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   BAG, 28.06.2006 - 10 ABR 42/05   

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https://dejure.org/2006,1283
BAG, 28.06.2006 - 10 ABR 42/05 (https://dejure.org/2006,1283)
BAG, Entscheidung vom 28.06.2006 - 10 ABR 42/05 (https://dejure.org/2006,1283)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 10 ABR 42/05 (https://dejure.org/2006,1283)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Eingruppierung einer Arbeitnehmerin; Rechtmäßigkeit einer tariflichen Eingruppierung; Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers; Erhöhung des wöchentlichen Stundenmaßes unter Beibehaltung ...

  • Judicialis

    Tarifverträge für die Kliniken der Unternehmensgruppe Dr. Marx: Manteltarifvertrag vom 1. März 1999 (MTV) § 6 Abs. 1 Satz 1; ; Tarifverträge für die Kliniken der Unternehmensgruppe... Dr. Marx: Manteltarifvertrag vom 1. März 1999 (MTV) § 7a Abs. 1 Satz 2; ; Entgelttarifvertrag vom 1. Januar 1999 (ETV) § 2; ; Entgelttarifvertrag vom 1. Januar 1999 (ETV) § 4 Abschn. II; ; Entgelttarifvertrag vom 1. Januar 1999 (ETV) § 5.2; ; TzBfG § 4 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 5

  • RA Kotz

    Tarifvertragsablauf - längere Arbeitszeit für neu eingestellte Arbeitnehmer möglich?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats; Erhöhung der Wochenarbeitszeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingruppierung: Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit unter Beibehaltung der tariflichen Monatsvergütung allein kein Grund für Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Verweigerung der Zustimmung zur Eingruppierung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wochenarbeitszeit für Eingruppierung ohne Bedeutung - Arbeitnehmer mit 40 Wochenstunden kann in Vergütungsgruppe mit 38,5 Wochenstunden eingruppiert werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 353
  • BB 2006, 1913
  • DB 2006, 2016
  • NZA-RR 2006, 648
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 24/02

    Eingruppierung eines Disponenten/Lokleitung bei der Bahn

    Auszug aus BAG, 28.06.2006 - 10 ABR 42/05
    Das verlangt die Subsumtion eines bestimmten Sachverhalts unter eine vorgegebene Ordnung (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10).

    Bei diesem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (st. Rspr., vgl. BAG 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 27. Juni 2000 - 1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 28.06.2006 - 10 ABR 42/05
    Eingruppierung ist die Einordnung des Arbeitnehmers in ein kollektives, mindestens zwei Vergütungsgruppen enthaltendes Entgeltschema, das eine Zuordnung der Arbeitnehmer nach bestimmten, generell beschriebenen Merkmalen vorsieht (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - BAGE 112, 238; 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135; 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 137).
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

    Auszug aus BAG, 28.06.2006 - 10 ABR 42/05
    Das verlangt die Subsumtion eines bestimmten Sachverhalts unter eine vorgegebene Ordnung (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10).
  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 16/02

    Eingruppierung eines Wagenmeisters WTS bei der Bahn

    Auszug aus BAG, 28.06.2006 - 10 ABR 42/05
    Das verlangt die Subsumtion eines bestimmten Sachverhalts unter eine vorgegebene Ordnung (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10).
  • BAG, 06.06.1958 - 1 AZR 515/57

    Tarifvertrag - Nachwirkung der Rechtsnormen - Betriebsübliche Regelung -

    Auszug aus BAG, 28.06.2006 - 10 ABR 42/05
    Die Nachwirkung tarifvertraglicher Normen erstreckt sich nicht auf Arbeitsverhältnisse, die erst im Nachwirkungszeitraum begründet werden (st. Rspr., BAG 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90; 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22; 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - BAGE 99, 283).
  • BAG, 19.08.2004 - 8 ABR 40/03

    Tarifumstellung - Auslegung einer Überleitungsbestimmung bei In-Kraft-Treten

    Auszug aus BAG, 28.06.2006 - 10 ABR 42/05
    f) Entgegen der Auffassung des Betriebsrats gibt der Beschluss des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. August 2004 (- 8 ABR 40/03 -) kein anderes Ergebnis vor.
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 28.06.2006 - 10 ABR 42/05
    Eingruppierung ist die Einordnung des Arbeitnehmers in ein kollektives, mindestens zwei Vergütungsgruppen enthaltendes Entgeltschema, das eine Zuordnung der Arbeitnehmer nach bestimmten, generell beschriebenen Merkmalen vorsieht (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - BAGE 112, 238; 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135; 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 137).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus BAG, 28.06.2006 - 10 ABR 42/05
    Eingruppierung ist die Einordnung des Arbeitnehmers in ein kollektives, mindestens zwei Vergütungsgruppen enthaltendes Entgeltschema, das eine Zuordnung der Arbeitnehmer nach bestimmten, generell beschriebenen Merkmalen vorsieht (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - BAGE 112, 238; 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135; 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 137).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2005 - 10 TaBV 1/05

