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   BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 53/97   

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https://dejure.org/1998,3248
BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 53/97 (https://dejure.org/1998,3248)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1998 - 1 ABR 53/97 (https://dejure.org/1998,3248)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1998 - 1 ABR 53/97 (https://dejure.org/1998,3248)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11; ; Gehaltsrahmentarifvertrag Metallindustrie Hamburg/Schleswig-Holstein vom 27. Mai 1988/18. Mai 1990 § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei der Ausfüllung einer tariflichen Zulagenquote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 1188
  • BB 1998, 1800
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 53/97
    Danach kommt ein Mitbestimmungsrecht unabhängig davon in Betracht, ob die Anrechnung auf einer konstitutiven Entscheidung des Arbeitgebers beruht oder Folge einer Automatik ist (BAGE 69, 134, 164 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 3 c der Gründe).

    Entscheidend ist allein das Verhältnis zwischen den Zulagen der einzelnen Arbeitnehmer (BAGE 69, 134, 167 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 5 b bb der Gründe).

  • LAG Hamburg, 18.06.1997 - 5 TaBV 1/97

    Neue Gehaltstafel ; Leistungszulagen; Tarifvertraglich vereinbarter Prozentsatz;

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 53/97
    Landesarbeitsgericht Hamburg - 5 TaBV 1/97 - Beschluß vom 18. Juni 1997.

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Juni 1997 - 5 TaBV 1/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Festlegung der Höhe der

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 53/97
    Erfaßt werden vielmehr nur solche Vergütungsformen, bei denen eine "Leistung" des Arbeitnehmers gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird; dabei muß sich die Vergütung nach dem Verhältnis der Leistung des Arbeitnehmers zur Bezugsleistung richten (BAGE 50, 43, 47 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn, zu B II 1 a der Gründe; Klebe in: Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6 Aufl., § 87 Rz 281; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 87 Rz 362; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 87 Rz 955).
  • BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93

    Mitbestimmung bei Sonderbonus

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 53/97
    Nach ständiger Rechtsprechung entscheidet der Arbeitgeber allein über die Höhe des Dotierungsrahmens der Zulagen (BAGE 77, 86, 90 = AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91

    Antrag auf Unterlassung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 53/97
    Vielmehr kann der Betriebsrat, wenn er die bisherigen Verteilungsrelationen zwischen den Zulagen nicht mehr für angemessen erachtet, eine entsprechende Neuregelung mit der Arbeitgeberin anstreben, erforderlichenfalls nach Kündigung der bestehenden Regelungsabrede in analoger Anwendung des § 77 Abs. 5 BetrVG (vgl. Senatsbeschluß vom 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 - AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede, zu B II 1 d bb der Gründe).
  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 53/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann ein Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Bestand und Inhalt eines Mitbestimmungsrechts im Wege eines allgemeinen Feststellungsverfahrens geklärt werden (vgl. Beschluß vom 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 53/97
    Über ein solches Begehren, das der Betriebsrat aufgrund seines auch im Bereich des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bestehenden Initiativrechts (BAGE 64, 117, 126 = AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 b bb der Gründe) mit Hilfe der Einigungsstelle verfolgen könnte, streiten die Beteiligten hier jedoch nicht.
  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85

    Übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 53/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann ein Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Bestand und Inhalt eines Mitbestimmungsrechts im Wege eines allgemeinen Feststellungsverfahrens geklärt werden (vgl. Beschluß vom 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 483/74

    Betriebsrat- rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 53/97
    Vielmehr kann der Betriebsrat, wenn er die bisherigen Verteilungsrelationen zwischen den Zulagen nicht mehr für angemessen erachtet, eine entsprechende Neuregelung mit der Arbeitgeberin anstreben, erforderlichenfalls nach Kündigung der bestehenden Regelungsabrede in analoger Anwendung des § 77 Abs. 5 BetrVG (vgl. Senatsbeschluß vom 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 - AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede, zu B II 1 d bb der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 14.11.2005 - 10 TaBV 46/05

    Mitbestimmung ist auch bei US-amerikanischem Verhaltenskodex in Deutschland

    Eine solche Verfahrensregelung unterliegt aber der Mitbestimmung (vgl. BAG Beschluss vom 21.01.1997 - 1 ABR 53/97, AP Nr. 27 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes = NZA 1997, 785 = BB 1997, 1690 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Ordnung Nr. 23: Anordnung des Arbeitgebers, bei Arztbesuchen eine von ihr vorgegebene Bescheinigung zu benutzen, die bestimmte Angaben verlangt).
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