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   BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07   

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BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07 (https://dejure.org/2009,2351)
BAG, Entscheidung vom 28.01.2009 - 4 AZR 904/07 (https://dejure.org/2009,2351)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 4 AZR 904/07 (https://dejure.org/2009,2351)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung

  • openjur.de

    Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung; Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit aufgrund § 15 Abs 3 MTArb; Klage auf künftige Leistung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung - Entfallen einer Regelungsmöglichkeit im Tarifvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung; Entfallen einer Regelungsmöglichkeit im Tarifvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 444
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07
    Zu den künftigen Leistungen iSv. § 259 ZPO sind auch zukünftige Vergütungsansprüche von Arbeitnehmern zu rechnen (Senat 9. April 2008 - 4 AZR 104/07 - Rn. 28 mwN, AP TVG § 1 Nr. 43 = EzA ZPO 2002 § 259 Nr. 1; BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - Rn. 13 mwN, EzA ZPO § 259 Nr. 1).

    Unerwartet in diesem Sinne ist bezogen auf die unbefristete Verurteilung zu künftiger Leistung jedenfalls nicht der Wegfall des Anspruchs auf Arbeitsvergütung durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder - bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses - durch die Nichterbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer (Senat 9. April 2008 - 4 AZR 104/07 - Rn. 28, 32 ff., aaO; BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - Rn. 13 mwN, aaO).

    Ob allein dadurch die Besorgnis der Leistungsverweigerung zum Fälligkeitstermin gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber begründet wird (dazu Senat 9. April 2008 - 4 AZR 104/07 - Rn. 29, AP TVG § 1 Nr. 43 = EzA ZPO 2002 § 259 Nr. 1), kann dahinstehen.

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

    Auszug aus BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07
    Zu den künftigen Leistungen iSv. § 259 ZPO sind auch zukünftige Vergütungsansprüche von Arbeitnehmern zu rechnen (Senat 9. April 2008 - 4 AZR 104/07 - Rn. 28 mwN, AP TVG § 1 Nr. 43 = EzA ZPO 2002 § 259 Nr. 1; BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - Rn. 13 mwN, EzA ZPO § 259 Nr. 1).

    Unerwartet in diesem Sinne ist bezogen auf die unbefristete Verurteilung zu künftiger Leistung jedenfalls nicht der Wegfall des Anspruchs auf Arbeitsvergütung durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder - bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses - durch die Nichterbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer (Senat 9. April 2008 - 4 AZR 104/07 - Rn. 28, 32 ff., aaO; BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - Rn. 13 mwN, aaO).

  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 5/04

    Zulässigkeit der Klage auf Zahlung der erhöhten Miete; Voraussetzungen der

    Auszug aus BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07
    Denn zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht am 28. September 2007, der für die Beurteilung der Zulässigkeit der Klage durch das Berufungsgericht maßgeblich gewesen ist (BGH 4. Mai 2005 - VIII ZR 5/04 - zu II 1 der Gründe mwN, WuM 2005, 458), war die Klage für diesen Zeitraum nicht mehr auf eine zukünftige Leistung gerichtet.

    Ohne dass es einer Änderung des Antrags bedurft hätte (BGH 4. Mai 2005 - VIII ZR 5/04 - aaO), konnte das Berufungsgericht über diese bereits fälligen Ansprüche entscheiden.

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 535/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

    Auszug aus BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07
    c) Ob die in § 15 Abs. 3 MTArb mögliche Verlängerung der durchschnittlichen Arbeitszeit auf "50 Stunden wöchentlich" gegen § 3 ArbZG verstoßen hat oder mit Art. 6 Nr. 2 RL 1993/104/EG oder mit Art. 6 Buchst. b RL 2003/88/EG unvereinbar gewesen ist (zu Arbeitszeitregelungen des Bundesangestelltentarifvertrags vgl. BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 851/06 - AP BAT § 15 Nr. 55; 14. Oktober 2004 - 6 AZR 535/03 - ZTR 2005, 144) kann dahinstehen.

    Selbst wenn man zu Gunsten des Klägers davon ausgeht, die in § 15 MTArb getroffene Arbeitszeitregelung sei wegen Verstoßes gegen höherrangiges nationales Recht unwirksam oder infolge des Vorrangs des gegenüber dem staatlichen Arbeitgeber unmittelbar geltenden Gemeinschaftsrechts sogar insgesamt und nicht nur in dem Umfang unanwendbar, soweit die wöchentliche Arbeitszeit die in den Richtlinien geregelte höchstzulässige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden überschreitet (BAG 14. Oktober 2004 - 6 AZR 535/03 - zu I 1 d der Gründe, aaO), folgt daraus kein anderes Ergebnis.

