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   BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20   

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https://dejure.org/2021,10658
BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20 (https://dejure.org/2021,10658)
BAG, Entscheidung vom 28.04.2021 - 4 AZR 229/20 (https://dejure.org/2021,10658)
BAG, Entscheidung vom 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 (https://dejure.org/2021,10658)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 19 MTV, § 20 MTV, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 256 Abs. 1 ZPO, § 4 Abs. 1 TVG, § 3 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 5 TVG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 4a TVG, § 139 BGB, § 306 BGB, § 97 Abs. 1, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit des Klageantrags in der Feststellungsklage; Bezugnahme auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag; Eindeutige Bestimmbarkeit der Tarifverträge in der Bezugnahmeklausel; Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf unterschiedliche Tarifwerke; Bezugnahmeklausel und ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht; Bezugnahme auf Tarifvertrag - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsportal.de

    Tarifrecht; Bezugnahme auf Tarifvertrag - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • datenbank.nwb.de

    Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke verschiedener Gewerkschaften

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bezug auf andere Tarifverträge wird bei Neuabschlüssen nicht unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 2455
  • NZA 2021, 1567
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (35)

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    Nicht erforderlich ist insoweit, dass bereits bei Vertragsabschluss absehbar ist, welchen zukünftigen Inhalt die in Bezug genommenen Tarifregelungen haben werden (so auch iE für den Fall der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst anlässlich der für Ärztinnen und Ärzte vereinbarten - unterschiedlichen - Tarifverträge zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände auf der einen und ver.di sowie dem Marburger Bund auf der anderen Seite BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 34 f., BAGE 141, 150; zur Tarifhistorie dieser Tarifverträge sh. BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 3, BAGE 135, 80) .

    (a) So kann nicht angenommen werden, die Arbeitsvertragsparteien hätten dem sachnäheren oder spezielleren Tarifwerk den Vorrang einräumen wollen (vgl. dazu BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 33, BAGE 141, 150) .

    Für die ergänzende Vertragsauslegung ist deshalb das tarifrechtliche Prinzip der Spezialität ohne Belang, sofern sich nicht aus dem Regelungsplan des Vertrags etwas Gegenteiliges ergibt (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 34 mwN, aaO) .

    Selbst wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Vertragsschlusses von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft Kenntnis haben sollte, würde es bei einer Bezugnahmeklausel wie der vorliegenden an Anhaltspunkten dafür fehlen, dieser Umstand sei für den Inhalt der Vertragsklausel von Bedeutung gewesen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 35, BAGE 141, 150; Bayreuther FS Bepler S. 15, 22) .

    Im Streitfall haben die Arbeitsvertragsparteien zwar sowohl nach dem Wortlaut als auch nach Sinn und Zweck der Vertragsklausel erkennbar eine dynamische und nicht lediglich eine statische Bezugnahme vereinbaren wollen (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 18, BAGE 141, 150) .

  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 283/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    Die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen schafft lediglich einen Ausgleich für die einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit durch den Klauselverwender, dient aber nicht dessen Schutz vor den von ihm selbst eingeführten Formularbestimmungen (st. Rspr., zuletzt zB BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 19; 18. November 2020 - 5 AZR 57/20 - Rn. 42; 22. September 2016 - 2 AZR 509/15 - Rn. 20 mwN auch zur Rechtsprechung des BGH) .

    Eine Planwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, wenn also ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 42; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, BAGE 138, 269; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23, BAGE 134, 283) .

    (2) Gleichwohl führt die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen nach allgemeiner Auffassung aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes regelmäßig nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Arbeitsvertrags (sh. nur BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 29 mwN) .

    In der Regel ist davon auszugehen, dass sie das objektiv Vernünftige gewollt und eine gesetzeskonforme Regelung angestrebt haben (BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 31; 23. April 2009 - 6 AZR 263/08 - Rn. 15 mwN, BAGE 130, 364) .

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    Die Feststellungsklage kann sich auch auf einzelne Bedingungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage (st. Rspr., etwa BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 541/17 - Rn. 15 mwN; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 15, BAGE 138, 269) .

    Eine Planwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, wenn also ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 42; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, BAGE 138, 269; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23, BAGE 134, 283) .

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    Bei dem Arbeitsvertrag der Parteien handelt es sich nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts um einen Formularvertrag, der nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen ist (vgl. hierzu BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) .

    Eine Planwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, wenn also ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 42; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, BAGE 138, 269; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23, BAGE 134, 283) .

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 528/19

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - konstitutive Regelung - Tarifwechselklausel

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    Dessen Auslegung durch das Landesarbeitsgericht ist in der Revisionsinstanz voll überprüfbar (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 528/19 - Rn. 12; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 40 mwN, BAGE 158, 54) .

