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   BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16   

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BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16 (https://dejure.org/2017,21509)
BAG, Entscheidung vom 28.06.2017 - 5 AZR 263/16 (https://dejure.org/2017,21509)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 5 AZR 263/16 (https://dejure.org/2017,21509)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 293 BGB, § 294 BGB, § 295 BGB, § 106 Satz 1 GewO, § 559 ZPO, § 242 BGB, § 297 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 106 Satz 3 GewO, § 90 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Annahmeverzug - tatsächliches Angebot - Unvermögen - Schadensersatz

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Anbieten der Arbeitsleistung i.S. von § 294 BGB

  • bag-urteil.com

    Annahmeverzug - tatsächliches Angebot - Unvermögen - Schadensersatz

  • Betriebs-Berater

    Voraussetzung eines tatsächlichen Angebots der Arbeitsleistung

  • rewis.io

    Annahmeverzug - tatsächliches Angebot - Unvermögen - Schadensersatz

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Annahmeverzug des Arbeitgebers setzt grundsätzlich tatsächliches Angebot des Arbeitnehmers sowie Leistungsfähigkeit voraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Anbieten der Arbeitsleistung i.S. von § 294 BGB

  • datenbank.nwb.de

    Annahmeverzug - tatsächliches Angebot - Unvermögen - Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzug und tatsächliches Angebot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn - und das Angebot der Arbeitsleistung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittel - und die Beschwer trotz zwischenzeitlicher Zahlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn - und das Unvermögen der Arbeitnehmerin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuweisung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Voraussetzung eines tatsächlichen Angebots der Arbeitsleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3804
  • NZA 2017, 1528
  • BB 2017, 2739
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16
    Dabei ist die Arbeitsleistung so anzubieten, wie sie zu bewirken ist, also am rechten Ort, zur rechten Zeit und in der rechten Art und Weise entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen bzw. deren Konkretisierung kraft Weisung nach § 106 Satz 1 GewO (BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 14, BAGE 134, 296; 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 37, BAGE 149, 144) .

    Ob der Klägerin die Klageforderung unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes zusteht, weil der Beklagte es schuldhaft unterlassen hat, der Klägerin ab dem 1. Februar 2014 eine andere, ihren gesundheitlichen Einschränkungen entsprechende Tätigkeit zuzuweisen (zu den Voraussetzungen im Einzelnen: BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 27 ff., BAGE 134, 296; 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 26, BAGE 152, 1) kann der Senat aufgrund der bisherigen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht entscheiden.

    Ob es innerhalb des Teams W einen solchen Arbeitsplatz überhaupt gibt und er im Streitzeitraum frei oder unschwer frei zu machen gewesen wäre (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 30 f., BAGE 134, 296) , lässt sich den bisherigen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht entnehmen.

    Das wird, war die Zuweisung einer sich auf Behandlungspflege beschränkenden Tätigkeit dem Beklagten nicht möglich oder zumutbar (dazu BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 29 ff., BAGE 134, 296) , im erneuten Berufungsverfahren nachzuholen sein.

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Auszug aus BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16
    Ein wörtliches Angebot (§ 295 BGB) genügt (nur), wenn der Arbeitgeber ihm erklärt hat, er werde die Leistung nicht annehmen oder sei nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einem die tatsächliche Heranziehung übersteigenden Umfang zu beschäftigen (BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 19, BAGE 153, 85) .

    aa) Die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers ist eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen muss (BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 22, BAGE 153, 85, st. Rspr.) .

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Auszug aus BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16
    Dabei ist die Arbeitsleistung so anzubieten, wie sie zu bewirken ist, also am rechten Ort, zur rechten Zeit und in der rechten Art und Weise entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen bzw. deren Konkretisierung kraft Weisung nach § 106 Satz 1 GewO (BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 14, BAGE 134, 296; 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 37, BAGE 149, 144) .
  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16
    Ob der Klägerin die Klageforderung unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes zusteht, weil der Beklagte es schuldhaft unterlassen hat, der Klägerin ab dem 1. Februar 2014 eine andere, ihren gesundheitlichen Einschränkungen entsprechende Tätigkeit zuzuweisen (zu den Voraussetzungen im Einzelnen: BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 27 ff., BAGE 134, 296; 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 26, BAGE 152, 1) kann der Senat aufgrund der bisherigen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht entscheiden.
  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 565/14

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16
    Auch kündigungsrechtlich ist der Arbeitgeber als milderes Mittel gegenüber der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ggf. zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder zur Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen, durch Umsetzung "freizumachenden" Arbeitsplatz verpflichtet (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 565/14 - Rn. 28 mwN; zur Anpassung des Arbeitsplatzes mit zumutbaren Anstrengungen bei behinderten Arbeitnehmern sh. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 54 ff., BAGE 147, 60) , nicht jedoch zur Schaffung eines eigens auf den eingeschränkt leistungsfähigen Arbeitnehmer zugeschnittenen Arbeitsplatzes.
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16
    Auch kündigungsrechtlich ist der Arbeitgeber als milderes Mittel gegenüber der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ggf. zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder zur Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen, durch Umsetzung "freizumachenden" Arbeitsplatz verpflichtet (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 565/14 - Rn. 28 mwN; zur Anpassung des Arbeitsplatzes mit zumutbaren Anstrengungen bei behinderten Arbeitnehmern sh. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 54 ff., BAGE 147, 60) , nicht jedoch zur Schaffung eines eigens auf den eingeschränkt leistungsfähigen Arbeitnehmer zugeschnittenen Arbeitsplatzes.
  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 320/11

    Zulässigkeit der Revision - Beschwer

    Auszug aus BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16
    Bei einer zur Zahlung verurteilten Partei ist dies nicht (mehr) der Fall, wenn sie den Urteilsbetrag nicht nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil bezahlt, sondern den Klageanspruch aus freien Stücken ohne Vorbehalt endgültig erfüllen will (BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11 - Rn. 11 f. mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 6 Sa 1084/15

    Annahmeverzug; Konkretisierung der Arbeitsplficht; leidensgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Februar 2016 - 6 Sa 1084/15 - aufgehoben.
  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22

    Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion

    Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung so anbieten, wie sie zu bewirken ist, also am rechten Ort, zur rechten Zeit und in der rechten Art und Weise entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen bzw. deren Konkretisierung kraft Weisung nach § 106 Satz 1 GewO (BAG 28. Juni 2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 21 mwN) .

    a) Leistungswille und Leistungsfähigkeit sind vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzungen, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen müssen (vgl. BAG 28. Juni 2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 30; 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 17, BAGE 149, 144) .

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20

    BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?

    Die allgemeinen Rücksichtnahmepflichten aus § 241 Abs. 2 BGB und die Schutzpflichten aus § 618 BGB können es zwar gebieten, dass der Arbeitgeber Maßnahmen ergreift, um Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, mit dem Ziel, die Beschäftigung des Arbeitnehmers zu sichern (vgl. zur leidensgerechten Beschäftigung BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - Rn. 22, BAGE 169, 26; 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21; zur Berücksichtigung gesundheitlicher Einschränkungen im Rahmen des Weisungsrechts vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 30; 28. Juni 2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 36) .
  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19

    Annahmeverzug - Schadensersatz - behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit

    a) § 106 Satz 1 GewO eröffnet dem Arbeitgeber ein Weisungsrecht nur innerhalb, nicht jedoch außerhalb der vertraglichen Vereinbarungen (BAG 28. Juni 2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 24) .
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