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   BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 568/72   

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https://dejure.org/1973,452
BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 568/72 (https://dejure.org/1973,452)
BAG, Entscheidung vom 28.06.1973 - 5 AZR 568/72 (https://dejure.org/1973,452)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 1973 - 5 AZR 568/72 (https://dejure.org/1973,452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abhängigkeit - Arbeitsverhältnis - Wirtschaftliche Unselbständigkeit - Urlaubsanspruch

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Arbeitnehmerähnliche Person nach dem BUrlG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BUrlG § 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 248
  • NJW 1973, 1994
  • MDR 1973, 966
  • DB 1973, 1756
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 568/72
    Auch entgegen einer ausdrücklichen Abrede der Parteien kann angesichts der tatsächlichen Durchführung des vertraglichen Verhältnisses das Bestehen eines echten Arbeitsverhältnisses anstelle eines freien Dienstvertrages angenommen werden (vgl. Urteil des Senats BAG 19, 324 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Voraussetzung ist dabei jedoch, daß die Beschäftigung für einen der Auftraggeber die wesentliche ist und die hieraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (BAG 19, 324 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

  • BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 128/62

    Ausgleicher - Handicapper - Ortsgebundene Tätigkeit - Festes Gehalt -

    Auszug aus BAG, 28.06.1973 - 5 AZR 568/72
    Mit dem erkennenden Senat fordert das Landesarbeitsgericht weiterhin zu Recht, der wirtschaftlich Abhängige müsse auch seiner gesamten sozialen Stellung nach unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung schutzbedürftig sein (vgl. BAG 14, 17 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Darüber hinaus muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (ständige Rechtsprechung BAGE 12, 158 = AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; BAGE 25, 248, 251 = AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG, zu 2 der Gründe; BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe; BAG Beschluß vom 15. April 1993 - 2 AZB 32/92 - AP Nr. 12 zu § 5 ArbGG 1979, zu III 2b aa der Gründe).
  • BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person

    Wann dies der Fall ist, kann unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung nur den gesamten Umständen des Einzelfalles entnommen werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl., BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu 11 3 a der Gründe; BAGE 25, 248, 253 = AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG, zu 2 der Gründe; BAGE 12, 158 AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; ebenso BGHZ 68, 127, 130 = AP Nr. 15 zu 850 h ZPO).
  • BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten für Streitigkeiten zwischen einem Frachtführer

    a) Mit Recht hat die Vorinstanz in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 12, 254, 262; 25, 248, 251; 66, 113, 116; 80, 256, 264; zuletzt etwa BAG, Urteil vom 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 = NJW 1998, 701 unter II 1 m.w.N.), der sich der Senat in der Sache bereits früher angeschlossen hat (BGHZ 68, 127, 130), darauf abgestellt, daß arbeitnehmerähnliche Personen wegen ihrer fehlenden Eingliederung in eine betriebliche Organisation und im wesentlichen freier Zeitbestimmung nicht im gleichen Maß persönlich abhängig sind wie Arbeitnehmer; an die Stelle der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit tritt das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit.

    Ist er für mehrere Auftraggeber tätig, kommt es für die wirtschaftliche Unselbständigkeit darauf an, ob die Beschäftigung für einen der Auftraggeber wesentlich ist und die hieraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (BAGE 25, 248, 253; 66, 113, 117).

  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89

    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen

    Dagegen sind arbeitnehmerähnliche Personen wegen einer fehlenden Eingliederung in eine betriebliche Organisation und im wesentlichen freier Zeitbestimmung nicht persönlich abhängig wie Arbeitnehmer; an die Stelle der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit tritt das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit (BAGE 25, 248, 253 = AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG , zu 2 der Gründe).

    Dabei kann eine arbeitnehmerähnliche Person auch für mehrere Auftraggeber tätig sein, jedoch ist für sie kennzeichnend, daß die Beschäftigung für einen der Auftraggeber wesentlich ist und die hieraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (BAGE 25, 248, 253 = AP, a.a.O.).

  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

    Doch kommt der Intensität der Inanspruchnahme nur eine schwache Indizwirkung für das Vorliegen einer abhängigen oder selbständigen Stellung zu (vgl. auch Urteil des Senats vom 28. Juni 1973 - 5 AZR 568/72 - /demnächst/ AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG /zu 1 der Gründe/, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BFH, 18.01.1974 - VI R 221/69

    Arbeitnehmereigenschaft eines kurzfristig tätigen Gelegenheitsarbeiters

    In der mündlichen Verhandlung hat der Bevollmächtigte der OHG ergänzend auf Entscheidungen von FG und das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 1973 5 AZR 568/72 (NJW 1973, 1994) hingewiesen, die nach seiner Auffassung für vergleichbare Sachverhalte Selbständigkeit angenommen hätten.

    Das von der Revision angeführte Urteil des Bundessozialgerichts 5 AZR 568/72 befaßt sich mit der Frage, ob im Streitfall wirtschaftliche Unabhängigkeit im Sinne des § 2 des Bundesurlaubsgesetzes und damit ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis gegeben war, aus dem ein Urlaubsanspruch hergeleitet werden konnte.

  • LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 Sa 1615/98

    Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien

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  • BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 118/91
    Diese Rechtsauffassung der Parteien bindet indessen die Gerichte nicht (BAG Urteil vom 28. Juni 1973 - 5 AZR 568/72 - AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG; BAGE 19, 329 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • LAG Berlin, 13.03.2001 - 6 Ta 2569/00

    Ausschluss der Arbeitnehmereigenschaft wegen Vereinbarung einerTätigkeit auf

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  • LAG Düsseldorf, 28.08.1995 - 14 Ta 330/94

    Arbeitnehmerstatus: Frachtführer

    Wirtschaftliche Abhängigkeit ist dann zu bejahen, wenn die aufgrund des Dienstvertrages geschuldete Beschäftigung für einen Arbeitnehmer die wesentliche ist und die hieraus erzielte Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (vgl. BAG, AP Nr. 2 und 17 zu § 5 ArbGG 1953; AP Nr. 2 zu § 717 ZPO ; AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit; AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG ; AP Nr. 1 zu § 12 a TVG sowie BAG,NZA 1991, 402).
  • OLG Koblenz, 30.10.1990 - 3 U 1293/89

    Neufestsetzung von Steuern ; Rückerstattung von Steuerberatungskosten

  • LAG Hamburg, 04.07.1989 - 6 Sa 30/88

    Arbeitnehmerähnliche Person; Rechtsweg; Arbeitsgericht; Wirtschaftliche

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