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BAG, 28.02.1968 - 4 AZR 144/67 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wert des Streitgegenstandes - Änderung nach Urteilsverkündung - Festsetzung durch Landesarbeitsgericht - Bindung für Revisionsgericht - Endurteil - Feststellungsanspruch - Verkappter Zahlungsanspruch - Einseitige Zuweisung - Überschreitung des Direktionsrechts - ...
Verfahrensgang
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.1967 - 2 Sa 226/65
- BAG, 28.02.1968 - 4 AZR 144/67
Papierfundstellen
- DB 1968, 1362
- DB 1968, 1408
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 31.07.1963 - 4 AZR 425/62
Diplombibliothekare - Gleichwertige Fähigkeiten - Gründliche Beherrschung eines …
Auszug aus BAG, 28.02.1968 - 4 AZR 144/67
Hat sich der Wert des Streitgegenstandes nach der Verkündung des Urteils des Arbeitsgerichts geändert, so setzt ihn das Landesarbeitsgericht im Berufungs urteil neu und für das Revisionsgericht grundsätz lich bindend fest, ohne dabei von dem v o m Arbeits gericht angenommenen Streitwert ausgehen zu müssen» 2» Wird in einem Endurteil eines Landesarbeitsgerichts über einen Feststellungsanspruch entschieden, so ist gegen ein solches Urteil Revision nur nach Maßgabe des § 72 Abs» 1 Sätze 1 bis 4 ArbtiG statt haft o 3» Begehrt ein Angestellter Feststellung, daß der Arbeitgeber verpflichtet sei, ihn nach einer be stimmten Vergütungsgruppe des BAT zu vergüten, so ist ein solcher Feststellungsanspruch kein verkappter Zahlungsanspruch im Sinne des § 72 Abs» 1 Satz 5 ArbGG» 4» Wird einem Angestellten durch den Arbeitgeber einseitig eine neue Tätigkeit zugewiesen, die nur noch die Merkmale einer niedrigeren tariflichen Mindestvergütungsgruppe als bisher erfüllt, so liegt darin eine Überschreitung des Direktions rechts des Arbeitgebers» Als Rückgruppierung unterliegt zudem dio Übertragung einer tariflich geringer zu bewertenden Tätigkeit in Rheinland- Pfalz der Mitbestimmung des Personalrats» 5» Ein "sonstiger Angestellter" ist nicht schon dann ein einem Fachschulingenieur "gleichwertiger Angestellter", wenn er Tätigkeiten eines Fachcchulingenieurs ausführt» Der "sonstige Angestellte" erfüllt nur dann die Voraussetzungen der Gleich stellung mit den Angestellten mit Fachschulaus bildung, wenn er aufgrund gleichwertiger Fähig keiten und ihrer Erfahrungen eine entsprechende 2 2 Tätigkeit ausübt (vgl. BAG- AB Nr. 64 zu § 3 TO.A} BAG 14, 275 = AB Nr. 101 zu § 3 TO.A; BAG AB Nr. 10" zu §§ 22-., 23 BAT).technischen und landkartentechnischen Angestellten (vgl. hierzu bereits BAG AP Nr. 64 zu § 3 TQ.A), bei der untersten Stufe der |)iplombibliothekare (vgl. BAG 14, 275 = AP -Nr. 101 zu § 3 TO.A) sowie seit dem 3« Änderungstarif zum BAT auch neben den Angestellten mit abgeschlossener Hochschulbildung (vgl. BAG AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT).
- BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 501/57
Teilleistungsklage - Feststellungsklage - Bezifferung des ganzen Anspruchs - …
Auszug aus BAG, 28.02.1968 - 4 AZR 144/67
Der Peststellungsantrag reicht damit weiter als eine entsprechen de Leistungsklage (vgl. BAG 8, 333 = AP Nr. 36 zu § 3 TO.A).EormT" nicht die Feststellung eines Rechtsverhältnisses nach § 256 ZPO zum- Inhalt hat» Vielmehr würde damit nur ein Element, der Urteilsfindung zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht, was unzulässig ist« Dementsprechend ist ein solcher Antrag stets dahin zu verstehen, daß Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe begehrt wird (vgl» BAG 8, 333 = AP Nr« 56 zu § 3 TO.A; BAG 11, 154 = AP Nr« 78 zu § 3 TO.A; BAG AP Nr» 64 zu § 3 TO.A) Zutreffend hat denn auch das landesarbeitsgericht 0.
- BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 347/63
Versetzung auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung
Auszug aus BAG, 28.02.1968 - 4 AZR 144/67
Nur in diesem Pall wäre deshalb die Maßnahme unwirksam gewesen und der Bewertung den Tätigkeit des Klägers ab Io April 1966 die bis März 1965 von ihm ausgeübte und vertraglich weiterhin auszuübende Tätigkeit zugrunde zu logen (vgl. BAG 17, 241 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht). - BAG, 14.12.1961 - 5 AZR 180/61
Inhalt, Umfang und Grenzen des Direktionsrechts
Auszug aus BAG, 28.02.1968 - 4 AZR 144/67
Nur in diesem Pall wäre deshalb die Maßnahme unwirksam gewesen und der Bewertung den Tätigkeit des Klägers ab Io April 1966 die bis März 1965 von ihm ausgeübte und vertraglich weiterhin auszuübende Tätigkeit zugrunde zu logen (vgl. BAG 17, 241 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96
Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt
Die Frage der Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale durch den Kläger ist nur Teil der Urteilsbegründung (dazu BAG Urteil vom 28. Februar 1968 - 4 AZR 144/67 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Direktionsrecht). - ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12
Verbindlichkeit einer Weisung
Das bedeutet, dass grundsätzlich die vom Angestellten weiterhin auszuübende Tätigkeit die bleibt, die er vor seiner Versetzung ausgeübt hat"; s. zur Maßgeblichkeit der bisher als vertragsgerecht übertragenen Tätigkeit auch BAG 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 3]; 24.4.1996 (Fn. 80) [vor I.]: "Die Beklagte war nicht kraft Direktionsrechts zur Umsetzung des Klägers berechtigt.Das bedeutet, dass grundsätzlich die vom Angestellten weiterhin auszuübende Tätigkeit die bleibt, die er vor seiner Versetzung ausgeübt hat"; s. zur Maßgeblichkeit der bisher als vertragsgerecht übertragenen Tätigkeit auch BAG 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 3]; 24.4.1996 (Fn. 80) [vor I.]: "Die Beklagte war nicht kraft Direktionsrechts zur Umsetzung des Klägers berechtigt.
Erlangt er dieses Einverständnis nicht, so ist er auf den Weg der Änderungskündigung verwiesen 85 S. hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 80) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 81 a.E. S. hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 80) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 81 a.E. .
Das bedeutet, dass grundsätzlich die vom Angestellten weiterhin auszuübende Tätigkeit die bleibt, die er vor seiner Versetzung ausgeübt hat"; s. zur Maßgeblichkeit der bisher als vertragsgerecht übertragenen Tätigkeit auch BAG 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 3]; 24.4.1996 (Fn. 80) [vor I.]: "Die Beklagte war nicht kraft Direktionsrechts zur Umsetzung des Klägers berechtigt.
85) S. hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 80) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 81 a.E.
- ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14
Prozessbeschäftigung- vertragsgemäße Beschäftigung - Bindung an Inhalt des …
Das bedeutet, dass grundsätzlich die vom Angestellten weiterhin auszuübende Tätigkeit die bleibt, die er vor seiner Versetzung ausgeübt hat"; s. zur Maßgeblichkeit der bisher als vertragsgerecht übertragenen Tätigkeit auch BAG 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 3]; 24.4.1996 (Fn. 79) [vor I.]: "Die Beklagte war nicht kraft Direktionsrechts zur Umsetzung des Klägers berechtigt.Das bedeutet, dass grundsätzlich die vom Angestellten weiterhin auszuübende Tätigkeit die bleibt, die er vor seiner Versetzung ausgeübt hat"; s. zur Maßgeblichkeit der bisher als vertragsgerecht übertragenen Tätigkeit auch BAG 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 3]; 24.4.1996 (Fn. 79) [vor I.]: "Die Beklagte war nicht kraft Direktionsrechts zur Umsetzung des Klägers berechtigt.
hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 (Fn. 86) [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 79) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 83 a.E.S. hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 (Fn. 86) [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 79) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 83 a.E.
Das bedeutet, dass grundsätzlich die vom Angestellten weiterhin auszuübende Tätigkeit die bleibt, die er vor seiner Versetzung ausgeübt hat"; s. zur Maßgeblichkeit der bisher als vertragsgerecht übertragenen Tätigkeit auch BAG 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 3]; 24.4.1996 (Fn. 79) [vor I.]: "Die Beklagte war nicht kraft Direktionsrechts zur Umsetzung des Klägers berechtigt.
87) S. hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 (Fn. 86) [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 79) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 83 a.E.
- ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Dispositionsvorbehalt
Das bedeutet, dass grundsätzlich die vom Angestellten weiterhin auszuübende Tätigkeit die bleibt, die er vor seiner Versetzung ausgeübt hat"; s. zur Maßgeblichkeit der bisher als vertragsgerecht übertragenen Tätigkeit auch BAG 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 3]; 24.4.1996 (Fn. 89) [vor I.]: "Die Beklagte war nicht kraft Direktionsrechts zur Umsetzung des Klägers berechtigt.Das bedeutet, dass grundsätzlich die vom Angestellten weiterhin auszuübende Tätigkeit die bleibt, die er vor seiner Versetzung ausgeübt hat"; s. zur Maßgeblichkeit der bisher als vertragsgerecht übertragenen Tätigkeit auch BAG 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 3]; 24.4.1996 (Fn. 89) [vor I.]: "Die Beklagte war nicht kraft Direktionsrechts zur Umsetzung des Klägers berechtigt.
hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 (Fn. 96) [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 89) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 92 a.E.S. hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 (Fn. 96) [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 89) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 92 a.E.
