Rechtsprechung
   BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10666
BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20 (https://dejure.org/2021,10666)
BAG, Entscheidung vom 28.04.2021 - 7 AZR 212/20 (https://dejure.org/2021,10666)
BAG, Entscheidung vom 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 (https://dejure.org/2021,10666)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,10666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsvertragsbeginn bei vorzeitigem Beginn einer Dienstreise; Voraussetzungen der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags; Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags bei Zuweisung eines anderen Aufgabenbereichs im Rahmen des Weisungsrechts des ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Sachgrundlose Befristung - Höchstdauer - Dienstreise - Verlängerung

  • Betriebs-Berater

    Sachgrundlose Befristung -Höchstdauer -Dienstreise - Verlängerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsauslegung; Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses - Sachgrundlose Befristung; Höchstdauer; Dienstreise; Verlängerung

  • rechtsportal.de

    Vertragsauslegung; Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses - Sachgrundlose Befristung; Höchstdauer; Dienstreise; Verlängerung

  • datenbank.nwb.de

    Sachgrundlose Befristung - Höchstdauer - Dienstreise - Verlängerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Für Befristung ist Wille der Vertragsparteien entscheidend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3675
  • MDR 2021, 1542
  • NZA 2021, 1637
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20
    Nach §§ 133, 157 BGB sind Willenserklärungen und Verträge so auszulegen, wie die Parteien sie nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen mussten, wobei vom Wortlaut auszugehen ist (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 36, BAGE 134, 269) .

    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrags und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 36 mwN, aaO).

    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, wie vom Arbeitgeber einseitig vorformulierte Verbraucherverträge iSd. §§ 310 Abs. 3 BGB auszulegen sind (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 37, aaO) und bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - Rn. 13, BAGE 148, 349) .

    Lediglich für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, also für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, sind individuelle Umstände nicht aussagekräftig (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 37, aaO) .

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn es um die Frage geht, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (BAG 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 20, aaO; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 26; 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32, BAGE 134, 269) .

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20
    Das Erfordernis einer vertraglichen Begründung der Arbeitspflicht als Voraussetzung des Arbeitnehmerstatus (sog. Vertragstheorie) ist grundsätzlich unverzichtbar (BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 17, BAGE 170, 311) .

    So entspricht es etwa der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass die Prozessbeschäftigung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung eines titulierten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs kein Arbeitsverhältnis begründet (vgl. BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 25 mwN, BAGE 170, 311) .

    Ein faktisches (genauer: fehlerhaftes) Arbeitsverhältnis besteht, wenn ein Arbeitnehmer ohne wirksame Vertragsgrundlage Arbeit leistet ( BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 28, aaO; 3. November 2004 - 5 AZR 592/03  - zu I 2 a der Gründe, BAGE 112, 299 ) .

  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 774/09

    Sachgrundlose Befristung bei Angabe eines Sachgrundes im Arbeitsvertrag -

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20
    Die zulässige Höchstdauer von zwei Jahren betrifft den Zeitrahmen für das Arbeitsverhältnis, nicht die Zeit vom Vertragsschluss bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses (BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 774/09 - Rn. 13 mwN) .

    Der Personalrat hat nach den Bestimmungen des für die Beklagte einschlägigen Bundespersonalvertretungsgesetzes kein Mitbestimmungsrecht bei der Befristung von Arbeitsverträgen (vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 774/09 - Rn. 32 mwN) .

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20
    Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (st. Rspr., vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 756/14 - Rn. 19; 20. September 2016 - 3 AZR 77/15 - Rn. 32; 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 20, BAGE 156, 157; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 26) .

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn es um die Frage geht, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (BAG 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 20, aaO; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 26; 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32, BAGE 134, 269) .

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2019 - 13 Ca 5609/18
    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. Februar 2020 - 10 Sa 252/19 - insoweit aufgehoben, als die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. März 2019 - 13 Ca 5609/18 - zurückgewiesen wurde.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. März 2019 - 13 Ca 5609/18 - abgeändert, soweit der Klage stattgegeben wurde.

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 756/14

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20
    Sie kann nicht nur durch eine ausdrückliche Erklärung, sondern auch durch schlüssiges Verhalten (Realofferte und deren konkludente Annahme) abgegeben werden (BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 756/14 - Rn. 18; 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 19) .

    Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (st. Rspr., vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 756/14 - Rn. 19; 20. September 2016 - 3 AZR 77/15 - Rn. 32; 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 20, BAGE 156, 157; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 26) .

  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12

    Befristung einer Arbeitszeitverringerung - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20
    Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (st. Rspr., vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 756/14 - Rn. 19; 20. September 2016 - 3 AZR 77/15 - Rn. 32; 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 20, BAGE 156, 157; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 26) .

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn es um die Frage geht, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (BAG 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 20, aaO; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 26; 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32, BAGE 134, 269) .

