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   BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09   

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BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09 (https://dejure.org/2011,17779)
BAG, Entscheidung vom 28.06.2011 - 3 AZR 137/09 (https://dejure.org/2011,17779)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 137/09 (https://dejure.org/2011,17779)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
    Bei Veränderungen der Versorgungsordnung nach Eintritt des Versorgungsfalls ist jedoch auf die diesem Prüfungsschema zugrunde liegenden Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zurückzugreifen (vgl. etwa BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 92, 358, jeweils mwN) .

    In laufende Versorgungsleistungen darf daher nur eingegriffen werden, wenn tragfähige Gründe vorliegen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 92, 358; 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 38, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 79) .

    Ob mehr als geringfügige Eingriffe vorliegen, hängt von den Nachteilen ab, die dem Versorgungsberechtigten durch die konkrete Änderung entstehen (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 92, 358) .

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 799/08

    Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
    Es kann offenbleiben, ob an dieser im Schrifttum (vgl. etwa Fitting BetrVG 25. Aufl. § 77 Rn. 39 mwN) zunehmend kritisierten Rechtsprechung, für die aus Sicht des Senats die besseren Gründe sprechen dürften, für Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung festzuhalten ist (zuletzt offengelassen von BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 19 mwN) .

    Bei Veränderungen der Versorgungsordnung nach Eintritt des Versorgungsfalls ist jedoch auf die diesem Prüfungsschema zugrunde liegenden Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zurückzugreifen (vgl. etwa BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 92, 358, jeweils mwN) .

    Das bedeutet, dass nach Eintritt des Versorgungsfalls in der Regel nur noch geringfügige Verschlechterungen gerechtfertigt sein können (BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32; 12. Oktober 2004 - 3 AZR 557/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 112, 155) .

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
    Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob sich jedenfalls aus der Verweisungsklausel in Nr. 6 des Anstellungsvertrages vom 2. Oktober 1990 ergibt, dass der Kläger an die von den Betriebsparteien geschaffenen Regelungen gebunden ist (vgl. zu dynamischen Verweisungsklauseln: BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu I 3 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, für dynamische Verweisung auf eine Regelung durch Dienstvereinbarung) .

    Auch für geringfügige Eingriffe bedarf es sachlich nachvollziehbarer, Willkür ausschließender Gründe (BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu II 3 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14; 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 83, 293) .

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
    Dem Urteil des Senats vom 27. August 1996 (- 3 AZR 466/95 - zu IV 2 c cc der Gründe, BAGE 84, 38) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden.
  • BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die Betriebspartner nicht berechtigt, für ausgeschiedene Arbeitnehmer Rechte und Pflichten zu begründen oder einzuschränken (vgl. etwa 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - zu I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 1) .
  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 557/03

    Eingriff in die einem Ruheständler zugesagte Witwenrente

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
    Das bedeutet, dass nach Eintritt des Versorgungsfalls in der Regel nur noch geringfügige Verschlechterungen gerechtfertigt sein können (BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32; 12. Oktober 2004 - 3 AZR 557/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 112, 155) .
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95

    Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
    Auch für geringfügige Eingriffe bedarf es sachlich nachvollziehbarer, Willkür ausschließender Gründe (BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu II 3 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14; 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 83, 293) .
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06

    Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
    In laufende Versorgungsleistungen darf daher nur eingegriffen werden, wenn tragfähige Gründe vorliegen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 92, 358; 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 38, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 79) .
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
    Diese Grundsätze hat der Senat durch ein dreistufiges Prüfungsschema präzisiert (st. Rspr. seit 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 49, 57) .
  • LAG Hamm, 02.09.2008 - 4 Sa 438/08

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung; Ein-Prozent-Anpassung;

    Auszug aus BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. September 2008 - 4 Sa 438/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11

    Anpassung der Betriebsrente - sofortiges Anerkenntnis

    Dies folgt aus § 258 ZPO, wonach bei wiederkehrenden Leistungen auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden kann (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 137/09 - Rn. 16) .
  • BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22

    Betriebliche Altersversorgung - Klage auf künftige Leistung

    aa) Schon wegen des Titulierungsinteresses ist die Klage auf künftig wiederkehrende Leistungen auch insoweit zulässig, wie der Gegner freiwillig zahlt (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 137/09 - Rn. 16) .
  • ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4853/09

    Änderung des Durchführungsweges einer betrieblichen Altersvorsorge; Verschaffung

    Nach der Entscheidung des BAG vom 28.06.2011 (AZ: 3 AZR 137/09 - juris), wonach die BV 2006, die abweichend von der RL 2/89 eine jährliche Anpassung um 1 % vorsah, keine Anwendung findet, gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass dem Kläger gem. § 5 RL 2/89 jeweils zum 01.07.

    Ansprüche auf Zahlung der anzupassenden Betriebsrenten werden zum jeweiligen Zahlungstermin und nicht erst mit Rechtskraft der Entscheidung fällig (vgl. hierzu BAG v. 28.6.2011 - 3 AZR 137/09 - juris).

  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12

    Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens bei gleichzeitiger

    a) Nach der Entscheidung des BAG vom 28.06.2011 (3 AZR 137/09 - zitiert nach Juris), wonach die BV 2006, die abweichend von der RL 89 eine jährliche Anpassung um 1 % vorsah, keine Anwendung findet, gehen die Parteien dem Grunde nach nunmehr übereinstimmend davon aus, dass dem Kläger gem. § 5 Abs. 5-9 der RL 89 jeweils zum 01.07.

    Anders als bei Anpassungsentscheidungen nach § 16 BetrAVG, die von einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen abhängen, ist die Höhe, in der anzupassen ist, in § 5 der RL 89 festgeschrieben und der Anspruch auf Zahlung der angepassten Rente zum jeweiligen Zahlungstermin fällig (BAG 28.06.2011 - 3 AZR 137/09 - zitiert nach Juris).

  • ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09

    Berechnung der Betriebsrente hinsichtlich Vornahme der Quotierung des Ruhegeldes

    Nach der Entscheidung des BAG vom 28.06.2011 (AZ: 3 AZR 137/09 - juris), wonach die BV 2006, die abweichend von der RL 2/89 eine jährliche Anpassung um 1 % vorsah, keine Anwendung findet, gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass dem Kläger gem. § 5 RL 2/89 jeweils zum 01.07.

    Ansprüche auf Zahlung der anzupassenden Betriebsrenten werden zum jeweiligen Zahlungstermin und nicht erst mit Rechtskraft der Entscheidung fällig (vgl. hierzu BAG v. 28.6.2011 - 3 AZR 137/09 - juris).

  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 3774/10

    Geltendmachung von Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens

    a) Nach der Entscheidung des BAG vom 28.06.2011 (3 AZR 137/09 - zitiert nach Juris), wonach die BV 2006, die abweichend von der RL 89 eine jährliche Anpassung um 1 % vorsah, keine Anwendung findet, gehen die Parteien dem Grunde nach nunmehr übereinstimmend davon aus, dass dem Kläger gem. § 5 Abs. 5-9 der RL 89 jeweils zum 01.07.

    Anders als bei Anpassungsentscheidungen nach § 16 BetrAVG, die von einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen abhängen, ist die Höhe, in der anzupassen ist, in § 5 der RL 89 festgeschrieben und der Anspruch auf Zahlung der angepassten Rente zum jeweiligen Zahlungstermin fällig (BAG 28.06.2011 - 3 AZR 137/09 - zitiert nach Juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2016 - 4 Sa 346/15

    Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage

    Nach §§ 257, 258 ZPO ist bei einer nicht von einer Gegenleistung abhängigen Leistung - also auch bei Betriebsrenten - schon wegen des Titulierungsinteresses eine Klage auf künftig wiederkehrende Leistungen auch insoweit zulässig, als der Gegner freiwillig zahlt (BAG v. 28.06.2011 - 3 AZR 137/09 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2021 - 23 Sa 835/21

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Anrechnung von Vordienstzeiten nach

    Nach §§ 257, 258 ZPO ist bei einer nicht von einer Gegenleistung abhängigen Leistung - also auch bei Betriebsrenten - schon wegen des Titulierungsinteresses die Klage auf künftig wiederkehrende Leistungen auch insoweit zulässig, als der Gegner freiwillig zahlt (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 137/09 - Rn. 16 mwN).
  • ArbG Essen, 10.04.2014 - 4 Ca 467/12

    Quotierung einer Betriebsrente wegen der Inanspruchnahme vorgezogenen

    a) Nach der Entscheidung des BAG vom 28.06.2011 (3 AZR 137/09 - zit. n. Juris), wonach die BV 2006, die abweichend von der RL 2/89 eine jährliche Anpassung um 1 % vorsah, keine Anwendung findet, gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass dem Kläger gem. § 5 RL 2/89 jeweils zum 01.07.
  • ArbG Essen, 18.12.2012 - 7 Ca 4859/09

    Zahlungsansprüche wegen einer behaupteten fehlerhaften Erstberechnung der

    a) Nach der Entscheidung des BAG vom 28.06.2011 (3 AZR 137/09 - zit. n. Juris), wonach die BV 2006, die abweichend von der RL 2/89 eine jährliche Anpassung um 2. % vorsah, keine Anwendung findet, gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass dem Kläger gem. § 6. RL 2/89 jeweils zum 01.07.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 6 Sa 348/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der Rente - Vertretbarkeit

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