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   BAG, 28.01.1982 - 2 AZR 776/79   

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https://dejure.org/1982,16343
BAG, 28.01.1982 - 2 AZR 776/79 (https://dejure.org/1982,16343)
BAG, Entscheidung vom 28.01.1982 - 2 AZR 776/79 (https://dejure.org/1982,16343)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 1982 - 2 AZR 776/79 (https://dejure.org/1982,16343)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BAG, 28.01.1982 - 2 AZR 776/79
    Die Beklagte war auch nicht wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, der bei allen Verfehlungen eines Arbeitnehmers gilt (vgl. BAG 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB) gehalten, von der außerordentlichen Kündigung abzusehen.

    e) Da der Kläger im März 1978 ordentlich nicht kündbar war, scheidet auch eine ordentliche Änderungskündigung als Übergangsreqelunq bis zum Ablauf der Kündigungsfrist aus (vgl. BAG 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB).

  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 28.01.1982 - 2 AZR 776/79
    a) Wie beide Vorinstanzen verkannt haben, geht es bei dieser dem Kläger angelasteten Pflichtverletzung um eine Störung, die sich vornehmlich auf den Vertrauensbereich des Arbeitsverhältnisses der Parteien ausgewirkt hat, und bei der es deswegen grundsätzlich keiner vorherigen Abmahnung bedurfte (vgl. BAG vom 2. Mai 1958 - 1 AZR 92/56 - AP Nr. 16 zu § 66 BetrVG; BAG 19, 351 [354] = AP Nr. 1 zu § 124 GewO und vom 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB ArbeitnehmerVertreter im Aufsichtsrat [m. zust. Anm. v. G. Hueck]; Rewolle, DB 1976, 774 [775]; Soergel/ Kraft, BGB, 11. Aufl., § 626 Rz. 8).
  • BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 143/62

    Fürsorgepflicht - Kündigung - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BAG, 28.01.1982 - 2 AZR 776/79
    Die materiellrechtlichen Bedenken von Schwerdtner (BlStSozArbR 1981, 150 ff.; ZIP 1981, 809 ff. und 1122 ff.), nur bekannte Kündigungsgründe könnten dem Kündigungsberechtigten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen, widersprechen zwar der im Interesse der Rechtsklarheit und Systematik erforderlichen objektiven Bestimmung des wichtigen Grundes (vgl. BAG 2, 207 = AP Nr. 5 zu § 626 BGB; BAG 14, 65 = AP Nr. 50 zu § 626 BGB).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.01.1982 - 2 AZR 776/79
    Bei der Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, ist ein objektiver Maßstab anzulegen, und nicht ausschließlich auf den ursprünglichen subjektiven Standpunkt des Kündigungsberechtigten abzustellen (BAG 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; A. Hueck, Anm. zu BAG AP Nr. 42 zu § 626 BGB und KR-Hillebrecht § 626 BGB Rz 72).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.01.1982 - 2 AZR 776/79
    Die materiellrechtlichen Bedenken von Schwerdtner (BlStSozArbR 1981, 150 ff.; ZIP 1981, 809 ff. und 1122 ff.), nur bekannte Kündigungsgründe könnten dem Kündigungsberechtigten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen, widersprechen zwar der im Interesse der Rechtsklarheit und Systematik erforderlichen objektiven Bestimmung des wichtigen Grundes (vgl. BAG 2, 207 = AP Nr. 5 zu § 626 BGB; BAG 14, 65 = AP Nr. 50 zu § 626 BGB).
  • BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Verhaltensbedingte Kündigung -

    Auszug aus BAG, 28.01.1982 - 2 AZR 776/79
    a) Wie beide Vorinstanzen verkannt haben, geht es bei dieser dem Kläger angelasteten Pflichtverletzung um eine Störung, die sich vornehmlich auf den Vertrauensbereich des Arbeitsverhältnisses der Parteien ausgewirkt hat, und bei der es deswegen grundsätzlich keiner vorherigen Abmahnung bedurfte (vgl. BAG vom 2. Mai 1958 - 1 AZR 92/56 - AP Nr. 16 zu § 66 BetrVG; BAG 19, 351 [354] = AP Nr. 1 zu § 124 GewO und vom 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB ArbeitnehmerVertreter im Aufsichtsrat [m. zust. Anm. v. G. Hueck]; Rewolle, DB 1976, 774 [775]; Soergel/ Kraft, BGB, 11. Aufl., § 626 Rz. 8).
  • BAG, 02.05.1958 - 1 AZR 92/56

    Fristlose Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Abmahnung des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 28.01.1982 - 2 AZR 776/79
    a) Wie beide Vorinstanzen verkannt haben, geht es bei dieser dem Kläger angelasteten Pflichtverletzung um eine Störung, die sich vornehmlich auf den Vertrauensbereich des Arbeitsverhältnisses der Parteien ausgewirkt hat, und bei der es deswegen grundsätzlich keiner vorherigen Abmahnung bedurfte (vgl. BAG vom 2. Mai 1958 - 1 AZR 92/56 - AP Nr. 16 zu § 66 BetrVG; BAG 19, 351 [354] = AP Nr. 1 zu § 124 GewO und vom 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB ArbeitnehmerVertreter im Aufsichtsrat [m. zust. Anm. v. G. Hueck]; Rewolle, DB 1976, 774 [775]; Soergel/ Kraft, BGB, 11. Aufl., § 626 Rz. 8).
  • BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung

    Auszug aus BAG, 28.01.1982 - 2 AZR 776/79
    halt noch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist (BAG 3, 193 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB).
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 28.01.1982 - 2 AZR 776/79
    Die unterschiedliche Bewertung der Verletzung von Leistungspflichten und anderen Vertragsverletzungen ist aus folgenden Gründen sachlich geboten: Einer Partei, die ihre Leistungs pflichten nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllt, wird zu meist erst durch eine Abmahnung (Beanstandung des vertragswidrigen Verhaltens verbunden mit dem Hinweis auf die Gefährdung des Bestandes des Arbeitsverhältnisses bei fortgesetzter Pflichtwidrigkeit - vgl. BAG vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) klargemacht, daß ihr Verhalten nicht gebilligt, sondern als Vertragsverletzung gewertet wird.
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