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   BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07   

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BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07 (https://dejure.org/2008,1528)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2008 - 10 AZR 351/07 (https://dejure.org/2008,1528)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 10 AZR 351/07 (https://dejure.org/2008,1528)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche eines Arbeitnehmers aus einem Aktienoptionsprogramm für Führungskräfte (AOP-F) sowie einem Long Term Incentive Plan (LTIP) nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags; Anwendbarkeit der §§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf die Ausübungsbedingungen der ...

  • bag-urteil.com

    Verfall von Ansprüchen aus einem Aktienoptionsplan

  • Betriebs-Berater

    Aktienoptionspläne - Zulässigkeit von Wartefristen und Verfallklauseln

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; BGB § ... 133; ; BGB § 157; ; BGB § 158 Abs. 2; ; BGB § 162 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 397; ; AktG § 71 Abs. 1 Nr. 8; ; AktG § 192 Abs. 2 Nr. 3; ; AktG § 193 Abs. 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktienoptionsprogramm; Verfall von Bezugsrechten - Aktienoptionsprogramm für Führungskräfte; Zusage des Bezugsrechts durch den Arbeitgeber; Optionsrecht als Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis; Bindung des Bezugsrechts an das Bestehen eines ungekündigten ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bezugsrechte aus Aktienoptionsplan ? Erfassung durch arbeitsvertragliche Verfallklausel ? Grundsätze zu Bindungsklauseln nur modifiziert anzuwenden ? Bindung von zwei Jahren keine unangemessene Benachteiligung, bei Einräumung des Bezugsrechts durch Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 307, 397; AktG § 193 Abs. 2 Nr. 4
    Zur Inhaltskontrolle von Bindungs- und Verfallklauseln in einem Aktienoptionsprogramm für Führungskräfte

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Boni: Was ist erlaubt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 127, 1
  • ZIP 2008, 1390
  • MDR 2008, 1106
  • NZA 2008, 1066
  • NZA 2009, 66
  • DB 2008, 1748
  • JR 2009, 396
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07
    Bei dieser wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen der Vertragspartner, bei der auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten sind (BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26 mwN), ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - AP BGB § 308 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 20 mwN).

    auch alle ungeschriebenen Rechtsgrundsätze, die Regeln des Richterrechts oder die auf Grund ergänzender Auslegung nach den §§ 157, 242 BGB und aus der Natur des jeweiligen Schuldverhältnisses zu entnehmenden Rechte und Pflichten (BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - aaO mwN).

    Werden diese überschritten, ist anzunehmen, dass der Arbeitnehmer durch die Rückzahlungs- oder Stichtagsklausel in unzulässiger Weise in seiner durch Art. 12 GG garantierten Berufsfreiheit behindert wird (st. Rspr., vgl. BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 -aaO; 21. Mai 2003 - 10 AZR 390/02 - BAGE 106, 159, 162 mwN).

    dd) In der Entscheidung des Senats vom 24. Oktober 2007 (- 10 AZR 825/06 - AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26) ist unentschieden geblieben, ob bei der Inhaltskontrolle von Bonuszahlungen von einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers auszugehen ist, wenn die Bindungsklausel nicht danach differenziert, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers oder in den des Arbeitnehmers fällt.

  • BFH, 18.12.2007 - VI R 62/05

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen auch nach Neufassung des § 34 EStG

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07
    bb) Obgleich die Gewährung von Aktienoptionen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer unabhängig davon, ob das Bezugsrecht im Anstellungsvertrag oder später vereinbart wird, Bestandteil der arbeitsvertraglichen Vergütungsregelung und damit arbeitsrechtlich als Arbeitsentgelt zu qualifizieren ist (Küttner/Röller Personalbuch 2005 12. Aufl. Stichwort "Aktienoptionen" Rn. 8 und 33; Mohr/Bihn in Kessler/Sauter S. 287 Rn. 941 mwN; zur steuerrechtlichen Einordnung von geldwerten Vorteilen aus der Ausübung von Aktienoptionen als sog. Anreizlohn und Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten vgl. BFH 18. Dezember 2007 - VI R 62/05 - DB 2008, 445), steht der Wert des Optionsrechts auf Grund der nicht vorhersehbaren Entwicklung des Aktienkurses und etwaiger Vergleichsparameter bei der Zusage der Bezugsrechte anders als bei einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Sonderzahlung nicht fest.

    In der Regel sind geldwerte Vorteile aus der Ausübung von Aktienoptionen auch steuerrechtlich als sog. Anreizlohn und Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten einzuordnen (vgl. BFH 18. Dezember 2007 - VI R 62/05 - DB 2008, 445).

