Rechtsprechung
BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 285/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 28.06.2011, 3 AZR 282/09.
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung
- rechtsprechung-im-internet.de
Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebliche Altersversorgung; Voraussetzungen für einen Eingriff in die Anpassungsregelung
- rewis.io
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebliche Altersversorgung; Voraussetzungen für einen Eingriff in die Anpassungsregelung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98
Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 285/09
Bei Veränderungen der Versorgungsordnung nach Eintritt des Versorgungsfalls ist jedoch auf die diesem Prüfungsschema zugrunde liegenden Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zurückzugreifen (vgl. etwa BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 92, 358, jeweils mwN) .In laufende Versorgungsleistungen darf daher nur eingegriffen werden, wenn tragfähige Gründe vorliegen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 92, 358; 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 38, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 79) .
Ob mehr als geringfügige Eingriffe vorliegen, hängt von den Nachteilen ab, die dem Versorgungsberechtigten durch die konkrete Änderung entstehen (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 92, 358) .
- BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 799/08
Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 285/09
Es kann offenbleiben, ob an dieser im Schrifttum (vgl. etwa Fitting BetrVG 25. Aufl. § 77 Rn. 39 mwN) zunehmend kritisierten Rechtsprechung, für die aus Sicht des Senats die besseren Gründe sprechen dürften, für Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung festzuhalten ist (zuletzt offengelassen von BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 19 mwN) .Bei Veränderungen der Versorgungsordnung nach Eintritt des Versorgungsfalls ist jedoch auf die diesem Prüfungsschema zugrunde liegenden Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zurückzugreifen (vgl. etwa BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 92, 358, jeweils mwN) .
Das bedeutet, dass nach Eintritt des Versorgungsfalls in der Regel nur noch geringfügige Verschlechterungen gerechtfertigt sein können (BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32; 12. Oktober 2004 - 3 AZR 557/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 112, 155) .
- BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96
Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 285/09
Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob sich jedenfalls aus der Verweisungsklausel in Nr. 6 des Arbeitsvertrages vom 5. Januar 1976 ergibt, dass der Kläger an die von den Betriebsparteien geschaffenen Regelungen gebunden ist (vgl. zu dynamischen Verweisungsklauseln: BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu I 3 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, für dynamische Verweisung auf eine Regelung durch Dienstvereinbarung) .Auch für geringfügige Eingriffe bedarf es sachlich nachvollziehbarer, Willkür ausschließender Gründe (BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu II 3 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14; 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 83, 293) .
- BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95
Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 285/09
Auch für geringfügige Eingriffe bedarf es sachlich nachvollziehbarer, Willkür ausschließender Gründe (BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu II 3 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14; 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 83, 293) . - BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95
Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des …
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 285/09
Dem Urteil des Senats vom 27. August 1996 (- 3 AZR 466/95 - zu IV 2 c cc der Gründe, BAGE 84, 38) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden. - BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 557/03
Eingriff in die einem Ruheständler zugesagte Witwenrente
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 285/09
Das bedeutet, dass nach Eintritt des Versorgungsfalls in der Regel nur noch geringfügige Verschlechterungen gerechtfertigt sein können (BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32; 12. Oktober 2004 - 3 AZR 557/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 112, 155) . - BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06
Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 285/09
In laufende Versorgungsleistungen darf daher nur eingegriffen werden, wenn tragfähige Gründe vorliegen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 92, 358; 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 38, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 79) . - BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97
Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 285/09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die Betriebspartner nicht berechtigt, für ausgeschiedene Arbeitnehmer Rechte und Pflichten zu begründen oder einzuschränken (vgl. etwa 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - zu I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 1) . - BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05
Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 285/09
Dieser Auslegung stehen berechtigte Interessen der Beklagten, einem damit gesetzlich nicht möglichen Rechtsmittel ausgesetzt zu sein, nicht entgegen (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 17, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88) . - LAG Hamm, 24.02.2009 - 9 Sa 1654/08
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 285/09
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Februar 2009 - 9 Sa 1654/08 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen den Feststellungsausspruch richtet. - BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05
Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage
- BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07
Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei …
- BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09
Statthaftigkeit der Berufung - Bindung an die Streitwertfestsetzung im Urteil des …
- BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des …
- LAG Hamm, 20.03.2012 - 9 Sa 1636/11
Sachdienlichkeit der Klageänderung - Anpassung einer Betriebsrente
Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision der Beklagten mit Urteil vom 28.06.2011 -3 AZR 285/09 - teilweise, nämlich hinsichtlich des Feststellungsantrags zurückgewiesen und im Übrigen auf sie unter teilweiser Aufhebung des landesarbeitsgerichtlichen Urteils den Rechtsstreit zur weiteren Tatsachenfeststellung hinsichtlich der Leistungsanträge im Hinblick auf die in § 5 RL 2/89 enthaltene, eigenständige Anpassungsregelung zurückverwiesen.