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   BAG, 28.02.1984 - 1 AZR 134/83   

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BAG, 28.02.1984 - 1 AZR 134/83 (https://dejure.org/1984,19535)
BAG, Entscheidung vom 28.02.1984 - 1 AZR 134/83 (https://dejure.org/1984,19535)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 1984 - 1 AZR 134/83 (https://dejure.org/1984,19535)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 454/77

    Sozialplan - Leitende Angestellte - Betriebsstillegung - Abfindung - Verlust des

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 1 AZR 134/83
    Dabei ist es im Anschluß an das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Januar 1979 - 5 AZR H54/77 - (BAG 31, 266, 276 f. = AP Nr. 8 zu § 112 BetrVG 1972) von der rechtlichen Möglichkeit ausgegangen, daß der Betriebsrat zugunsten von ihm nicht repräsentierter Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber einen diese Arbeitnehmer unmittelbar berechtigenden Vertrag schließen kann.
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 1 AZR 134/83
    a) Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die beim Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (RGZ 103 328.332; BGHZ 25, 390, 392; HO, 33H, 335 f.; BGH NJW 1976, 565, 566; 1982, 218H, 2185).
  • BGH, 19.11.1971 - V ZR 103/69

    Anforderungen an eine vorweg genommene Nachlassregelung - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 1 AZR 134/83
    Die Anpassung tritt vielmehr, sofern dem durch die unvorhergesehene Entwicklung Benachteiligten ein weiteres Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist, unmittelbar kraft Gesetzes, nämlich gemäß $ 212 BGB, ein? das Bestreben des anderen Partners, den bisherigen Vertragsinhalt aufrechtzuerhalten, erscheint dann als unzulässige Rechtsausübung (BGH NJW 1972, 152, 153 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 13.11.1975 - III ZR 106/72

    Anspruch auf volle Rückzahlung der geleisteten Transfersumme - Irrtum beim

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 1 AZR 134/83
    a) Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die beim Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (RGZ 103 328.332; BGHZ 25, 390, 392; HO, 33H, 335 f.; BGH NJW 1976, 565, 566; 1982, 218H, 2185).
  • RG, 03.02.1922 - II 640/21

    Clausula rebus sic stantibus

    Auszug aus BAG, 28.02.1984 - 1 AZR 134/83
    a) Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die beim Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (RGZ 103 328.332; BGHZ 25, 390, 392; HO, 33H, 335 f.; BGH NJW 1976, 565, 566; 1982, 218H, 2185).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2004 - 5 Sa 2048/03

    Gleichstellungsabrede

    Es ist anerkanntes Recht, dass Dritte mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen können, aus denen die Arbeitnehmer unmittelbare Ansprüche gegen den (neuen) Arbeitgeber erwerben (vgl. BAG vom 28.02.1984 - 1 AZR 134/83 - vom 31.01.1979 - 5 AZR 454/77 - und vom 27.07.1994 - 10 AZR 710/93 -).
  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 3/81

    Wirksamkeit eines Sozialplanes

    Daß eine gänzlich anders verlaufende Entwicklung sich als eine Änderung der Geschäftsgrundlage für den Sozialplan darstellen und zu dessen Anpassung führen kann, ist eine andere Frage (vgl. dazu die Entscheidung des Senats vom 28. Februar 1984 - 1 AZR 134/83 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2004 - 5 Sa 2043/03

    Vertragsauslegung bei Vertrag zu Gunsten Dritter

    Es ist anerkanntes Recht, dass Dritte mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen können, aus denen die Arbeitnehmer unmittelbare Ansprüche gegen den (neuen) Arbeitgeber erwerben (vgl. BAG vom 28.02.1984 - 1 AZR 134/83 - vom 31.01.1979 - 5 AZR 454/77 - und vom 27.07.1994 - 10 AZR 710/93 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 2042/03

    Betriebsübergang - Bezugnahmeklausel - Vertragsauslegung

    Es ist anerkanntes Recht, dass Dritte mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen können, aus denen die Arbeitnehmer unmittelbare Ansprüche gegen den (neuen) Arbeitgeber erwerben (vgl. BAG vom 28.02.1984 - 1 AZR 134/83 - vom 31.01.1979 - 5 AZR 454/77 - und vom 27.07.1994 - 10 AZR 710/93 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 28/04

    Betriebsübergang - Bezugnahmeklausel - Vertragsauslegung

    Es ist anerkanntes Recht, dass Dritte mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen können, aus denen die Arbeitnehmer unmittelbare Ansprüche gegen den (neuen) Arbeitgeber erwerben (vgl. BAG vom 28.02.1984 - 1 AZR 134/83 - vom 31.01.1979 - 5 AZR 454/77 - und vom 27.07.1994 - 10 AZR 710/93 -).
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