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   BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22   

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BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22 (https://dejure.org/2023,5364)
BAG, Entscheidung vom 28.02.2023 - 8 AZB 17/22 (https://dejure.org/2023,5364)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 2023 - 8 AZB 17/22 (https://dejure.org/2023,5364)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung - Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung - Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung

  • IWW

    § 888 ZPO, § ... 9 KSchG, § 719, § 707 ZPO, § 62 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 ArbGG, § 78 ArbGG, § 575 Abs. 1 ZPO, § 575 Abs. 2 ZPO, § 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 724 Abs. 1 ZPO, § 750 Abs. 1 ZPO, § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 62 Abs. 1 ArbGG, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 767, 769 ZPO, § 611 Abs. 1, § 613 BGB, § 242 BGB, Art. 1, Art. 2 GG

  • Wolters Kluwer

    Weiterbeschäftigung als unvertretbare Handlung i.S.d. § 888 ZPO; Einwand der Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung; Organisationsverantwortung des Arbeitgebers für die Beschäftigung des Arbeitnehmers; Offenkundiger Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit durch ...

  • rewis.io

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung - Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung

  • Betriebs-Berater

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Wegfall - Zwangsvollstreckung - unternehmerische Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weiterbeschäftigung als unvertretbare Handlung i.S.d. § 888 ZPO ; Einwand der Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung; Organisationsverantwortung des Arbeitgebers für die Beschäftigung des Arbeitnehmers; Offenkundiger Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit durch ...

  • datenbank.nwb.de

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung - Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs - und der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1307
  • MDR 2023, 852
  • NZA 2023, 590
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
    a) Bei der begehrten Weiterbeschäftigung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, zu der die Schuldnerin nach § 888 ZPO durch Zwangsgeld und Zwangshaft angehalten werden kann (BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Rn. 14; 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 13, BAGE 130, 195) .

    Sofern der Einwand der Unmöglichkeit bereits Gegenstand des Erkenntnisverfahrens bis zum Erlass des Titels war, ist er im Zwangsvollstreckungsverfahren jedoch nicht mehr zu prüfen (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 25, BAGE 130, 195) .

    Grundsätzlich ist im Erkenntnisverfahren festzustellen, welche Verpflichtungen den Schuldner treffen, während im Vollstreckungsverfahren zu prüfen ist, welche Verpflichtungen tatsächlich tituliert worden sind (BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 25, BAGE 130, 195) .

    Die Entscheidung, ob eine Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer unternehmerischen Organisationsentscheidung entfallen ist, kann umfangreiche und schwierig zu treffende tatsächliche Feststellungen erfordern, die nicht aus dem Erkenntnisverfahren in das Zwangsvollstreckungsverfahren verlagert werden können (vgl. zur Prüfung, ob das Weisungsrecht ordnungsgemäß ausgeübt wurde BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - aaO) .

  • BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19

    Beschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
    a) Bei der begehrten Weiterbeschäftigung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, zu der die Schuldnerin nach § 888 ZPO durch Zwangsgeld und Zwangshaft angehalten werden kann (BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Rn. 14; 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 13, BAGE 130, 195) .

    aa) Dem steht nicht entgegen, dass im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO zu prüfen ist, ob die zu vollstreckende Handlung unmöglich geworden ist (vgl. BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Rn. 17) .

    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich insofern von derjenigen, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Februar 2020 zugrunde lag, in der die Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer europaweiten Umstrukturierung des Konzerns entfallen war, die nicht vom Willen der Vertragsarbeitgeberin abhängig war (- 10 AZB 31/19 -; vgl. auch LAG Hamm 6. Dezember 2021 - 12 Ta 378/21 -) .

