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   BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 286/09   

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https://dejure.org/2011,18374
BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 286/09 (https://dejure.org/2011,18374)
BAG, Entscheidung vom 28.06.2011 - 3 AZR 286/09 (https://dejure.org/2011,18374)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 286/09 (https://dejure.org/2011,18374)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 286/09
    Bei Veränderungen der Versorgungsordnung nach Eintritt des Versorgungsfalls ist jedoch auf die diesem Prüfungsschema zugrunde liegenden Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zurückzugreifen (vgl. etwa BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 92, 358, jeweils mwN) .

    In laufende Versorgungsleistungen darf daher nur eingegriffen werden, wenn tragfähige Gründe vorliegen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 92, 358; 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 38, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 79) .

    Ob mehr als geringfügige Eingriffe vorliegen, hängt von den Nachteilen ab, die dem Versorgungsberechtigten durch die konkrete Änderung entstehen (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 92, 358) .

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 799/08

    Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 286/09
    Es kann offenbleiben, ob an dieser im Schrifttum (vgl. etwa Fitting BetrVG 25. Aufl. § 77 Rn. 39 mwN) zunehmend kritisierten Rechtsprechung, für die aus Sicht des Senats die besseren Gründe sprechen dürften, für Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung festzuhalten ist (zuletzt offengelassen von BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 19 mwN) .

    Bei Veränderungen der Versorgungsordnung nach Eintritt des Versorgungsfalls ist jedoch auf die diesem Prüfungsschema zugrunde liegenden Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zurückzugreifen (vgl. etwa BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 92, 358, jeweils mwN) .

    Das bedeutet, dass nach Eintritt des Versorgungsfalls in der Regel nur noch geringfügige Verschlechterungen gerechtfertigt sein können (BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32; 12. Oktober 2004 - 3 AZR 557/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 112, 155) .

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 286/09
    Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob sich jedenfalls aus der arbeitsvertraglichen Verweisung auf die Ruhegeldrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung ergibt, dass der Kläger an die von den Betriebsparteien geschaffenen Regelungen gebunden ist (vgl. zu dynamischen Verweisungsklauseln: BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu I 3 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, für dynamische Verweisung auf eine Regelung durch Dienstvereinbarung) .

    Auch für geringfügige Eingriffe bedarf es sachlich nachvollziehbarer, Willkür ausschließender Gründe (BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu II 3 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14; 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 83, 293) .

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06

    Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 286/09
    In laufende Versorgungsleistungen darf daher nur eingegriffen werden, wenn tragfähige Gründe vorliegen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 92, 358; 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 38, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 79) .
  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 557/03

    Eingriff in die einem Ruheständler zugesagte Witwenrente

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 286/09
    Das bedeutet, dass nach Eintritt des Versorgungsfalls in der Regel nur noch geringfügige Verschlechterungen gerechtfertigt sein können (BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32; 12. Oktober 2004 - 3 AZR 557/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 112, 155) .
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95

    Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 286/09
    Auch für geringfügige Eingriffe bedarf es sachlich nachvollziehbarer, Willkür ausschließender Gründe (BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu II 3 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14; 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 83, 293) .
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 286/09
    Dem Urteil des Senats vom 27. August 1996 (- 3 AZR 466/95 - zu IV 2 c cc der Gründe, BAGE 84, 38) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden.
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 286/09
    Diese Grundsätze hat der Senat durch ein dreistufiges Prüfungsschema präzisiert (st. Rspr. seit 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 49, 57) .
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 286/09
    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer sind danach entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtige Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenüberzustellen (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 384/07 - AP BetrAVG § 9 Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47) .
  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 286/09
    Die Feststellungsklage ermöglicht eine sachgemäße einfache Erledigung der Streitpunkte, so dass prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 18. November 2003 - 3 AZR 655/02 - zu A der Gründe mwN) .
  • LAG Hamm, 24.02.2009 - 9 Sa 1655/08
  • BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10

    Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente

    Ein Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße einfache Erledigung der auftretenden Streitpunkte - hier der Art und Weise der Berechnung und damit der Höhe der Betriebsrente der Klägerin - zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 286/09 - Rn. 17; 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - Rn. 31, EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 11) .
  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags

    Ein Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße, einfache Erledigung der auftretenden Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 286/09 - Rn. 17; 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - Rn. 31, AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 11) .
  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 281/10

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichheitssatz

    Ein Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße, einfache Erledigung der auftretenden Streitpunkte - hier die Frage der Berechtigung des Beklagten, die Versorgungsleistung des vormaligen Klägers zum 1. Juli 2007 neu zu berechnen - zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 286/09 - Rn. 17; 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - Rn. 31, AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 11) .
  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 77/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags

    Ein Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße, einfache Erledigung der auftretenden Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 286/09 - Rn. 17; 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - Rn. 31, AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 11) .
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 627/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraft-verlustes -

    Ein Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße, einfache Erledigung der auftretenden Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - Rn. 31, BAGE 139, 69; 28. Juni 2011 - 3 AZR 286/09 - Rn. 17) .
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 460/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraftverlustes -

    Ein Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße, einfache Erledigung der auftretenden Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - Rn. 31, BAGE 139, 69; 28. Juni 2011 - 3 AZR 286/09 - Rn. 17) .
  • LAG Hamm, 28.05.2013 - 9 Sa 1237/12
    Das Feststellungsinteresse ist vorhanden, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße einfache Erledigung der auftretenden Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 Rn. 20; BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 286/09 - Rn. 17).
  • ArbG Wuppertal, 11.02.2021 - 5 Ca 2779/20

    Betriebliche Altersversorgung, betriebliche Sozialleistung,

    Ein Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße, einfache Erledigung der auftretenden Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 26.03.2013 - 3 AZR 68/11; BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 286/09 - Rn. 17; 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - jeweils zitiert nach juris).
  • ArbG Wuppertal, 12.11.2021 - 4 Ca 100/21

    Betriebliche Altersversorgung; Zuschuss zu Stromkosten für die Witwe

    Ein Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße, einfache Erledigung der auftretenden Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11-; BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 286/09 - RdNr. 17, zitiert nach juris).
  • ArbG Düsseldorf, 24.01.2014 - 13 Ca 5224/13

    Ausschluss der als Arbeitnehmer beschäftigten beurlaubten Beamten von Abfindungen

    Ein Feststellungsinteresse ist nur gegeben, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße, einfache Erledigung der auftretenden Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 28.06.2011 - 3 AZR 286/09 - juris, Rn. 17; BAG 23.08.2011 - 3 AZR 650/09 - juris, Rn. 31; BAG 26.03.2013 - 3 AZR 68/11 -, juris, Rn. 21).
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