  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 786/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20
    (1) Das Tatbestandsmerkmal der Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG eines nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 TzBfG sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats voraus, dass das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts noch vor Abschluss der Laufzeit des bisherigen Vertrags in schriftlicher Form vereinbart wird und der Vertragsinhalt ansonsten unverändert bleibt (vgl. BAG 21. März 2018 - 7 AZR 428/16 - Rn. 37; 20. Februar 2008 - 7 AZR 786/06 - Rn. 9; 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 7, BAGE 125, 248; 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, BAGE 119, 212 jeweils mwN) .
  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20
    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, wie vom Arbeitgeber einseitig vorformulierte Verbraucherverträge iSd. §§ 310 Abs. 3 BGB auszulegen sind (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 37, aaO) und bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - Rn. 13, BAGE 148, 349) .
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20
    Selbst unterstellt, die Beklagte hätte sich mit dieser Klausel vorbehalten, die vertraglich vereinbarte Tätigkeit als Anhörer später zu ändern, hielte die Klausel einer Angemessenheitskontrolle nach §§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand (zur Erforderlichkeit einer Angemessenheitskontrolle bei Versetzungsklauseln vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 23 ff., BAGE 135, 239) .
  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 603/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Erhöhung der Arbeitszeit

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • EuGH, 26.07.2017 - C-175/16

    Hälvä u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 17 -

  • BAG, 23.08.2006 - 7 AZR 12/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 428/16

    Befristung ohne Sachgrund - Tarifvertrag - Zustimmung des Betriebsrats

  • BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 433/87

    Vorstellungskosten

  • BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 92/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 590/13

    Arbeitnehmerstatus - studentischer Prorektor

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle -

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

  • BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16

    Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage -

  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 553/17

    Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung

  • BAG, 19.11.2019 - 7 AZR 582/17

    Saisonarbeitsverhältnis - Beschäftigung während der Badesaison

  • BAG, 17.06.2020 - 7 AZR 398/18

    Auflösende Bedingung - Abberufung als Geschäftsführerin

  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17

    Reisezeiten für Fortbildungsveranstaltungen - Dienstreisezeiten iSv. § 12 Abs. 8

  • BAG, 22.10.1969 - 3 AZR 53/69

    Vertragsauslegung - Treupflichtklausel - Ruhegehalt

  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 592/03

    Nichtiger Arbeitsvertrag - Rückabwicklung

  • BGH, 18.01.2008 - V ZR 174/06

    Falschbezeichnung des verkauften Anwesens im Kaufvertrag

  • RG, 08.06.1920 - II 549/19

    Haakjöringsköd - Falsa demonstratio, § 119 Abs. 2 BGB, § 459 BGB <Fassung bis

  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 252/19

    Befristungskontrollklage; einvernehmliche Vorverlegung des Beginns des

  • LAG Düsseldorf, 04.01.2022 - 14 Sa 822/21

    Festlegung des Bewerberkreises für Vertretungsunterricht; Anforderungen an

    Sie kann nicht nur durch eine ausdrückliche Erklärung, sondern auch durch schlüssiges Verhalten (Realofferte und deren konkludente Annahme) abgegeben werden (BAG v. 28.04.2021 - 7 AZR 212/20; BAG v. 14.12.2016 - 7 AZR 756/14; BAG v. 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15).

    Nach §§ 133, 157 BGB sind Willenserklärungen und Verträge so auszulegen, wie die Parteien sie nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen mussten, wobei vom Wortlaut auszugehen ist (BAG v. 28.04.2021 - 7 AZR 212/20; BAG v. 18.05.2010 - 3 AZR 373/08).

    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrags und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG v. 28.04.2021 - 7 AZR 212/20; BAG v. 18.05.2010 - 3 AZR 373/08).

    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, wie vom Arbeitgeber einseitig vorformulierte Verbraucherverträge iSd. §§ 310 Abs. 3 BGB auszulegen sind (vgl. BAG v. 28.04.2021 - 7 AZR 212/20; BAG v. 18.05.2010 - 3 AZR 373/08) und bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt (vgl. BAG v. 28.04.2021 - 7 AZR 212/20; BAG v. 22.05.2014 - 9 AZR 1066/12).

    Lediglich für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, also für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, sind individuelle Umstände nicht aussagekräftig (vgl. BAG v. 28.04.2021 - 7 AZR 212/20; BAG v. 18.05.2010 - 3 AZR 373/08).

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 139/21

    Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Die einvernehmliche Beschäftigung zur Erbringung von Arbeitsleistungen hat für sich betrachtet ebenso wenig wie die "Eingliederung" des Arbeitnehmers in den Betrieb den Abschluss eines Arbeitsvertrags zur Folge (vgl. BAG 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 19 mwN; 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 17 mwN, BAGE 170, 311) .
  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 229/21

    Hausangestellte - Arbeitgeberstellung von Ehegatten - Maßregelungsverbot

    Das Landesarbeitsgericht hat ohne Rechtsfehler angenommen, dass die für das Vorliegen der ihr günstigen Umstände nach den allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen darlegungs- und beweisbelastete Klägerin (vgl. BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 32, BAGE 166, 54) keine gemeinsame Arbeitgeberstellung der beklagten Eheleute im Rahmen einer konkludenten Vereinbarung (vgl. BAG 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 19) schlüssig vorgetragen hat.

