Rechtsprechung
   BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,187
BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89 (https://dejure.org/1990,187)
BAG, Entscheidung vom 27.11.1990 - 1 ABR 77/89 (https://dejure.org/1990,187)
BAG, Entscheidung vom 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 (https://dejure.org/1990,187)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - Erforderlichkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur Anordnung und Entgegennahme von Überstunden - Festlegung Arbeitszeit und deren Beginn und Ende im einzelnen durch Betriebsvereinbarung - Berührung der kollektiven Interessen der ...

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; BetrVG § 23 Abs. 3; ZPO § 253 Abs. 3 Nr. 2
    Mitbestimmungsrecht bei Duldung von Überstunden L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3, § 23 Abs. 3; ZPO § 253 Abs. 3 Nr. 2
    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auch bei bloßer Entgegennahme und Bezahlung freiwillig geleisteter Überstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 332
  • NZA 1991, 382
  • VersR 1991, 570
  • BB 1991, 418
  • BB 1991, 548
  • DB 1991, 706
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 11.11.1986 - 1 ABR 17/85

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89
    Es greift nicht ein bei individuellen Maßnahmen ohne kollektiven Bezug (ständige Rechtsprechung des Senats: BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAGE 41, 200 [BAG 21.12.1982 - 1 ABR 14/81] = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und BAG Beschluß vom 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit m.w.N.).

    Auf der anderen Seite endet ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats dort, wo es um die Gestaltung konkreter Arbeitsverhältnisse geht und wo besondere, nur den einzelnen Arbeitnehmer betreffende Umstände die Maßnahmen veranlassen oder inhaltlich bestimmen (Senatsentscheidung vom 11. November 1986, aaO).

    Die Auffassung der Rechtsbeschwerde, ein kollektiver Tatbestand bestehe nur, wenn die betriebsübliche Arbeitszeit kollektiv geändert werde, steht im Gegensatz zur ständigen Rechtsprechung des BAG (Beschluß vom 11. November 1986, aaO, mit zahlreichen weiteren Nachweisen) und der einhelligen Meinung im Schrifttum (vgl. statt vieler Wiese, GK-BetrVG , 4. Aufl., § 87 Rz 257 bis 259, m.w.N.).

  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABR 27/81

    Mehrarbeit - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89
    In ständiger Rechtsprechung hat der Senat entschieden, daß die Bereitschaft des Arbeitnehmers bzw. einer Gruppe von Arbeitnehmern zu einer mitbestimmungspflichtigen Tätigkeit an der Mitbestimmungspflichtigkeit nichts ändert, die Freiwilligkeit also das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht ausschließt (Senatsbeschluß vom 22. Februar 1983, BAGE 42, 11 [BAG 22.02.1983 - 1 ABR 27/81] = AP Nr. 2 zu § 23 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972 für die Versetzung).

    Im Beschluß vom 22. Februar 1983 (aaO) hat der Senat ausgeführt, der Arbeitgeber habe gegen die Vorschriften des BetrVG verstoßen, als er die hier strittige Mehrarbeit im Rechenzentrum "anordnete oder entgegennahm, ohne den Betriebsrat zu beteiligen".

    Der Erste und der Sechste Senat haben in den angeführten Entscheidungen vom 22. Februar 1983 und 18. April 1985 (BAGE 42, 11 [BAG 22.02.1983 - 1 ABR 27/81] und 48, 246 = AP Nr. 2 und 5 zu § 23 BetrVG 1972) entschieden, daß auch die Entgegennahme, die Duldung von Überarbeit bei Vorliegen eines kollektiven Tatbestandes das Mitbestimmungsrecht auslöst.

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.11.1986 - 6 TaBV 12/86

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts; Unterlassung der Anordnung bzw. Duldung von

    Auszug aus BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89
    Dieser Rechtsprechung haben sich auch die Instanzgerichte angeschlossen (LAG Frankfurt am Main Beschluß vom 1. Dezember 1987 - 5 TaBV 98/87 - LAGE § 23 BetrVG Nr. 13 und Beschluß vom 24. Januar 1989 - 5 TaBV 123/88 - AuR 1990, 164; abweichend nur LAG Schleswig-Holstein Beschluß vom 14. November 1986 - 6 TaBV 12/86 - BB 1987, 901 ohne nähere Begründung und ohne Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BAG).

    Der Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die einzige gegenläufige Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 14. November 1986 (- 6 TaBV 12/86 - BB 1987, 901) macht die Rechtsfrage nicht zu einer ungeklärten.

