Rechtsprechung
BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 101/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § ... 613a Abs. 6 Satz 1 BGB, § 613a Abs. 5 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, § 613a Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 BGB, § 613a Abs. 6 BGB, § 242 BGB, § 195 BGB, § 194 Abs. 1 BGB, § 121 Abs. 2 BGB, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 119, 120 BGB, §§ 195, 121 Abs. 2 BGB, § 613a BGB, § 77 Abs. 4 Satz 3 BetrVG, § 4 Abs. 4 Satz 2 TVG, § 3 Satz 3 MiLoG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Parallelentscheidung zu führender Sache - 8 AZR 265/16 -
- Wolters Kluwer
Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang; Beginn der Widerspruchsfrist beim Betriebsübergang nach ordnungsgemäßer Unterrichtung; Verwirkung als Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung; Beginn des maßgeblichen Zeitraums für eine Verwirkung wegen ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang
- datenbank.nwb.de
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 02.12.2015 - 5 Ca 1619/15
- LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 539/16
- BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 101/17
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Düsseldorf, 18.11.2020 - 4 Sa 397/20
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts - tarifvertragliches …
1.Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613 a Abs. 6 BGB kann gemäß § 242 BGB verwirken (zusammenfassend zuletzt BAG 28.06.2018 - 8 AZR 101/17, juris, Rn. 15-18 mwN).a.Wurde der Arbeitnehmer zwar nicht ordnungsgemäß iSv. § 613a Abs. 5 BGB unterrichtet, aber im Rahmen einer Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB von dem bisherigen Arbeitgeber und/oder dem neuen Inhaber über den mit dem Betriebsübergang verbundenen Übergang seines Arbeitsverhältnisses unter Mitteilung des Zeitpunkts oder des geplanten Zeitpunkts sowie des Gegenstands des Betriebsübergangs und des Betriebsübernehmers (grundlegende Informationen) in Textform in Kenntnis gesetzt und über sein Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB belehrt, führt eine widerspruchslose Weiterarbeit bei dem neuen Inhaber über einen Zeitraum von sieben Jahren regelmäßig zur Verwirkung des Widerspruchsrechts (zu allem zuletzt BAG 28.06.2018 - 8 AZR 101/17, juris, Rn. 20-34 mwN).
aa.Allein die bloße widerspruchslose Weiterarbeit des Arbeitnehmers beim neuen Inhaber stellt keinen Sachverhalt dar, durch den das für die Verwirkung erforderliche Umstandsmoment verwirklicht werden könnte (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 28.06.2018 - 8 AZR 101/17, juris, Rn. 21 mwN).
- LAG Hamm, 19.07.2019 - 16 Sa 43/19
Anforderungen an die Unterrichtung des Arbeitgebers über den Übergang des …
Diesen Zeitraum, der frühestens mit dem Betriebsübergang beginnt, erachtet das Bundesarbeitsgericht unter Berücksichtigung der wechselseitigen schutzwürdigen Interessen mit regelmäßig sieben Jahren als angemessen (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. August 2017 - 8 AZR 265/16 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Juni 2018 - 8 AZR 101/17 -).