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   BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 126/00   

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BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 126/00 (https://dejure.org/2001,51551)
BAG, Entscheidung vom 28.06.2001 - 6 AZR 126/00 (https://dejure.org/2001,51551)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 6 AZR 126/00 (https://dejure.org/2001,51551)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 438/99

    Vorübergehende Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38, 5

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 126/00
    a) Das Kündigungsschutzgesetz schützt gegen Änderungen des Arbeitsvertrags, die der Arbeitgeber einseitig verfügt (BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 438/99 - EzA TVG § 1 Arbeitszeit Nr. 1), nicht jedoch gegen Änderungen der Arbeitszeit und/oder der Höhe des Arbeitsentgelts durch tarifliche Regelungen.

    Diese Verfassungsbestimmung schützt den Einzelnen nicht nur darin, eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit in einem gewählten Beruf zu ergreifen, sondern schützt auch seinen Willen, diese Beschäftigung beizubehalten oder aufzugeben (BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96- BAGE 88, 118, 123; vgl. auch 25. Oktober 2000 - 4 AZR 438/99 - aaO).

    Es ist zwar streitig, welcher Prüfungsmaßstab für die bei dieser Betrachtung nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz vorzunehmende Abwägung gilt (ausdrücklich offengelassen in BAG 25. Februar 1998 - 7AZR 641/96- aaO und 11. März 1998 - 7 AZR 700/96- aaO), ob die Tarifvertragsparteien wegen des in dem Verbandsbeitritt liegenden Grundrechtsverzichts in die Berufsfreiheit bis zur Grenze der "Unerträglichkeit" eingreifen dürfen (so ErfK/Dieterich aaO Rn. 56), oder ob die Abwägung von Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) einerseits und Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) andererseits nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfolgen muß, und ob es für dessen Beachtung ausreicht, daß die Tarifvertragsparteien einem Grundrechtseingriff eine "Gegenleistung" des durch ihn Begünstigten gegenübergestellt haben (so auch BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 438/99- aaO).

  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 126/00
    Diese Verfassungsbestimmung schützt den Einzelnen nicht nur darin, eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit in einem gewählten Beruf zu ergreifen, sondern schützt auch seinen Willen, diese Beschäftigung beizubehalten oder aufzugeben (BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96- BAGE 88, 118, 123; vgl. auch 25. Oktober 2000 - 4 AZR 438/99 - aaO).

    bb) Zum gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man mit der neueren Rechtsentwicklung die Tarifautonomie iSd. Art. 9 Abs. 3 GG nicht mehr als durch § 1 TVG staatlich delegierte Normsetzungskompetenz (so erstmals: BAG 15. Januar 1955 - 1 AZR 305/54 - BAGE 1, 258) auffaßt, die nur Grundrechtseingriffe erlaubt, die auch der Gesetzgeber regeln dürfte (so: BAG 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 - BAGE 69, 257, 269 f.), sondern als privatautonome Legitimation, die sich auf den Verbandsbeitritt der Mitglieder gründet, die durch diesen ihre Freiheit - vor allem ihre Vertrags- und Berufsfreiheit - als Grundrechtsträger freiwillig selbst beschränken (vgl. ErfK/Dieterich 2. Auf!. Einl. GG Rn. 47, 64, 67; BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - BAGE 88, 118, 123; 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - BAGE 88, 162).

  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96

    Tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 126/00
    bb) Zum gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man mit der neueren Rechtsentwicklung die Tarifautonomie iSd. Art. 9 Abs. 3 GG nicht mehr als durch § 1 TVG staatlich delegierte Normsetzungskompetenz (so erstmals: BAG 15. Januar 1955 - 1 AZR 305/54 - BAGE 1, 258) auffaßt, die nur Grundrechtseingriffe erlaubt, die auch der Gesetzgeber regeln dürfte (so: BAG 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 - BAGE 69, 257, 269 f.), sondern als privatautonome Legitimation, die sich auf den Verbandsbeitritt der Mitglieder gründet, die durch diesen ihre Freiheit - vor allem ihre Vertrags- und Berufsfreiheit - als Grundrechtsträger freiwillig selbst beschränken (vgl. ErfK/Dieterich 2. Auf!. Einl. GG Rn. 47, 64, 67; BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - BAGE 88, 118, 123; 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - BAGE 88, 162).

    Es ist zwar streitig, welcher Prüfungsmaßstab für die bei dieser Betrachtung nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz vorzunehmende Abwägung gilt (ausdrücklich offengelassen in BAG 25. Februar 1998 - 7AZR 641/96- aaO und 11. März 1998 - 7 AZR 700/96- aaO), ob die Tarifvertragsparteien wegen des in dem Verbandsbeitritt liegenden Grundrechtsverzichts in die Berufsfreiheit bis zur Grenze der "Unerträglichkeit" eingreifen dürfen (so ErfK/Dieterich aaO Rn. 56), oder ob die Abwägung von Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) einerseits und Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) andererseits nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfolgen muß, und ob es für dessen Beachtung ausreicht, daß die Tarifvertragsparteien einem Grundrechtseingriff eine "Gegenleistung" des durch ihn Begünstigten gegenübergestellt haben (so auch BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 438/99- aaO).

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 922/94

    BAT - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 126/00
    Eine solche "Gleichstellungs abrede" ist im Zweifel anzunehmen, wenn, wie hier, die für den Betrieb fachlich und räumlich einschlägigen Tarifverträge in Bezug genommen werden (vgl. BAG 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - BAGE 80, 152; 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97; 4. August 1999 - 5 AZR 642/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 14 = EzA BGB § 613 a Nr. 184).

    §§ 133, 157 BGB ausgelegt werden kann (BAG I. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - BAGE 80, 152, 155; Matthes in Germelmann/Matthes/ Prutting ArbGG 3. Aufl. § 73 Rn. 15).

  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 422/98

    Änderungskündigung zur Durchsetzung einer tarifwidrigen Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 126/00
    Änderungskündigungen, die auf die Absenkung tariflicher Arbeitsbedingungen abzielen, sind nach § 13 Abs. 3 KSchG, § 4 TVG, § 134 BGB unwirksam, so daß auch auf diese Weise das Ziel der Beschäftigungssicherung nicht verfolgt werden kann (vgl. BAG 10. Februar 1999 - 2A ZR 422/98 - BAGE 91, 22).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 126/00
    Nach der durch das Urteil vom 18. Juli 1972 (- 1 BvL 32/70 und 25/71 - BVerfGE 33, 303, 3 3 7 1, 345 f. = AP GG Art. 12 Nr. 46) eingeleiteten, das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG als Teilhaberecht begreifenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts {vgl. BVerfG 8. Februar 1977 - 1 BvF 1/76 ua. -, 3. November 1981 - 1 BvR 632/80 ua. - und 3. November 1982 - 1 BvR 900/78 ua. - BVerfGE 43, 291, 313 f.; 59, 1, 30 f ; 62, 117, 146 ff.) müssen Auswahl Vorschriften für zulassungsbeschränkte Studiengänge stets an Art. 12 Abs. 1 iVm. Art. 3 Abs. 1 GG und auch in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 1 GG verankerten Sozialstaatsprinzip gemessen werden.
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 126/00
    Nach der durch das Urteil vom 18. Juli 1972 (- 1 BvL 32/70 und 25/71 - BVerfGE 33, 303, 3 3 7 1, 345 f. = AP GG Art. 12 Nr. 46) eingeleiteten, das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG als Teilhaberecht begreifenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts {vgl. BVerfG 8. Februar 1977 - 1 BvF 1/76 ua. -, 3. November 1981 - 1 BvR 632/80 ua. - und 3. November 1982 - 1 BvR 900/78 ua. - BVerfGE 43, 291, 313 f.; 59, 1, 30 f ; 62, 117, 146 ff.) müssen Auswahl Vorschriften für zulassungsbeschränkte Studiengänge stets an Art. 12 Abs. 1 iVm. Art. 3 Abs. 1 GG und auch in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 1 GG verankerten Sozialstaatsprinzip gemessen werden.
  • BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88

    Vorruhestand: Erlöschen des Leistungsanspruchs bei Erhalt vorgezogenen

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 126/00
    Sie können Tarifnormen zugunsten wie zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmer ändern (BAG 10. Oktober 1989 - 3 AZR 28/88- BAGE 63, 111, 118 mwN).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78

    Verfassungswidrigkeit der Zweitstudienregelung im Staatsvertrag 1978

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 126/00
    Nach der durch das Urteil vom 18. Juli 1972 (- 1 BvL 32/70 und 25/71 - BVerfGE 33, 303, 3 3 7 1, 345 f. = AP GG Art. 12 Nr. 46) eingeleiteten, das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG als Teilhaberecht begreifenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts {vgl. BVerfG 8. Februar 1977 - 1 BvF 1/76 ua. -, 3. November 1981 - 1 BvR 632/80 ua. - und 3. November 1982 - 1 BvR 900/78 ua. - BVerfGE 43, 291, 313 f.; 59, 1, 30 f ; 62, 117, 146 ff.) müssen Auswahl Vorschriften für zulassungsbeschränkte Studiengänge stets an Art. 12 Abs. 1 iVm. Art. 3 Abs. 1 GG und auch in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 1 GG verankerten Sozialstaatsprinzip gemessen werden.
  • BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54

    Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn

    Auszug aus BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 126/00
    bb) Zum gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man mit der neueren Rechtsentwicklung die Tarifautonomie iSd. Art. 9 Abs. 3 GG nicht mehr als durch § 1 TVG staatlich delegierte Normsetzungskompetenz (so erstmals: BAG 15. Januar 1955 - 1 AZR 305/54 - BAGE 1, 258) auffaßt, die nur Grundrechtseingriffe erlaubt, die auch der Gesetzgeber regeln dürfte (so: BAG 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 - BAGE 69, 257, 269 f.), sondern als privatautonome Legitimation, die sich auf den Verbandsbeitritt der Mitglieder gründet, die durch diesen ihre Freiheit - vor allem ihre Vertrags- und Berufsfreiheit - als Grundrechtsträger freiwillig selbst beschränken (vgl. ErfK/Dieterich 2. Auf!. Einl. GG Rn. 47, 64, 67; BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - BAGE 88, 118, 123; 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - BAGE 88, 162).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 470/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Textilarbeiter

  • BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 69/81

    Tarifvertrag Textsysteme

  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

  • BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

  • BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvR 632/80

    Änderung des Auswahlverfahrens in harten Numerus-clausus-Fächern

  • BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 655/99

    Firmen- und Verbandstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79

    Schulhausmeister: Arbeiter oder Angestellter - Eingruppierung

  • BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00

    Arbeitsplatzsicherung - Vorübergehende Tarifabsenkung

  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 268/89

    Zuwendung - Wechsel vom DRK zum öffentlichen Dienst

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

  • BAG, 04.08.1999 - 5 AZR 642/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

  • ArbG Würzburg, 12.07.2011 - 10 Ca 201/11

    Verfall des tariflichen Mehrurlaubs nach TV-LKein Urlaub im ruhenden

    Ein Verstoß gegen die Unabdingbarkeitsregelung des § 13 BUrlG liegt schon aus dem von der Beklagten zutreffend aufgezeigten Grund nicht vor, dass sowohl nach der Rechtsprechung des EuGH als auch nach der Rechtsprechung des BAG für zulässig erachtet wird, den Urlaub bei einer abweichenden Verteilung der Arbeitszeit als auf fünf Tage pro Woche ebenso zu kürzen wie für den Fall, dass bestimmte Zeiträume des Urlaubsjahres arbeitsfrei sind (BAG vom 13.12.2001, 6 AZR 126/00 zitiert nach JURIS; EuGH vom 22.04.2010 RsC - 486/08 - ZTR 2010, 374).
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