Das bedeutet, dass grundsätzlich die vom Angestellten weiterhin auszuübende Tätigkeit die bleibt, die er vor seiner Versetzung ausgeübt hat"; s. zur Maßgeblichkeit der bisher als vertragsgerecht übertragenen Tätigkeit auch BAG 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 3]; 24.4.1996 (Fn. 89) [vor I.]: "Die Beklagte war nicht kraft Direktionsrechts zur Umsetzung des Klägers berechtigt.
97) S. hierzu statt vieler BAG 16.10.1965 (Fn. 96) [2.]; 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 [Bl. 2R-3]; 24.4.1996 (Fn. 89) [vor I.] - Zitat oben, Fn. 92 a.E.
- LAG Hamm, 20.02.2009 - 10 Sa 1624/08
Versetzung eines Arbeitnehmers vom Außen- in den Innendienst; Direktionsrecht; …
Eine Versetzung auf einen geringerwertigen Arbeitsplatz durch Ausübung des Weisungsrechts ist unzulässig, selbst wenn die bisherige Vergütung weitergezahlt wird (BAG, 28.02.1968 - 4 AZR 144/67 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 22; BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44). - LAG Hamm, 31.05.2007 - 17 Sa 1857/06
Unwirksame Kündigung bei tariflichem Schutz vor Rationalisierungsmaßnahmen im …
Sie kann ihm damit grundsätzlich jede für einen Sparkassenangestellten typische Tätigkeit zuweisen (vergleiche BAG, Urteil vom 27.03.1980 - 2 AZR 506/78, AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht), soweit sie nicht unterwertig ist und geringer bezahlt wird (vergleiche BAG, Urteil vom 28.02.1968 - 4 AZR 144/62, AP Nr. 22 zu § 611 BGB Direktionsrecht). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 680/07
Wirksamkeit einer Versetzung - Direktionsrecht des Arbeitgebers
Dieser ist grundsätzlich u. a. dann berührt, wenn die vereinbarte Arbeitszeit betroffen ist (vgl. BAG, Urteil vom 28. Februar 1968 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Direktionsrecht). - BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71
Feststellung des Anspruches - Entlohnung nach bestimmter Vergütungsgruppe - …
Ein solcher Feststellungsantrag bezieht sich aber sowohl 53 nach dem Willen der Kläger wie nach seiner ständigen Auslegung durch den Senat nicht allein auf das jeweils begehrte tarifliche Arbeitsentgelt, sondern auch auf alle weiteren Rechts folgen, die sich aus der Zugehörigkeit zu einer bestimmten tariflichen Vergütungsgruppe ergeben (wie z.B, Höhe der Reise kosten oder Dauer des Urlaubs), so daß eine derartige Eingrup pierungsfeststellungsklage oft mehrere verschiedene Leistungs klagen zu ersparen geeignet ist (vgl» Urteil des Senats vom 12. Mai 1971 - 4 AZR 247/70 -, demnächst AP Nr. 13 zu § 322 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen, im Anschluß an BAG 8, 279 [280 - 281] = AP Uro 25 zu § 256 ZPO, BAG 8, 333 C354- -336] = AP Nr. 56 zu § 3 TO.A sowie AP Nr. 22 zu § 611 BGB Direktionsrecht). - ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07
Vertragsgerechte Beschäftigung per Eilrechtsschutz
Das bedeutet, dass grundsätzlich die vom Angestellten weiterhin auszuübende Tätigkeit die bleibt, die er vor seiner Versetzung ausgeübt hat"; s. zur Maßgeblichkeit der bisher als vertragsgerecht übertragenen Tätigkeit auch BAG 28.2.1968 - 4 AZR 144/67 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 (Bl. 3); 24.4.1996 (Fn. 60) (vor I.): "Die Beklagte war nicht kraft Direktionsrechts zur Umsetzung des Klägers berechtigt. - BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 609/90
Grundlagen der Eingruppierung eines in einem Kai-Umschlagbetrieb arbeitenden …
Im Gegensatz zu der vom Landesarbeitsgericht in Bezug genommenen, der Entscheidung des Senats vom 28. Februar 1968 (- 4 AZR 144/67 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Direktionsrecht) zugrundeliegenden Fallgestaltung waren hier dem Kläger bei der Beschäftigung in der Latex-Anlage keine tarifvertraglich höher bewerteten Tätigkeiten zugewiesen worden.