  • LAG Hamm, 06.12.2021 - 12 Ta 378/21

    Vorläufige Weiterbeschäftigung; Zwangsvollstreckung; Unmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich insofern von derjenigen, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Februar 2020 zugrunde lag, in der die Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer europaweiten Umstrukturierung des Konzerns entfallen war, die nicht vom Willen der Vertragsarbeitgeberin abhängig war (- 10 AZB 31/19 -; vgl. auch LAG Hamm 6. Dezember 2021 - 12 Ta 378/21 -) .

    bb) Im Übrigen könnte - wovon das Landesarbeitsgericht im Ergebnis zutreffend ausgegangen ist - der Einwand, die Beschäftigungsmöglichkeit sei aufgrund einer unternehmerischen Organisationsentscheidung entfallen, im Verfahren nach § 888 ZPO nur berücksichtigt werden, wenn der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit unstreitig oder offenkundig wäre (vgl. LAG Hamm 6. Dezember 2021 - 12 Ta 378/21 - zu II 2 a der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 22. November 2018 - 1 Ta 124/18 - zu B II 1 e aa (1) der Gründe; Hessisches LAG 6. Juli 2016 - 10 Ta 266/16 - zu II 3 b der Gründe; LAG Baden-Württemberg 9. November 2015 - 17 Ta 23/15 - zu II A 2 b bb bbb der Gründe; Hörland jurisPR-ArbR 16/2022 Anm. 7; Horcher NZA 2022, 747, 753; Ahmad/Horcher NZA 2018, 1234, 1238) , was hier nicht der Fall ist.

    (1) Der Berücksichtigung eines streitigen und nicht offenkundigen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer unternehmerischen Organisationsentscheidung im Verfahren nach § 888 ZPO stehen die eingeschränkten Erkenntnis- und Beweismöglichkeiten im formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren entgegen (LAG Hamm 6. Dezember 2021 - 12 Ta 378/21 - zu II 2 a der Gründe) .

  • LAG Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 17 Ta 23/15

    Bestimmtheit - Weiterbeschäftigungstitel - Zwangsvollstreckung -

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
    bb) Im Übrigen könnte - wovon das Landesarbeitsgericht im Ergebnis zutreffend ausgegangen ist - der Einwand, die Beschäftigungsmöglichkeit sei aufgrund einer unternehmerischen Organisationsentscheidung entfallen, im Verfahren nach § 888 ZPO nur berücksichtigt werden, wenn der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit unstreitig oder offenkundig wäre (vgl. LAG Hamm 6. Dezember 2021 - 12 Ta 378/21 - zu II 2 a der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 22. November 2018 - 1 Ta 124/18 - zu B II 1 e aa (1) der Gründe; Hessisches LAG 6. Juli 2016 - 10 Ta 266/16 - zu II 3 b der Gründe; LAG Baden-Württemberg 9. November 2015 - 17 Ta 23/15 - zu II A 2 b bb bbb der Gründe; Hörland jurisPR-ArbR 16/2022 Anm. 7; Horcher NZA 2022, 747, 753; Ahmad/Horcher NZA 2018, 1234, 1238) , was hier nicht der Fall ist.

    Wenn der Schuldner auf eine Berufung gegen das die Weiterbeschäftigungspflicht titulierende Urteil verzichtet, kann er den Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit durch eine unternehmerische Organisationsentscheidung im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach §§ 767, 769 ZPO geltend machen (vgl. LAG Baden-Württemberg 9. November 2015 - 17 Ta 23/15 - zu II A 2 b bb bbb (2) der Gründe; Horcher NZA 2022, 747, 751 ff.) .

  • LAG Hessen, 06.07.2016 - 10 Ta 266/16

    1. Der Einwand der Unmöglichkeit ist im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 888

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
    bb) Im Übrigen könnte - wovon das Landesarbeitsgericht im Ergebnis zutreffend ausgegangen ist - der Einwand, die Beschäftigungsmöglichkeit sei aufgrund einer unternehmerischen Organisationsentscheidung entfallen, im Verfahren nach § 888 ZPO nur berücksichtigt werden, wenn der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit unstreitig oder offenkundig wäre (vgl. LAG Hamm 6. Dezember 2021 - 12 Ta 378/21 - zu II 2 a der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 22. November 2018 - 1 Ta 124/18 - zu B II 1 e aa (1) der Gründe; Hessisches LAG 6. Juli 2016 - 10 Ta 266/16 - zu II 3 b der Gründe; LAG Baden-Württemberg 9. November 2015 - 17 Ta 23/15 - zu II A 2 b bb bbb der Gründe; Hörland jurisPR-ArbR 16/2022 Anm. 7; Horcher NZA 2022, 747, 753; Ahmad/Horcher NZA 2018, 1234, 1238) , was hier nicht der Fall ist.

