Rechtsprechung
BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Annahmeverzug - tatsächliches Angebot - Unvermögen - Schadensersatz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 294 BGB, § 242 BGB, § 297 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 106 S 1 GewO
Annahmeverzug - tatsächliches Angebot - Unvermögen - Schadensersatz
- IWW
§ 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 293 BGB, § 294 BGB, § 295 BGB, § 106 Satz 1 GewO, § 559 ZPO, § 242 BGB, § 297 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 106 Satz 3 GewO, § 90 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Annahmeverzug - tatsächliches Angebot - Unvermögen - Schadensersatz
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Anbieten der Arbeitsleistung i.S. von § 294 BGB
- bag-urteil.com
Annahmeverzug - tatsächliches Angebot - Unvermögen - Schadensersatz
- Betriebs-Berater
Voraussetzung eines tatsächlichen Angebots der Arbeitsleistung
- rewis.io
Annahmeverzug - tatsächliches Angebot - Unvermögen - Schadensersatz
- ra.de
- blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Annahmeverzug des Arbeitgebers setzt grundsätzlich tatsächliches Angebot des Arbeitnehmers sowie Leistungsfähigkeit voraus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an das Anbieten der Arbeitsleistung i.S. von § 294 BGB
- datenbank.nwb.de
Annahmeverzug - tatsächliches Angebot - Unvermögen - Schadensersatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Annahmeverzug und tatsächliches Angebot
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Annahmeverzugslohn - und das Angebot der Arbeitsleistung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsmittel - und die Beschwer trotz zwischenzeitlicher Zahlung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Annahmeverzugslohn - und das Unvermögen der Arbeitnehmerin
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zuweisung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Voraussetzung eines tatsächlichen Angebots der Arbeitsleistung
Verfahrensgang
- ArbG Neuruppin, 07.05.2015 - 4 Ca 1363/14
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 6 Sa 1084/15
- BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16
Papierfundstellen
- NJW 2017, 3804
- NZA 2017, 1528
- BB 2017, 2739
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09
Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz - …
Auszug aus BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16
Dabei ist die Arbeitsleistung so anzubieten, wie sie zu bewirken ist, also am rechten Ort, zur rechten Zeit und in der rechten Art und Weise entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen bzw. deren Konkretisierung kraft Weisung nach § 106 Satz 1 GewO (BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 14, BAGE 134, 296; 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 37, BAGE 149, 144) .Ob der Klägerin die Klageforderung unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes zusteht, weil der Beklagte es schuldhaft unterlassen hat, der Klägerin ab dem 1. Februar 2014 eine andere, ihren gesundheitlichen Einschränkungen entsprechende Tätigkeit zuzuweisen (zu den Voraussetzungen im Einzelnen: BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 27 ff., BAGE 134, 296; 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 26, BAGE 152, 1) kann der Senat aufgrund der bisherigen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht entscheiden.
Ob es innerhalb des Teams W einen solchen Arbeitsplatz überhaupt gibt und er im Streitzeitraum frei oder unschwer frei zu machen gewesen wäre (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 30 f., BAGE 134, 296) , lässt sich den bisherigen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht entnehmen.
Das wird, war die Zuweisung einer sich auf Behandlungspflege beschränkenden Tätigkeit dem Beklagten nicht möglich oder zumutbar (dazu BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 29 ff., BAGE 134, 296) , im erneuten Berufungsverfahren nachzuholen sein.
- BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14
Annahmeverzug - Unvermögen
Auszug aus BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16
Ein wörtliches Angebot (§ 295 BGB) genügt (nur), wenn der Arbeitgeber ihm erklärt hat, er werde die Leistung nicht annehmen oder sei nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einem die tatsächliche Heranziehung übersteigenden Umfang zu beschäftigen (BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 19, BAGE 153, 85) .aa) Die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers ist eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen muss (BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 22, BAGE 153, 85, st. Rspr.) .
- BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12
Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug - …
Auszug aus BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16
Dabei ist die Arbeitsleistung so anzubieten, wie sie zu bewirken ist, also am rechten Ort, zur rechten Zeit und in der rechten Art und Weise entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen bzw. deren Konkretisierung kraft Weisung nach § 106 Satz 1 GewO (BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 14, BAGE 134, 296; 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 37, BAGE 149, 144) .
- BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14
Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz
Auszug aus BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16
Ob der Klägerin die Klageforderung unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes zusteht, weil der Beklagte es schuldhaft unterlassen hat, der Klägerin ab dem 1. Februar 2014 eine andere, ihren gesundheitlichen Einschränkungen entsprechende Tätigkeit zuzuweisen (zu den Voraussetzungen im Einzelnen: BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 27 ff., BAGE 134, 296; 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 26, BAGE 152, 1) kann der Senat aufgrund der bisherigen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht entscheiden. - BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 565/14
Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16
Auch kündigungsrechtlich ist der Arbeitgeber als milderes Mittel gegenüber der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ggf. zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder zur Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen, durch Umsetzung "freizumachenden" Arbeitsplatz verpflichtet (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 565/14 - Rn. 28 mwN; zur Anpassung des Arbeitsplatzes mit zumutbaren Anstrengungen bei behinderten Arbeitnehmern sh. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 54 ff., BAGE 147, 60) , nicht jedoch zur Schaffung eines eigens auf den eingeschränkt leistungsfähigen Arbeitnehmer zugeschnittenen Arbeitsplatzes. - BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12
HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung
Auszug aus BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16
Auch kündigungsrechtlich ist der Arbeitgeber als milderes Mittel gegenüber der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ggf. zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder zur Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen, durch Umsetzung "freizumachenden" Arbeitsplatz verpflichtet (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 565/14 - Rn. 28 mwN; zur Anpassung des Arbeitsplatzes mit zumutbaren Anstrengungen bei behinderten Arbeitnehmern sh. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 54 ff., BAGE 147, 60) , nicht jedoch zur Schaffung eines eigens auf den eingeschränkt leistungsfähigen Arbeitnehmer zugeschnittenen Arbeitsplatzes. - BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 320/11
Zulässigkeit der Revision - Beschwer
Auszug aus BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16
Bei einer zur Zahlung verurteilten Partei ist dies nicht (mehr) der Fall, wenn sie den Urteilsbetrag nicht nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil bezahlt, sondern den Klageanspruch aus freien Stücken ohne Vorbehalt endgültig erfüllen will (BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11 - Rn. 11 f. mwN) . - LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 6 Sa 1084/15
Annahmeverzug; Konkretisierung der Arbeitsplficht; leidensgerechter Arbeitsplatz
Auszug aus BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Februar 2016 - 6 Sa 1084/15 - aufgehoben.
- BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22
Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion …
Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung so anbieten, wie sie zu bewirken ist, also am rechten Ort, zur rechten Zeit und in der rechten Art und Weise entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen bzw. deren Konkretisierung kraft Weisung nach § 106 Satz 1 GewO (BAG 28. Juni 2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 21 mwN) .a) Leistungswille und Leistungsfähigkeit sind vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzungen, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen müssen (vgl. BAG 28. Juni 2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 30;… 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 17, BAGE 149, 144) .
- BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20
BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?
Die allgemeinen Rücksichtnahmepflichten aus § 241 Abs. 2 BGB und die Schutzpflichten aus § 618 BGB können es zwar gebieten, dass der Arbeitgeber Maßnahmen ergreift, um Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, mit dem Ziel, die Beschäftigung des Arbeitnehmers zu sichern (vgl. zur leidensgerechten Beschäftigung BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - Rn. 22, BAGE 169, 26; 22. August 2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21; zur Berücksichtigung gesundheitlicher Einschränkungen im Rahmen des Weisungsrechts vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 30; 28. Juni 2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 36) . - BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19
Annahmeverzug - Schadensersatz - behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit
a) § 106 Satz 1 GewO eröffnet dem Arbeitgeber ein Weisungsrecht nur innerhalb, nicht jedoch außerhalb der vertraglichen Vereinbarungen (BAG 28. Juni 2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 24) .
- LAG Nürnberg, 18.04.2018 - 2 Sa 408/17
Annahmeverzug - Schadensersatz - Leistungsfähigkeit - Direktionsrecht - …
Auch die Schaffung eines neuen leidensgerechten Arbeitsplatzes kann der Arbeitnehmer nicht verlangen (BAG 28.06.2017 - 5 AZR 263/16 Rn 35 mwN). - BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 460/20
Verbraucherinsolvenz - Disposition über die Arbeitskraft
Ein Fall vergleichbar der vorbehaltlosen Erfüllung einer Forderung zwischen Schluss der letzten mündlichen Verhandlung und Einlegung des Rechtsmittels liegt hier nicht vor (vgl. hierzu BAG 28. Juni 2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 16 ; BGH 7. Dezember 2010 - VI ZB 87/09 - Rn. 9; 7. November 1974 - III ZR 115/72 - zu II der Gründe; zu einer Räumungsklage vgl. BGH 15. Dezember 2020 - VIII ZR 341/19 - Rn. 11) . - LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2022 - 7 Sa 32/22
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Annahmeverzugsvergütung
Dabei ist die Arbeitsleistung so anzubieten, wie sie zu bewirken ist, also am rechten Ort, zur rechten Zeit und in der rechten Art und Weise entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen bzw. deren Konkretisierung kraft Weisung nach § 106 Satz 1 GewO (BAG 28.06.2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 21 mwN.).Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Arbeitgeber auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt, insbesondere er durch einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf das Angebot der Arbeitsleistung verzichtet hat (BAG 28.06.2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 21;… 21.10.2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 19, jeweils mwN.) oder er aus offensichtlichen rechtlichen Gründen die Arbeitsleistung nicht annehmen kann (…BAG 13.07.2022 - 5 AZR 498/21 - Rn. 23 mwN.).
Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung so anbieten, wie sie zu bewirken ist (BAG 28.06.2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 21 mwN.).
Es bedeutet, dass der Arbeitnehmer sich am Arbeitsort oder am Arbeitsplatz einfindet, um mit der Arbeitsleistung zu beginnen (BAG 28.06.2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 26 mwN.).
- BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21
Annahmeverzug - Leistungswillen - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit
Die Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit des Arbeitnehmers sind vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzungen, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen müssen (BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 543/20 - Rn. 9; 28. Juni 2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 30 ) . - BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 543/20
Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - Darlegungslast
Die Leistungsfähigkeit ist somit - neben dem Leistungswillen - eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen muss (BAG 28. Juni 2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 30; 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 17, BAGE 149, 144) . - ArbG Stuttgart, 06.12.2022 - 25 Ca 7031/21
Wörtliches Angebot - rechtswidrige Anordnung von Kurzarbeit - COVID-19-Pandemie - …
Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Arbeitgeber auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt, insbesondere er durch einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf das Angebot der Arbeitsleistung verzichtet hat (BAG…, Urteil vom 10.08.2022 - 5 AZR 154/22, NZA 2022, 1395 Rn. 15; BAG…, Urteil vom 13.07.2022 - 5 AZR 498/21, NZA 2022, 1465 Rn. 23; BAG…, Urteil vom 01.06.2022 - 5 AZR 28/22, NZA 2022, 1387 Rn. 16; BAG…, Urteil vom 18.09.2019 - 5 AZR 240/18, NZA 2020, 174 Rn. 19; BAG, Urteil vom 28.06.2017 - 5 AZR 263/16, NZA 2017, 1528 Rn. 21; BAG…, Urteil vom 18.11.2015 - 5 AZR 491/14, NZA 2016, 565 Rn. 19; BAG…, Urteil vom 18.11.2015 - 5 AZR 814/14, BeckRS 2016, 66759 Rn. 50; BAG…, Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 611/12, NZA 2014, 1407 Rn. 22; LAG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 14.07.2020 - 2 Sa 52/20, BeckRS 2020, 23278 Rn. 80).Die Arbeitsleistung ist so anzubieten, wie sie zu bewirken ist, also am rechten Ort, zur rechten Zeit und in der rechten Art und Weise entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen bzw. deren Konkretisierung kraft Weisung nach § 106 Satz 1 GewO (BAG…, Urteil vom 01.06.2022 - 5 AZR 28/22, NZA 2022, 1387 Rn. 16; BAG, Urteil vom 28.06.2017 - 5 AZR 263/16, NZA 2017, 1528 Rn. 21).
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2022 - 4 Sa 644/21
Vergütungsansprüche - Annahmeverzug - Rückkehr aus Risikogebiet
Die Arbeitsleistung ist so anzubieten, wie sie zu bewirken ist, also am rechten Ort, zur rechten Zeit und in der rechten Art und Weise entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen bzw. deren Konkretisierung kraft Weisung nach § 106 Satz 1 GewO (BAG 28.06.2017 - 5 AZR 263/16 - Rn. 21 mwN). - LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2022 - 2 Sa 490/21
Verbot der Mitnahme eines Hundes an den Arbeitsplatz - Weisungsrecht des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 5 Sa 348/18
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswilligkeit - Urlaub bei …
- BAG, 12.06.2019 - 4 AZR 363/18
Eingruppierung eines Grillers - Tätigkeitsbeispiel
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2019 - 7 Sa 109/19
Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Annahmeverzug
- LAG Nürnberg, 20.01.2021 - 2 Sa 253/20
Vorbehaltlose Zahlung - Beschwer - verspätete Entgeltzahlung - Schadensersatz - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - 5 Sa 399/17
Annahmeverzug - Arbeitsangebot - Leistungsfähigkeit
- LAG Niedersachsen, 25.09.2019 - 17 Sa 300/19
Annahmeverzug des Arbeitgebers nach Ablauf einer befristet zugewiesenen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - 26 Sa 479/22
Annahmeverzug - fehlender Leistungswille - Weigerung einer Erzieherin, Tests auf …
- OLG Düsseldorf, 15.05.2018 - 24 U 70/17
Pflichten des Rechtsvertreters bei Abschluss eines Vergleichs im …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2021 - 3 Sa 234/21
Annahmeverzug - Entbehrlichkeit eines tatsächlichen Angebots - Darlegungs- und …
- BAG, 12.06.2019 - 4 AZR 364/18
Eingruppierung eines Grillers - Tätigkeitsbeispiel
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 56/20
Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2023 - 8 Sa 392/21
Unwirksame Anordnung von Kurzarbeit - AGB-Kontrolle - Ermessensüberschreitung
- LAG Köln, 15.11.2022 - 4 Sa 104/22
Annahmeverzugslohn; Leistungsunfähigkeit
- ArbG Düsseldorf, 29.07.2020 - 8 Ca 3032/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2019 - 7 Sa 373/18
Voraussetzungen des Anspruchs auf Annahmeverzugsvergütung - Darlegungs- und …
- ArbG Siegburg, 12.01.2022 - 3 Ca 1622/21
- LAG Köln, 19.01.2023 - 8 Sa 460/22
Annahmeverzugslohn; Schadensersatz wegen unterlassener leidensgerechter …