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   BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 79/79   

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https://dejure.org/1981,559
BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 79/79 (https://dejure.org/1981,559)
BAG, Entscheidung vom 28.07.1981 - 1 ABR 79/79 (https://dejure.org/1981,559)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 1981 - 1 ABR 79/79 (https://dejure.org/1981,559)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 14
  • NJW 1982, 959
  • BB 1981, 1397
  • BB 1982, 616
  • DB 1981, 2621
  • JR 1982, 132
  • JR 1982, 308
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79

    Mitbestimmungsrecht über Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens

    Auszug aus BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 79/79
    Der Senat hat zuletzt in seiner Entscheidung vom 28. April 1981 (1 ABR 53/79 -- (demnächst) AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen (zu B IV der Gründe), auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) ausgesprochen, daß die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung oder eines Spruchs der Einigungsstelle nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung bzw. des Spruchs der Einigungsstelle führt, wenn der wirksame Teil auch ohne die unwirksamen Bestimmungen eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält.

    Die Einigungsstelle ist auch dann am Verfahren über die Wirksamkeit ihres Spruchs nicht beteiligt, wenn geltend gemacht wird, sie habe die Grenzen ihres Ermessens überschritten (Beschluß vom 28. April 1981 -- 1 ABR 53/79- (demnächst) AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen (zu B I 2 der Gründe), auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02

    Einführung von Betriebsferien durch den Arbeitgeber; Die Urlaubswünsche der

    Danach rechtswirksam eingeführte Betriebsferien begründen dringende betriebliche Belange i. S. von § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, hinter denen die individuellen Urlaubswünsche der Arbeitnehmer - von Härtefällen abgesehen - zurückstehen müssen (im Anschluss an BAG 28.07.1981 - 1 ABR 79/79 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Urlaub.

    Dringende betriebliche Belange i.S. dieser Vorschrift sind solche Umstände, die in der betrieblichen Organisation, im technischen Arbeitsablauf, der Auftragslage und ähnlichen Umständen ihren Grund haben (BAG 28.07.1981 1 ABR 79/79 EzA § 87 BetrVG 1972 Urlaub Nr. 4).

    Vielmehr begründen rechtswirksam eingeführte Betriebsferien solche Belange, hinter denen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG die individuellen Urlaubswünsche der Arbeitnehmer zurückstehen müssen (BAG 28.07.1981 1 ABR 79/79 a.a.O.; Leinemann/Linck, BUrlG, § 7 Rdn. 71).

    Da zu diesen, wie bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt, die rechtswirksame Anordnung von Betriebsferien gehört, kann sich die Berücksichtigung der Interessen der einzelnen Arbeitnehmer an der Urlaubserteilung ungeachtet der Anordnung von Betriebsferien lediglich auf Härtefälle beschränken (vgl. auch BAG 28.07.1981 - 1 ABR 79/79 - a. a. O.).

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat aber die Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung nur dann zur Folge, wenn der verbleibende Teil ohne die unwirksamen Bestimmungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung mehr enthält (BAG 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 - BAGE 97, 379, 387, zu B II 4 der Gründe; 28. Juli 1981 - 1 ABR 79/79 - BAGE 36, 14, 18, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Dabei hat aber die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen die Unwirksamkeit der gesamten Betriebsvereinbarung nur zur Folge, wenn der verbleibende Teil ohne die unwirksamen Bestimmungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung mehr enthält (BAG 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 - BAGE 97, 379; 28. Juli 1981 - 1 ABR 79/79 - BAGE 36, 14, 18, zu B II 1 der Gründe; 28. April 1981 - 1 ABR 53/79 - BAGE 35, 205, 221, zu B IV der Gründe mwN).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Das folgt aus dem Normcharakter der Betriebsvereinbarung, der er es gebietet, im Interesse der Kontinuität eine einmal gesetzte Ordnung aufrechtzuerhalten, soweit sie ihre Funktion auch ohne den unwirksamen Teil noch entfalten kann (BAGE 66, 338, 355 = AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu B III 6 der Gründe; BAGE 36, 14, 18 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Urlaub, zu B II 1 der Gründe; BAGE 35, 205, 221 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen, zu B IV der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 Sa 34/16

