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   BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 1/16   

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https://dejure.org/2017,7895
BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 1/16 (https://dejure.org/2017,7895)
BAG, Entscheidung vom 28.03.2017 - 1 ABR 1/16 (https://dejure.org/2017,7895)
BAG, Entscheidung vom 28. März 2017 - 1 ABR 1/16 (https://dejure.org/2017,7895)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG
    Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen - Tarifvorbehalt

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § ... 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 322 Abs. 1 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, § 15 Abs. 1 Satz 1 TVöD, §§ 16, 17 TVöD, § 18 TVöD, Anlagen A, C zum TVöD, § 15 Abs. 1 TVöD

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzungssystematik zwischen gesetzlichem Tarifvorbehalt und zwingendem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Umsetzung der Tarifentgeltentwicklung durch den tarifgebundenen Arbeitgeber; Vorrang des Tarifvertrages auch bei ...

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei betrieblichem Vergütungssystem eines tarifgebundenen Arbeitgebers

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen - Tarifvorbehalt

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen - Tarifvorbehalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht; Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung bei betrieblichem Vergütungssystem; tarifgebundener Arbeitgeber; Tarifvorbehalt; Rechtsbeschwerdebegründung; Antragsauslegung

  • rechtsportal.de

    Abgrenzungssystematik zwischen gesetzlichem Tarifvorbehalt und zwingendem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de

    Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen - Tarifvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen - und der Tarifvorbehalt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei betrieblichem Vergütungssystem eines tarifgebundenen Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 1137
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hamm, 26.04.2013 - 13 TaBV 21/13

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 1/16
    In einem vom Betriebsrat eingeleiteten Beschlussverfahren wies das Landesarbeitsgericht Hamm auf dessen Beschwerde hin seinen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs mit Beschluss vom 26. April 2013 (- 13 TaBV 21/13 -) ab.

    c) Der Zulässigkeit des Antrags steht nicht aufgrund der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. April 2013 (- 13 TaBV 21/13 -) in dem von dem zu 5.

  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 1/16
    Dieser geht davon aus, dass eine bestehende tarifliche Regelung dem Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer ausreichend Rechnung trägt und daher Mitbestimmungsrechte entbehrlich macht (ausf. BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16 ff., BAGE 139, 332) .

    bb) Durch die Anpassung der monatlichen Entgelte für die nicht von den Entgeltregelungen des TVöD/VKA erfassten Arbeitnehmer entsprechend der Tarifentwicklung in diesem Bereich legt die Arbeitgeberin - insoweit mitbestimmungsfrei, weil die Gebundenheit des Arbeitgebers an die tarifliche Entgeltstruktur keinen Anspruch der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer auf das Tarifentgelt begründet (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 29, BAGE 139, 332)  - deren monatliches Entgelt fest.

  • LAG Hamm, 30.11.2012 - 13 TaBV 56/10

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Ein- bzw. Umgruppierung von

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 1/16
    Diese Vorgehensweise trägt - wie die Arbeitgeberin unwidersprochen vorgetragen hat - allein dem Umstand Rechnung, dass sie aufgrund der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (30. November 2012 - 13 TaBV 56/10 -) im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung bei der Eingruppierung alle Arbeitnehmer nach Maßgabe des TVöD/VKA eingruppiert.
  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Krankmeldungen

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 1/16
    Ein tarifwidriges Verhalten des Arbeitgebers ließe jedoch das Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht "aufleben" (BAG 5. Mai 1992 - 1 ABR 69/91 - zu B 2 der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 27.08.2015 - 11 TaBV 42/14

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Mitbestimmung bei der Dynamisierung

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 1/16
    Die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. August 2015 - 11 TaBV 42/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 4/12

    Betriebsrat - Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 1/16
    Sie genügt entgegen der Ansicht der Arbeitgeberin dem Begründungserfordernis des § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG (zu den Anforderungen etwa BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 4/12  - Rn. 30 ) .
  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14

    Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 1/16
    (2) Zwar ist ein solcher Antrag nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig, weil Beschlüsse der Einigungsstelle, mit denen diese ihre Zuständigkeit bejaht oder verneint, als Entscheidungen über eine Rechtsfrage kein Rechtsverhältnis zwischen den Betriebsparteien begründen (BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 33/12

    Fehlende Tariffähigkeit von "medsonet

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 1/16
    Die Gesundheitsgewerkschaft e.V. (medsonet) - für letzteren hat der Senat mit Beschluss vom 11. Juni 2013 (- 1 ABR 33/12 - BAGE 145, 205) das Fehlen der Tariffähigkeit festgestellt - unterschiedliche Haustarifverträge geschlossen.
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 1/16
    Der Antrag konnte allerdings nicht dahin gehend verstanden werden, es solle das Bestehen eines entsprechenden Mitbestimmungsrechts festgestellt werden (dazu BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 1 a der Gründe, BAGE 111, 36) .
  • BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 55/08

    Versetzung - Unterlassungsantrag - Streitgegenstand

    Auszug aus BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 1/16
    Dieser richtet sich nach dem zur Entscheidung gestellten Antrag und dem zugehörigen Lebenssachverhalt, aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird (BAG 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08 - Rn. 15, BAGE 133, 75) .
  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

    (a) Nach dem für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird, bestimmt (vgl. BAG 28. März 2017 - 1 ABR 1/16 - Rn. 19) .
  • BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 245/19

    Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten

    aa) Nach dem für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird, bestimmt (vgl. BAG 28. März 2017 - 1 ABR 1/16 - Rn. 19) .
  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 1431/20

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    aa) Durch den Tarifvorbehalt des § 87 Abs. 1 S. 1 BetrVG, wonach der Betriebsrat nur mitbestimmen kann, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, wird eine Regelung durch die Betriebsparteien ausgeschlossen, wenn Tarifvertragsparteien selbst über die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit eine zwingende und abschließende inhaltliche Regelung getroffen und damit dem Schutzzweck des verdrängten Mitbestimmungsrechts Genüge getan haben (vgl. BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 1/16 - Rn. 25, NZA 2017, 1137; BAG, Urteil vom 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 20, juris; BAG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16, BAGE 139, 332).

    (2) In Bezug auf das Abstellen auf allein die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers hält das Bundesarbeitsgericht auch in seiner aktuellen Rechtsprechung hieran fest (vgl. u. a. BAG, Urteil vom 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 37, NZA 2020, 868; BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 1/16 - Rn. 25, NZA 2017, 1137; BAG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 21, BAGE 139, 332).

    Dies bedeutet zum Beispiel bezüglich einer Entgeltordnung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, dass der tarifgebundene Arbeitgeber diese im gesamten Betrieb - d. h. auch gegenüber nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern - anzuwenden hat (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 1/16 - Rn. 25, NZA 2017, 1137; BAG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 21, BAGE 139, 332).

  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 504/21

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    aa) Durch den Tarifvorbehalt des § 87 Abs. 1 S. 1 BetrVG, wonach der Betriebsrat nur mitbestimmen kann, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, wird eine Regelung durch die Betriebsparteien ausgeschlossen, wenn Tarifvertragsparteien selbst über die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit eine zwingende und abschließende inhaltliche Regelung getroffen und damit dem Schutzzweck des verdrängten Mitbestimmungsrechts Genüge getan haben (vgl. BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 1/16 - Rn. 25, NZA 2017, 1137; BAG, Urteil vom 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 20, juris; BAG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16, BAGE 139, 332).

    (2) In Bezug auf das Abstellen auf allein die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers hält das Bundesarbeitsgericht auch in seiner aktuellen Rechtsprechung hieran fest (vgl. u. a. BAG, Urteil vom 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 37, NZA 2020, 868; BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 1/16 - Rn. 25, NZA 2017, 1137; BAG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 21, BAGE 139, 332).

    Dies bedeutet zum Beispiel bezüglich einer Entgeltordnung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, dass der tarifgebundene Arbeitgeber diese im gesamten Betrieb - d. h. auch gegenüber nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern - anzuwenden hat (BAG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 ABR 1/16 - Rn. 25, NZA 2017, 1137; BAG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 21, BAGE 139, 332).

  • ArbG München, 18.04.2018 - 38 BV 332/17

    Unterlassungsanspruch -Unterlassung der erstmaligen Zuordnung von

    Zwar können grundsätzlich die Mitbestimmungsrechte des § 87 BetrVG und des § 99 BetrVG nebeneinander bestehen, das heißt die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung ist ebenso erforderlich wie die Zustimmung des Betriebsrats zum Dienstplan, in den der neu eingestellte Arbeitnehmer erstmals eingeteilt wird (vgl. BAG, Beschlüsse vom 22.08.2017, 1 ABR 1/16, 1 ABR 3/16 und 1 ABR 5/16).
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