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06

    Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07
    Ein deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis ist anzunehmen, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen (vgl. BAG 8. März 2006 - 10 AZR 349/05 - Rn. 29, BAGE 117, 218; 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - AP BGB § 397 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 397 Nr. 2).

    Zu berücksichtigen ist ferner der Grundsatz der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (BAG 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - aaO).

  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 390/02

    Gratifikation in Teilbeträgen - Rückzahlungsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07
    Nach den vom Bundesarbeitsgericht für Rückzahlungs- und Stichtagsklauseln entwickelten Grundsätzen hängt die Dauer der zulässigen Bindung regelmäßig von der Höhe der Sonderzahlung ab (28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - aaO; 28. April 2004 - 10 AZR 356/03 - BAGE 110, 244; 21. Mai 2003 - 10 AZR 390/02 - BAGE 106, 159).

    Werden diese überschritten, ist anzunehmen, dass der Arbeitnehmer durch die Rückzahlungs- oder Stichtagsklausel in unzulässiger Weise in seiner durch Art. 12 GG garantierten Berufsfreiheit behindert wird (st. Rspr., vgl. BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 -aaO; 21. Mai 2003 - 10 AZR 390/02 - BAGE 106, 159, 162 mwN).

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass mit bestimmten Sonderzahlungen verbundene einzelvertragliche Stichtags- und Rückzahlungsklauseln einen Arbeitnehmer nicht in unzulässiger Weise in seiner durch Art. 12 GG garantierten Berufsfreiheit behindern dürfen und insoweit einer Inhaltskontrolle durch die Arbeitsgerichte gemäß § 307 BGB unterliegen (28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 265 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 21; 25. April 2007 - 10 AZR 634/06 -AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 29).

    Nach den vom Bundesarbeitsgericht für Rückzahlungs- und Stichtagsklauseln entwickelten Grundsätzen hängt die Dauer der zulässigen Bindung regelmäßig von der Höhe der Sonderzahlung ab (28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - aaO; 28. April 2004 - 10 AZR 356/03 - BAGE 110, 244; 21. Mai 2003 - 10 AZR 390/02 - BAGE 106, 159).

  • BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 174/03

    Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07
    Bei dieser ist allerdings auch zu beachten, dass Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen sind (BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - AP EntgeltFG § 5 Nr. 9; 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 50 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 2 mwN).
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05

    Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07
    Bei dieser ist allerdings auch zu beachten, dass Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen sind (BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - AP EntgeltFG § 5 Nr. 9; 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 50 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 2 mwN).
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 349/05

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07
    Ein deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis ist anzunehmen, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen (vgl. BAG 8. März 2006 - 10 AZR 349/05 - Rn. 29, BAGE 117, 218; 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - AP BGB § 397 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 397 Nr. 2).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZR 109/04

    Widerruf einer am Arbeitsplatz eingegangenen Bürgschaft oder Schuldmitübernahme

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07
    Dieser ist nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet, unter Berücksichtigung aller ihm erkennbaren Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit zu prüfen, was der Erklärende gemeint hat (BGH 2. Mai 2007 - XII ZR 109/04 - NZA 2007, 816, 817 mwN).
  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 356/03

    Zulässige Bindungsfrist bei Sonderzahlung

    Auszug aus BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07
    Nach den vom Bundesarbeitsgericht für Rückzahlungs- und Stichtagsklauseln entwickelten Grundsätzen hängt die Dauer der zulässigen Bindung regelmäßig von der Höhe der Sonderzahlung ab (28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - aaO; 28. April 2004 - 10 AZR 356/03 - BAGE 110, 244; 21. Mai 2003 - 10 AZR 390/02 - BAGE 106, 159).
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 634/06

    Rückforderung einer Zuwendung

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - Aktienoptionen

  • LAG Düsseldorf, 11.12.2006 - 14 (15) Sa 138/06

    Aktienoptionsplan, Wertsteigerungsrechte ("SARs"), Aufhebungsvertrag mit

  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 352/07
  • BAG, 24.06.2009 - 10 AZR 707/08

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

    Ein deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis ist anzunehmen, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen (BAG 28. Mai 2008 - 10 AZR 351/07 - AP BGB § 305 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 35; vgl. 8. März 2006 - 10 AZR 349/05 - BAGE 117, 218; 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - AP BGB § 397 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 397 Nr. 2).

    Bei dieser ist allerdings auch zu beachten, dass Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen sind (BAG 22. Oktober 2008 - 10 AZR 617/07 - AP HGB § 74 Nr. 82 = EzA HGB § 74 Nr. 70; 28. Mai 2008 - 10 AZR 351/07 - AP BGB § 305 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 35; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - AP EntgeltFG § 5 Nr. 9; 19. November 2003 - 10 AZR 174/03 - mwN, AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 50 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 2).

