Rechtsprechung
BAG, 28.02.1990 - 7 ABR 22/89 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten an Betriebsratssitzungen - Wirksamkeit einer Regelung in der Geschäftsordnung des Betriebsrates, nach der Gewerkschaftsbeauftragte generell an den Sitzungen des Betriebsrats teilnehmen dürfen - Recht der Gewerkschaften, an den ...
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten an Betriebsratssitzungen
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 31, § 30 Satz 4, § 36, § 2 Abs. 1 und Abs. 2
Sitzungen des Betriebsrats: Generelle Einräumung eines Teilnahmerechts von Gewerkschaftsbeauftragten in der Geschäftsordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 03.05.1988 - 1 BV 11/88
- LAG Düsseldorf, 05.01.1989 - 13 TaBV 92/88
- BAG, 28.02.1990 - 7 ABR 22/89
Papierfundstellen
- BAGE 64, 229
- NZA 1990, 1206
- NZA 1990, 660
- BB 1990, 1347
- DB 1990, 1288
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 25.06.1987 - 6 ABR 45/85
Sitzungsteilnahme - Gewerkschaftsbeauftragter
Auszug aus BAG, 28.02.1990 - 7 ABR 22/89
Dies gilt insbesondere für die Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses (vgl. hierzu BAG Beschluß vom 18. November 1980, BAGE 34, 260 = AP Nr. 2 zu § 108 BetrVG 1972 und BAG Beschluß vom 25. Juni 1987, BAGE 55, 386 = AP Nr. 6 zu § 108 BetrVG 1972).Es kann daher dahingestellt bleiben, ob an der vom Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts im Beschluß vom 25. Juni 1987 (aaO) vertretenen Auffassung, nach der die Teilnahme eines Gewerkschaftsbeauftragten jeweils nur für eine bestimmte Sitzung des Wirtsschaftsausschusses beschlossen werden kann, festzuhalten ist.
Es bedarf insbesondere keiner Entscheidung der Frage, ob die besondere Funktion des Wirtschaftsausschusses der generellen Einräumung eines Teilnahmerechts von Gewerkschaftsbeauftragten entgegensteht (so BAG Beschluß vom 25. Juni 1987, aaO, unter II 4b der Gründe).
- BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 31/78
Zuziehung von Gewerkschaftsbeauftragten bei Sitzungen des Wirtschaftsausschusses
Auszug aus BAG, 28.02.1990 - 7 ABR 22/89
Dies gilt insbesondere für die Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses (vgl. hierzu BAG Beschluß vom 18. November 1980, BAGE 34, 260 = AP Nr. 2 zu § 108 BetrVG 1972 und BAG Beschluß vom 25. Juni 1987, BAGE 55, 386 = AP Nr. 6 zu § 108 BetrVG 1972). - LAG Düsseldorf, 05.01.1989 - 13 TaBV 92/88
Gewerkschaftsvertreter; Teilnahme an Betriebsratssitzungen; …
Auszug aus BAG, 28.02.1990 - 7 ABR 22/89
Auf die Rechtsbeschwerde der antragstellenden Arbeitgeberin wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. Januar 1989 - 13 TaBV 92/88 - teilweise aufgehoben und wie folgt gefaßt:.
- LAG München, 28.05.2015 - 4 TaBV 4/15
Geschäftsordnung des Betriebsrats
Mit solchen sonstigen Bestimmungen über die Geschäftsführung des Betriebsratsrats sind jedoch allein formale Verfahrensregelungen zur Ordnung der internen Betriebsratsarbeit, der technischen Festlegung von Verfahrensabläufen, gemeint, wobei der Rahmen durch die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der §§ 26 f BetrVG gezogen ist diese können durch die Geschäftsordnung des Betriebsrats nicht geändert, sondern nur näher ausgestaltet und ergänzt werden, auch können in einer Geschäftsordnung keine zusätzlichen Pflichten/Aufgaben begründet werden (vgl. BAG, B. v. 16.11.2005, 7 ABR 11/05, AP Nr. 7 zu § 28 BetrVG 1972 - Rz. 21 - BAG, B. v. 28.02.1990, 7 ABR 22/89, NZA 1990, S. 660 f - B. II. 1. aE d. Gr. - LAG Hamburg, B. v. 06.10.2006, 6 TaBV 12/06, Juris - Rzn. 61 f - LAG Hamburg, B. v. 17.02.2006, 6 TaBV 6/05, Juris - Rzn. 73 f - sh. - ArbG Weiden/Oberpfalz, 23.02.2022 - 4 BVGa 3/22
Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten an Betriebsratssitzungen
Das Bundesarbeitsgericht führt in seinem Urteil vom 28.02.1990, 7 ABR 22/89 zur weitgehend inhaltsgleichen Vorgängerregelung des § 31 BetrVG aus.