    Nach § 4 Abs. 1 TVG "gelten" die Rechtsnormen eines Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluss oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, unmittelbar und zwingend zwischen den nach § 3 Abs. 1 TVG beiderseits Tarifgebundenen (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 528/19 - Rn. 14) .

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    Nur dann ist zuverlässig erkennbar, worüber das Gericht eine Sachentscheidung treffen soll (vgl. BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 867/16 - Rn. 16, BAGE 159, 351; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 18, BAGE 158, 54) .

    Dessen Auslegung durch das Landesarbeitsgericht ist in der Revisionsinstanz voll überprüfbar (BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 528/19 - Rn. 12; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 40 mwN, BAGE 158, 54) .

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    bb) Es kann dahinstehen, ob die fehlende Kollisionsregel zur Intransparenz der Klausel iSd. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB führen würde (vgl. hierzu BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 30, BAGE 144, 306) .
  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 312/18

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - rechtsgeschäftlicher Inhalt

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 24 ff., BAGE 116, 326; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 29 ff., BAGE 122, 74; vgl. auch 3. Juli 2019 - 4 AZR 312/18 - Rn. 18) .
  • BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05

    Teilkündigung eines Anerkennungstarifvertrages

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    Sie lässt zudem unberücksichtigt, dass Ergebnisse von Tarifvertragsverhandlungen, die von widerstreitenden Interessen bestimmt sind, regelmäßig einen Kompromiss darstellen (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 44 mwN, BAGE 151, 235; 3. Mai 2006 - 4 AZR 795/05 - Rn. 24, BAGE 118, 159: "Kennzeichen des Tarifvertrages") , der in unterschiedlichen Tarifverträgen seinen Niederschlag gefunden haben kann.
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20
    Sie lässt zudem unberücksichtigt, dass Ergebnisse von Tarifvertragsverhandlungen, die von widerstreitenden Interessen bestimmt sind, regelmäßig einen Kompromiss darstellen (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 44 mwN, BAGE 151, 235; 3. Mai 2006 - 4 AZR 795/05 - Rn. 24, BAGE 118, 159: "Kennzeichen des Tarifvertrages") , der in unterschiedlichen Tarifverträgen seinen Niederschlag gefunden haben kann.
  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

  • EuGH, 04.06.2009 - C-243/08

    DAS NATIONALE GERICHT MUSS DIE MISSBRÄUCHLICHKEIT EINER KLAUSEL IN EINEM VERTRAG

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 634/09

    Diakonische Einrichtung - Bezugnahme auf Arbeitsordnung

  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 225/19

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Bezugnahme aufVBL-Satzung

  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20

    Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den

  • BGH, 10.06.2020 - VIII ZR 360/18

    Rückforderungsansprüche eines privaten Krankenversicherers aus übergegangenem

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 263/08

    Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zur Kündigung

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 509/15

    Ordentliche Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit

  • BGH, 17.10.2019 - I ZR 34/18

    Valentins - Markenrechtliche Lizenzvereinbarung aufgrund ergänzender

  • BGH, 03.12.2015 - VII ZR 100/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Handelsvertretervertrag mit einem

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 424/09

    Gewerkschaftseintritt während Nachbindung des Arbeitgebers

  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12

    Ablösung verbandstariflicher Regelungen

  • ArbG Frankfurt/Main, 07.09.2018 - 23 Ca 521/18
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

  • BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 541/17

    Eingruppierung eines stellvertretenden Bereichsleiters in einer Spielbank

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 332/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung von Vordienstzeiten - Auslegung einer

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 867/16

    Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 319/06

    Bezugnahmeklausel - Ausschluss einzelner Tarifverträge

  • BGH, 27.01.1971 - VIII ZR 151/69

    Vertragsverlängerung durch Sachverständigen

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 233/20

    Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

    (2) Die konkludente Vereinbarung einer solchen Kollisionsregelung ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass es sich bei der vertraglichen Bezugnahmeklausel um eine sog. Gleichstellungsabrede handelt (dazu ausf. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 34) .
  • BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 68/22

    Tarifliche Entgelterhöhung - aufschiebende Bedingung - tarifliches

    Sie erfasst nicht nur Tarifverträge einer bestimmten Branche oder bestimmter Tarifvertragsparteien in ihrer jeweiligen Fassung, sondern zudem andere Tarifverträge, an die die Arbeitgeberin gebunden ist oder es zukünftig sein wird (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 23 mwN, BAGE 174, 382) .

    Vereinbarungen zur Entgelthöhe sind Ausfluss des jedem Tarifvertrag innewohnenden Kompromisses widerstreitender Interessen (vgl. hierzu BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 39, BAGE 174, 382; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 44 mwN, BAGE 151, 235; 3. Mai 2006 - 4 AZR 795/05 - Rn. 24, BAGE 118, 159) .

  • BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 73/22

    Tarifliche Entgelterhöhung - aufschiebende Bedingung - tarifliches

    Sie erfasst nicht nur Tarifverträge einer bestimmten Branche oder bestimmter Tarifvertragsparteien in ihrer jeweiligen Fassung, sondern zudem andere Tarifverträge, an die die Arbeitgeberin gebunden ist oder es zukünftig sein wird (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 23 mwN, BAGE 174, 382) .

    Vereinbarungen zur Entgelthöhe sind Ausfluss des jedem Tarifvertrag innewohnenden Kompromisses widerstreitender Interessen (vgl. hierzu BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 39, BAGE 174, 382; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 44 mwN, BAGE 151, 235; 3. Mai 2006 - 4 AZR 795/05 - Rn. 24, BAGE 118, 159) .

    Die Bezugnahmeregelung erfasst daher auch nachwirkende Tarifverträge (vgl. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 23, BAGE 174, 382) .

  • LAG Hessen, 18.10.2023 - 19 Sa 940/22
    Dem stünde dann schon entgegen, dass in einem solchen Fall das Bezugnahmeobjekt nicht eindeutig bestimmbar wäre (vgl. dazu BAG, 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 26 mwN, BAGE 174, 382).

    Sie erfasst nicht nur die Tarifverträge einer bestimmten Branche oder bestimmter Tarifvertragsparteien in ihrer jeweiligen Fassung, sondern auch andere Tarifverträge, an die der Arbeitgeber (zukünftig) gebunden sein wird (sog. große dynamische Bezugnahmeklausel, die auch als Tarifwechselklausel bezeichnet wird siehe dazu nur BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 23 mwN., BAGE 174, 382).

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

    (2) Die konkludente Vereinbarung einer solchen Kollisionsregelung ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass es sich bei der vertraglichen Bezugnahmeklausel um eine sog. Gleichstellungsabrede handelt (dazu ausf. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 34) .
  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 234/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

    (2) Die konkludente Vereinbarung einer solchen Kollisionsregelung ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass es sich bei der vertraglichen Bezugnahmeklausel um eine sog. Gleichstellungsabrede handelt (dazu ausf. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 34) .
  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel -

    Eine Berufung der Beklagten darauf, dass die von ihr selbst gestellten Klauseln unter dem Blickwinkel der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB eine dem Kläger günstige Tarifbestimmung ausschließen würde, scheidet nach allgemeinen Grundsätzen aus (ausf. hierzu BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 40) .
  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 232/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

    (2) Die konkludente Vereinbarung einer solchen Kollisionsregelung ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass es sich bei der vertraglichen Bezugnahmeklausel um eine sog. Gleichstellungsabrede handelt (dazu ausf. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 34) .
  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 264/21

    Tarifwechsel auf Arbeitgeberseite - MTV Verkehrsgewerbe Thüringen - EntgeltTV

    Ein Feststellungsinteresse ist dafür nur gegeben, wenn der Streit durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG 28.04.2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 18; BAG 03.12.2019 - 9 AZR 54/19 - Rn. 12; BAG 21.05.2019 - 9 AZR 260/18 - Rn. 17).

    Sie erfasst nicht nur die Tarifverträge einer bestimmten Branche oder bestimmter Tarifvertragsparteien in ihrer jeweiligen Fassung, sondern auch andere Tarifverträge, an die der Arbeitgeber (zukünftig) gebunden sein wird (vgl. BAG 28.04.2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 23; BAG 13.05.2020 - 4 AZR 528/19 - Rn. 14).Die Tarifwechselklausel bewirkt, dass anstelle der Bedingungen der Tarifverträge zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages die Normen anderer Tarifverträge anzuwenden sind, an die der Arbeitgeber im Falle des Wechsels seiner Tarifgebundenheit gebunden ist (BAG 13.05.2020 - 4 AZR 528/19 - Rn. 14; BAG 16.10.2002 - 4 AZR 467/01 - LS 3).

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 290/21

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel -

    Eine Berufung der Beklagten darauf, dass die von ihr selbst gestellten Klauseln unter dem Blickwinkel der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB eine dem Kläger günstige Tarifbestimmung ausschließen würde, scheidet nach allgemeinen Grundsätzen aus (ausf. hierzu BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 40) .
  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 273/21

    Tarifwechsel auf Arbeitgeberseite - MTV Verkehrsgewerbe Thüringen - EntgeltTV

  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 279/21

    Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung

  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 297/21

    Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Thüringen 1 Sa 279/21 v. 17.01.2023

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2021 - 5 Sa 355/20

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 231/20

    Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2023 - 6 Sa 308/22

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

  • LAG Thüringen, 20.07.2023 - 2 Sa 433/20

    Auslegung eines Tarifvertrags - Verkehrsgewerbe Thüringen - Tariflicher

  • LAG Thüringen, 17.01.2023 - 1 Sa 285/21

    Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Thüringen 1 Sa 279/21 v. 17.01.2023

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