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   BAG, 28.02.2023 - 2 AZN 22/23   

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https://dejure.org/2023,4705
BAG, 28.02.2023 - 2 AZN 22/23 (https://dejure.org/2023,4705)
BAG, Entscheidung vom 28.02.2023 - 2 AZN 22/23 (https://dejure.org/2023,4705)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 2023 - 2 AZN 22/23 (https://dejure.org/2023,4705)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Kündigungsschutzklage - Auslegung eines ergänzenden allgemeinen Feststellungsantrags als unechter Hilfsantrag - Bindung an die Parteianträge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Kündigungsschutzklage - Auslegung eines ergänzenden allgemeinen Feststellungsantrags als unechter Hilfsantrag - Bindung an die Parteianträge

  • IWW

    § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72a Abs. 3 Satz 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72a Abs. 5 Satz 5 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsantrag im Kündigungsschutzprozess als unechter Hilfsantrag; Geltung des Antragsgrundsatzes "Ne ultra petitum" aus § 308 Abs. 1 ZPO bei nicht angefallenem Hilfsantrag; Verstoß gegen den Antragsgrundsatz; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage i.S.d. § 72 Abs. ...

  • rewis.io

    Kündigungsschutzklage - Auslegung eines ergänzenden allgemeinen Feststellungsantrags als unechter Hilfsantrag - Bindung an die Parteianträge

  • Betriebs-Berater

    Kündigungsschutzklage - Auslegung Feststellungsantrag - Parteianträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsantrag im Kündigungsschutzprozess als unechter Hilfsantrag; Geltung des Antragsgrundsatzes "Ne ultra petitum" aus § 308 Abs. 1 ZPO bei nicht angefallenem Hilfsantrag; Verstoß gegen den Antragsgrundsatz; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage i.S.d. § 72 Abs. ...

  • datenbank.nwb.de

    Kündigungsschutzklage - Auslegung eines ergänzenden allgemeinen Feststellungsantrags als unechter Hilfsantrag - Bindung an die Parteianträge

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutzklage - und der ergänzende allgemeine Feststellungsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2142
  • NZA 2023, 719
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZN 22/23
    Es bedarf daher vorliegend keiner Entscheidung, ob der allgemeine Feststellungsantrag des Klägers - was naheliegend ist - ohnehin nur als unechter Hilfsantrag anzusehen gewesen wäre, der nur für den Fall des Obsiegens mit dem Kündigungsschutzantrag zur Entscheidung anfallen sollte (vgl. BAG 10. Dezember 2020 - 2 AZR 308/20 - Rn. 29, BAGE 173, 233; zur Auslegung eines Antrags, der seinen Hilfscharakter nicht unmittelbar zu erkennen gibt, vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 45) .

    Dies hätte vom Landesarbeitsgericht gegebenenfalls ohne Rüge von Amts wegen berücksichtigt werden müssen (vgl. für das Revisionsverfahren BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 42 ) und dazu geführt, dass das Berufungsgericht die Entscheidung des Arbeitsgerichts insoweit für gegenstandslos erklärt (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 2 AZR 304/15 - Rn. 10 ff., BAGE 154, 20) .

  • BAG, 16.12.2021 - 6 AZR 154/21

    Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZN 22/23
    Er geht auf Seite 11, vorletzter Absatz vielmehr selbst davon aus, dass der Streitgegenstand und damit die Reichweite der Rechtskraft einer Entscheidung über einen sogenannten Schleppnetzantrag in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geklärt ist (vgl. BAG 16. Dezember 2021 - 6 AZR 154/21 - Rn. 13 ff.) .
  • LAG Sachsen, 07.11.2022 - 2 Sa 282/21

    Berufungsbegründung - Kündigungsschutzantrag - allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZN 22/23
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 7. November 2022 - 2 Sa 282/21 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
  • BAG, 21.07.2022 - 2 AZN 801/21

    Hilfsweise Anschlussberufung - Bindung an die Parteianträge - rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZN 22/23
    Eine Verletzung des Antragsgrundsatzes liegt nicht nur dann vor, wenn einer Partei ohne ihren Antrag etwas zugesprochen wird, sondern auch, wenn ihr ein Anspruch aberkannt wird, den sie nicht zur Entscheidung gestellt hat (vgl. BAG 21. Juli 2022 - 2 AZN 801/21 - Rn. 5) .
  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZN 22/23
    Dies hätte vom Landesarbeitsgericht gegebenenfalls ohne Rüge von Amts wegen berücksichtigt werden müssen (vgl. für das Revisionsverfahren BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 42 ) und dazu geführt, dass das Berufungsgericht die Entscheidung des Arbeitsgerichts insoweit für gegenstandslos erklärt (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 2 AZR 304/15 - Rn. 10 ff., BAGE 154, 20) .
  • BAG, 10.12.2020 - 2 AZR 308/20

    Kündigungsschutzklage - Wirksamkeitsfiktion - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZN 22/23
    Es bedarf daher vorliegend keiner Entscheidung, ob der allgemeine Feststellungsantrag des Klägers - was naheliegend ist - ohnehin nur als unechter Hilfsantrag anzusehen gewesen wäre, der nur für den Fall des Obsiegens mit dem Kündigungsschutzantrag zur Entscheidung anfallen sollte (vgl. BAG 10. Dezember 2020 - 2 AZR 308/20 - Rn. 29, BAGE 173, 233; zur Auslegung eines Antrags, der seinen Hilfscharakter nicht unmittelbar zu erkennen gibt, vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 45) .
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument -

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZN 22/23
    Er legt unter II 2 der Beschwerdebegründung nicht dar, warum ein kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielzahl von vertretbaren Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf des von ihm auf Seite 14, letzter Absatz der Beschwerdebegründung für notwendig gehaltenen rechtlichen Hinweises bedurfte (vgl. BAG 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 - Rn. 30) .
  • BAG, 20.11.2018 - 6 AZN 569/18

    Erschwerniszulage - Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZN 22/23
    Er legt nicht die - nicht offensichtliche - Klärungsbedürftigkeit der von ihm unter II 1 a auf Seite 5, letzter Absatz und Seite 6, erster Absatz sowie unter II 1 b, auf Seite 7, vierter Absatz der Beschwerdebegründung formulierten Fragestellungen dar (vgl. BAG 20. November 2018 - 6 AZN 569/18 - Rn. 2) .
  • ArbG Koblenz, 27.09.2023 - 4 Ca 982/23

    Auslegung von Klageanträgen und Justizgewährungsanspruch; Kündigung wegen

    In einem solchen Vorgehen kann ebenfalls ein Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO iVm. Artt. 20 Abs. 3, 19 Abs. 4 GG - Rechtsstaatsprinzip - liegen (vgl. dazu BAG 28. Februar 2023 - 2 AZN 22/23 - Rn. 7 [zur regelhaften Auslegung eines Schleppnetzantrags als bloßer Hilfsantrag]; zu Recht differenzierend und bezogen auf den Einzelfall: BAG 15. März 2001 - 2 AZR 141/00 - juris-Rn. 39 ff. [Antragsauslegung nach Rubrumsberichtigung]).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2023 - 7 Sa 244/22

    Anfechtung eines im Kündigungsschutzverfahren geschlossenen Beendigungsvergleichs

    Die Abweisung der Klage hinsichtlich des Weiterbeschäftigungsanspruchs durch das Arbeitsgericht ist daher gegenstandslos (vgl. BAG 28.02.2023 - 2 AZN 22/23 - Rn. 7 mwN.).
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