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   BAG, 28.06.1995 - 10 AZR 948/94   

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https://dejure.org/1995,2898
BAG, 28.06.1995 - 10 AZR 948/94 (https://dejure.org/1995,2898)
BAG, Entscheidung vom 28.06.1995 - 10 AZR 948/94 (https://dejure.org/1995,2898)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - 10 AZR 948/94 (https://dejure.org/1995,2898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Zuwendung bei Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub - Abschluss eines rechtlich selbständigen Teilzeitarbeitsverhältnisses - Begründung der Zuwendung aus dem ruhenden Hauptarbeitsverhältnis - Unmittelbar anschließende Übernahme durch einen anderen Arbeitgeber des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Zuwendung bei Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 151
  • BB 1995, 1964
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 11.03.1994 - 10 Sa 1296/93

    Urlaubsgeld; Tarifvertrag; Tarifliche Zuwendung; Verfassungsmäßigkeit;

    Auszug aus BAG, 28.06.1995 - 10 AZR 948/94
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. März 1994 - 10 Sa 1296/93 - insoweit aufgehoben, als es über den Zuwendungsanspruch der Klägerin entschieden hat.
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97

    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als mitbestimmungspflichtige

    Auch wenn man letzteres verneint (vgl. BAG Urteil vom 23. April 1996 - 9 AZR 696/94 - AP Nr. 7 zu § 17 BErzGG, zu B III 2 der Gründe; offengelassen in BAG Urteil vom 28. Juni 1995 - 10 AZR 948/94 - AP Nr. 1 zu § 3 h MT Ang-LV, zu 4 der Gründe), ändert sich nichts.
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 29/01

    Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst bei Verringerung der Arbeitszeit während des

    Selbst wenn man annimmt, daß die ununterbrochene Tätigkeit im selben Arbeitsverhältnis geleistet sein muß (verneinend für eine vergleichbare Regelung im Zuwendungstarifvertrag für Angestellte des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe BAG 28. Juni 1995 - 10 AZR 948/94 - AP MTAng-LV § 3 h Nr. 1 = EzA BErzGG § 15 Nr. 8; bejahend für die Berechnungsvorschrift hinsichtlich der Höhe der Zuwendung in § 2 Abs. 1 Unterabs. 2 des Zuwendungstarifvertrages: BAG 20. Dezember 1995 - 10 AZR 968/94 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 13 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 138) läge ein einheitliches Arbeitsverhältnis vor.

    Darin liegt ein Widerspruch (ebenso für den insoweit vergleichbaren Anspruch auf Zuwendung: BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 930/98 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 23; 24. Februar 1999 - 10 AZR 5/98 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 21; 28. Juni 1995 - 10 AZR 948/94 - aaO zu gleichlautenden Formulierungen in der früheren Fassung des Zuwendungstarifvertrages).

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 375/02

    Zuwendung - erziehungsgeldunschädliche Teilzeittätigkeit

    Auch soweit sich der Kläger auf das Senatsurteil vom 28. Juni 1995 (- 10 AZR 948/94 - AP MTAng-LV § 3 h Nr. 1 = EzA Bundeserziehungsgeldgesetz § 15 Nr. 8) beruft, kann er damit keinen Erfolg haben.
  • BAG, 24.02.1999 - 10 AZR 5/98

    Zuwendung - Erziehungsurlaub und geringfügige Beschäftigung

    Ein solches Ergebnis ließe sich unter keinem Gesichtspunkt rechtfertigen und kann daher auch von den Tarifvertragsparteien nicht gewollt sein (so zu im wesentlichen gleichlautenden Tarifbestimmungen des Manteltarifvertrages für die Angestellten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und des Tarifvertrages über eine Zuwendung für Angestellte des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe: BAG Urteil vom 28. Juni 1995 - 10 AZR 948/94 - AP Nr. 1 zu § 3 h MTAng-LV).
  • ArbG Wiesbaden, 20.01.2000 - 9 Ca 1834/99

    Schadensersatz infolge der unterbliebenen Beschäftigung während eines

    Daraus folgt dann, daß ein von diesem Arbeitsverhältnis unabhängiges neues Teilzeitverhältnis daneben begründet wird, in den Fällen, in denen aufgrund übereinstimmender Willenserklärung des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers eine entsprechende Tätigkeitsaufnahme in dieser Zeit erfolgen soll (vgl. insoweit BAG, Urteil vom 28. Juni 1995, Az.: 10 AZR 948/94 n. v., juris).
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