABR 44/99 - BAGE 95, 197.

    c) Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich allerdings in seinem Beschluss vom 29. Juni 2000 - 8 ABR 44/99 - (BAGE 95, 197, 209) auf den Standpunkt gestellt, von dem gesetzlichen Regelfall des Fehlens eines allgemeinen Verfügungsverbots sei die Entscheidung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Betriebsstilllegung keinesfalls abgedeckt, zumal der vorläufige Insolvenzverwalter selbst im Falle eines Verfügungsverbots hierzu nur mit Zustimmung des Insolvenzgerichts befugt sei.

  • LAG Hessen, 01.11.2004 - 7 Sa 88/04

    Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung; Wirksamkeit einer Kündigung durch

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 5/05
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. November 2004 - 7 Sa 88/04 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 08.05.2003 - 10 (11) Sa 246/03

    Kündigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung ohne

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 5/05
    Die Zustimmung des Insolvenzgerichts sei Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung wegen Stilllegung des Betriebs oder von Teilen des Betriebs (LAG Düsseldorf 8. Mai 2003 - 10 (11) Sa 246/03 - LAGE InsO § 22 Nr. 1; LAG Hamburg 16. Oktober 2003 - 8 Sa 63/03 - ZIP 2004, 869, 872; KR-Weigand 7. Aufl. InsO §§ 113, 120ff. Rn. 4; Braun/Kind InsO 2. Aufl. § 22 Rn. 13 Fußnote 5).
  • BGH, 15.06.1989 - IX ZR 167/88

    Weiterverarbeitung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware;

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 5/05
    Zwischen dem, was der vorläufige Insolvenzverwalter im Außenverhältnis bewirken kann, und dem, was er im Innenverhältnis tun darf, muss unterschieden werden (Kirchhof, ZinsO 1999, 436, 438 unter Hinweis auf BGH 15. Juni 1989 - IX ZR 167/88 - WM 1989, 1342 betr. Verarbeitung bezogener Waren und deren Verkauf).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 113/99

    Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Darlehenskonto - Grundschuld -

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 5/05
    Hier gelten dann die Regeln des Missbrauchs der Vertretungsmacht (BGH 25. April 2002 - IX ZR 113/99 - BGHZ 150, 353).
  • LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03

    Keine kurzfristige Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch vorläufigen

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 5/05
    Die Zustimmung des Insolvenzgerichts sei Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung wegen Stilllegung des Betriebs oder von Teilen des Betriebs (LAG Düsseldorf 8. Mai 2003 - 10 (11) Sa 246/03 - LAGE InsO § 22 Nr. 1; LAG Hamburg 16. Oktober 2003 - 8 Sa 63/03 - ZIP 2004, 869, 872; KR-Weigand 7. Aufl. InsO §§ 113, 120ff. Rn. 4; Braun/Kind InsO 2. Aufl. § 22 Rn. 13 Fußnote 5).
  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    Auszug aus BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 5/05
    Hier gelten dann die Regeln des Missbrauchs der Vertretungsmacht (BGH 25. April 2002 - IX ZR 113/99 - BGHZ 150, 353).
  • BGH, 20.04.2021 - II ZR 387/18

    Eine Vereinbarung über Ansprüche aus § 64 Satz 1 GmbHG aF unterliegt auch dann

    Ob diese Grundsätze bezogen auf den Sicherungszweck gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO entsprechend für Rechtshandlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters gelten, hat der Bundesgerichtshof bislang offengelassen (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - IX ZR 156/04, BGHZ 165, 283, 289; Urteil vom 11. Juni 1992 - IX ZR 255/91, BGHZ 118, 374, 379 für den Sequester; bejahend BAGE 116, 168 Rn. 16; OLG Dresden, OLGR 2005, 564, 565; Uhlenbruck/Borries/Hirte, InsO, 15. Aufl., § 129 Rn. 152 f.; Sander/Reichelt in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 4. Aufl., § 22 Rn. 50; BeckOK InsO/Windau/Kopp, Stand: 15. Oktober 2020, § 22 Rn. 8; Jäger/Gerhardt, InsO, § 22 Rn. 26; MünchKommInsO/Haarmeyer/Schildt, 4. Aufl., § 22 Rn. 27; HambKommInsO/Schröder, 8. Aufl., § 22 Rn. 21; Pape, ZInsO 2016, 2149, 2152 f.).
  • OLG Karlsruhe, 14.06.2016 - 8 U 44/15

    Schutzschirmverfahren: Abfindung eines ausscheidenden AG-Vorstands als

    Diese Grundsätze gelten auch für den vorläufigen (starken) Insolvenzverwalter (vgl. BAGE 116, 168, juris Rn. 16) und den im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung handelnden Schuldner (vgl. MüKoInsO/Tetzlaff, 3. Auflage, § 270 Rn. 150), wobei die jeweiligen insolvenzrechtlichen Besonderheiten und Verfahrensziele mit in den Blick zu nehmen sind.
  • LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 347/18

    Betriebsbedingte ordentliche Kündigung; Kein Betriebsübergang bei reiner

    Selbst wenn die Schuldnerin ohne oder gar gegen einen entsprechenden Beschluss des Ausschusses gehandelt hätte, hinderte dies die Wirksamkeit ihrer Rechtshandlungen im Außenverhältnis und damit auch die Wirksamkeit der Kündigungen gemäß §§ 276, 164 InsO nicht (vgl. auch BAG vom 27.10.2005 - 6 AZR 5/05, juris, Rz. 16; BeckOK InsO/Fridgen/Geiwitz/Göpfert, 13. Edition, § 276 Rn. 10).
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