Rechtsprechung
   BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 5/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,464
BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 5/73 (https://dejure.org/1973,464)
BAG, Entscheidung vom 27.11.1973 - 1 ABR 5/73 (https://dejure.org/1973,464)
BAG, Entscheidung vom 27. November 1973 - 1 ABR 5/73 (https://dejure.org/1973,464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerdefrist - Abgekürzte Beschlußausfertigung - Formloser Zugang des anzufechtenden Beschlusses - Anfechtung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 407
  • NJW 1974, 1156
  • BB 1974, 507
  • DB 1974, 830
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Ergänzungsbeschluß -

    Auszug aus BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 5/73
    Eine Antragsrücknahme ist nur im ersten Hechtszug möglich (Bestätigung von BAG 4, 268 [271 f.] AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG und BAG 12, 107 [ill f.] » AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG).

    Hach ständiger Hechtsprechung des Senats ist die Hücknahme des Antrags nur in der 1. Instanz (§ 81 Abs. 2 S. 1 ArbGG), aber nicht mehr in der Beschwerdeinstanz möglich (vgl. BAG 4, 268 [271.f.] - AP Nr. 2 zu § 81 ArbGGf BAG 12, 107 [ill f. ] AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG{ Miller, Das Arbeits recht der Gegenwart, Bd. 9 S. 43).

  • BAG, 08.12.1961 - 1 ABR 8/60

    Beschlußverfahren - Ausschluß aus Betriebsrat - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 5/73
    Eine Antragsrücknahme ist nur im ersten Hechtszug möglich (Bestätigung von BAG 4, 268 [271 f.] AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG und BAG 12, 107 [ill f.] » AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG).

    Hach ständiger Hechtsprechung des Senats ist die Hücknahme des Antrags nur in der 1. Instanz (§ 81 Abs. 2 S. 1 ArbGG), aber nicht mehr in der Beschwerdeinstanz möglich (vgl. BAG 4, 268 [271.f.] - AP Nr. 2 zu § 81 ArbGGf BAG 12, 107 [ill f. ] AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG{ Miller, Das Arbeits recht der Gegenwart, Bd. 9 S. 43).

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 5/73
    Im einzelnen gilt folgendes: 1. Wie der Senat bereits in dem Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - (zur Veröffentlichung in der AP vor gesehen und in der Amtlichen Sammlung bestimmt) näher ausgeführt hat, kann der vom Landesarbeitsgericht Hamm (Beschluß vom 23® November 1972, DB 72, 2489) vertretenen Auffassung nicht gefolgt werden, Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG 1972 seien unter dem Gesichtspunkt gegeneinander abzugrenzen, ob die Veranstaltung schwerpunktmäßig der Vermittlung allgemeiner Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts diene, die im Rahmen des Absatz 7 aaO zu vermitteln seien oder aber spezielle Sachzusammenhänge oder aktuelle Prägen erörtert würden, die im Rahmen einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG 1972 behandelt werden könnten.

    Der Betriebsrat konnte vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen (vgl. Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - 177.

  • BAG, 08.03.1957 - 1 AZR 113/55

    Lohnfortzahlungspflicht im Falle eines Arbeitsversäumnis von

    Auszug aus BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 5/73
    Ill 5 der Gründe und BAG 4, 75 AP Hr. 4 u. AP Nr. 7 zu § 57 BetrVG) durchaus eine Veranstaltung, die sich über 6 Tage erstreckte, auch unter Berücksichtigung der Interessen des Betriebes als erforderlich ansehen.
  • BAG, 10.11.1954 - 1 AZR 19/53

    Betriebsverfassungsrecht: Freistellung von Betriebsräten für Lehrgänge

    Auszug aus BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 5/73
    Der Senat hat des weiteren schon anläfilich der Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes 1952 eine Schulungsdauer von 5 lagen über das damalige weniger umfangreiche Gesetz als erforderlich anerkannt (vgl. BAG 1, 158 - AP Hr. 1 zu' § 57 BetrVG).
  • BAG, 26.06.1973 - 1 AZR 170/73

    Wahlvorstandsmitglied - Fortzahlung des Lohnes - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 5/73
    Im Gegensatz?.zum Vahlverfahren, das sich gegenüber dem bisherigen Recht wenig geändert hat (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13 März 1973 - 1 AHR 15/72 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen. Sammlung bestimmt und vom 26. Juni 1973 - 1 AZR 170/73 - zur Veröffentlichung in AP vorgesehen), wird man auch von bereits langjährig amtierenden Betriebsratsmitgliedern nicht erwarten können, daß sich diese das erforderliche Wissen um das neue Recht allein aus einem Selbststudium oder durch gegenseitige Unterrichtung verschaffen werden.
  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83

    Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. BAGE 25, 325 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 348 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 357 = AP Nr. 6 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 482 = AP Nr. 5 zu § 40 BetrVG 1972; Beschlüsse vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 -, vom 25. April 1978 - 6 ABR 22/75 - und vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 -, AP Nr. 18, 33 und 35 zu § 37 BetrVG 1972; Beschlüsse vom 8. Oktober 1974 - 1 ABR 72/73 - und vom 29. April 1975 - 1 ABR 40/74 -, AP Nr. 7 und 9 zu § 40 BetrVG 1972; BAGE 25, 407 = AP Nr. 9 zu § 89 ArbGG 1953) ist grundsätzlich für jeden Schulungsbesuch eines Betriebsratsmitglieds bei der Prüfung der Frage, inwieweit die konkreten Aufgaben des Betriebes eine Schulung auf diesem Gebiet notwendig machen, darauf abzustellen, ob nach den Verhältnissen des einzelnen Betriebes Fragen entstehen oder in naher Zukunft entstehen werden, die der Beteiligung des Betriebsrates unterliegen und für die im Hinblick auf den Wissensstand des Betriebsrats eine Schulung eines Betriebsratsmitglieds ggf. unter Berücksichtigung der Aufgabenverteilung im Betriebsrat erforderlich erscheint, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann.
  • LAG Hessen, 14.01.2020 - 4 TaBV 5/19

    Eine die Dauer von einem Monat überschreitende Zuordnung eines in einem Home

    Allgemeine formelhafte Redewendungen genügen nicht ( BAG 27. November 1973 - 1 ABR 5/73 - AP ArbGG 1953 § 89 Nr. 9, zu II 1; 30. Oktober 2012 - 1 ABR 64/11 - AP ArbGG 1979 § 89 Nr. 4, zu B II 1; LAG Frankfurt am Main 23. Februar 1988 - 5 TaBV 18/87 - LAGE ArbGG 1979 § 89 Nr. 1; Hess. LAG 21. Mai 2013 - 4 TaBV 298/12 - LAGE AÜG § 1 Nr. 9, zu B I ).
  • BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezüglich Betriebsratsschulungen

    AP Nr. 6 zu § 37 BetrVG 1972, Beschluß vom 27« November 1973 - 1 ABR 5/73 - [demnächst] AP Nr. 9 zu § 89 ArbGG, Beschluß vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 41/73 - [demnächst] AP Nr. 5 zu § 4o BetrVG 1972, alle Beschlüsse sind auch cur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), auch die Vermittlung von "Grundkenntnissan" über das neue Betriebsverfassungsgesetz gehören.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht