Rechtsprechung
BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tariffähigkeit der "Christlichen Gewerkschaft Metall"; Verzicht des Gesetzgebers auf die ausdrückliche Normierung der Voraussetzungen der Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen; Erfordernis der sozialen Mächtigkeit bzw. Durchsetzungskraft; Verfassungsrechtliche ...
- hensche.de
Tariffähigkeit, Gewerkschaft
- Judicialis
GG Art. 9 Abs. 3 Satz 1; ; TVG § 2 Abs. 1; ; ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 4
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung (hier: CGM) ? Beurteilung ist einheitlich vorzunehmen ? Durchsetzungskraft gegenüber sozialem Gegenspieler und hinreichende organisatorische Leistungsfähigkeit werden durch Tarifabschlüsse in nicht unwesentlichen Umfang ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine partielle Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung - Abschluss von Tarifverträgen als Anzeichen für Durchsetzungskraft
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Tarifvertrag zur Verlängerung der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer für das Elektrohandwerk
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Die CGM ist eine Gewerkschaft
- heuking.de
, S. 5 (Kurzinformation)
CGM ist eine Gewerkschaft
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Die Christliche Gewerkschaft Metall ist eine Gewerkschaft
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
TVG § 2 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3
Keine partielle Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 19.02.1998 - 15 BV 250/96
- LAG Baden-Württemberg, 10.12.1998 - 4 TaBV 3/98
- BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99
- BVerfG, 23.02.2001 - 1 BvR 4/01
- ArbG Stuttgart, 12.09.2003 - 15 BV 250/96
- ArbG Stuttgart, 15.07.2004 - 21 BV 175/04
- LAG Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 4 TaBV 3/04
- LAG Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04
- BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04
Papierfundstellen
- BAGE 117, 308
- NJW 2006, 3742 (Ls.)
- NZA 2006, 1112
- BB 2006, 2304
- DB 2006, 2070
Wird zitiert von ... (89)
- BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15
Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar
Der Verlust des selbst ausgehandelten Gesamtpaketes wird gerade durch die Option in Grenzen gehalten, sich in der Sache dem gesamten anderen Tarifvertrag anzuschließen (…vgl. BTDrucks 18/4062, S. 9; zum Anschlusstarifvertrag BAG, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 -, juris, Rn. 72 f.). - ArbG Paderborn, 14.03.2008 - 2 BV 30/07
Tariffähigkeit der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 zur Tariffähigkeit der CGM sei auf die GKH nicht zu übertragen.Zwar sei der hiesige Antrag vom BAG mit Urteil vom 28.03.2006 -1 AbR 58/04 - im Wege der Auslegung für zulässig erachtet worden.
1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112; LAG Baden-Württemberg vom 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04, NZA-RR 2005, 85; Arbeitsgericht Stuttgart vom 12.09.2003, 15 BV 250/96, NZA -RR 2004, 540).
Hierfür ist erforderlich, dass sich der räumliche und sachliche Zuständigkeitsbereich der antragstellenden Vereinigung zumindest Teilweise mit den Zuständigkeitsbereichen der Vereinigung deckt deren Tariffähigkeit bestritten wird (BAG vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112; vom 06.06.2000 - 1 ABR 10/99, NZA 2001, 160; vom 14.12.2004 - 1 ABR 51/03, NZA 2005, 697; LAG Baden Württemberg vom 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04, NZA-RR 2005, 85).
muss, es könnten von ihr geschlossene Tarifverträge durch eine Vereinbarung der konkurrierenden Arbeitnehmervereinigung verdrängt werden (BAG vom 38.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
Soweit eine antragstellende Vereinigung die Tariffähigkeit einer anderen Vereinigung bestreitet, muss sie selbst tariffähig sein (BAG vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112; vom 14.12.2004 - 1 ABR 51/03, NZA 2005, 697; vom 06.06.2000 - 1 ABR 10/99, NZA 2001, 160).
Das Fehlen der Durchsetzungskraft einer Arbeitnehmervereinigung in einem Teilbereich des beanspruchten Zuständigkeitsbereichs lässt deren Tariffähigkeit nicht insgesamt entfallen (BAG vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
Dieses folgt schon daraus, dass die rechtskräftige Entscheidung über die Tariffähigkeit Wirkung für und gegen alle hat (BAG vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112; vom 06.06.2000 - 1 ABR 10/99, NZA 2001, 160).
Die Beteiligung an einem Verfahren zur Entscheidung über die Tariffähigkeit einer Vereinigung von Arbeitnehmern ist - wie auch sonst in Beschlussverfahren - von Amts wegen zu prüfen (BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112; v. 14.12.2004 - 1 ABR 51/03, NZA 2005, 697).
Dabei ist grundsätzlich die Beteiligung der jeweiligen Spitzenverbände ausreichend (BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112; v. 14.12.2004 - 1 ABR 51/03, NZA 2005, 697; v. 25.11.1986 - 1 ABR 22/85, NZA 1987, 492).
Einer gesonderten Beteiligung der Tarifgemeinschaft bedarf es - ungeachtet ihrer Rechtsnatur nicht (BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - NZA 2006, 1112).
Erstreckt sich die Zuständigkeit der Vereinigung, deren Tariffähigkeit umstritten ist, auf das Gebiet mehrerer Bundesländer, ist in dem Verfahren auch die oberste Arbeitsbehörde des Bundes beteiligt (BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - NZA 2006, 1112; v. 06.06.200 - 1 ABR 10/99, NZA 2001, 160; v. 14.12.2004 - 1 ABR 51/03, NZA 2005, 697; v. 25.11.1986 - 1 ABR 22/85, NZA 1987, 492).
Das BAG hat diese Voraussetzungen zuletzt mit seinen Beschlüssen vom 14. Dezember 2004 -1 ABR 51/03, NZA 2005, 697 sowie vom 28. März 2006 -1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112) beschrieben.
Dazu gehört einmal die Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler, zum anderen eine gewisse Leistungsfähigkeit der Organisation (BAG vom 14. Dezember 2004 -1 ABR 51/03, NZA 2005, 697; vom 28. März 2006 -1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
Die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist verfassungskonform und auch gemeinschafts- und völkerrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zuletzt die ausführliche Darstellung in BAG vom 28. März 2006 -1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
Dies gilt auch für die vom BAG aufstellten Erfordernisse der sozialen Mächtigkeit sowie der organisatorischen Leistungsfähigkeit (BAG vom 28. März 2006 -1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
Dabei dürfen jedoch -worauf im Einzelnen noch zurückzukommen sein wirdan die Tragfähigkeit keine Anforderungen gestellt werden, die erheblich auf die Bildung und Betätigung einer Koalition zurückwirken, diese unverhältnismäßig einschränken und so zur Aushöhlung der durch Artikel 9 Abs. 3 GG gesicherten freien Koalitionsbildung und -betätigung führen (BAG vom 28. März 2006 -1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
Insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit schließt sich die Kammer auch der Auffassung des BAG an, nach welcher eine Arbeitnehmervereinigung für den von ihr beanspruchten Zuständigkeitsbereich entweder insgesamt oder überhaupt nicht tariffähig ist und es eine partielle Tariffähigkeit nicht gibt (BAG vom 28. März 2006 -1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Versagung der Tariffähigkeit einen erheblichen Eingriff in die Koalitionsfreiheit darstellt, ist allerdings -auch hiereine grundrechtsfreundliche, eher großzügige Betrachtung geboten (BAG vom 28. März 2006 -1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
Es begegnet aber aus Gründen der Rechtssicherheit durchgreifenden Bedenken (BAG vom 28. März 2006 -1 ABR 58/04, NZA, 2006, 1112).
Mit der sich daraus ergebenden Rechtsunsicherheit wären für das Funktionieren der Tarifautonomie weit größere Verfahren verbunden als mit der Anerkennung der generellen Tariffähigkeit einer in bestimmten Regionen oder Branchen (noch) nicht mächtigen Arbeitnehmervereinigung (BAG vom 28. März 2006 -1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
Dies widerspräche dem durch Artikel 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Recht, den Zuständigkeitsbereich eigenverantwortlich festzulegen (BAG vom 28. März 2006 -1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
Von einer Arbeitnehmervereinigung die nur in einem kleinen, unbedeutenden Teil eines räumlich und fachlich sehr weiten Zuständigkeitsbereichs durchsetzungsfähig ist, kann nicht erwartet werden, dass sie flächendeckend in der Lage ist, tarifliche Regelungen auszuhandeln, die den Interessen beider Seiten gerecht werden (BAG vom 28. März 2006 -1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
Ob eine Arbeitnehmervereinigung eine solche Durchsetzungsfähigkeit besitzt, muss aufgrund aller Umstände im Einzelfall festgestellt werden (zuletzt BAG vom 28. März 2006 -1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112; vom 14. Dezember 2004 -1 ABR 51/03, NZA 2005, 697).
Es muss nur erwartet werden können, dass sie vom Gegner überhaupt ernst genommen wird und deshalb die Regelung der Arbeitsbedingungen nicht einem Diktat der einen Seite entspringt (zuletzt BAG vom 28. März 2006 -1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112; vom 14. Dezember 2004 -1 ABR 51/03, NZA 2005, 697).
Bei einer nur kleinen Zahl von Mitgliedern kann sich die Möglichkeit einer Arbeitnehmervereinigung, empfindlichen Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuüben, auch daraus ergeben, dass es sich bei den organisierten Arbeitnehmern um Spezialisten in Schlüsselstellung handelt, die von der Arbeitgeberseite im Falle eines Arbeitskampfes kurzfristig überhaupt nicht oder nur schwer ersetzt werden können (BAG vom 28.03.2008 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
die Fähigkeit in Betracht, durch Arbeitnehmer in Schlüsselpositionen Druck ausüben (BAG v. 23.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
In diesen Fällen kann typisierender weise davon ausgegangen werden, dass eine Arbeitnehmervereinigung, die bereits Tarifverträge abgeschlossen hat, die hierzu erforderliche Durchsetzungskraft besitzt (BAG vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112 mit Nachweisen auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
Zugleich belegen sie, dass die Arbeitnehmervereinigung von der Arbeitgeberseite wahr- und erstgenommen wird (BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
Solche Tarifverträge sind nach Auffassung des BAG ein zuverlässiges Anzeichen dafür, dass die Vereinigung von den Arbeitgebern ernst genommen wird und Durchsetzungskraft besitzt (BAG vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
Gemeint sind vielmehr die -seltenen- Fälle, in denen es sich lediglich der äußeren Form, nicht aber dem Inhalt nach um Tarifverträge handelt (BAG vom 28.03.2006, 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
Hiervon kann für den Regelfall nicht ausgegangen werden (BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
Ansonsten ist es nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, durch die Qualifizierung einer Vereinbarung als "Gefälligkeitstarifvertrag" Tarifzensur zu üben (BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
Diese Problematik kann jedoch verfassungskonform nicht durch erhöhte Anforderungen an die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung gelöst werden (BAG vom 28.03.2008 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
Erst eine Vielzahl solcher Tarifverträge kann die indizielle Wirkung der Gesamtheit der von der Arbeitnehmervereinigung geschlossenen Tarifverträge in Frage stellen (BAG vom 28.03.2006- 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
1 ARB 58/04, NZA 2006, 1112).
Die IG-Metall hat insbesondere im Anhörungstermin darauf verwiesen, dass die Entscheidung des BAG vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112 - nicht losgelöst von den Umständen des Einzelfalles gesehen werden könnte und dass in dem Verfahren bezüglich der CGM es immerhin um eine Zahl von rund 30.000 Anschlusstarifverträgen sowie ca. 550 oroginären Tarifverträgen ging, welche zudem über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten abgeschlossen wurden.
Dies kann nach Auffassung der Kammer jedoch nicht dazu führen, dass die vom BAG in der Entscheidung vom 29.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112 - aufgestellten allgemeinen und dem entsprechend "vor die Klammer gezogenen" Ausführungen nicht zu verallgemeinern und auf den vorliegenden Fall zu übertragen wären.
Das Verhandlungsergebnis, das regelmäßig Kompromisscharakter hat, muss verbandsintern vermittelt und durchgesetzt werden (BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112; v. 14.12.2004 - 1 ABR 51/03, NZA 2005, 697).
Erstreckt sich dieser auf das gesamte Bundesgebiet und auf Arbeitnehmer in einer Vielzahl von Berufen und Sparten, wird regelmäßig eine erhebliche organisatorische Ausstattung auch in der Fläche erforderlich sein (BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
Beschränkt eine Gewerkschaft ihre Zuständigkeit dagegen auf eine Berufsgruppe und räumlich wenige Schwerpunkte, kann auch ein relativ kleiner, zentralisierter Apparat ausreichen, um Tarifverhandlungen effektiv zu führen, die Durchführung von Tarifverträgen zu überwachen und abzusichern sowie die Mitglieder zu betreuen (BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 8/04, NZA 2006, 1112; v. 14.12.2004 - 1 ABR 51/03, NZA 2005, 697).
Es ist nicht vorn vornherein ausgeschlossen, eine leistungsfähige Organisation auf der Grundlage ehrenamtlicher Mitarbeiter aufzubauen (BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112; v. 14.12.2004 - 1 ABR 51/03 - NZA 2005, 697).
Auch gilt es zu beachten, dass angesichts der immer besser werdenden Telekommunikationsmöglichkeiten der Anwesenheit gewerkschaftlicher hauptamtlicher Vertreter vor Ort nicht mehr dieselbe Bedeutung zukommt wie früher (BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
Ein anderes Verhalten wäre völlig unwirtschaftlich, den eigenen Mitgliedern gegenüber nicht vertretbar und allenfalls durch ein kollosives Zusammenwirken mit der Arbeitgeberseite zu erklären (BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112).
- BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
Aus § 97 Abs. 1 ArbGG folgt die prozessuale Befugnis einer räumlich und sachlich zuständigen Vereinigung von Arbeitnehmern, die Tariffähigkeit einer anderen, ganz oder teilweise denselben Zuständigkeitsbereich beanspruchenden Arbeitnehmervereinigung gerichtlich klären zu lassen (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 27, BAGE 117, 308) .Soweit eine antragstellende Koalition die Tariffähigkeit einer anderen Vereinigung bestreitet, muss sie selbst tariffähig sein (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 28 mwN, aaO) .
Derart widerstreitende Interessen sind allen Verfahren nach § 97 Abs. 1 ArbGG immanent, in denen über die Tariffähigkeit einer Vereinigung auf Arbeitnehmerseite gestritten wird (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - Rn. 25; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 32, BAGE 117, 308) .
Dabei ist grundsätzlich die Beteiligung der jeweiligen Spitzenverbände ausreichend (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 19, BAGE 117, 308) .
Es handelt sich um die rechtliche Fähigkeit, durch Vereinbarung mit dem sozialen Gegenspieler Arbeitsbedingungen tarifvertraglich mit der Wirkung zu regeln, dass sie für die tarifgebundenen Personen unmittelbar und unabdingbar wie Rechtsnormen gelten (BVerfG 19. Oktober 1966 - 1 BvL 24/65 - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 20, 312; BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 35, BAGE 117, 308) .
Es ist daher Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, im Rahmen der an sie herangetragenen Streitigkeit den unbestimmten Rechtsbegriff durch Auslegung im Lichte des Art. 9 Abs. 3 GG auszufüllen (vgl. BVerfG 20. Oktober 1981 - 1 BvR 404/78 - zu B I 2 der Gründe, BVerfGE 58, 233) und dabei die im Zustimmungsgesetz vom 25. Juni 1990 zum Ausdruck genommene Willensbekundung der Gesetzgebungsorgane der Bundesrepublik Deutschland zu beachten (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 36, BAGE 117, 308) .
Dazu gehören die durch ihre Mitglieder vermittelte Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler und eine leistungsfähige Organisation (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - Rn. 30; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 34, BAGE 117, 308) .
Eine partielle, auf bestimmte Regionen, Berufskreise oder Branchen beschränkte Tariffähigkeit gibt es nicht (5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - Rn. 24; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 56, BAGE 117, 308) .
Danach kann einer Arbeitnehmervereinigung einerseits die Tariffähigkeit insgesamt nicht versagt werden, wenn die Durchsetzungskraft oder die organisatorische Leistungsfähigkeit in irgendeinem Teilbereich fehlt, während sie andererseits nicht festgestellt werden kann, wenn sie nur in irgendeinem Teilbereich ihrer Tarifzuständigkeit über eine Durchsetzungskraft verfügt (28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 59 f., aaO) .
- BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14
Streik - Schadensersatz
Dazu gehört unabdingbar eine entsprechende Anzahl an Mitarbeitern, die Verhandlungen und den Abschluss von Tarifverträgen vorbereiten (vgl. zur organisatorischen Leistungsfähigkeit BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 53, BAGE 117, 308) . - BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 140/15
Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag
Aufgrund des Verhandlungsgleichgewichts der Tarifvertragsparteien ist davon auszugehen, dass die vereinbarten tariflichen Regelungen den Interessen beider Seiten gerecht werden und keiner Seite ein unzumutbares Übergewicht vermitteln (vgl. BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 47 mwN, BAGE 117, 308) . - BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16
Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende …
Es ist daher Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, im Rahmen der an sie herangetragenen Streitigkeit den unbestimmten Rechtsbegriff durch Auslegung im Lichte des Art. 9 Abs. 3 GG auszufüllen (…vgl. zur Tariffähigkeit als "ein von der Rechtsprechung entwickeltes tarifvertragliches Instrument" BVerfG 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 ua. - Rn. 164 , BVerfGE 146, 71) und dabei die im Zustimmungsgesetz vom 25. Juni 1990 zum Ausdruck gekommene Willensbekundung der Gesetzgebungsorgane der Bundesrepublik Deutschland zu beachten (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 36, BAGE 117, 308) .Der einer Arbeitnehmerkoalition obliegenden Mitwirkung am Zustandekommen eines angemessenen, sozial befriedenden Interessenausgleichs kann diese nur sachgerecht nachkommen, wenn sie auf die Arbeitgeberseite zumindest so viel Druck ausüben kann, dass diese sich veranlasst sieht, sich auf Verhandlungen über tarifvertraglich regelbare Arbeitsbedingungen einzulassen (…BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - Rn. 32, BAGE 136, 1; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 39, BAGE 117, 308) .
Maßgebend sind auch insoweit die Umstände des Einzelfalls (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 53, BAGE 117, 308) .
Die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung für den beanspruchten Zuständigkeitsbereich ist einheitlich und unteilbar (ausf. BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 56 ff., BAGE 117, 308) .
Bei einer nur kleinen Zahl von Mitgliedern kann sich die Möglichkeit einer Arbeitnehmervereinigung, empfindlichen Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuüben, daraus ergeben, dass es sich bei den organisierten Arbeitnehmern um solche in Schlüsselstellungen handelt, die von der Arbeitgeberseite im Falle eines Arbeitskampfs kurzfristig überhaupt nicht oder nur schwer ersetzt werden können (vgl. BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 64 f., BAGE 117, 308) .
(a) Die Anforderungen an die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition sichern die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie und sind gemessen an diesem Regelungsziel verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (…ausf. BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - Rn. 33 bis 37, BAGE 136, 1; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 37 bis 54, BAGE 117, 308) .
Diese kann sich daher auch zum Nachteil nicht tarifgebundener Arbeitnehmer auswirken (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 46, BAGE 117, 308) .
Aufgrund des Verhandlungsgleichgewichts der Tarifvertragsparteien ist davon auszugehen, dass die vereinbarten tariflichen Regelungen den Interessen beider Seiten gerecht werden und keiner Seite ein unzumutbares Übergewicht vermitteln (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 47, aaO;… vgl. etwa zum TzBfG 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 - Rn. 27, BAGE 143, 10) .
Mit den Anforderungen an die Tariffähigkeit im Sinn einer sozialen Mächtigkeit und organisatorischen Leistungsfähigkeit ist sichergestellt, dass angemessene Verhandlungsergebnisse erzielt werden (vgl. BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 47, aaO; Greiner NZA 2018, 563) .
(c) Es dürfen zwar im Hinblick auf die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG an die Tariffähigkeit keine Anforderungen gestellt werden, die diese unverhältnismäßig einschränken (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 39, BAGE 117, 308) .
Die eigene aktive und dauerhafte Beteiligung am Prozess der tariflichen Regelung von Arbeitsbedingungen im beanspruchten Zuständigkeitsbereich - oder in einem relevanten Teil davon - ist ein gewichtiger Beleg dafür, dass die Koalition von der Arbeitgeberseite wahr- und ernstgenommen wird (vgl. BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 80 ff., BAGE 117, 308) .
Hiervon ist der Senat bereits in seiner Entscheidung zur Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall ausgegangen (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 65 ff. und vor allem Rn. 80 ff., BAGE 117, 308) und hat dies in seiner Entscheidung in dem die "Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im Christlichen Gewerkschaftsbund" betreffenden Verfahren nach § 97 ArbGG fortgeführt (…BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - Rn. 38 ff., BAGE 136, 1) .
Weil die Tariffähigkeit einheitlich und unteilbar ist (ausf. BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 56 ff., BAGE 117, 308) , ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass die bisherigen Tarifvertragsschlüsse einen für den gegenwärtig beanspruchten Organisationsbereich relevanten Teil betreffen.
Nur die - sich im Organisationsgrad ausdrückende - Mächtigkeit einer Arbeitnehmervereinigung in einem zumindest nicht unbedeutenden Teil des von ihr beanspruchten Zuständigkeitsbereichs lässt im Normalfall erwarten, dass sich die Arbeitnehmerkoalition auch in den Bereichen, in denen es ihr an Durchsetzungskraft fehlt, beim Abschluss von Tarifverträgen nicht den Forderungen der Arbeitgeberseite unterwirft (vgl. BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 57, BAGE 117, 308) .
Unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Versagung der Tariffähigkeit einen erheblichen Eingriff in die Koalitionsfreiheit darstellt, ist eine grundrechtsfreundliche, eher großzügige Betrachtung geboten (vgl. BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 57, BAGE 117, 308) .
- BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08
Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung
Das gilt auch für die Entscheidungen des Ersten Senats vom 22. März 1994 (- 1 ABR 47/93 - zu B III 1 a der Gründe, EzA TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 10), vom 14. Dezember 2004 (- 1 ABR 51/03 - zu III 2 h der Gründe, BAGE 113, 82) und vom 28. März 2006 (- 1 ABR 58/04 - zu B III 3 b bb [1] [a] der Gründe, BAGE 117, 308). - BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
Erstreckt sich die Zuständigkeit der Vereinigung, deren Tariffähigkeit umstritten ist, auf das Gebiet mehrerer Bundesländer, ist in dem Verfahren auch die oberste Arbeitsbehörde des Bundes beteiligt (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 19, BAGE 117, 308) .Es gibt keine partielle, auf bestimmte Regionen, Berufskreise oder Branchen beschränkte Tariffähigkeit (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 56 ff., BAGE 117, 308) .
Es ist daher Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, im Rahmen der an sie herangetragenen Streitigkeit den unbestimmten Rechtsbegriff durch Auslegung im Lichte des Art. 9 Abs. 3 GG auszufüllen (vgl. BVerfG 20. Oktober 1981 - 1 BvR 404/78 - zu B I 2 der Gründe, BVerfGE 58, 233) und dabei die im Zustimmungsgesetz vom 25. Juni 1990 zum Ausdruck gekommene Willensbekundung der Gesetzgebungsorgane der Bundesrepublik Deutschland zu beachten (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 36, BAGE 117, 308) .
Darüber hinaus muss sie über Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler und über eine leistungsfähige Organisation verfügen (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 34 mwN, BAGE 117, 308) .
Der ihr damit obliegenden Mitwirkung am Zustandekommen eines angemessenen, sozial befriedenden Interessenausgleichs kann sie nur sachgerecht nachkommen, wenn sie auf die Arbeitgeberseite zumindest so viel Druck ausüben kann, dass diese sich veranlasst sieht, sich auf Verhandlungen über tarifvertraglich regelbare Arbeitsbedingungen einzulassen (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 39, BAGE 117, 308) .
Es muss nur erwartet werden können, dass sie aufgrund ihrer Mitglieder- oder Organisationsstärke vom Gegner ernst genommen wird und deshalb die Regelung der Arbeitsbedingungen nicht einem Diktat der Arbeitgeberseite entspringt ( BVerfG 20. Oktober 1981 - 1 BvR 404/78 - zu B I 2 der Gründe, BVerfGE 58, 233 ; BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 39 mwN, BAGE 117, 308) .
Denn diese ist Grundlage des sog. Richtigkeitsvertrauens in Tarifverträge, an das die Erwartung knüpft, dass die vereinbarten Arbeitsbedingungen und -entgelte den Besonderheiten der jeweiligen Branche Rechnung tragen und deshalb nur einer eingeschränkten verfassungs- wie einfachrechtlichen Kontrolle unterliegen (BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 30, BAGE 118, 232; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 47, BAGE 117, 308; 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 110, 79) .
Darüber hinaus kommt es auf die Teilnahme am Tarifgeschehen an (28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 63 ff., BAGE 117, 308) .
Sie entscheidet über deren organisatorische Leistungsfähigkeit und auch darüber, ob eine Arbeitnehmervereinigung in der Lage ist, die mit dem Abschluss von Tarifverträgen verbundenen finanziellen und personellen Lasten zu tragen (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 75, BAGE 117, 308) .
Bereits dies lässt erwarten, dass sich die Vereinigung auch in den Bereichen, in denen es ihr an Durchsetzungskraft fehlt, beim Abschluss von Tarifverträgen nicht den Forderungen der Arbeitgeberseite unterwirft (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 57, aaO) .
Eine eigene aktive und dauerhafte Beteiligung am Prozess der tariflichen Regelung von Arbeitsbedingungen in einem relevanten Teil des beanspruchten Zuständigkeitsbereichs kann ein Beleg dafür sein, dass die Koalition von der Arbeitgeberseite wahr- und ernstgenommen wird (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 80 ff., BAGE 117, 308) .
aa) Hat eine Arbeitnehmervereinigung originär ausgehandelte, eigenständige Tarifverträge in nennenswertem Umfang geschlossen, ist dieser Umstand geeignet, ihre Durchsetzungsfähigkeit zu belegen, soweit es sich nicht um Schein- oder Gefälligkeitstarifverträge handelt oder solche, die auf einem Diktat der Arbeitgeberseite beruhen (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 65 ff., BAGE 117, 308; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 51/03 - zu B III 2 e aa der Gründe, BAGE 113, 82) .
Insoweit genügt aber, dass die Arbeitnehmerkoalition im Bedarfsfall die tatsächliche Einhaltung der von ihr geschlossenen Tarifverträge kontrollieren und gewährleisten kann (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 74, BAGE 117, 308) .
Denn die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition entsteht nicht mit dem Abschluss von Tarifverträgen, sondern ist hierfür Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. Greiner Anm. BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - EzA TVG § 2 Nr. 28; Henssler Soziale Mächtigkeit und organisatorische Leistungsfähigkeit als Voraussetzungen der Tariffähigkeit für Gewerkschaften 2006 S. 43) .
b) Zur Begründung seiner Rechtsauffassung kann sich das Landesarbeitsgericht nicht auf die Senatsentscheidung vom 28. März 2006 (- 1 ABR 58/04 - BAGE 117, 308) berufen.
Danach ist die Indizwirkung von Tarifabschlüssen vielmehr erst dann von Bedeutung, wenn angesichts festgestellter Mitgliederstärke und organisatorischem Aufbau Zweifel an der Durchsetzungs- und Leistungsfähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung bleiben (28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 79, aaO) .
Aus ihren mitgliedsbezogenen Darlegungen muss sich allerdings ergeben, dass sie nicht nur in einem kleinen unbedeutenden Teil ihres selbstgewählten fachlichen und räumlichen Zuständigkeitsbereichs durchsetzungsfähig und damit auch in der Lage ist, flächendeckend Tarifverträge auszuhandeln, die den Interessen beider Seiten gerecht werden (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 60, BAGE 117, 308; vgl. BVerfG 20. Oktober 1981 - 1 BvR 404/78 - B I 3 a der Gründe, BVerfGE 58, 233) .
- BAG, 22.06.2021 - 1 ABR 28/20
Keine Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V.
Solange der Gesetzgeber auf die Normierung der Voraussetzungen für die Gewerkschaftseigenschaft und die Tariffähigkeit im Einzelnen verzichtet, ist es daher Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, im Rahmen der an sie herangetragenen Streitigkeit den unbestimmten Rechtsbegriff durch Auslegung im Lichte des Art. 9 Abs. 3 GG auszufüllen (vgl. BVerfG 13. September 2019 - 1 BvR 1/16 - Rn. 8; BAG 26. Juni 2018 - 1 ABR 37/16 - Rn. 51 mwN, BAGE 163, 108) und dabei die im Zustimmungsgesetz vom 25. Juni 1990 zum Ausdruck gekommene Willensbekundung der Gesetzgebungsorgane der Bundesrepublik Deutschland zu beachten (…BAG 26. Juni 2018 - 1 ABR 37/16 - aaO; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 36, BAGE 117, 308) .Maßgebend sind auch insoweit die Umstände des Einzelfalls (BAG 26. Juni 2018 - 1 ABR 37/16 - Rn. 58, BAGE 163, 108; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 53 mwN, BAGE 117, 308) .
Die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerorganisation für den beanspruchten Zuständigkeitsbereich ist einheitlich und unteilbar (ausf. BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 56 ff., BAGE 117, 308) .
Bei einer nur kleinen Zahl von Mitgliedern kann sich die Möglichkeit einer Arbeitnehmervereinigung, empfindlichen Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuüben, daraus ergeben, dass es sich bei den organisierten Arbeitnehmern um solche in Schlüsselstellungen handelt, die von der Arbeitgeberseite im Falle eines Arbeitskampfs kurzfristig überhaupt nicht oder nur schwer ersetzt werden können (vgl. BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 64 f., BAGE 117, 308) .
Die Anforderungen an die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition sichern die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie und sind gemessen an diesem Regelungsziel verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (ausf. schon BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - Rn. 33 bis 37, BAGE 136, 1; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 37 bis 54, BAGE 117, 308) .
Grundlage der den Tarifvertragsparteien mit der gesetzlich eröffneten Abweichung von zwingenden Arbeitsschutzgesetzen zugewiesenen Ordnungs- und Schutzfunktion (vgl. Richardi RdA 2007, 117, 119 f.) bildet die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie.
aa) Da die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung für den beanspruchten Zuständigkeitsbereich einheitlich und unteilbar ist, genügt es für die Annahme einer Durchsetzungskraft, dass die Arbeitnehmervereinigung diese in einem zumindest nicht unbedeutenden Teil des beanspruchten Zuständigkeitsbereichs besitzt (vgl. BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 56, BAGE 117, 308) .
- LAG Hamm, 13.03.2009 - 10 TaBV 89/08
Tariffähigkeit einer christlichen Gewerkschaft; Durchsetzungskraft, erforderliche …
Die Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB - GKH im CGB - e.V. ist eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung (im Anschluss an BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 4).Dass Mitglieder eine zentrale Bedeutung für eine Gewerkschaft hätten, ergebe sich auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 -.
Mit ihm wird ausschließlich eine Entscheidung über die Tariffähigkeit der GKH begehrt (BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 4, Rn. 23).
Hierfür ist erforderlich, dass sich der räumliche und sachliche Zuständigkeitsbereich der antragstellenden Vereinigung zumindest teilweise mit den Zuständigkeitsbereichen der Vereinigung deckt, deren Tariffähigkeit bestritten wird (BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 26 m.w.N.).
Es gibt keine partielle Tariffähigkeit (BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 56 ff.).
Dies folgt schon daraus, dass die rechtskräftige Entscheidung über die Tariffähigkeit der GKH Wirkung für und gegen alle entfaltet (BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 31).
Dabei kann die Beteiligung der jeweiligen Spitzenverbände ausreichend sein (BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 19 m.w.N.).
Es ist daher Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, im Rahmen der an sie herangetragenen Streitigkeit den unbestimmten Rechtsbegriff der Tariffähigkeit durch Auslegung im Lichte des Art. 9 Abs. 3 GG auszufüllen (BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 35 f. m.w.N.).
Diese Kriterien hat es zuletzt mit Beschluss vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - (AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 4) nochmals einer an Art. 9 Abs. 3 GG ausgerichteten Prüfung unterzogen und ist dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass insbesondere das richterrechtliche Erfordernis der sozialen Mächtigkeit zwar in die Betätigungsfreiheit einer Arbeitnehmervereinigung eingreift, dieser Eingriff jedoch im Interesse einer funktionsfähigen Tarifautonomie gerechtfertigt ist.
Dazu gehört einmal die Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler, zum anderen eine gewisse Leistungsfähigkeit der Organisation (BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 - AP TVG § 2 Nr. 55; BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 1; BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 4, Rn. 34 m.w.N.).
Unter Berücksichtigung dieser von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze, die verfassungsgemäß sind (BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 37 ff.) und die auch überwiegend von der arbeitsrechtlichen Literatur geteilt werden (…ErfK/Franzen, 9. Aufl., § 2 TVG Rn. 11 f.; Henssler/Heiden, Anm. zu BAG AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 4; Hümmerich/Holthausen, NZA 2006, 1070; Richardi, RdA 2007, 117; Wank/Schmidt, RdA 2008, 257 m.w.N.), kann die Tariffähigkeit der GKH nicht verneint werden.
Es muss nur erwartet werden können, dass sie vom Gegner überhaupt ernst genommen wird und deshalb die Regelung der Arbeitsbedingungen nicht einem Diktat einer Seite entspringt (BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03 - TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 1; BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 39 m.w.N.).
Hierfür bedarf es allerdings besonderer Anhaltspunkte (BAG, 14.12.2004 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 1; BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 61, 62 m.w.N.).
Die Durchsetzungskraft einer Arbeitnehmervereinigung kann zudem anhand ihrer Mitgliederzahl beurteilt werden (BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 - AP TVG § 2 Nr. 55; BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 62 m.w.N.).
Bei einer nur kleinen Zahl von Mitgliedern kann sich die Möglichkeit einer Arbeitnehmervereinigung, empfindlichen Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuüben, auch daraus ergeben, dass es sich bei den organisierten Arbeitnehmern um Spezialisten in Schlüsselstellungen handelt, die von der Arbeitgeberseite im Falle eines Arbeitskampfs kurzfristig überhaupt nicht oder nur schwer ersetzt werden können (vgl. BAG, 14.03.1978 - 1 ABR 2/76 - AP TVG § 2 Nr. 30; BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 - AP TVG § 2 Nr. 55; BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 62 m.w.N.).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um Schein- oder Gefälligkeitstarifverträge oder um Vereinbarungen handelt, die auf einem Diktat der Arbeitgeberseite beruhen (BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 63 ff.).
Sie sind darüber hinaus geeignet, einzelvertraglich für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer in Bezug genommen zu werden (BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 88).
Beschränkt eine Gewerkschaft ihre Zuständigkeit dagegen auf eine Berufsgruppe und räumlich wenige Schwerpunkte, kann auch ein relativ kleiner, zentralisierter Apparat ausreichen, um Tarifverhandlungen effektiv zu führen, die Durchführung von Tarifverträgen zu überwachen und abzusichern sowie die Mitglieder zu betreuen (BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 1; BAG, 28.03.2006 - a.a.O., Rn. 53).
- LAG Hamburg, 22.05.2020 - 5 TaBV 15/18
Fehlende Tariffähigkeit der "DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V." seit dem 21. …
- LAG Hessen, 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14
§ 97 Abs. 2 ArbGG n.F. ist nicht verfassungswidrig. Die Neue Assekuranz …
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
- BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11
Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren
- BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 549/08
Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09
Tariffähigkeit der CGZP
- LAG Hamm, 23.09.2011 - 10 TaBV 14/11
Tarifunfähigkeit der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung
- BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 410/17
Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Höchstdauer sieben Jahre
- LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15
DHV ist tariffähig
- BAG, 15.08.2012 - 7 AZR 184/11
Sachgrundlose Befristung aufgrund Tarifvertrags
- BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05
Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft
- LAG Köln, 20.05.2009 - 9 TaBV 105/08
Tariffähigkeit - Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ)
- ArbG Köln, 30.10.2008 - 14 BV 324/08
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
- ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08
Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit …
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 21 BVL 5001/21
(Teil-)Tariffähigkeit von ver.di
- BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05
Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum
- BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05
Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff
- BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 157/19
Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht
- BAG, 28.08.2019 - 10 AZR 549/18
Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge
- LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11
Tariffähigkeit der Gewerkschaft "Medsonet, die Gesundheitsgewerkschaft" - …
- BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
- SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12
Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung - …
- BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 24/21
Partielle Tariffähigkeit - Tariffähigkeit von ver.di
- BAG, 18.03.2015 - 7 AZR 272/13
Befristung - Verlängerung sachgrundlos befristeter Verträge - tarifliche Regelung
- ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10
Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit …
- BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11
Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren
- BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 33/12
Fehlende Tariffähigkeit von "medsonet
- BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 537/08
Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss nach § 45 ArbGG
- VG Berlin, 07.03.2008 - 4 A 439.07
Postmindestlohnverordnung rechtswidrig
- BAG, 17.11.2015 - 1 ABN 39/15
Nichtzulassungsbeschwerde
- ArbG Hamburg, 19.06.2015 - 1 BV 2/14
Keine Tariffähigkeit des Deutschen Handlungsgehilfen Verbandes
- BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06
Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs 7 MTV …
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.08.2012 - 4 Sa 960/12
Tariffähigkeit der CGZP- Vertrauensschutz - Tarifvertrag ex tunc unwirksam
- LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 14 TaBV 89/15
Anfechtung einer Betriebsratswahl im Gesamtbetrieb; Zulässigkeit einer isolierten …
- LAG Düsseldorf, 20.04.2017 - 11 Sa 248/16
Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 6 .1 Abs. 2 Satz 1 b TVöD -K
- ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12
Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig
- LAG Düsseldorf, 15.08.2018 - 12 TaBV 55/17
Rechtsfolgen der Zustellung eines erstinstanzlichen Beschlusses ohne Nennung der …
- LAG Düsseldorf, 06.04.2017 - 11 Sa 1411/15
Begriff der ungeminderten Rente i.S. von § 11 S. 2 TV ATZ
- BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 158/19
Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht
- LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 11 Ta 10/11
Aussetzung einer equal-pay-Klage
- LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 17 Sa 746/06
Bestimmung des Umfangs einer geschuldeten Arbeitsleistung durch Abstellen auf die …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2010 - 19 SaGa 2480/09
Tariffähigkeit einer syndikalistischen Arbeitnehmervereinigung
- BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 161/19
Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht
- LAG Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 22 Sa 71/11
Verfahrensaussetzung - Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit der der …
- BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 162/19
Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht
- ArbG Freiburg, 13.04.2011 - 3 Ca 497/10
Aussetzung des Verfahrens nach § 2a Abs 1 Nr 4 ArbGG - Tariffähigkeit der CGZP …
- LAG Hamburg, 23.01.2008 - 4 TaBV 4/05
Streit zwischen ver.di und der "DHV - die Berufsgewerkschaft" (ehemals Deutscher …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12
Equal-Pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers - Bezugnahmeklausel - tarifliche …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07
Untersagung von Streikmaßnahmen zum Zwecke des Abschlusses von Tarifverträgen für …
- BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06
Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs 7 MTV …
- LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 10/17
Abkürzung von Kündigungsfristen durch Tarifvertrag - RTV Stückgut-Kaibetriebe
- LAG Niedersachsen, 02.07.2007 - 16 Ta 108/07
Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaft für Zeitarbeit und …
- LAG Hamm, 16.12.2014 - 7 TaBV 49/14
Betriebsratswahl; Wahlvorschlag; Listenkennwort
- BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 159/19
Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht
- LAG Nürnberg, 19.09.2011 - 2 Ta 128/11
Aussetzung - Tariffähigkeit - Ermessen
- BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 160/19
Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 172/12
Inbezugnahme eines unwirksamen Tarifvertrags - Auswirkung auf Verweisung - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - 24 Sa 213/12
Equal pay - CGZP - nichtiger Tarifvertrag - Vertrauensschutz - intransparente …
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15
Auflösung des Betriebsrates - Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 169/12
Inbezugnahme eines unwirksamen Tarifvertrags - Auswirkung auf Verweisung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 171/12
Inbezugnahme eines unwirksamen Tarifvertrags - Auswirkung auf Verweisung - …
- LAG Hamburg, 21.02.2012 - 4 TaBV 7/10
Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V. - …
- LAG Niedersachsen, 28.11.2012 - 2 Sa 76/12
Differenzlohnklage eines Leiharbeitnehmers aufgrund Nichtigkeit der von der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 170/12
Inbezugnahme eines unwirksamen Tarifvertrags - Auswirkung auf Verweisung - …
- KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
Gefangenenvereinigung keine Gewerkschaft
- LAG Düsseldorf, 02.03.2006 - 6 Ta 89/06
Aussetzung des Beschlussverfahrens bei Streit um Tariffähigkeit - Unterrichtung …
- SG Detmold, 29.01.2014 - S 6 R 1181/12
Leiharbeitsfirma muss Gesamtsozialversicherungsbeiträge wegen Tarifunfähigkeit …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 168/12
Inbezugnahme eines unwirksamen Tarifvertrags - Auswirkung auf Verweisung - …
- LAG Düsseldorf, 21.06.2012 - 13 Sa 319/12
Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei Ansprüchen des Arbeitnehmers aus …
- LAG Sachsen, 05.09.2011 - 4 Ta 162/11
Aussetzung der Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur …
- LAG Köln, 14.10.2011 - 13 Ta 284/11
Aussetzung der Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur …
- ArbG Lübeck, 15.03.2011 - 3 Ca 3147/10
Kündigung, Kündigungsfrist, Tarifvertrag, Tarifvertrag, mehrgliedriger, …
- LG Düsseldorf, 15.10.2013 - 7 O 6/12
Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 9 R 179/14
- SG Karlsruhe, 03.04.2012 - S 10 R 1000/12
Sozialversicherung - Arbeitnehmerüberlassung - Beitragsnachforderung aufgrund von …
- ArbG Mainz, 31.07.2007 - 4 Ga 24/07
Eilantrag hinsichtlich der Untersagung eines Lokführerstreiks mit dem Ziel des …
- ArbG Limburg, 19.11.2008 - 1 Ca 541/08
Verfahrensaussetzung - Tariffähigkeit der CGZP
- ArbG Bochum, 05.09.2022 - 4 BV 10/22
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09