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   BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 227/22   

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BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 227/22 (https://dejure.org/2023,3180)
BAG, Entscheidung vom 28.02.2023 - 2 AZR 227/22 (https://dejure.org/2023,3180)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 2023 - 2 AZR 227/22 (https://dejure.org/2023,3180)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 23 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 KSchG, § ... 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 12, Art. 14, Art. 2 Abs. 1 GG, § 138 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 613a BGB, §§ 322 ff. UmwG, § 559 Abs. 2 ZPO, § 1 Abs. 3 KSchG, § 564 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Dringende betriebliche Erfordernisse i.S.d. § 1 Abs. 2 KSchG; Keine Pflicht des Arbeitgebers zur Aufrechterhaltung nicht mehr benötigter Arbeitsplätze; Unternehmerische Freiheit und Organisationsentscheidungen des Arbeitgebers; Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers ...

  • rewis.io

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Organisationsentscheidung

  • Betriebs-Berater

    Ordentliche Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - willkürliche Unternehmerentscheidung - Aufgabenverlagerung zu einem konzernangehörigen Drittunternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dringende betriebliche Erfordernisse i.S.d. § 1 Abs. 2 KSchG ; Keine Pflicht des Arbeitgebers zur Aufrechterhaltung nicht mehr benötigter Arbeitsplätze; Unternehmerische Freiheit und Organisationsentscheidungen des Arbeitgebers; Darlegungs- und Beweislast des ...

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Organisationsentscheidung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbedingte Kündigung - und die unternehmerische Organisationsentscheidung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung wegen unternehmerischer Organisationsentscheidung

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Organisationsentscheidung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1531
  • ZIP 2023, 1715
  • MDR 2023, 1191
  • NZA 2023, 578
  • NZA-RR 2023, 333
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 227/22
    Trifft das zu, dann haben die Gerichte die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 103, 31) .

    c) Der Senat hat deshalb bei der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf die sog. "freie" Unternehmerentscheidung stets eine eingeschränkte Prüfung des unternehmerischen Konzepts vorgenommen, da bei einer schrankenlosen Hinnahme jeglicher unternehmerischen Entscheidung als bindend für den Kündigungsschutzprozess der Kündigungsschutz der Arbeitnehmer teilweise leerlaufen würde (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 103, 31) .

    Daneben findet stets eine -  vom Senat gelegentlich als "Missbrauchskontrolle" (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 103, 31) bezeichnete  - Prüfung daraufhin statt, ob die Unternehmerentscheidung offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist.

    Der verfassungsrechtlich gebotene Bestandsschutz ist in derartigen Fällen grundsätzlich durch § 613a BGB, §§ 322 ff. UmwG bzw. die Rechtsprechung zum Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen gewährleistet (vgl. BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - zu II 1 e aa der Gründe, BAGE 103, 31) .

    (4) Zu Unrecht beruft sich der Kläger auf die Senatsentscheidung vom 26. September 2002 (- 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31) .

    In dieser hat der Senat angenommen, dass die dort zu beurteilende Unternehmerentscheidung kein nach § 1 Abs. 2 KSchG beachtliches dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung darstellt, weil die dortige Arbeitgeberin die zu verrichtenden Arbeiten nicht auf ein von ihr unabhängiges Unternehmen übertragen hatte, sondern auf ein finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch als Organgesellschaft in ihr Unternehmen eingegliedertes (Tochter-)Unternehmen (vgl. BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - zu II 1 e dd der Gründe, aaO) .

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 227/22
    Der Arbeitgeber ist - bis zur Grenze der Willkür - nicht gehindert, auch wirtschaftlich nicht zwingend notwendige Organisationsentscheidungen zu treffen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 28; 20. Juni 2013 - 2 AZR 380/12 - Rn. 20) .

    a) Zu der durch Art. 12, Art. 14 und Art. 2 Abs. 1 GG geschützten unternehmerischen Freiheit (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 27) gehört ua. das Recht festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Drittunternehmen vergeben werden sollen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 21, BAGE 145, 265; 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 17) .

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 227/22
    a) Dabei kommt es de lege lata nicht darauf an, ob die dem Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses zugrunde liegende unternehmerische (Organisations-)Entscheidung ihrerseits - etwa aus wirtschaftlichen Gründen - "dringend" war oder die Existenz des Unternehmens auch ohne sie nicht gefährdet gewesen wäre (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 55/14 - Rn. 29, BAGE 155, 381; 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 20, BAGE 145, 265) .

    a) Zu der durch Art. 12, Art. 14 und Art. 2 Abs. 1 GG geschützten unternehmerischen Freiheit (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 27) gehört ua. das Recht festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Drittunternehmen vergeben werden sollen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 21, BAGE 145, 265; 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 17) .

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 227/22
    Diese äußert sich zB bei dem Umfang der Anforderungen an die Darlegung der Kündigungsgründe bei einer mit dem Kündigungsentschluss zusammenfallenden oder nahe an ihn heranreichenden Organisationsentscheidung (vgl. BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 32, BAGE 152, 47) .

    Bei alledem ist das Gericht grundsätzlich frei darin, welche Beweiskraft es den - unstreitigen oder bewiesenen - Indizien im Einzelnen und in der Gesamtschau für seine Überzeugungsbildung beimisst (vgl. BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 35, BAGE 152, 47) .