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 28.06.2006 - 10 ABR 42/05
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 20. Juli 2005 - 10 TaBV 1/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 703/00

    Verbandsaustritt - Ende der Nachbindung - Tarifänderung

    Auszug aus BAG, 28.06.2006 - 10 ABR 42/05
    Die Nachwirkung tarifvertraglicher Normen erstreckt sich nicht auf Arbeitsverhältnisse, die erst im Nachwirkungszeitraum begründet werden (st. Rspr., BAG 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90; 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22; 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - BAGE 99, 283).
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 29/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

  • BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 47/02

    Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn - Zustimmungsersetzung

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 129/05

    Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom

  • BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03

    Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 967/06

    Änderungskündigung - rechtskräftig verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur

    Dem Betriebsrat kommt im Rahmen des § 99 BetrVG kein Mitgestaltungsrecht, sondern nur ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle zu (vgl. BAG 28. Juni 2006 - 10 ABR 42/05 - BAGE 118, 353, 356 f.; 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - Fitting BetrVG 24. Aufl. § 99 Rn. 96).
  • LAG Hamm, 08.06.2007 - 13 TaBV 117/06

    Eingruppierung; Absenkung; Entgelt; Neueinstellung; Zustimmung; Verweigerung;

    Unter einer Eingruppierung versteht man die Einordnung eines Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema, das eine Zuordnung der Beschäftigten nach bestimmten, generell beschriebenen Merkmalen vorsieht (zuletzt z. B. BAG AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 30, 32).

    Bedient er sich dann - wie hier - bei der Verteilung des für die Neueinstellungen reduzierten Gesamtvolumens eines bestehenden Systems, ohne dessen Struktur in Frage zu stellen, handelt es sich wegen der unterschiedslos für alle neu eintretenden Beschäftigten geltenden Maßstäbe "nur" um eine - zulässige - mitbestimmungsfreie Absenkung der Entgelthöhe (vgl. z. B. BAG AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 30; LAG Hamm - Beschluss vom 24.05.2006 - 10 TaBV 215/05); sie steht auch mit allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsätzen im Einklang (vgl. BAG AP TVG § 3 Nr. 31).

  • LAG Hamm, 17.08.2007 - 13 TaBV 10/07

    Eingruppierung; Absenkung; Entgelt; Neueinstellung; Zustimmung; Verweigerung;

    Unter Eingruppierung als personelle Einzelmaßnahme versteht man die Einordnung eines Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema, das eine Zuordnung der Beschäftigten nach bestimmten, generell beschriebenen Merkmalen vorsieht (zuletzt z. B. BAG AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 30, 32).

    Bedient er sich dann - wie hier - bei der Verteilung des für die Neueinstellungen reduzierten Gesamtvolumens eines bestehenden Systems, ohne dessen Struktur in Frage zu stellen, handelt es sich wegen der unterschiedslos für alle neu eintretenden Beschäftigten geltenden Maßstäbe "nur" um eine - zulässige - mitbestimmungsfreie Absenkung der Entgelthöhe (vgl. z. B. BAG AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 30; LAG Hamm - Beschluss vom 24.05.2006 - 10 TaBV 215/05).

  • LAG Düsseldorf, 31.01.2018 - 4 TaBV 48/17

    Umfang des Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der betrieblichen

    Dies ist weder für die Eingruppierung der betroffenen Arbeitnehmer von Bedeutung (BAG 28. Juni 2006 - 10 ABR 42/05, BAGE 118, 353) noch liegt darin eine nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtige Aufstellung eines Entlohnungsgrundsatzes (BAG 30. Oktober 2001 - 1 ABR 8/01, BAGE 99, 258, Rn. 25 ff.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 6 TaBV 40/07

    Streitgegenstand, Deutsche Post, Einstellung, Mitarbeiter, Arbeitszeit, Umfang

    Deshalb stellt weder die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit einer Arbeitszeit unterhalb der tariflich vorgesehenen Mindeststundenzahl (BAG 28.01.1992, - 1 ABR 45/91 - NZA 1992, 606) noch die untertarifliche Bezahlung (vgl. BAG 09.07.1996, - 1 ABR 55/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 9 Einstellung und 28.06.2006 - 10 ABR 42/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 30) einen Zustimmungsverweigerungsgrund dar, solange nicht die Beschäftigung als solche untersagt ist.
  • LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 55/07

    Beschlussverfahren; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Ein-, Umgruppierung

    Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der Vergütungspraxis (zuletzt: BAG, Beschluss vom 26.10.2004 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 29; BAG, Beschluss vom 28.06.2006 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 30; BAG, Beschluss vom 12.12.2006 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 32 m.w.N.).
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