    Der Schuldner hätte es - abhängig vom konkreten Arbeitsplatz des Gläubigers - ggf. einseitig in der Hand, das Zwangsvollstreckungsverfahren mit schwierigen Tatsachenfeststellungen zu belasten, die grundsätzlich dem Erkenntnisverfahren vorbehalten bleiben sollten (vgl. Hessisches LAG 6. Juli 2016 - 10 Ta 266/16 - zu II 3 b dd der Gründe) .

  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 407/21

    Beschäftigungsanspruch - rechtliche Unmöglichkeit - widersprüchliches Verhalten

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
    Der Weiterbeschäftigungsanspruch selbst ist ebenfalls grundrechtlich determiniert, denn er findet seine Rechtsgrundlage in § 611 Abs. 1, § 613 BGB iVm. der Generalklausel des § 242 BGB, die durch die Wertentscheidungen der Art. 1 und Art. 2 GG ausgefüllt wird (grundlegend BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 48, 122; seither st. Rspr., vgl. nur BAG 1. Juni 2022 - 5 AZR 407/21 - Rn. 17; 24. Juni 2015 - 5 AZR 462/14 ua. - Rn. 34, BAGE 152, 65) .
  • BVerfG, 27.04.1988 - 1 BvR 549/87

    Arrest - Vollziehungsfrist - Titel - Zustellung

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
    (c) Im Übrigen ist auch die Möglichkeit des Gläubigers, zivilrechtliche Titel im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, durch den Grundsatz der Gewährleistung wirkungsvollen Rechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip geschützt (vgl. BVerfG 27. April 1988 - 1 BvR 549/87 -; BGH 15. Dezember 2005 - I ZB 63/05 - Rn. 10; Musielak/Voit/Lackmann ZPO 19. Aufl. Vor § 704 Rn. 6) .
  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
    Der Weiterbeschäftigungsanspruch selbst ist ebenfalls grundrechtlich determiniert, denn er findet seine Rechtsgrundlage in § 611 Abs. 1, § 613 BGB iVm. der Generalklausel des § 242 BGB, die durch die Wertentscheidungen der Art. 1 und Art. 2 GG ausgefüllt wird (grundlegend BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 48, 122; seither st. Rspr., vgl. nur BAG 1. Juni 2022 - 5 AZR 407/21 - Rn. 17; 24. Juni 2015 - 5 AZR 462/14 ua. - Rn. 34, BAGE 152, 65) .
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
    Dem steht nicht entgegen, dass die aus dem Auflösungsantrag folgende Ungewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich das schutzwürdige Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung begründet (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 123; 16. November 1995 - 8 AZR 864/93 - zu E der Gründe, BAGE 81, 265) .
  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93

    Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
    Dem steht nicht entgegen, dass die aus dem Auflösungsantrag folgende Ungewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich das schutzwürdige Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung begründet (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 123; 16. November 1995 - 8 AZR 864/93 - zu E der Gründe, BAGE 81, 265) .
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BVerfG, 02.11.2020 - 1 BvR 533/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Verwerfung einer Beschwerde gegen Wertfestsetzung

  • BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht

  • BGH, 15.12.2005 - I ZB 63/05

    Zeitliche Grenzen der Vollziehung des Haftbefehls

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

  • BGH, 27.11.2008 - I ZB 46/08

    Anspruch aus Titel auf Bekanntgabe von Mieternamen?