  • LAG München, 17.04.2018 - 7 Sa 752/17

    Aktienoptionen; Bindungsfrist

    A) 1. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 28.05.2008 - 10 AZR 351/07 entschieden, dass, wenn ein Arbeitgeber Aktienoptionen gewährt, die Ausübungsbedingungen einer Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegen und dass bei dieser Inhaltskontrolle die zu anderen Sondervergütungen entwickelten Grundsätze in Bezug auf Bindungs- und Verfallklauseln nicht uneingeschränkt herangezogen werden können.

    In einem solchen Fall liegt eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers iSv. § 307 BGB vor, die zur Unwirksamkeit der Rückzahlungs- oder Stichtagsklausel führt (vgl. zum Ganzen BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07).

    b) Das Bundesarbeitsgericht hat in der zitierten Entscheidung vom 28.05.2008 -10 AZR 351/07 aber auch ausgeführt, dass die für bestimmte Sonderleistungen, insbesondere Gratifikationen, entwickelten Rechtsgrundsätze bezüglich der Zulässigkeit von Bindungsfristen und Verfallklauseln nicht uneingeschränkt auf Aktienoptionen übertragen werden können, denn im Gegensatz zu anderen Sondervergütungen haben Aktienoptionen einen ungleich größeren spekulativen Charakter.

    Der ersatzlose Verfall aller Bezugsrechte wird deshalb bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Wartezeit ganz überwiegend für zulässig gehalten (vgl. zum Ganzen: BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07).

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.05.2008 - 10 AZR 351/07 -ist auf den vorliegenden Sachverhalt anwendbar, auch wenn die Beklagte bzw. die vormalige Arbeitgeberin des Klägers diesem einen "Incentive Award" mit einem im Voraus in der Höhe festgelegten Euro-Betrag mit EUR 44.100,00 zugesagt hat.

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 664/08

    Aktienoptionsprogramm - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Bei dem erzielten Ausübungsgewinn handelt es sich um Arbeitsentgelt (vgl. BAG 28. Mai 2008 - 10 AZR 351/07 - AP BGB § 305 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 35).
  • LAG Hessen, 31.05.2017 - 18 Sa 768/16

    Aktienoptionsprogramm

    Dabei ist das LAG Baden-Würtemberg der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt, dass ein unmittelbarer Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Aktienoptionen und ähnliche Leistungen voraussetze, dass der Anspruch aus dem Aktienoptionsprogramm ein arbeitsvertraglicher Anspruch sei und der Vertragsarbeitgeber - zumindest auch - verpflichtet sei, nicht aber ausschließlich die emittierende Gesellschaft (vgl. BAG Urteil vom 28. Mai 2008 - 10 AZR 351/07 - NZA 2008, 1066, Rz. 23; BAG Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 - NZA 2008, 836, Rz. 17; BAG Urteil vom 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - NZA 2003, 487, Rz. 53 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass dies ausdrücklich oder konkludent erfolgen kann, der Arbeitgeber muss dann die Erfüllbarkeit der eingegangenen Verpflichtung sicherstellen (vgl. BAG Urteil vom 28. Mai 2008 - 10 AZR 351/07 - NZA 2008, 1066, Rz. 23; BAG Urteil vom 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 - NZA 2008, 836, Rz. 17).

  • LAG Hessen, 03.08.2017 - 5 TaBV 23/17

    Die bloße Mitwirkung eines zum Konzern gehörenden Unternehmens an der

    Der Umfang des Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG geht jedenfalls nicht weiter als bei sonstigen freiwilligen Sondervergütungen, auch wenn Aktienoptionen im Gegensatz zu anderen Sondervergütungen einen ungleich größeren spekulativen Charakter haben (vgl. BAG 28.05.2008 - 10 AZR 351/07 - Rn. 29, zitiert nach juris).

    Erfolgsziele können sich am Börsenkurs, an der Eigenkapital- oder Gesamtkapitalrendite, dem Gewinn pro Aktie oder anderen Kennzahlen orientieren (vgl. BAG 28.05.2008 - 10 AZR 351/07- Rn. 29, zitiert nach juris).

  • BGH, 13.09.2023 - XII ZB 400/22

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung von hinausgeschobenen Ansprüchen auf variable

    Im Übrigen hat das Bundesarbeitsgericht die Anbindung von Ansprüchen aus einem Aktienoptionsplan mit festgelegter Wartezeit an ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis bereits für zulässig erachtet und dies maßgeblich mit einem durch das Aktienrecht veränderten Prüfungsmaßstab und dem Charakter des Aktienoptionsprogramms als Mittel zur langfristigen Verhaltenssteuerung bei dem begünstigten Mitarbeiter begründet, die bei einem ausgeschiedenen Beschäftigten nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BAG NZA 2008, 1066 Rn. 25 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 974/08

    Anpassung der Optionsbedingungen bei einem Squeeze-out - Wert der fiktiven

    Auch das Bundesarbeitsgericht sieht in Aktienoptionen eine besondere Form der erfolgsorientierten, langfristig verhaltenssteuernden Vergütung (BAG vom 28.05.2008 - 10 AZR 351/07 - NZA 2008, 1066, 1071, Rn 31).

    Nach dem alten Verjährungsrecht galten Optionsansprüche als Arbeitsentgelt (BAG vom 28.05.2008 a.a.O. Rn 30).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - 22 Sa 7/11

    Virtual Stock Options und von Phantom Stocks - Berücksichtigung bei

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Verfall von Aktienoptionen (BAG 28.05.2008 - 10 AZR 351/07) ausgeschiedener Mitarbeiter kann die Beklagte für ihre Interpretation nicht nutzbar machen, da sich die entsprechenden Entscheidungen mit der Wirksamkeit von Formular-Verfallklauseln beschäftigen (die vorliegend ja gerade fehlt).
  • LAG Thüringen, 17.04.2012 - 1 Sa 253/11

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Abgeltungsklausel in einem Aufhebungsvertrag im

    Das entspricht einer klassischen Interessensituation: "Die Parteien wollen in der Regel das Arbeitsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen, gleichgültig, ob sie bei Abschluss des Aufhebungsvertrages an diese dachten oder nicht." (BAG 28.5.2008 - 10 AZR 351/07).

    Es handelt sich nicht um Forderungen, die zur Zeit des Vertragsschlusses im Sommer 2008 objektiv außerhalb des von den Parteien Vorgestellten gelegen haben und bei Aufhebung des Vertrages subjektiv unvorstellbar waren (BAG 28.5.2008 10 AZR 351/07 Rn. 40 am Ende).

  • LAG Baden-Württemberg, 07.10.2015 - 19 Sa 20/15

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Zusatzvereinbarung zur Beteiligung des

    Bloße Erwerbschancen genießen jedoch ohnehin nicht den gleichen arbeitsrechtlichen Schutz wie gesicherte Vergütungsbestandteile (zu Aktienoptionen: BAG, Urteil vom 28. Mai 2008 - 10 AZR 351/07 - Rn. 30, AP BGB § 305 Nr. 12).
  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 352/07

    Verfall von Ansprüchen aus einem Aktienoptionsplan

  • LAG Nürnberg, 16.10.2013 - 4 Sa 288/13

    Equal-Pay - Abgeltungsklausel - Gerichtlicher Vergleich - Inhaltskontrolle

  • KG, 24.08.2020 - 8 U 139/19

    Anwaltsregress wegen Vergleichsschluss zur Arbeitsverhältnisbeendigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - 6 Sa 1581/15

    Massenentlassungsanzeige - ungenügende Stellungnahme des Betriebsrats -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 6 Sa 265/15

    Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich - Maßregelungsverbot - einheitliches

  • LAG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - 22 Sa 77/11

    Karenzentschädigung bei Erfolgsbeteiligung; Ausweitung des Auskunftszeitraumes im

  • LAG München, 12.02.2009 - 3 Sa 833/08

    Aktienbezugsrechte im Konzern

  • ArbG Minden, 17.02.2021 - 3 Ca 470/20

    Die Zuwendungen von Restricted Stock Units durch eine Konzerngesellschaft stellen

  • FG München, 29.05.2017 - 12 K 930/14

    Ausübung von Stock Options als einkommensteuerpflichtige Lohneinkünfte

  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.2009 - 2 Sa 17/08

    Karenzentschädigung und Kfz-Zuschuss

  • ArbG Mannheim, 17.03.2015 - 8 Ca 233/14

    Mitarbeiterbeteiligung - Beteiligung am Veräußerungserlös für virtuellen

  • LAG Baden-Württemberg, 02.11.2010 - 15 Sa 95/09

    Ausübung von Aktienoptionen - Zurechnung von Verhaltensweisen einer vom

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 18/11

    Erfassung verschleierten Arbeitseinkommens i.S.v. § 850h Abs. 2 ZPO durch die

  • LG Stuttgart, 06.05.2019 - 44 O 100/18

    Verfassungsmäßigkeit von § 75 Abs. 3 HGB über den Wegfall einer

  • LAG München, 05.06.2014 - 4 Sa 3/14

    Rückzahlungsvereinbarung, Ausschlussfrist

  • ArbG Frankfurt/Main, 23.11.2021 - 8 Ca 1027/21
  • ArbG Kaiserslautern, 26.03.2009 - 7 Ca 1826/08
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