Rechtsprechung
BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 28.06.2011, 3 AZR 282/09.
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung
- rechtsprechung-im-internet.de
Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebliche Altersversorgung; Voraussetzungen für einen Eingriff in die Anpassungsregelung
- rewis.io
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebliche Altersversorgung; Voraussetzungen für einen Eingriff in die Anpassungsregelung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 30.01.2008 - 5 Ca 4805/07
- LAG Hamm, 02.09.2008 - 4 Sa 438/08
- BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98
Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
Bei Veränderungen der Versorgungsordnung nach Eintritt des Versorgungsfalls ist jedoch auf die diesem Prüfungsschema zugrunde liegenden Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zurückzugreifen (vgl. etwa BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 92, 358, jeweils mwN) .In laufende Versorgungsleistungen darf daher nur eingegriffen werden, wenn tragfähige Gründe vorliegen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 92, 358; 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 38, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 79) .
Ob mehr als geringfügige Eingriffe vorliegen, hängt von den Nachteilen ab, die dem Versorgungsberechtigten durch die konkrete Änderung entstehen (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 92, 358) .
- BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 799/08
Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
Es kann offenbleiben, ob an dieser im Schrifttum (vgl. etwa Fitting BetrVG 25. Aufl. § 77 Rn. 39 mwN) zunehmend kritisierten Rechtsprechung, für die aus Sicht des Senats die besseren Gründe sprechen dürften, für Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung festzuhalten ist (zuletzt offengelassen von BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 19 mwN) .Bei Veränderungen der Versorgungsordnung nach Eintritt des Versorgungsfalls ist jedoch auf die diesem Prüfungsschema zugrunde liegenden Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zurückzugreifen (vgl. etwa BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 92, 358, jeweils mwN) .
Das bedeutet, dass nach Eintritt des Versorgungsfalls in der Regel nur noch geringfügige Verschlechterungen gerechtfertigt sein können (BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32; 12. Oktober 2004 - 3 AZR 557/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 112, 155) .
- BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96
Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob sich jedenfalls aus der Verweisungsklausel in Nr. 6 des Anstellungsvertrages vom 2. Oktober 1990 ergibt, dass der Kläger an die von den Betriebsparteien geschaffenen Regelungen gebunden ist (vgl. zu dynamischen Verweisungsklauseln: BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu I 3 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, für dynamische Verweisung auf eine Regelung durch Dienstvereinbarung) .Auch für geringfügige Eingriffe bedarf es sachlich nachvollziehbarer, Willkür ausschließender Gründe (BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu II 3 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14; 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 83, 293) .
- BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95
Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des …
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
Dem Urteil des Senats vom 27. August 1996 (- 3 AZR 466/95 - zu IV 2 c cc der Gründe, BAGE 84, 38) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden. - BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97
Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die Betriebspartner nicht berechtigt, für ausgeschiedene Arbeitnehmer Rechte und Pflichten zu begründen oder einzuschränken (vgl. etwa 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - zu I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 1) . - BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 557/03
Eingriff in die einem Ruheständler zugesagte Witwenrente
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
Das bedeutet, dass nach Eintritt des Versorgungsfalls in der Regel nur noch geringfügige Verschlechterungen gerechtfertigt sein können (BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32; 12. Oktober 2004 - 3 AZR 557/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 112, 155) . - BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95
Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
Auch für geringfügige Eingriffe bedarf es sachlich nachvollziehbarer, Willkür ausschließender Gründe (BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu II 3 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14; 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 83, 293) . - BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06
Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
In laufende Versorgungsleistungen darf daher nur eingegriffen werden, wenn tragfähige Gründe vorliegen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 92, 358; 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 38, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 79) . - BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des …
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
Diese Grundsätze hat der Senat durch ein dreistufiges Prüfungsschema präzisiert (st. Rspr. seit 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 49, 57) . - LAG Hamm, 02.09.2008 - 4 Sa 438/08
Betriebliche Altersversorgung; Anpassung; Ein-Prozent-Anpassung; …
Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. September 2008 - 4 Sa 438/08 - wird zurückgewiesen. - BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07
Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei …
- BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11
Anpassung der Betriebsrente - sofortiges Anerkenntnis
Dies folgt aus § 258 ZPO, wonach bei wiederkehrenden Leistungen auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden kann (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 137/09 - Rn. 16) . - BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
Betriebliche Altersversorgung - Klage auf künftige Leistung
aa) Schon wegen des Titulierungsinteresses ist die Klage auf künftig wiederkehrende Leistungen auch insoweit zulässig, wie der Gegner freiwillig zahlt (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 137/09 - Rn. 16) . - ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4853/09
Änderung des Durchführungsweges einer betrieblichen Altersvorsorge; Verschaffung …
Nach der Entscheidung des BAG vom 28.06.2011 (AZ: 3 AZR 137/09 - juris), wonach die BV 2006, die abweichend von der RL 2/89 eine jährliche Anpassung um 1 % vorsah, keine Anwendung findet, gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass dem Kläger gem. § 5 RL 2/89 jeweils zum 01.07.Ansprüche auf Zahlung der anzupassenden Betriebsrenten werden zum jeweiligen Zahlungstermin und nicht erst mit Rechtskraft der Entscheidung fällig (vgl. hierzu BAG v. 28.6.2011 - 3 AZR 137/09 - juris).
- ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12
Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens bei gleichzeitiger …
a) Nach der Entscheidung des BAG vom 28.06.2011 (3 AZR 137/09 - zitiert nach Juris), wonach die BV 2006, die abweichend von der RL 89 eine jährliche Anpassung um 1 % vorsah, keine Anwendung findet, gehen die Parteien dem Grunde nach nunmehr übereinstimmend davon aus, dass dem Kläger gem. § 5 Abs. 5-9 der RL 89 jeweils zum 01.07.Anders als bei Anpassungsentscheidungen nach § 16 BetrAVG, die von einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen abhängen, ist die Höhe, in der anzupassen ist, in § 5 der RL 89 festgeschrieben und der Anspruch auf Zahlung der angepassten Rente zum jeweiligen Zahlungstermin fällig (BAG 28.06.2011 - 3 AZR 137/09 - zitiert nach Juris).
- ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09
Berechnung der Betriebsrente hinsichtlich Vornahme der Quotierung des Ruhegeldes …
Nach der Entscheidung des BAG vom 28.06.2011 (AZ: 3 AZR 137/09 - juris), wonach die BV 2006, die abweichend von der RL 2/89 eine jährliche Anpassung um 1 % vorsah, keine Anwendung findet, gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass dem Kläger gem. § 5 RL 2/89 jeweils zum 01.07.Ansprüche auf Zahlung der anzupassenden Betriebsrenten werden zum jeweiligen Zahlungstermin und nicht erst mit Rechtskraft der Entscheidung fällig (vgl. hierzu BAG v. 28.6.2011 - 3 AZR 137/09 - juris).
- ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 3774/10
Geltendmachung von Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens …
a) Nach der Entscheidung des BAG vom 28.06.2011 (3 AZR 137/09 - zitiert nach Juris), wonach die BV 2006, die abweichend von der RL 89 eine jährliche Anpassung um 1 % vorsah, keine Anwendung findet, gehen die Parteien dem Grunde nach nunmehr übereinstimmend davon aus, dass dem Kläger gem. § 5 Abs. 5-9 der RL 89 jeweils zum 01.07.Anders als bei Anpassungsentscheidungen nach § 16 BetrAVG, die von einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen abhängen, ist die Höhe, in der anzupassen ist, in § 5 der RL 89 festgeschrieben und der Anspruch auf Zahlung der angepassten Rente zum jeweiligen Zahlungstermin fällig (BAG 28.06.2011 - 3 AZR 137/09 - zitiert nach Juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2016 - 4 Sa 346/15
Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage
Nach §§ 257, 258 ZPO ist bei einer nicht von einer Gegenleistung abhängigen Leistung - also auch bei Betriebsrenten - schon wegen des Titulierungsinteresses eine Klage auf künftig wiederkehrende Leistungen auch insoweit zulässig, als der Gegner freiwillig zahlt (BAG v. 28.06.2011 - 3 AZR 137/09 - juris). - LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2021 - 23 Sa 835/21
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Anrechnung von Vordienstzeiten nach …
Nach §§ 257, 258 ZPO ist bei einer nicht von einer Gegenleistung abhängigen Leistung - also auch bei Betriebsrenten - schon wegen des Titulierungsinteresses die Klage auf künftig wiederkehrende Leistungen auch insoweit zulässig, als der Gegner freiwillig zahlt (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 137/09 - Rn. 16 mwN). - ArbG Essen, 10.04.2014 - 4 Ca 467/12
Quotierung einer Betriebsrente wegen der Inanspruchnahme vorgezogenen …
a) Nach der Entscheidung des BAG vom 28.06.2011 (3 AZR 137/09 - zit. n. Juris), wonach die BV 2006, die abweichend von der RL 2/89 eine jährliche Anpassung um 1 % vorsah, keine Anwendung findet, gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass dem Kläger gem. § 5 RL 2/89 jeweils zum 01.07. - ArbG Essen, 18.12.2012 - 7 Ca 4859/09
Zahlungsansprüche wegen einer behaupteten fehlerhaften Erstberechnung der …
a) Nach der Entscheidung des BAG vom 28.06.2011 (3 AZR 137/09 - zit. n. Juris), wonach die BV 2006, die abweichend von der RL 2/89 eine jährliche Anpassung um 2. % vorsah, keine Anwendung findet, gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass dem Kläger gem. § 6. RL 2/89 jeweils zum 01.07. - LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 6 Sa 348/17
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der Rente - Vertretbarkeit