  • LAG Hessen, 01.12.1987 - 5 TaBV 98/87

    Überstunden; Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89
    Dieser Rechtsprechung haben sich auch die Instanzgerichte angeschlossen (LAG Frankfurt am Main Beschluß vom 1. Dezember 1987 - 5 TaBV 98/87 - LAGE § 23 BetrVG Nr. 13 und Beschluß vom 24. Januar 1989 - 5 TaBV 123/88 - AuR 1990, 164; abweichend nur LAG Schleswig-Holstein Beschluß vom 14. November 1986 - 6 TaBV 12/86 - BB 1987, 901 ohne nähere Begründung und ohne Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BAG).
  • LAG Hessen, 24.01.1989 - 5 TaBV 123/88
    Auszug aus BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89
    Dieser Rechtsprechung haben sich auch die Instanzgerichte angeschlossen (LAG Frankfurt am Main Beschluß vom 1. Dezember 1987 - 5 TaBV 98/87 - LAGE § 23 BetrVG Nr. 13 und Beschluß vom 24. Januar 1989 - 5 TaBV 123/88 - AuR 1990, 164; abweichend nur LAG Schleswig-Holstein Beschluß vom 14. November 1986 - 6 TaBV 12/86 - BB 1987, 901 ohne nähere Begründung und ohne Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BAG).
  • BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden -

    Auszug aus BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89
    Dem Beschluß des Sechsten Senats vom 18. April 1985 (BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972) lag ein Fall zugrunde, in dem der Betriebsrat beantragte, dem Arbeitgeber aufzugeben, kollektiv zu leistende Überzeit auf Baustellen nur mit Zustimmung des Betriebsrats anzuordnen oder zu dulden.
  • BAG, 02.03.1982 - 1 ABR 74/79

    Mitbestimmungspflichtige Verlängerung der Arbeitszeit -; Eilbedürftigkeit

    Auszug aus BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89
    Es greift nicht ein bei individuellen Maßnahmen ohne kollektiven Bezug (ständige Rechtsprechung des Senats: BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAGE 41, 200 [BAG 21.12.1982 - 1 ABR 14/81] = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und BAG Beschluß vom 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit m.w.N.).
  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 63/88

    Arbeitsbereich: Änderung - Zuweisung eines anderen Arbeitsorts - Änderung der

    Auszug aus BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89
    Einmal wird hier der Arbeitgeber nämlich nicht als Einzelperson, sondern als Organ der Betriebsverfassung angesprochen und insoweit gilt das gleiche wie bei der Auflösung des Betriebsrats (Senatsbeschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 63/88 - AP Nr. 18 zu § 95 BetrVG 1972, zu B III der Gründe; im Ergebnis ebenso Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 23 Rz 72; Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG, 2. Aufl., § 23 Rz 44; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, 16. Aufl., § 23 Rz 48).
  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89
    Bei Anträgen auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Mitbestimmungsrechts muß daher diejenige Maßnahme des Arbeitgebers oder derjenige betriebliche Vorgang, für die bzw. für den ein Mitbestimmungsrecht vom Betriebsrat in Anspruch genommen oder vom Arbeitgeber geleugnet wird, so genau bezeichnet werden, daß mit der Entscheidung über diesen Antrag feststeht, für welche Maßnahme oder welchen Vorgang ein Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint wird (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. statt vieler BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 65/88

    Betriebsrat: Mitbestimmungsbefugnis bei Dienstkleidung

    Auszug aus BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89
    Hierbei ist das Beschwerdegericht zutreffend davon ausgegangen, daß es auf ein Verschulden des Arbeitgebers nicht ankommt (Senatsbeschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes und Senatsbeschluß vom 14. November 1989 - 1 ABR 87/88 - AP Nr. 76 zu § 99 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 26/87

    Umfang des Zustimmungsverweigerungsrechts des Betriebsrates - Zulässigkeit der

  • BAG, 08.11.1983 - 1 ABR 57/81

    Unterlassungsantrag

  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 38/83

    Entzug einer Flugpreisermäßigungen für Mitarbeiter ohne Zustimmung des

  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81

    Mitbestimmung bei Rufbereitschaft

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    d) Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber in Kenntnis einer Überstundenleistung diese hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, die Leistung von Überstunden fürderhin zu unterbinden, er also nicht gegen die Leistung von Überstunden einschreitet, sie vielmehr weiterhin entgegennimmt (BAG 6. Mai 1981 - 5 AZR 73/79 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch - zu § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG - BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 -; 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - BAGE 122, 127) .
  • ArbG Emden, 24.09.2020 - 2 Ca 144/20

    Klage auf die Vergütung von Überstunden; Anspruch auf eine Überstundenvergütung

    d) Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber in Kenntnis einer Überstundenleistung diese hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, die Leistung von Überstunden fürderhin zu unterbinden, er also nicht gegen die Leistung von Überstunden einschreitet, sie vielmehr weiterhin entgegennimmt (BAG 6. Mai 1981 - 5 AZR 73/79 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch - zu § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG - BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - BAGE 122, 127).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Dieser muss wissen, in welchen Fällen er durch Verhängung eines Ordnungsgelds bestraft werden kann (BAG 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 41 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 40, zu B I 1 der Gründe; 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - AP ArbGG 1979 nF § 78 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 78 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht