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   BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 567/87   

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BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 567/87 (https://dejure.org/1988,5543)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1988 - 2 AZR 567/87 (https://dejure.org/1988,5543)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1988 - 2 AZR 567/87 (https://dejure.org/1988,5543)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung einer Zahntechnikerin - Abgrenzung gewerbliche Arbeitnehmerin/Angestellte - Kündigungsfrist - Verfassungsgemäßheit der unterschiedlichen Kündigungsregelungen für Arbeiter und Angestellte - Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG - Aussetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 24.07.1957 - 4 AZR 445/54

    Gruppe von Angestellten - Gruppe von Arbeitern - Zuordnung eines Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 567/87
    Nach der Rechtsprechung des BAG (BAGE 1, 92 und 5, 98 = AP Nr. 1 und 5 zu § 59 HGB), die anschließt an die Auffassung des RAG (vgl. RAGE 16, 243; 23, 340; 24, 175), ist ein Arbeitnehmer, bei dessen Tätigkeit die gedankliche, geistige Arbeit die mechanische überwiegt, als Angestellter anzusehen, wobei der Verkehrsauffassung ein entscheidendes Gewicht beizumessen ist (RAG, Arbeitsrechtssammlung Bd. 32, 232), es ist zu berücksichtigen, wie die Tätigkeit von der Auffassung der im konkreten Falle beteiligten Berufskreise bewertet wird (BAGE 5, 98 = AP, aa0).

    Ist aus tariflichen Regelungen kein sicherer Schluß auf eine bestimmte Verkehrsanschauung über das Wesen einer bestimmten Tätigkeit zu ziehen, so ist zu prüfen, was dem Tun das eigentliche Gepräge im Hinblick auf den Betriebszweck gibt (BAGE 1, 92 = AP, aa0 - vgl. auch BAGE 3, 321; 5, 98 = AP Nr. 4 und 5 zu § 59 HGB sowie Urteile vom 11. November 1954 - 2 AZR 70/53 - und vom 26. Januar 1956 - 2 AZR 197/54 - AP Nr. 2 und 3 zu § 59 HGB).

  • BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87

    Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 567/87
    (Vergleiche BAG Beschluß vom 28.01.1988, 2 AZR 296/87 = EzA § 148 ZPO Nr. 15).

    Wie der Senat bereits am 28. Januar 1988 (- 2 AZR 296/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) entschieden hat, kann ausnahmsweise eine Aussetzung entsprechend § 148 ZPO an Stelle der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der betreffenden Norm nach Art. 100 GG aus Gründen der Prozeßökonomie dann zulässig sein, wenn wegen der streiterheblichen Frage bereits eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist (BVerfG Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 157/52 - BVerfGE 3, 58, 74 - 75; ebenso Pohle, JZ 1961, 377 [BGH 14.12.1960 - V ZR 40/60]; Skonis, NJW 1975, 713 ff.; ablehnend u. a. Pestalozza, JuS 1981, 649; Lepke, BB 1982, 2193; offen gelassen von BGHZ 74, 38, 84).

  • BAG, 30.09.1954 - 2 AZR 65/53

    Unterscheidung "kaufmännische Dienste" von Tätigkeiten eines gewerblichen

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 567/87
    Nach der Rechtsprechung des BAG (BAGE 1, 92 und 5, 98 = AP Nr. 1 und 5 zu § 59 HGB), die anschließt an die Auffassung des RAG (vgl. RAGE 16, 243; 23, 340; 24, 175), ist ein Arbeitnehmer, bei dessen Tätigkeit die gedankliche, geistige Arbeit die mechanische überwiegt, als Angestellter anzusehen, wobei der Verkehrsauffassung ein entscheidendes Gewicht beizumessen ist (RAG, Arbeitsrechtssammlung Bd. 32, 232), es ist zu berücksichtigen, wie die Tätigkeit von der Auffassung der im konkreten Falle beteiligten Berufskreise bewertet wird (BAGE 5, 98 = AP, aa0).

    Ist aus tariflichen Regelungen kein sicherer Schluß auf eine bestimmte Verkehrsanschauung über das Wesen einer bestimmten Tätigkeit zu ziehen, so ist zu prüfen, was dem Tun das eigentliche Gepräge im Hinblick auf den Betriebszweck gibt (BAGE 1, 92 = AP, aa0 - vgl. auch BAGE 3, 321; 5, 98 = AP Nr. 4 und 5 zu § 59 HGB sowie Urteile vom 11. November 1954 - 2 AZR 70/53 - und vom 26. Januar 1956 - 2 AZR 197/54 - AP Nr. 2 und 3 zu § 59 HGB).

  • BAG, 29.11.1958 - 2 AZR 245/58

    Art des Beschäftigungsverhältnisses - Verkehrsanschauung - Tätigkeiten in

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 567/87
    Im übrigen ist in arbeitsrechtlicher Hinsicht für die Bewertung einer Tätigkeit als Angestellten- oder Arbeitertätigkeit allgemein entscheidend, welche Tätigkeit dem Arbeitnehmer nach dem Inhalt seines Arbeitsverhältnisses obliegt (BAGE 7, 86 = AP Nr. 12 zu § 59 HGB).

    Wie bereits vom BAG entschieden (BAGE 7, 86 = AP, aa0) kommt dieser Einteilung nur für das Versicherungsrecht Bedeutung zu, sofern in arbeitsrechtlichen Gesetzen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen wird (vgl. z. B. § 16 Abs. 2 Satz 1 BGB), woran es vorliegend fehlt.

  • BAG, 26.01.1956 - 2 AZR 197/54

    Verkäuferinnen in Bahnhofskiosken - Handlungsgehilfen

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 567/87
    Ist aus tariflichen Regelungen kein sicherer Schluß auf eine bestimmte Verkehrsanschauung über das Wesen einer bestimmten Tätigkeit zu ziehen, so ist zu prüfen, was dem Tun das eigentliche Gepräge im Hinblick auf den Betriebszweck gibt (BAGE 1, 92 = AP, aa0 - vgl. auch BAGE 3, 321; 5, 98 = AP Nr. 4 und 5 zu § 59 HGB sowie Urteile vom 11. November 1954 - 2 AZR 70/53 - und vom 26. Januar 1956 - 2 AZR 197/54 - AP Nr. 2 und 3 zu § 59 HGB).
  • BGH, 14.12.1960 - V ZR 40/60

    Gewährleistungsanspruch. Irrtums- und Täuschungsanfechtung

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 567/87
    Wie der Senat bereits am 28. Januar 1988 (- 2 AZR 296/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) entschieden hat, kann ausnahmsweise eine Aussetzung entsprechend § 148 ZPO an Stelle der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der betreffenden Norm nach Art. 100 GG aus Gründen der Prozeßökonomie dann zulässig sein, wenn wegen der streiterheblichen Frage bereits eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist (BVerfG Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 157/52 - BVerfGE 3, 58, 74 - 75; ebenso Pohle, JZ 1961, 377 [BGH 14.12.1960 - V ZR 40/60]; Skonis, NJW 1975, 713 ff.; ablehnend u. a. Pestalozza, JuS 1981, 649; Lepke, BB 1982, 2193; offen gelassen von BGHZ 74, 38, 84).
  • BAG, 12.12.1956 - 2 AZR 11/56

    Anwendungsbereich des § 59 HGB

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 567/87
    Ist aus tariflichen Regelungen kein sicherer Schluß auf eine bestimmte Verkehrsanschauung über das Wesen einer bestimmten Tätigkeit zu ziehen, so ist zu prüfen, was dem Tun das eigentliche Gepräge im Hinblick auf den Betriebszweck gibt (BAGE 1, 92 = AP, aa0 - vgl. auch BAGE 3, 321; 5, 98 = AP Nr. 4 und 5 zu § 59 HGB sowie Urteile vom 11. November 1954 - 2 AZR 70/53 - und vom 26. Januar 1956 - 2 AZR 197/54 - AP Nr. 2 und 3 zu § 59 HGB).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 567/87
    Wie der Senat bereits am 28. Januar 1988 (- 2 AZR 296/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) entschieden hat, kann ausnahmsweise eine Aussetzung entsprechend § 148 ZPO an Stelle der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der betreffenden Norm nach Art. 100 GG aus Gründen der Prozeßökonomie dann zulässig sein, wenn wegen der streiterheblichen Frage bereits eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist (BVerfG Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 157/52 - BVerfGE 3, 58, 74 - 75; ebenso Pohle, JZ 1961, 377 [BGH 14.12.1960 - V ZR 40/60]; Skonis, NJW 1975, 713 ff.; ablehnend u. a. Pestalozza, JuS 1981, 649; Lepke, BB 1982, 2193; offen gelassen von BGHZ 74, 38, 84).
  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 567/87
    Wie der Senat bereits am 28. Januar 1988 (- 2 AZR 296/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) entschieden hat, kann ausnahmsweise eine Aussetzung entsprechend § 148 ZPO an Stelle der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der betreffenden Norm nach Art. 100 GG aus Gründen der Prozeßökonomie dann zulässig sein, wenn wegen der streiterheblichen Frage bereits eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist (BVerfG Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 157/52 - BVerfGE 3, 58, 74 - 75; ebenso Pohle, JZ 1961, 377 [BGH 14.12.1960 - V ZR 40/60]; Skonis, NJW 1975, 713 ff.; ablehnend u. a. Pestalozza, JuS 1981, 649; Lepke, BB 1982, 2193; offen gelassen von BGHZ 74, 38, 84).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 567/87
    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 121, 140) [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74] hervorgehoben hat, ist es zwar dem Gesetzgeber überlassen, in welcher Zeitfolge er gebotene Änderungen und Verbesserungen auf den verschiedenen Einzelgebieten vornimmt.
  • BAG, 11.11.1954 - 2 AZR 70/53

    Arbeitnehmerstatus: Feststellung bei gemischter Tätigkeit

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

  • BSG, 15.01.1958 - 1 RA 85/56
  • LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Frsitverstössen; Kündigungsfristen bei

    Weder darf im Hinblick auf ein anderweitig bereits anhängiges Normenkontrollverfahren nach § 148 ZPO ausgesetzt werden (vgl. BFH Urteil vom 08.06.1990, 1896; BVerfG Beschluß vom 27.02.1973 AP Nr. 8 zu § 19 HAG sub B 1. am Ende der Gründe; anderer Auffassung offenbar BAG Beschluß vom 28.01.1988 AP Nr. 24 zu § 622 BGB = EzA § 148 ZPO Nr. 15; Beschluß vom 28.04.1988 - 2 AZR 567/87 -) noch kommt nach dieser Vorschrift eine Aussetzung anhängiger Verfahren bis zu einer gesetzlichen Neuregelung einer vom Bundesverfassungsgericht als unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärten Rechtsmaterie in Betracht.
  • LAG Köln, 01.02.1991 - 11 TaBV 78/90
    Insoweit ist insbesondere zu prüfen, ob durch das beanstandete Verhalten des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt worden ist und über die Störungen im Leistungsbereich hinaus nachteilige Auswirkungen auf dem Betriebsablauf oder den Betriebsfrieden festzustellen sind (vgl . BAG, Urteil vom 17.03.1988 - 2 AZR 567/87 - AP Nr. 99 zu § 626 BGB).
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