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 306/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 227/22
    Im Fall der Fremdvergabe kommt es deshalb grundsätzlich nicht darauf an, ob durch die Beauftragung des Drittunternehmens tatsächlich Kosten gespart werden (vgl. BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 306/06 - Rn. 23, BAGE 123, 20) .
  • LAG München, 22.03.2022 - 7 Sa 170/21

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 227/22
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 22. März 2022 - 7 Sa 170/21 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 227/22
    Es ist nicht Sache der Gerichte, ihm eine "bessere" oder "richtigere" betriebliche Organisation vorzuschreiben (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 17, BAGE 146, 37) .
  • BAG, 27.04.2017 - 2 AZR 67/16

    Sozialauswahl - Bezug von Regelaltersrente

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 227/22
    Dadurch soll verhindert werden, dass die vom Arbeitgeber getroffene unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als zu belastend angesehen werden (vgl. BAG 27. April 2017 - 2 AZR 67/16 - Rn. 34, BAGE 159, 82) .
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 380/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 227/22
    Der Arbeitgeber ist - bis zur Grenze der Willkür - nicht gehindert, auch wirtschaftlich nicht zwingend notwendige Organisationsentscheidungen zu treffen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 28; 20. Juni 2013 - 2 AZR 380/12 - Rn. 20) .
  • BAG, 24.11.2022 - 2 AZR 11/22

    Schwangerschaft - Beginn des Kündigungsverbots

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 227/22
    b) Die auf § 286 Abs. 1 ZPO beruhende und revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbare tatrichterliche Würdigung des Landesarbeitsgerichts (BAG 24. November 2022 - 2 AZR 11/22 - Rn. 31; 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 62 f., BAGE 171, 66) lässt weder einen Rechtsfehler erkennen noch wird ein solcher von der Revision aufgezeigt.
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 55/14

    Zustimmungsersetzung - Versetzung eines Mandatsträgers

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Konzern

  • BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04

    Zur tarifvertraglichen Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2023 - 6 Sa 194/22

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses infolge

    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG 28. Februar 2023 - 2 AZR 227/22 - Rn. 10; 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 31, jeweils zitiert nach juris).

    Ein dringendes "betriebliches" Erfordernis, das einer Weiterbeschäftigung entgegensteht, ist gegeben, wenn aufgrund der unternehmerischen Entscheidung ein Bedürfnis für die Beschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entfallen ist (BAG 28. Februar 2023 - 2 AZR 227/22 - Rn. 11, aaO).

    Bei alledem ist das Gericht grundsätzlich frei darin, welche Beweiskraft es den - unstreitigen oder bewiesenen - Indizien im Einzelnen und in der Gesamtschau für seine Überzeugungsbildung beimisst (vgl. BAG 28. Februar 2023 - 2 AZR 227/22 - Rn. 15; 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 35, jeweils zitiert nach juris).

  • LAG Köln, 27.04.2023 - 8 Sa 463/22

    Zweckbefristung; Auflösende Bedingung; Eigenart der Arbeitsleistung;

    Es ist nicht Sache der Gerichte, ihm eine "bessere" oder "richtigere" betriebliche Organisation vorzuschreiben (BAG, Urteil vom 28. Februar 2023 - 2 AZR 227/22 -, Rn. 10 - 12, juris).

    Im Rahmen einer "Missbrauchskontrolle" hat aber eine Prüfung dessen stattzufinden, ob die Unternehmerentscheidung offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG, Urteil vom 28. Februar 2023 - 2 AZR 227/22 -, Rn. 14, juris).

    Die insoweit darlegungs- und beweisbelastete Klägerin (vgl. BAG, Urteil vom 28. Februar 2023 - 2 AZR 227/22 -, Rn. 15, juris) hat keine hinreichend konkreten Indizien dafür vorgetragen, dass die Entscheidung offenbar unsachlich oder willkürlich war.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 172/22

    Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Auflösungsantrag des

    (BAG, Urteil vom 28. Februar 2023 - 2 AZR 227/22 - Rn. 10, juris = NJW 2023, 1531).

    Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht gehalten, nicht mehr benötigte Arbeitsplätze und Arbeitskräfte weiterhin zu besetzen bzw. zu beschäftigen (BAG, Urteil vom 28. Februar 2023 - 2 AZR 227/22 - Rn. 11, juris = NJW 2023, 1531).

  • BAG, 01.06.2023 - 2 AZR 150/22

    Luftverkehrsbetrieb - Inlandsbezug - Massenentlassung

    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (vgl. BAG 28. Februar 2023 - 2 AZR 227/22 - Rn. 10) .
  • BAG, 18.10.2023 - 5 AZR 68/23

    Abberufung als Betriebsbeauftragter für Abfall

    Der Arbeitnehmer kann allerdings - wie hier der Kläger - einwenden, die Berufung auf eine unternehmerische Entscheidung sei rechtsmissbräuchlich oder die Entscheidung sei willkürlich (vgl. zu kündigungsschutzrechtlichen Fragestellungen BAG 28. Februar 2023 - 2 AZR 227/22 - Rn. 14) .
  • LAG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 Sa 621/22

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Kein Arbeitsangebot bei einseitiger

    Und außerdem wäre für diesen Rechtsmissbrauchseinwand die Klägerin darlegungs- und beweisbelastet (vgl. dazu im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung zuletzt BAG 28.02.2023 - 2 AZR 227/22, juris Rn. 15), so dass ein Bestreiten mit Nichtwissen ohnehin nicht ausreichen würde.
  • LAG Hessen, 27.04.2023 - 11 Sa 766/22

    Erfolglose Klage eines bei einem US-amerikanischen Luftfahrtunternehmen

    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (vgl. BAG 28. Februar 2023 - 2 AZR 227/22 - Rn. 10 mwN., AP Nr. 215 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
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