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   BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 323/84   

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BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 323/84 (https://dejure.org/1985,3316)
BAG, Entscheidung vom 28.02.1985 - 2 AZR 323/84 (https://dejure.org/1985,3316)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 1985 - 2 AZR 323/84 (https://dejure.org/1985,3316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unwirksamkeit einer vom Konkursverwalter ausgesprochenen ordentlichen Kündigung - Pflicht zur Aussetzung eines Rechtsstreits bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen - Wirksamkeit einer ordentlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 323/84
    Der Kläger, der sich mit der vorliegenden Klage gegen die Kündigung wendet, ist u. a. der Auffassung, daß der Rechtsstreit schon aufgrund des eine Anwendungssperre bewirkenden Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256 = AP Nr. 16 zu § 622 BGB), durch den § 622 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB für verfassungswidrig erklärt worden ist, an sich ausgesetzt werden müßte.

    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256 = AP Nr. 16 zu § 622 BGB) ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, bei der Berechnung der für die verlängerten Kündigungsfristen maßgeblichen Beschäftigungsdauer eines Arbeiters Zeiten nicht zu berücksichtigen, die vor der Vollendung des 35. Lebensjahres liegen, während bei einem Angestellten bereits Zeiten nach Vollendung des 25. Lebensjahres mitgerechnet werden.

    Der Gesetzgeber ist vielmehr im Gegenteil nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die Verfassungswidrigkeit des § 622 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BGB rückwirkend zu beseitigen; er ist gehalten, den Anforderungen des Grundrechts des Art. 3 Abs. 1 GG zumindest für die Zeit ab der Verfassungswidrigkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 16. November 1982, aaO) gerecht zu werden (BVerfGE 55, 100, 110 f.; 61, 319, 356 f.; Heußner, aaO, 258 f.; Heyde, Festschrift für Faller, 1984, S. 53, 57 f.).

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 16. November 1982 (aaO) ausdrücklich betont hat, geht es nicht um die Übernahme des § 2 AngKSchG auf die älteren Arbeiter, sondern um die verfassungsgerechte Ausgestaltung des § 622 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BGB.

    Die tarifliche Bestimmung, daß bei gewerblichen Arbeitnehmern Beschäftigungszeiten vor der Vollendung des 35. Lebensjahres nicht zu berücksichtigen sind, ist nicht bereits unmittelbar aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1982 (aaO) als verfassungswidrig anzusehen, weil die Tarifpartner in § 13 Nr. 9 Buchst. a MTV 1980 die gesetzliche Regelung nicht durch Schaffung einer sogenannten neutralen Norm (vgl. BAG 35, 185, 189) unverändert übernommen haben.

  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

    Auszug aus BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 323/84
    Keine Behörde und kein Gericht ist daher befugt, vom Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab die für verfassungswidrig erklärte Norm während der Übergangszeit bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber weiter anzuwenden (BVerfGE 22, 349, 363; 37, 217, 261; 55, 100, 110; BAG 37, 352, 354; Heußner, aaO, 258; Pestalozza, Festgabe zum 25jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts I 1976, S. 523, 562).

    Der Gesetzgeber ist vielmehr im Gegenteil nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die Verfassungswidrigkeit des § 622 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BGB rückwirkend zu beseitigen; er ist gehalten, den Anforderungen des Grundrechts des Art. 3 Abs. 1 GG zumindest für die Zeit ab der Verfassungswidrigkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 16. November 1982, aaO) gerecht zu werden (BVerfGE 55, 100, 110 f.; 61, 319, 356 f.; Heußner, aaO, 258 f.; Heyde, Festschrift für Faller, 1984, S. 53, 57 f.).

    Die Einbeziehung der Betriebszugehörigkeit vom vollendeten 25. Lebensjahr bei der Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen für Arbeiter stellt sich daher nach der Auffassung des Senates nicht als eine zwingende verfassungskonforme Regelung dar (eine Regelung, die das Bundesverfassungsgericht sonst selbst getroffen hätte: vgl. BVerfGE 8, 1, 18, 19; 18, 288, 301 f.; 55, 100, 113; BAG 37, 352, 354), sondern im Ergebnis als ein unzulässiger Vorgriff und Eingriff in die Kompetenz des Gesetzgebers.

  • BAG, 26.01.1982 - 3 AZR 42/81

    Hausarbeit

    Auszug aus BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 323/84
    Keine Behörde und kein Gericht ist daher befugt, vom Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab die für verfassungswidrig erklärte Norm während der Übergangszeit bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber weiter anzuwenden (BVerfGE 22, 349, 363; 37, 217, 261; 55, 100, 110; BAG 37, 352, 354; Heußner, aaO, 258; Pestalozza, Festgabe zum 25jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts I 1976, S. 523, 562).

