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   BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 52/73   

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https://dejure.org/1975,471
BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 52/73 (https://dejure.org/1975,471)
BAG, Entscheidung vom 28.01.1975 - 1 ABR 52/73 (https://dejure.org/1975,471)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 1975 - 1 ABR 52/73 (https://dejure.org/1975,471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirtschaftsprüfer - Wirtschaftsprüfungsunternehmen - Leitender Angestellter

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Leitender Angestellter, Begriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Leitende Angestellte: Wirtschaftsprüfer in einer Wirtschaftprüfungsgesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 27, 13
  • NJW 1975, 1296 (Ls.)
  • VersR 1975, 1138
  • BB 1975, 743
  • DB 1975, 1034
  • DB 1975, 260
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 50/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Akuter

    Auszug aus BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 52/73
    Gleichwohl besteht auch -unabhängig von einer Betriebsratswahl ein rechtliches Interesse an der Klärung des streitigen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstatus der beteiligten Angestellten, da jeder zeit ein konkreter .Streitfall, insbesondere bei personellen Veränderungen dieses Personehkreises, auftreten kann (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 19. November 1974- - 1 ABR 20/73 und 1 ABR 50/73 zur Veröffentlichung in der AP vorgesehen und in der Amtlichen Sammlung bestimmt, unter Ziff. II 2 der Gründe).
  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Auszug aus BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 52/73
    Das Landesarbeitsgericht konnte in seinem Beschluß noch nicht die Ausführungen des Senats in seinen grundlegenden Entscheidungen vom 5« März 1974- ( 1 ABR 19/73) und 19. November 1974- zur Abgrenzung der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG 1972 berücksichtigen.
  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73

    Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender

    Auszug aus BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 52/73
    Gleichwohl besteht auch -unabhängig von einer Betriebsratswahl ein rechtliches Interesse an der Klärung des streitigen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstatus der beteiligten Angestellten, da jeder zeit ein konkreter .Streitfall, insbesondere bei personellen Veränderungen dieses Personehkreises, auftreten kann (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 19. November 1974- - 1 ABR 20/73 und 1 ABR 50/73 zur Veröffentlichung in der AP vorgesehen und in der Amtlichen Sammlung bestimmt, unter Ziff. II 2 der Gründe).
  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

    Formale Rechtsbefugnisse konnten allerdings nur dann den Status des leitenden Angestellten begründen, wenn ihnen ein entsprechend bedeutsames Aufgabengebiet zugrunde lag (BAG Beschlüsse vom 28. Januar 1975, BAGE 27, 13, 21 f. = AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 4 der Gründe und vom 29. Januar 1980, BAGE 32, 381, 388 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Insbesondere gewinne das Merkmal des Gegnerbezuges bzw. der Interessenpolarität eine zu große Bedeutung, wenn man es nicht nur als Hilfsmerkmal und Indiz, sondern als selbständiges Begriffsmerkmal betrachte und seinen Nachweis in jedem Einzelfall verlange (Beuthien, SAE 1974, 173; Beuthien/Wehler, SAE 1978, 13; Buchner, SAE 1975, 192; G. Hueck, SAE 1977, 77 [79]; Kraft in Anm. zu EzA § 5 BetrVG 1972 Nr. 7, 9 und 10; Richardi, SAE 1976, 182 [183]; Rüthers, JZ 1974, 625 [626f.]; Wiedemann/Wank in Anm. zu AP Nr. 1, 2, 3 und 6 zu § 5 BetrVG 1972; Zöllner in Anm. zu AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972).

    Auch im Schrifttum besteht überwiegend Einigkeit darüber, daß das BAG den Begriff des leitenden Angestellten weder einschränken wollte noch eingeschränkt hat (Beuthien, SAE 1974, 173 [177, zu IlI) und sich um eine" mittlere Linie" bemüht (Zöllner in Anm. zu AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972 [zu 4]).