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn es um die Frage geht, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (BAG 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 20) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2022 - 6 Sa 61/22

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses - invitatio ad offerendum -

    Nach § 611a Abs. 1 BGB gehören hierzu die "versprochenen Dienste" und damit Art und Beginn der Arbeitsleistung (vgl. insgesamt BAG 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 18 mwN, zitiert nach juris).

    Sie kann nicht nur durch eine ausdrückliche Erklärung, sondern auch durch schlüssiges Verhalten (Realofferte und deren konkludente Annahme) abgegeben werden (BAG 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 19 mwN 14. Dezember 2016 - 7 AZR 756/14 - Rn. 18; 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 19, zitiert nach juris).

    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrags und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (vgl. BAG 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 19, 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 36 mwN, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 05.08.2022 - 6 Sa 212/22

    Tarifliche Eingruppierung

    (a) Nach §§ 133, 157 BGB sind Willenserklärungen und Verträge so auszulegen, wie die Parteien sie nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen mussten, wobei vom Wortlaut auszugehen ist (BAG v. 28.04.2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 19; BAG v. 18.05.2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 36).

    Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrags und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich selbst gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG v. 28.04.2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 19; BAG v. 18.05.2020 - 3 AZR 373/08 - Rn. 36 m.w.N.).

    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, wie vom Arbeitgeber einseitig vorformulierte Verbraucherverträge i.S.d. §§ 310 Abs. 3 BGB auszulegen sind (BAG v. 28.04.2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 19; vgl. auch BAG v. 18.05.2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 37).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2021 - 6 Sa 135/21

    Tarifgerechte Einstufung - Feststellungsvereinbarung nach tariflichen Vorgaben -

    Sie kann nicht nur durch eine ausdrückliche Erklärung, sondern auch durch schlüssiges Verhalten (Realofferte und deren konkludente Annahme) abgegeben werden (BAG 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 Rn. 19, 14. Dezember 2016 - 7 AZR 756/14 - Rn. 18; 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 19, jeweils zitiert nach juris).

    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt (vgl. BAG 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 19, aaO).

  • LAG Sachsen, 31.07.2023 - 2 Sa 277/18

    Kündigung; Feststellung einer Teilforderung zur Insolvenztabelle -

    Nach diesem Grundsatz gilt das von den Parteien übereinstimmend Gewollte, auch wenn sie dafür eine falsche Bezeichnung verwenden (BAG, Urteil vom 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 -, Rn. 24, juris unter Hinweis auf die grundlegende Entscheidung des RG vom 8. Juni 1920 - II 549/19 - RGZ 99, 147 - [Haakjöringsköd]; siehe auch BAG 22. Oktober 1969 - 3 AZR 53/69 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 22, 169 ).
  • BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 422/20

    Befristung - Vertretung - Musiker in Kulturorchester

    aa) Der Kläger macht ohne Erfolg geltend, die Parteien hätten mit den Verträgen vom 7. April 2015, 30. Mai 2016, 13. April 2017 und 18. Mai 2018 jeweils den Beendigungszeitpunkt noch vor Abschluss der Laufzeit des vorausgegangenen Vertrags in schriftlicher Form hinausgeschoben und den Vertragsinhalt ansonsten unverändert gelassen, so dass es sich nach Senatsrechtsprechung zu § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG (vgl. dazu zuletzt BAG 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 32 mwN) um Verlängerungen eines einheitlichen - und damit "einzelnen" - Vertrags handele.
  • BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 101/22

    Überleitung in den Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie - Stufenaufstieg

    Unabhängig von der Frage, ob es sich bei diesen Schreiben um eine Individualabrede, eine Einmalbedingung iSd. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB oder eine Allgemeine Geschäftsbedingung iSd. § 305 Abs. 1 BGB handelt und nach welchem Maßstab diese Schreiben somit auszulegen sind (dazu BAG 26. Mai 2021 - 7 AZR 248/20 - Rn. 29 mwN; 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 19 f.; für eine Individualabrede BAG 23. April 2009 - 6 AZR 533/08 - Rn. 25; für Allgemeine Geschäftsbedingungen und sog. Einmalbedingungen BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 19) , lässt sich ihnen nicht der rechtliche Wille der Beklagten entnehmen, der Klägerin die Zahlung einer der Stufe 4 ihrer Entgeltgruppe entsprechenden Vergütung ab dem 1. März 2019 unabhängig von den Vorgaben des EinführungsTV zuzusagen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2023 - 8 Sa 371/21

    Unwirksame Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags - Arzt in

    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. BAG 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 19).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2022 - 8 Sa 246/21

    Einzelfallentscheidung zu einer individualvertraglichen Erhöhung eines

  • ArbG Düsseldorf, 09.11.2022 - 15 Ca 884/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht