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   BAG, 28.06.1984 - 2 AZR 217/83   

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BAG, 28.06.1984 - 2 AZR 217/83 (https://dejure.org/1984,19488)
BAG, Entscheidung vom 28.06.1984 - 2 AZR 217/83 (https://dejure.org/1984,19488)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 1984 - 2 AZR 217/83 (https://dejure.org/1984,19488)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76

    Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe -

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 2 AZR 217/83
    Es handelte sich somit nicht nur um eine - unwirksame - "Anhörung auf Vorrat" , also um eine Anhörung ohne da hinterstehende wirkliche Kündigungsabsicht (vgl. BAG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 1U zu $ 102 BetrVG 1Q72, zu I 2 b der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 26. Mai 1977, aaO, zu I 2 a und b der Gründe) ist in einem solchen Fall die Länge des zwischen der Beendigung des Anhörungsverfahrens und dem Ausspruch der Kündigung liegenden Zeitraums nicht allein entscheidend.

    Nach den in dem Senatsurteil vom 26. Mai 1977 (aaO) aufgestellten Grundsätzen ist dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, die weiterhin beabsichtigte Kündigung unter den veränderten Gegebenheiten erneut zu überprüfen.

    Da keine weitere Änderung des Kündigungssachverhalts eingetreten ist, ist ein Zeitablauf von solcher Dauer nach dem Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens ohne Bedeutung (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1977, aaO).

  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 2 AZR 217/83
    Nach den - vorstehend unter B I dargelegten - bindenden tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts hatte die Be klagte den Betriebsrat damals auch über alle für eine ordnungs- ! gemäße Anhörung wesentlichen Umstände unterrichtet, nämlich Person der zu entlassenden Arbeitnehmer, Art der Kündigung, Kündigungsfrist und Kündigungsgrund (vgl. BAG 26, 27 = AP Nr. 2 zu « 102 BetrVG 1972, zu I 1 der Gründe).

    Maßgebend für die an die Einleitung des Anhörungsverfahrens im konkreten Fall zu stellenden Anforderungen ist der Zweck der Einleitung, den Betriebsrat zu einer Stellungnahme zu veranlassen, damit der Arbeitgeber die Überlegungen des Betriebsrats bei seinem Kündigungsentschluß berücksichtigen kann (BAG 26, 27, zu I 3 der Gründe; BAG 27, 209 = AP Nr. ä zu % 102 BetrVG 1972, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 2 AZR 217/83
    Sie ist jedoch nur dann sozial gerechtfertigt, wenn über die Gründe, die zur Einführung von Kurzarbeit geführt haben, weitergehende inner- oder außerbetriebliche Gründe vorliegen, die ergeben, daß nicht nur vorübergehend, sondern auf unbestimmte Dauer für den gekündigten Arbeitnehmer das Bedürfnis der Weiterbeschäftigung entfallen ist (BAG Urteil vom 17. Oktober 1980 - 7 AZR 675/78 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu 3 d der Gründe).
  • BAG, 17.10.1980 - 7 AZR 675/78

    Kündigungsschutz - Kurzarbeit - Betriebsbedingte Kündigung - Soziale

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 2 AZR 217/83
    Sie ist jedoch nur dann sozial gerechtfertigt, wenn über die Gründe, die zur Einführung von Kurzarbeit geführt haben, weitergehende inner- oder außerbetriebliche Gründe vorliegen, die ergeben, daß nicht nur vorübergehend, sondern auf unbestimmte Dauer für den gekündigten Arbeitnehmer das Bedürfnis der Weiterbeschäftigung entfallen ist (BAG Urteil vom 17. Oktober 1980 - 7 AZR 675/78 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu 3 d der Gründe).
  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 2 AZR 217/83
    Maßgebend für die an die Einleitung des Anhörungsverfahrens im konkreten Fall zu stellenden Anforderungen ist der Zweck der Einleitung, den Betriebsrat zu einer Stellungnahme zu veranlassen, damit der Arbeitgeber die Überlegungen des Betriebsrats bei seinem Kündigungsentschluß berücksichtigen kann (BAG 26, 27, zu I 3 der Gründe; BAG 27, 209 = AP Nr. ä zu % 102 BetrVG 1972, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 01.04.1976 - 2 AZR 179/75

    Beendigung des Anhörungsverfahrens vor Ablauf der Fristen des § 102 II BetrVG

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 2 AZR 217/83
    Mit dieser Erklärung war das Anhörungsverfahren beendet, da sich aus ihr ergab, daß der Betriebsrat keine weitere Erörterung des Falles mehr wünschte , es sich also um eine abschließende Stellungnahme handelte (vgl. BAG 28, 81 = AP Nr. 8 zu § 102 BetrVG 1972, zu 2 der Grün de).
  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 36/75

    Ausschlußfristen - Kündigung - Angestellter des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 2 AZR 217/83
    Offengelassen hat der Senat (aaO, zu I 2 d der Gründe), ob bei einer längeren Zeitspanne zwischen Anhörung des Betriebsrats und Ausspruch der Kündigung auch auf den "einheitlichen Kündigungswillen" des Arbeitgebers abzustellen, also zu prüfen ist, ob der Arbeitgeber seine ursprüngliche Kündigungsabsicht beibehalten oder inzwischen einen neuen Kündigungsentschluß gefaßt hat, der möglicherweise ein neues Anhörungsverfahren nötig macht (vgl. dazu BAG Urteil vom IM. Oktober 1Q65 - 2 AZR M55/6M - AP Nr. 26 zu $ 66 BetrVG, zu 2 der Gründe; Ur teil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 36/75 - AP Nr. 57 zu M TVG Ausschlußfristen, zu II 3 b der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 17 Sa 48/14

    Betriebsratsanhörung mit danach neuem Sachverhalt - umfangreiche Stellungnahme

    Die Betriebsratsanhhörung ist zu wiederholen, wenn sich vor Ausspruch der Kündigung der dem Betriebsrat im ersten Anhörungsverfahren unterbreitete Sachverhalt in wesentlichen Punkten zugunsten des Arbeitnehmers geändert hat (im Anschluss an BAG 20.01.2000 - 2 AZR 378/99, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97; 18.05.1994 - 2 AZR 626/93; 28.06.1984 - 2 AZR 217/83; 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78; 26.05.1977 - 2 AZR 201/76).

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Anhörungsverfahren zu wiederholen, wenn sich vor Ausspruch der Kündigung der dem Betriebsrat im ersten Anhörungsverfahren unterbreitete Sachverhalt in wesentlichen Punkten zugunsten des Arbeitnehmers geändert hat (BAG 20.01.2000 - 2 AZR 378/99, juris Rn. 20, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97, juris Rn. 27; 18.05.1994 - 2 AZR 626/93, juris Rn. 34; 28.06.1984 - 2 AZR 217/83, juris Rn. 36, 38; 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78, juris Rn. 24; 26.05.1977 - 2 AZR 201/76, juris Rn. 17; LAG Baden-Württemberg 11.08.2006 - 2 Sa 10/06, juris Rn. 30; LAG Hamm 20.10.2005 - 8 Sa 205/05 - juris Rn. 36, 37; KR-Etzel § 102 BetrVG Rn. 80;GK-Raab 10. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 79 a.E.; Fitting 27. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 24; HaKo BetrVG Düwell-Braasch § 102 Rn. 31, 35).

  • LAG Baden-Württemberg, 11.08.2006 - 2 Sa 10/06

    Betriebsratsanhörung - Mitteilung von Tatsachen, die den Arbeitnehmer entlasten;

    Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass das Anhörungsverfahren wiederholt werden muss, wenn sich vor Ausspruch der Kündigung der dem Betriebsrat im ersten Anhörungsverfahren unterbreitete Sachverhalt in wesentlichen Punkten zugunsten des Arbeitnehmers geändert hat (BAG 28.06.1984 - 2 AZR 217/83 - nv, recherchiert nach Juris: Einführung von Kurzarbeit beim Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung).
  • BAG, 28.06.1984 - 2 AZR 219/83
    Parallelsache zu - 2 AZR 217/83 .
  • BAG, 28.06.1984 - 2 AZR 218/83
    K e 1 n e Parallel sache zu 2 AZR 217/83 .
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