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

    Das Bundesarbeitsgericht hat der Vorschrift des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG auf der Grundlage ihrer Entstehungsgeschichte keine grundsätzliche Erweiterung des Personenkreises der leitenden Angestellten entnommen, sondern mit Hilfe der anerkannten Methoden der Auslegung und Lückenschließung, insbesondere mit dem Rückgriff auf "den geschichtlich gewordenen und funktionell bestimmten Sachverhalt" (BAG, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, Bl. 8 R; dazu vgl. G. Müller, ArbuR 1977, S. 129 [133]; Hromadka, Das Recht der leitenden Angestellten, 1979; Eichenhofer, "Leitende Angestellte" als Begriff des Unternehmensrechts, 1980) sowie auf den dem Zusammenhang des Gesetzes zu entnehmenden Sinn und Zweck der Vorschrift, die bis 1972 geltende Abgrenzung auf einer "mittleren Linie" fortgesetzt (vgl. BAG, NJW 1980, S. 2724 [2725]; Wiedemann/ Wank, Anm. zu BAG, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972; Zöllner, Anm. zu BAG, AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.04.1988 - 7 ABR 5/87

    Kriterien für den betriebsverfassungsrechtlichen Status eines Prokuristen als

    Das Bundesarbeitsgericht hat daher bei sämtlichen Tatbestandsgruppen des § 5 Abs. 3 BetrVG stets entscheidend darauf abgestellt, ob der Arbeitnehmer nicht nur im Außenverhältnis, sondern auch im Innenverhältnis unternehmerische Funktionen oder Teilfunktionen wahrnehmen darf und auch faktisch wahrnimmt (vgl. zu § 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG: BAGE 27, 13, 22 [BAG 20.01.1975 - 1 ABR 52/73] = AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 4 der Gründe; zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG: BAG Urteil vom 11. März 1982 - 6 AZR 136/79 - AP Nr. 28 zu § 5 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; zu § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG: BAGE 32, 381, 388 [BAG 29.01.1980 - 1 ABR 45/79] = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 3 b der Gründe).

    Für die Tatbestandsgruppe des § 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG ergibt sich unter Berücksichtigung des Eingangssatzes, daß sog. Titularprokuristen, die aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung oder Weisung des Arbeitgebers von der Prokura keinen Gebrauch machen dürfen, allein aufgrund ihrer Bestellung zum Prokuristen nicht zum Kreis der leitenden Angestellten i.S. des § 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG gehören (BAGE 27, 13, 22 [BAG 20.01.1975 - 1 ABR 52/73] = AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 4 der Gründe; BAGE 32, 381, 388 [BAG 29.01.1980 - 1 ABR 45/79] = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972, zu B II 3 b der Gründe; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 5 Rz 136; GK-Kraft, aaO, § 5 Rz 61; Hueck, SAE 1977, 77, 79; Müller, DB 1983, 1597, 1601; a.A. Hess/Schlochauer/Glaubitz, aaO, § 5 Rz 41; Grüll, RdA 1972, 171, 174).

    Dabei verkennt der Senat nicht, daß das Erfordernis einer völligen Deckungsgleichheit zwischen Außen- und Innenverhältnis in der Praxis dazu führt, daß nur ein verhältnismäßig kleiner Personenkreis unter die Tatbestandsgruppe des § 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG fällt (vgl. Martens, Das Arbeitsrecht der leitenden Angestellten, S. 286; Zöllner, Anm. zu AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972; LAG Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 1981, EzA § 5 BetrVG 1972 Nr. 36).

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 5/10

    Status von in einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft angestellten

    Ein angestellter Rechtsanwalt und/oder Steuerberater einer Prüfungs- und Beratungsgesellschaft ist daher nicht schon deshalb leitend, weil er in seiner Mandatsbearbeitung und Prüfungstätigkeit eigenverantwortlich handelt (ebenso Henssler FS Hromadka S. 131, 155; vgl. aber auch [betreffend Wirtschaftsprüfer als angestellte Prüfungsleiter und/oder Berichtskritiker von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften] BAG 28. Januar 1975 - 1 ABR 52/73 - BAGE 27, 13) .
  • BAG, 27.04.1988 - 7 ABR 77/86

    Klassifizierung eines mit Gesamtprokura ausgestatteten Firmenkundenbetreuers

    Das Bundesarbeitsgericht hat daher bei sämtlichen Tatbestandsgruppen des § 5 Abs. 3 BetrVG stets entscheidend darauf abgestellt, ob der Arbeitnehmer nicht nur im Außenverhältnis, sondern auch im Innenverhältnis unternehmerische Funktionen oder Teilfunktionen wahrnehmen darf und auch faktisch wahrnimmt (vgl. zu § 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG: BAGE 27, 13, 22 = AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 4 der Gründe; zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG: BAG Urteil vom 11. März 1982 - 6 AZR 136/79 - AP Nr. 28 zu § 5 BetrVG 1972, zu B I der Gründe; zu § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG: BAGE 32, 381, 388 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 3 b der Gründe).