    Die Einbeziehung der Betriebszugehörigkeit vom vollendeten 25. Lebensjahr bei der Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen für Arbeiter stellt sich daher nach der Auffassung des Senates nicht als eine zwingende verfassungskonforme Regelung dar (eine Regelung, die das Bundesverfassungsgericht sonst selbst getroffen hätte: vgl. BVerfGE 8, 1, 18, 19; 18, 288, 301 f.; 55, 100, 113; BAG 37, 352, 354), sondern im Ergebnis als ein unzulässiger Vorgriff und Eingriff in die Kompetenz des Gesetzgebers.

  • Drs-Bund, 15.07.1983 - BT-Drs 10/255
    Auszug aus BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 323/84
    Auch die Bundesregierung hat sich dieser Auffassung angeschlossen (vgl. die Antwort von Staatssekretär Baden vom 11. Juli 1983: BT-Drucks. 10/255, abgedruckt in DB 1983, 1981).

    Sie hat aber immerhin eine Überprüfung und gesetzliche Neuregelung in Aussicht gestellt, sobald die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Grundkündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte vorliegt (vgl. BT-Drucks. 10/255 = DB 1983, 1981).

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 323/84
    Dabei hat sich der Senat auch von der Erwägung leiten lassen, daß diese Frage aufgrund des Vorlagebeschlusses des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. April 1982 (3 Sa 10/82) bereits Gegenstand weiterer Verfahren beim Bundesverfassungsgericht ist (1 BvL 2/83 und 1 BvL 48/83), deren Erledigung durch eine weitere Vorlage durch den Senat nur verzögert werden könnte.
  • LAG Niedersachsen, 23.04.1982 - 3 Sa 10/82

    Kündigungsfrist; Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 323/84
    Dabei hat sich der Senat auch von der Erwägung leiten lassen, daß diese Frage aufgrund des Vorlagebeschlusses des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. April 1982 (3 Sa 10/82) bereits Gegenstand weiterer Verfahren beim Bundesverfassungsgericht ist (1 BvL 2/83 und 1 BvL 48/83), deren Erledigung durch eine weitere Vorlage durch den Senat nur verzögert werden könnte.
  • BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78

    Auflösung des Arbeitsvertrages - Änderungskündigung - Kündigung -

    Auszug aus BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 323/84
    Andererseits ist aber in ständiger Rechtsprechung des Senates anerkannt, daß die Entscheidung über die Kündigungsschutzklage oder über den Auflösungsantrag in der Rechtsmittelinstanz für sich allein angegriffen werden können (BAG 35, 30, 37; 37, 135, 138 ff.).
  • BAG, 26.03.1981 - 2 AZN 410/80

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 323/84
    Die tarifliche Bestimmung, daß bei gewerblichen Arbeitnehmern Beschäftigungszeiten vor der Vollendung des 35. Lebensjahres nicht zu berücksichtigen sind, ist nicht bereits unmittelbar aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1982 (aaO) als verfassungswidrig anzusehen, weil die Tarifpartner in § 13 Nr. 9 Buchst. a MTV 1980 die gesetzliche Regelung nicht durch Schaffung einer sogenannten neutralen Norm (vgl. BAG 35, 185, 189) unverändert übernommen haben.
  • BAG, 23.03.1957 - 1 AZR 326/56

    Verfassungssatz der Gleichberechtigung - Benachteiligung wegen des Geschlechts -

    Auszug aus BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 323/84
    Es ist jedoch aufgrund einer eigenen Prüfung durch den Senat (vgl. BAG 4, 240) festzustellen, daß aus den vom Bundesverfassungsgericht (aaO) ausgeführten Gründen, denen sich der Senat anschließt, die Tarifnorm insoweit wegen der besseren Rechtsstellung der Angestellten (maßgebend Betriebszugehörigkeit ab vollendetem 25. Lebensjahr: § 13 Nr. 9 Buchst. b MTV 1980) nicht mit Art. 3 GG zu vereinbaren und deswegen unwirksam ist (vgl. Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., Einl. Rz 93).
  • BAG, 04.04.1957 - 2 AZR 456/54

    Auflösung des Arbeitsverhältnis - Kündigung - Eventualantrag - Abfindung -

    Auszug aus BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 323/84
    Zwar kann grundsätzlich über die Sozialwidrigkeit einer Kündigung, die Auflösung und die zu zahlende Abfindung nur gleichzeitig entschieden werden (BAG 4, 90; 24, 57; KR-Becker, 2. Aufl., § 9 KSchG Rz 83).
  • BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54

    Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn

  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

  • BVerfG - 1 BvL 48/83 (anhängig)
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78

    Hausarbeitstag

  • LAG Niedersachsen, 20.01.1984 - 3 Sa 148/83

    Einhaltung der richtigen Kündigungsfrist bei einer betriebsbedingten Kündigung ;

  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 6a AbzG

  • LAG Hamm, 09.05.1984 - 2 Sa 190/84
  • LAG Berlin, 01.06.1984 - 9 Ta 5/84

    Kündigung; Neuregelung; Verfahrensvoraussetzungen

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62

    Wiedergutmachung

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

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