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06

    Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07
    Da die Zusatzabrede nach dem Willen der Vertragspartner mit Inkrafttreten des TVöD entfallen ist, ist nicht darüber zu befinden, ob sie trotz der gem. § 4 Abs. 1 TVG unmittelbaren und zwingenden Wirkung der Tarifnormen des TVöD als arbeitsvertragliche Regelung hätte anwendbar bleiben können, weil sie eine zugunsten des Klägers abweichende Abmachung von den tarifvertraglichen Regelung enthalten hätte (§ 4 Abs. 3 TVG), oder ob sie von der tariflichen Regelung als objektiv ungünstiger nach § 4 Abs. 3 TVG verdrängt worden wäre (BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 998/06 - Rn. 43, AP TVG § 4 Nr. 29 = EzA TVG § 4 Nr. 44).
  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

    Auszug aus BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07
    Der gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmte Antrag zu 3 (BAG 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 - zu I 2 der Gründe, BAGE 110, 232) ist zulässig, aber unbegründet.
  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Bezirkszusatztarifvertrag

    Auszug aus BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07
    c) Ob die in § 15 Abs. 3 MTArb mögliche Verlängerung der durchschnittlichen Arbeitszeit auf "50 Stunden wöchentlich" gegen § 3 ArbZG verstoßen hat oder mit Art. 6 Nr. 2 RL 1993/104/EG oder mit Art. 6 Buchst. b RL 2003/88/EG unvereinbar gewesen ist (zu Arbeitszeitregelungen des Bundesangestelltentarifvertrags vgl. BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 851/06 - AP BAT § 15 Nr. 55; 14. Oktober 2004 - 6 AZR 535/03 - ZTR 2005, 144) kann dahinstehen.
  • BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 106/03

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07
    Beide Bestimmungen setzen voraus, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund eines bestimmten Beendigungstatbestandes als Ganzes sein Ende gefunden hat (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - BAGE 107, 237).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07
    Soweit gleichwohl ein nachträgliches Verhalten der Parteien bei der Auslegung berücksichtigt wird (vgl. Staudinger/Singer BGB 2004 § 133 Rn. 50 mwN), musses "Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten zulassen" (BGH 24. Juni 1988 - V ZR 49/87 - NJW 1988, 2878).
  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07
    Das Landesarbeitsarbeitsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass neben einer entsprechenden einseitigen Anordnung durch den Arbeitgeber auch einzelvertragliche Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer möglich waren (BAG 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - BAGE 49, 125, zu § 9 Nr. 2 Buchst. a TVAL II).
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 164/04

    Aufhebungsklage - Anspruch auf Gagenerhöhung

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 115/91

    Verjährungsunterbrechung bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 355/04

    Abbau einer Ministerialzulage

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80

    Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost - Anspruch auf Fortzahlung

  • LAG Düsseldorf, 28.09.2007 - 10 Sa 1078/07

    Vereinbarung über die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 448/15

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

    § 259 ZPO lässt grundsätzlich auch die Verurteilung zu künftigen Leistungen zu, die von einer im Urteil anzugebenden Gegenleistung abhängig sind (vgl. BAG 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 - Rn. 40, BAGE 149, 343; 28. Januar 2009 - 4 AZR 904/07 - Rn. 42) .
  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Das Berufungsgericht hätte über diese bereits fälligen Ansprüche entscheiden können, ohne dass es einer Änderung des Antrags bedurfte (vgl. BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 904/07 - Rn. 40; BGH 4. Mai 2005 - VIII ZR 5/04 - aaO; Zöller/Greger ZPO 30. Aufl. § 259 Rn. 4, § 257 Rn. 7) .

    Er setzt vielmehr voraus, dass der geltend gemachte Anspruch bereits entstanden ist (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 13; BGH 12. Juli 2006 - VIII ZR 235/04 - Rn. 11; zukünftige Vergütungsansprüche als künftige Leistungen iSv. § 259 ZPO ansehend, ohne tragend auf die Frage der Anspruchsentstehung abzustellen BAG 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - zu A I der Gründe, BAGE 102, 225; 6. Mai 2009 - 10 AZR 390/08 - Rn. 15; die Zulässigkeit des Antrags bereits wegen der fehlenden Aufnahme der für den Vergütungsanspruch maßgeblichen Bedingungen in den Antrag verneinend BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - zu I 1 und 2 der Gründe; 9. April 2008 - 4 AZR 104/07 - Rn. 28; 28. Januar 2009 - 4 AZR 904/07 - Rn. 42) .

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinen Entscheidungen vom 9. April 2008 (- 4 AZR 104/07 -) und vom 28. Januar 2009 (- 4 AZR 904/07 -) die Zulässigkeit der Klage auf künftige Leistung bereits wegen fehlender Aufnahme der für den Vergütungsanspruch maßgeblichen Bedingungen in den Antrag verneint, ohne einen Rechtssatz zur Frage der Anspruchsentstehung als Zulässigkeitsvoraussetzung aufzustellen.

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 156/15

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    In der Revision hat der Kläger den Antrag zu 2. vom (unzulässigen) Antrag auf zukünftige Leistung (vgl. dazu BAG 22. Oktober 2014 - 5 AZR 731/12 - Rn. 40 ff., BAGE 149, 343; 28. Januar 2009 - 4 AZR 904/07 - Rn. 42) auf einen Feststellungsantrag umgestellt.
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