    Für die Tatbestandsgruppe des § 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG ergibt sich unter Berücksichtigung des Eingangssatzes, daß sog. Titularprokuristen, die aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung oder Weisung des Arbeitgebers von der Prokura keinen Gebrauch machen dürfen, allein aufgrund ihrer Bestellung zum Prokuristen nicht zum Kreis der leitenden Angestellten i. S. des § 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG gehören (BAGE 27, 13, 22 = AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 4 der Gründe; BAGE 32, 381, 388 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972, zu B II 3 b der Gründe; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 5 Rz 136; GK-Kraft, aaO, § 5 Rz 61; Hueck, SAE 1977, 77, 79; Müller, DB 1983, 1597, 1601; a. A. Hess/Schlochauer/Glaubitz, aaO, § 5 Rz 41; Grüll, RdA 1972, 171, 174).

    Dabei verkennt der Senat nicht, daß das Erfordernis einer völligen Deckungsgleichheit zwischen Außen- und Innenverhältnis in der Praxis dazu führt, daß nur ein verhältnismäßig kleiner Personenkreis unter die Tatbestandsgruppe des § 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG fällt (vgl. Martens, Das Arbeitsrecht der leitenden Angestellten, S. 286; Zöllner, Anm. zu AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972; LAG Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 1981, EzA § 5 BetrVG 1972 Nr. 36).

  • BVerwG, 02.10.1978 - 6 P 11.78

    Angestellte - Beamtenstelle - Angestelltenstelle - Funktionsgleichwertigkeit -

    Selbst im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes ergeben sich Schwierigkeiten, weil § 5 Abs. 3 BetrVG nicht auf alle Betriebe paßt, wie der Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1975 - 1 ABR 52/73 - (AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972) zeigt.
  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 49/78

    Technischer Überwachungsverein - Abteilungsleiter - Räumlicher Tätigkeitsbereich

    Das Landesarbeitsgericht weist mit Recht darauf hin, daß eine gewisse Ähnlichkeit zur unternehmerischen Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers besteht, mit der sich der Senat bereits befassen mußte (AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 13.02.2009 - 10 TaBV 302/08

    "Leitender Angestellter", "angestellter Wirtschaftsprüfer" ,"genossenschaftlicher

    Mit Beschluss vom 28.01.1975 hat das Bundesarbeitsgericht darauf erkannt, dass Wirtschaftsprüfer, die als Prüfungsleiter und Berichtskritiker bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angestellt sind, leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind (BAG vom 28.01.1975 - 1 ABR 52/73 = EzA § 5 BetrVG 1972 Nr. 16).
  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 454/77

    Sozialplan - Leitende Angestellte - Betriebsstillegung - Abfindung - Verlust des

    Auch in der Tatbestandsgruppe des § 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG kommt es darauf an, daß der Angestellte leitender Angestellter im allgemeinen Sinn ist und kraft seiner Dienststellung und seines Dienstvertrages Tätigkeiten ausübt, die regelmäßig einem Prokuristen kraft gesetzlicher Vertretungsmacht (§ 49 HGB) zustehen (BAG AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972 Czu III 4 der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zum Fall eines Wirtschaftsprüfer - Prokuristen).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 17 TaBV 2/09

    Betriebsverfassungsrechtlicher Status von angestellten Wirtschaftsprüfern

  • BAG, 10.02.1976 - 1 ABR 61/74

    Leitender Angestellter - Sektionsleiter eines Forschungsunternehmens - Einfluß

  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 86/76
  • BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 118/74

    Anerkennung von Hauptabteilungsleitern als leitende Angestelle - Übertragung der

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