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.11.2018 - 1 Ta 124/18

    Zwangsvollstreckung, Zwangsgeld, sofortige Beschwerde, Anschlussbeschwerde,

  • LAG Hessen, 05.09.2022 - 10 Ta 328/22

    Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung der Weiterbeschäftigung; Unmöglichkeit der

  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von

  • LAG Hessen, 20.06.2023 - 10 Ta 24/23

    Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels auf Beschäftigung; Vollstreckung eines

    Bei der Verurteilung zur Beschäftigung handelt es sich nach einhelliger Auffassung um die Verurteilung zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung gemäß § 888 ZPO (BAG 28. Februar 2023 - 8 AZR 17/22 - Rn. 12, NJW 2023, 1307).

    Der Grundsatz auf effektiven Rechtsschutz gebietet es vielmehr, dass Titel auch effektiv vollstreckt werden (vgl. BAG 28. Februar 2023 - 8 AZR 17/22 - Rn. 26, NJW 2023, 1307).

    Es erschließt sich aber nicht, dass es ihr nicht möglich wäre, dem Gläubiger erneut andere Aufgaben - dem Titel gemäß - zuzuweisen (vgl. BAG 28. Februar 2023 - 8 AZR 17/22 - Rn. 17, NJW 2023, 1307).

  • LAG Hessen, 26.05.2023 - 10 Ta 55/23

    Erfüllungseinwand bei Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels;

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 28. Februar 2023 - 8 AZB 17/22 - die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin zurückgewiesen.

    Diesbezüglich kann auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 5. September 2022 - 10 Ta 328/22 - und die sich anschließende Entscheidung durch das Bundesarbeitsgericht vom 28. Februar 2023 - 8 AZB 17/22 -, mit der die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin zurückgewiesen worden ist, verwiesen werden.

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2023 - 6 W 30/23

    Aluminiumboden - Patentrecht: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung

    Ob dies nur gilt, wenn die für die Unmöglichkeit angeführten Gründe nach dem in § 767 Abs. 2 ZPO genannten Zeitpunkt des Erkenntnisverfahrens eingetreten sind oder zumindest nicht "Gegenstand des Erkenntnisverfahrens" waren (BAG, NZA 2023, 590 Rn. 15 f; BAGE 130, 195 Rn. 25; aA Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 888 Rn. 9), kann dahinstehen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2023 - 8 Sa 181/23

    Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels bei im

    aa) Zwar ist die in der Berufungsinstanz beantragte Auflösung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich geeignet, wegen der durch sie begründeten Ungewissheit über den Ausgang des Kündigungsschutzprozesses ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers zu begründen (BAG 16.11.1995 - 8 AZR 864/93 - Rn. 66; 05.12.2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 123; 28.02.2023 - 8 AZB 17/22 - Rn. 27; LAG Rheinland-Pfalz 18.07.2016 - 5 Sa 271/16 - Rn. 8 ; LAG Hamm 27.02.2015 - 13 Sa 166/15 - Rn. 3; LAG Baden-Württemberg 14.12.2017 - 17 Sa 84/17 - Rn. 18, juris).
  • ArbG Kassel, 07.02.2023 - 2 Ca 302/21
    Das Verfahren wird bei dem Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 8 AZB 17/22 geführt.
  • LAG Hessen, 06.01.2023 - 3 Sa 1677/21

    Hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags; Bestimmtheit des Streitgegenstands;

    Außerhalb des öffentlichen Dienstes wird der Beschäftigungsanspruch eines bestimmten Arbeitnehmers nicht allein dadurch unmöglich iSv. § 275 Abs. 1 BGB, dass der Arbeitgeber selbst die Entscheidung trifft, betriebliche Abläufe umzuorganisieren und Aufgaben an andere Beschäftigte zu übertragen (vgl. zB.: BAG 28. Februar 2023 - 8 AZB 17/22 - Rn. 17, zitiert nach juris, ergangen zur Zwangsvollstreckung).
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