Rechtsprechung
BAG, 27.10.2014 - 10 AZB 93/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Beschwerdeverfahren - Kostenerstattung
- openjur.de
Beschwerdeverfahren; Kostenerstattung
- Bundesarbeitsgericht
Beschwerdeverfahren - Kostenerstattung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 12a Abs 1 S 1 ArbGG, § 46 Abs 2 S 1 ArbGG, § 64 Abs 7 ArbGG, § 72 Abs 6 ArbGG, § 78 ArbGG
Beschwerdeverfahren - Kostenerstattung - IWW
§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ ... 91 ff. ZPO, § 91 Abs. 2 ZPO, § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 64 Abs. 7 ArbGG, § 72 Abs. 6 ArbGG, § 78 ArbGG, § 78 Satz 1 ArbGG, §§ 567 ff. ZPO, § 127 Abs. 4 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 63 Abs. 2 GKG
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- Wolters Kluwer
Auslagenentscheidung im Beschwerdeverfahren
- bag-urteil.com
Beschwerdeverfahren - Kostenerstattung
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Beschwerdeverfahren - Kostenerstattung
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Beschwerdeverfahren; Kostenerstattung
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Auslagenentscheidung im Beschwerdeverfahren
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Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kostenerstattung im arbeitsgerichtlichen Beschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- ArbG Potsdam, 27.08.2012 - 1 Ca 858/11
- ArbG Potsdam, 31.01.2014 - 1 Ca 858/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.07.2014 - 17 Ta 6044/14
- BAG, 27.10.2014 - 10 AZB 93/14
Papierfundstellen
- NZA 2015, 182
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 16.11.2005 - 3 AZB 45/05
Schadensersatzansprüche gegen Drittschuldner und Kostenfestsetzungsverfahren
Auszug aus BAG, 27.10.2014 - 10 AZB 93/14
Sie findet auch dann Anwendung, wenn der Prozess ohne Obsiegen einer Partei endet (BAG 16. November 2005 - 3 AZB 45/05 - Rn. 14) . - BAG, 30.10.2007 - 3 AZB 17/07
Anwendbarkeit der EuGVVO (juris: EGV 44/2001) - Aussetzung bei doppelter …
Auszug aus BAG, 27.10.2014 - 10 AZB 93/14
b) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ist für den Anspruch auf Kostenerstattung unerheblich, dass das Beschwerdegericht im Streit über die Aussetzung des Rechtsstreits keine Kostenentscheidung getroffen hat, sondern die Kosten der Beschwerde als Kosten der Hauptsache angesehen hat (vgl. dazu BAG 30. Oktober 2007 - 3 AZB 17/07 - Rn. 36; BGH 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 - Rn. 12) . - BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04
Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit …
Auszug aus BAG, 27.10.2014 - 10 AZB 93/14
b) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ist für den Anspruch auf Kostenerstattung unerheblich, dass das Beschwerdegericht im Streit über die Aussetzung des Rechtsstreits keine Kostenentscheidung getroffen hat, sondern die Kosten der Beschwerde als Kosten der Hauptsache angesehen hat (vgl. dazu BAG 30. Oktober 2007 - 3 AZB 17/07 - Rn. 36; BGH 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 - Rn. 12) . - BAG, 01.11.2004 - 3 AZB 10/04
Prozessrecht - Kostentragungspflicht im Urteilsverfahren Erster Instanz - …
Auszug aus BAG, 27.10.2014 - 10 AZB 93/14
§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG ist eine "andere Bestimmung" iSv. § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG (BAG 1. November 2004 - 3 AZB 10/04 - Rn. 6, BAGE 112, 293) .
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2019 - 1 O 71/19
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - Verweisung des Rechtsstreits an ein …
Der Anwendungsbereich des § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG beschränkt sich auf das erstinstanzliche arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren (vgl. BAG, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 10 AZB 93/14 -, juris Rn. 7, 8) und erstreckt sich nicht auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren nach Verweisung in dem Sinne, dass er einem "erneuten" Anfall von Gebühren, die bereits im arbeitsgerichtlichen Verfahren entstanden sind, entgegensteht bzw. diesen verhindert.Der Beklagte hat sich hiermit ausdrücklich unter Verweis auf den Beschluss des BAG vom 27. Oktober 2014 (- 10 AZB 93/14 -, juris Rn. 11) im Beschwerdeschriftsatz vom 10. Mai 2019 einverstanden erklärt.
- LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 17 Sa 71/17
Erstattungsanspruch wegen vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im …
Der Normzweck des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG ist in einer "Verbilligung" des erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahrens gesehen worden (BAG 27. Oktober 2014 - 10 AZB 93/14 - Rn. 6;… BAG 11. März 2008 - 3 AZN 1311/07 - Rn. 8;… BAG 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - Rn. 23). - BAG, 02.09.2020 - 9 AZB 41/20
Vertretung durch den Arbeitgeberverband - Erstattungsfähigkeit der Kosten
Die in § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG normierte Ausnahme, der zufolge im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten besteht, gilt weder in den Rechtsmittelinstanzen (vgl. BAG 27. Oktober 2014 - 10 AZB 93/14 - Rn. 7) noch im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht nach § 72a ArbGG.
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.02.2024 - 26 Ta 6081/23
Erstattungspflicht - Reisekosten eines Verbandsvertreters - …
Die in § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG normierte Ausnahme, der zufolge im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten besteht, gilt nicht in den Rechtsmittelinstanzen (vgl. BAG 27. Oktober 2014 - 10 AZB 93/14, Rn. 7) und auch vor dem Arbeitsgericht nicht für die der Partei erwachsenen Reisekosten. - LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17
Schadenersatz wegen der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen?
Die Vorschrift schließt nach Rechtsprechung des BAG lediglich eine Erstattung erstinstanzlicher Rechtsanwaltskosten gemäß §§ 91 ff. ZPO aus, um die Parteien im arbeitsgerichtlichen Verfahren vor überhöhten Kostenrisiken zu bewahren, die geeignet sein könnten, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber von der Inanspruchnahme der Arbeitsgerichte abzuhalten (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 27.10.2014 - 10 AZB 93/14, NZA 2015, 182). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.06.2021 - 2 Ta 14/21
Kostenfestsetzungsverfahren - Prüfungsumfang - sofortige Beschwerde
- LAG Hamm, 08.05.2020 - 12 Ta 317/20
Kündigungsschutzprozess; Annahmeverzug; Aussetzung; Kostenentscheidung im …
Dem steht auch § 12 a ArbGG nicht entgegen ( BAG, 27.10.2014 - 10 AZB 93/14 ). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.12.2021 - 2 Ta 37/21
Kostengrundentscheidung - Kostenfestsetzungsverfahren - Kosten für Hinzuziehung …
Sie findet auch dann Anwendung, wenn der Prozess ohne Obsiegen einer Partei endet (BAG, Beschluss vom 27.10.2014 - 10 AZB 93/14 - Rn. 6, juris).