    Kollektivrechtliche Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen nach

    Dies ergibt sich aus den Regelungen des § 77 Abs. 5 und 6 BetrVG (BAG 28. Juli 1981 - 1 ABR 79/79 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16

    Absenkung der Zahl der Freistellungen - Rechtsmissbrauch

    Dies ergibt sich aus den Regelungen des § 77 Abs. 5 und 6 BetrVG (BAG 28. Juli 1981 - 1 ABR 79/79).
  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Infolgedessen besitzt die Einigungsstelle den Spielraum, den ihr vorgelegten Sachverhalt vollständig einer Entscheidung zuzuführen und ihn dadurch sachgerecht zu regeln, ohne dabei streng an die Anträge der Beteiligten gebunden zu sein (vgl. Senatsbeschluß vom 28. Juli 1981, BAGE 36, 14, 21 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Urlaub, zu B III 4 der Gründe, nach dem das Verfahren vor der Einigungsstelle nicht durch bestimmte Anträge vorzubereiten ist und es auch nicht untersagt ist, diese später zu ändern oder zu erweitern).
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    An seiner Erwägung in der Entscheidung vom 28. Juli 1981 (- 1 ABR 79/79-, zur Veröffentlichung vorgesehen), daß insoweit den Tatsachengerichten ein Beurteilungsspielraum zustehen könnte, dessen Einhaltung nur einer beschränkten Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht unterliegt, hält der Senat daher nicht fest.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 4 B 13.19

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Aufstellung des Urlaubsplans

    Der von ihm zitierte Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Juli 1981 - 1 ABR 79/79 - (juris) stützt seine Auffassung nicht.

    Das liege "auf der Hand" und ergebe sich aus den Berechnungen zum Effizienzverlust durch urlaubsbedingte Erschwernisse (vgl. BAG, Beschluss vom 28. Juli 1981 - 1 ABR 79/79 - juris Rn. 53).

    Entschließe er sich, aus betriebstechnischen, betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Gründen den Betrieb für eine gewisse Zeit stillzulegen und den Arbeitnehmern des Betriebes während dieser Zeit Urlaub zu gewähren, so bedürfe er zu einer solchen Maßnahme zwar der Zustimmung des Betriebsrates, in dieser Maßnahme lägen dann aber die dringenden betrieblichen Belange begründet (vgl. BAG, Beschluss vom 28. Juli 1981 - 1 ABR 79/79 - juris Rn. 57 f.).

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83

    Kein Mutterschaftsurlaub für Väter

    Entgegen der Auffassung der Revision brauchte die Beklagte unter den gegebenen Umständen daher auch nicht die einer Gewährung des unbezahlten Urlaubs entgegenstehenden betrieblichen Interessen darzulegen (vgl. dazu auch BAG 36, 14; Boldt/Röhsler, aaO, § 7 Rz 9 und 22; Stahlhacke/Bachmann/Bleistein, aaO, § 7 Rz 34).
  • LAG Hessen, 03.03.2011 - 9 TaBV 168/10

    Änderung der Kündigungsmöglichkeit einer Betriebsvereinbarung kurz vor Ablauf der

  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 192/87

    Feiertagsbezahlung bei Aussperrung

  • BVerwG, 09.08.2022 - 5 P 14.21

    Mitbestimmung bei Anordnung von Betriebsurlaub

  • LAG München, 27.04.2006 - 4 Sa 1086/05

    Sozialplan

  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.1996 - 19 TaBV 4/95

    Klage eines Konzernbetriebsrats (KBR) auf Feststellung der Unwirksamkeit des

  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 198/87

    Feiertagsbezahlung bei Aussperrung - Zulässigkeit der Aussperrung in der

  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 199/87

    Feiertagsbezahlung bei Aussperrung - Zulässigkeit der Aussperrung - Feiertag als

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