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   BAG, 28.07.2016 - 2 AZR 746/14 (A)   

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BAG, 28.07.2016 - 2 AZR 746/14 (A) (https://dejure.org/2016,22096)
BAG, Entscheidung vom 28.07.2016 - 2 AZR 746/14 (A) (https://dejure.org/2016,22096)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 2 AZR 746/14 (A) (https://dejure.org/2016,22096)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • lexetius.com

    Auslegung von Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG

  • lexetius.com

    Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederverheiratung - Aussetzung aufgrund Vorabentscheidungsersuchens

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederverheiratung - Aussetzung aufgrund Vorabentscheidungsersuchens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gem. Art. 267 AEUV um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht

    Art 267 AEUV, Art 4 Abs 2 UAbs 2 EGRL 78/2000, Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG, Art 140 GG
    Auslegung von Art 4 Abs 2 UAbs 2 EGRL 78/2000 - Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus wegen erneuter standesamtlicher Eheschließung nach Scheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, Art 5 Abs 3 KathKiGrdO, § 148 ZPO, § 563 Abs 2 ZPO, Art 4 Abs 2 UAbs 2 EGRL 78/2000
    Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederverheiratung - Aussetzung aufgrund Vorabentscheidungsersuchens

  • IWW

    § 148 ZPO, § 563 Abs. 2 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1, Art. 12 EMRK, § 286 Abs. 1 ZPO

  • IWW

    KSchG § 1 Abs. 2, ZPO § 148, ZPO § 563 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Loyalitätsanforderungen in kirchlichen Arbeitsverhältnissen; Gleichbehandlungsgrundsatz in Arbeitsverhältnissen mit der römisch-katholischen Kirche nach nationalem Verfassungsverständnis

  • Wolters Kluwer

    Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung; Kirchliches Selbstbestimmungsrecht und unterschiedliche Loyalitätsanforderungen bei gleichgelagerter Tätigkeit allein aufgrund der Religionszugehörigkeit

  • hensche.de

    Arbeitsvertragsrichtlinien, Chefarzt

  • bag-urteil.com

    Auslegung von Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG

  • rewis.io

    Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederverheiratung - Aussetzung aufgrund Vorabentscheidungsersuchens

  • ra.de
  • rewis.io

    Auslegung von Art 4 Abs 2 UAbs 2 EGRL 78/2000 - Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus wegen erneuter standesamtlicher Eheschließung nach Scheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2; ZPO § 148; ZPO § 563 Abs. 2
    Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederverheiratung; Aussetzung aufgrund Vorabentscheidungsersuchens

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2 ; ZPO § 148 ; ZPO § 563 Abs. 2
    Loyalitätsanforderungen in kirchlichen Arbeitsverhältnissen

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung von Art 4 Abs 2 UAbs 2 EGRL 78/2000 - Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus wegen erneuter standesamtlicher Eheschließung nach Scheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kirchliches Arbeitsrecht: Provoziert das BAG einen Konflikt zwischen EuGH und BVerfG?

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kirchenarbeitsrecht - Das Kündigungsrecht der Kirchen, hier: Kündigung Chefarzt nach Wiederheirat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das katholische Krankenhaus - und der wiederverheiratete Chefarzt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage: Ist die Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung sozial ungerechtfertigt?

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen Wiederverheiratung - Vorlage an den EuGH

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung zulässig?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines wiederverheirateten katholischen Chefarztes

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Chefarzt - katholisches Krankenhaus - kirchliches Arbeitsrecht - leitender Mitarbeiter - Grundordnung

  • haufe.de (Pressebericht, 04.08.2016)

    Chefarzt-Kündigung durch die Kirche - nach BAG und BVerfG nun zum EuGH

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 73 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Arbeits- und Sozialrecht | BAG: Ordentliche Kündigung eines Chefarztes nach Ehescheidung und erneuter Heirat

  • juve.de (Kurzinformation)

    Kündigung von wiederverheiratetem Chefarzt unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG erbittet Vorabentscheidung des EuGH zur Zulässigkeit der Kündigung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung - Darf der Chefarzt eines katholischen Krankenhausträger allein wegen einer zweiten Eheschließung gekündigt werden?

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Chefarzt-Kündigung nach katholischer Wiederheirat: BAG widersetzt sich dem BVerfG

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen Wiederverheiratung als Diskriminierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 156, 23
  • NZA 2017, 388
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Auszug aus BAG, 28.07.2016 - 2 AZR 746/14
    Das die Revision der Beklagten zurückweisende Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. September 2011 (- 2 AZR 543/10 - BAGE 139, 144) hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 22. Oktober 2014 (- 2 BvR 661/12 - BVerfGE 137, 273) aufgehoben und die Sache an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Es obliegt allein den Kirchen, dieses zu formulieren (BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 85, 113 f., BVerfGE 137, 273) .

    Träger des durch Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 WRV garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrechts sind nicht nur die Kirchen selbst als Religionsgemeinschaften entsprechend ihrer rechtlichen Verfasstheit, sondern auch alle ihnen in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen, wenn und soweit sie nach dem glaubensdefinierten Selbstverständnis der Kirchen ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, Auftrag und Sendung der Kirchen wahrzunehmen und zu erfüllen (BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 91 ff., aaO) .

    Die Einbeziehung der Arbeitsverhältnisse ua. bei den kirchlichen Einrichtungen in das staatliche Arbeitsrecht hebt die Zugehörigkeit dieser Arbeitsverhältnisse zu den "eigenen Angelegenheiten" der Kirche aber nicht auf (BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 110, aaO) .

    Sie haben diese ihren Wertungen und Entscheidungen zugrunde zu legen, solange sie nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen stehen (BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 118, BVerfGE 137, 273) .

    Auch bei der Handhabung zwingender Vorschriften sind Auslegungsspielräume, soweit erforderlich, zugunsten der Religionsgesellschaften zu nutzen, wobei dem Selbstverständnis der Kirchen ein besonderes Gewicht zuzumessen ist (BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 110, aaO) .

    In Zweifelsfällen haben die Gerichte die einschlägigen Maßstäbe der verfassten Kirche durch Rückfragen bei den zuständigen Kirchenbehörden oder, falls dies ergebnislos bleibt, durch ein kirchenrechtliches oder theologisches Sachverständigengutachten aufzuklären (BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 113, 116, BVerfGE 137, 273) .

    Für Kündigungsschutzprozesse, in denen die Kündigung auf einen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Loyalitätsobliegenheiten gestützt wird, hat das Bundesverfassungsgericht eine zweistufige Kontrolle vorgegeben (BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 81, BVerfGE 137, 273) .

    Dabei ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Religionsgemeinschaften eine Abstufung der an die Beschäftigten gerichteten Loyalitätsanforderungen nach Stellung und Konfession vorsehen und selbst bei gleich gelagerter (Leitungs-)Tätigkeit nach der Religion der Mitarbeiter unterscheiden (BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 151, 159 ff., aaO) .

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehen diese Maßstäbe im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 127 ff., aaO) .

    Dies gelte sowohl im Hinblick auf die außerkirchliche als auch die innerkirchliche Öffentlichkeit (BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 159 ff., BVerfGE 137, 273) .

    Bislang ist weder festgestellt, dass es sich nur um Ausnahmefälle handelte, noch, dass der Kläger seine Stellung bei der Beklagten aufgrund seiner Zugehörigkeit zur katholischen Kirche "bevorzugt" erhalten hätte (vgl. dazu BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 166, BVerfGE 137, 273) .

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus BAG, 28.07.2016 - 2 AZR 746/14
    Sollte § 9 Abs. 2 AGG einer unionsrechtskonformen Auslegung hingegen nicht zugänglich sein, was allerdings erst auf der Grundlage der Auslegung von Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG durch den Gerichtshof festgestellt werden könnte, stellte sich die Frage, ob § 9 Abs. 2 AGG - ggf. teilweise - unangewendet zu lassen wäre (so zum Verbot der Diskriminierung wegen des Alters ua. EuGH 19. April 2016 - C-441/14 - [Dansk Industri] Rn. 36; 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 51, Slg. 2010, I-365) .

    Es erscheint aber nicht ausgeschlossen, dass auch schon vor Inkrafttreten der Charta ein Verbot der Diskriminierung wegen der Religion als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts bestanden hat (so für den allgemeinen Grundsatz des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 21, Slg. 2010, I-365) .

  • EuGH, 19.04.2016 - C-441/14

    DI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der

    Auszug aus BAG, 28.07.2016 - 2 AZR 746/14
    Der Senat kann erst nach der Auslegung von Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG durch den Gerichtshof beurteilen, ob und inwieweit § 9 Abs. 2 AGG - unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der danach anerkannten Auslegungsmethoden - so ausgelegt werden kann, dass die volle Wirksamkeit des Unionsrechts gewährleistet wird, ohne eine Auslegung contra legem zu erfordern (EuGH 19. April 2016 - C-441/14 - [Dansk Industri] Rn. 31) .

    Sollte § 9 Abs. 2 AGG einer unionsrechtskonformen Auslegung hingegen nicht zugänglich sein, was allerdings erst auf der Grundlage der Auslegung von Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG durch den Gerichtshof festgestellt werden könnte, stellte sich die Frage, ob § 9 Abs. 2 AGG - ggf. teilweise - unangewendet zu lassen wäre (so zum Verbot der Diskriminierung wegen des Alters ua. EuGH 19. April 2016 - C-441/14 - [Dansk Industri] Rn. 36; 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 51, Slg. 2010, I-365) .

  • EGMR, 03.02.2011 - 18136/02

    Kündigung einer bei der evangelischen Kirche angestellten Kindergärtnerin wegen

    Auszug aus BAG, 28.07.2016 - 2 AZR 746/14
    Soweit etwa der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Hinblick auf Loyalitätskonflikte im bestehenden Arbeitsverhältnis - auch unter Bezugnahme auf die Richtlinie 2000/78/EG - anerkennt, dass sich eine besondere Art beruflicher Anforderungen aus der Tatsache ergeben kann, dass sie von einem Arbeitgeber festgelegt wurden, dessen Ethos auf religiösen Grundsätzen oder Weltanschauungen beruht, scheint er im Grundsatz von der Überprüfbarkeit durch staatliche Gerichte auszugehen (EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 46; 23. September 2010 - 425/03 - [Obst] Rn. 51) , ohne dass jedoch die gebotene Prüfungsintensität eindeutig erkennbar würde (ebenso BAG 17. März 2016 - 8 AZR 501/14 (A) - Rn. 64) .
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BAG, 28.07.2016 - 2 AZR 746/14
    Dies gölte auch im Verhältnis zu nationalem Verfassungsrecht (EuGH 9. März 1978 - C-106/77 - [Simmenthal] Rn. 17 f., Slg. 1978, 629; im Grundsatz ebenso BVerfG 21. Juni 2016 - 2 BvE 13/13 ua. - Rn. 115; 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - Rn. 53, BVerfGE 126, 286) .
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus BAG, 28.07.2016 - 2 AZR 746/14
    Dafür könnte sprechen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das grundsätzliche Verbot aller der nach der Richtlinie verbotenen Formen der Diskriminierung seinen Ursprung in völkerrechtlichen Verträgen und den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten hat, wie sich aus der ersten und der vierten Begründungserwägung der Richtlinie ergebe (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 74, Slg. 2005, I-9981) .
  • EGMR, 23.09.2010 - 425/03

    Obst gegen Deutschland

    Auszug aus BAG, 28.07.2016 - 2 AZR 746/14
    Soweit etwa der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Hinblick auf Loyalitätskonflikte im bestehenden Arbeitsverhältnis - auch unter Bezugnahme auf die Richtlinie 2000/78/EG - anerkennt, dass sich eine besondere Art beruflicher Anforderungen aus der Tatsache ergeben kann, dass sie von einem Arbeitgeber festgelegt wurden, dessen Ethos auf religiösen Grundsätzen oder Weltanschauungen beruht, scheint er im Grundsatz von der Überprüfbarkeit durch staatliche Gerichte auszugehen (EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 46; 23. September 2010 - 425/03 - [Obst] Rn. 51) , ohne dass jedoch die gebotene Prüfungsintensität eindeutig erkennbar würde (ebenso BAG 17. März 2016 - 8 AZR 501/14 (A) - Rn. 64) .
  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 501/14

    Berücksichtigung der Konfession bei der Einstellung?

    Auszug aus BAG, 28.07.2016 - 2 AZR 746/14
    Soweit etwa der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Hinblick auf Loyalitätskonflikte im bestehenden Arbeitsverhältnis - auch unter Bezugnahme auf die Richtlinie 2000/78/EG - anerkennt, dass sich eine besondere Art beruflicher Anforderungen aus der Tatsache ergeben kann, dass sie von einem Arbeitgeber festgelegt wurden, dessen Ethos auf religiösen Grundsätzen oder Weltanschauungen beruht, scheint er im Grundsatz von der Überprüfbarkeit durch staatliche Gerichte auszugehen (EGMR 3. Februar 2011 - 18136/02 - [Siebenhaar] Rn. 46; 23. September 2010 - 425/03 - [Obst] Rn. 51) , ohne dass jedoch die gebotene Prüfungsintensität eindeutig erkennbar würde (ebenso BAG 17. März 2016 - 8 AZR 501/14 (A) - Rn. 64) .
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 28.07.2016 - 2 AZR 746/14
    Verstößt eine ordentliche Kündigung gegen Diskriminierungsverbote des AGG, kann dies zur Sozialwidrigkeit der Kündigung iSd. § 1 Abs. 2 KSchG führen (BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - BAGE 128, 238) .
  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus BAG, 28.07.2016 - 2 AZR 746/14
    b) Das Unionsrecht ginge aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts im Kollisionsfalle dem nationalen Recht vor (grundlegend EuGH 15. Juli 1964 - C-6/64 - [Flaminio Costa/E.N.E.L.] Slg. 1964, 1251) .
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 543/10

    Kirchlicher Arbeitnehmer - Kündigung - Loyalitätsverstoß

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20

    Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)

    Dabei schließt der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung im deutschen Recht - wo dies nötig und möglich ist - das Gebot einer richtlinienkonformen Rechtsfortbildung ein (BAG 28. Juli 2016 - 2 AZR 746/14 (A) - Rn. 51, BAGE 156, 23; 17. März 2016 - 8 AZR 501/14 (A) - Rn. 51 mwN, BAGE 154, 285) .
  • BAG, 07.07.2020 - 9 AZR 401/19

    Verfall des Urlaubs bei Krankheit - Gilt die 15-Monatsfrist auch bei

    Dabei schließt der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung im deutschen Recht - wo dies nötig und möglich ist - das Gebot einer richtlinienkonformen Rechtsfortbildung ein (BAG 28. Juli 2016 - 2 AZR 746/14 (A) - Rn. 35, BAGE 156, 23; 17. März 2016 - 8 AZR 501/14 (A) - Rn. 51 mwN, BAGE 154, 285) .
  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

    Eine solche Rechtsfortbildung kann insbesondere in Betracht kommen, wenn der Gesetzgeber mit der von ihm geschaffenen Regelung eine Richtlinie umsetzen wollte, hierbei aber deren Inhalt missverstanden hat (vgl. etwa BAG 28. Juli 2016 - 2 AZR 746/14 (A) - Rn. 35, BAGE 156, 23) .
  • BAG, 20.02.2019 - 2 AZR 746/14

    Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen

    Der Senat hat mit Beschluss vom 28. Juli 2016 (- 2 AZR 746/14 [A] - BAGE 156, 23) den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV um die Beantwortung von Fragen zur Auslegung von Unionsrecht und vorrangig von Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG (RL 2000/78/EG) ersucht.
  • BAG, 07.07.2020 - 9 AZR 245/19

    Erwerbsminderungsrente - Verfall des Urlaubs - Gilt die 15-Monatsfrist auch bei

    Dabei schließt der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung im deutschen Recht - wo dies nötig und möglich ist - das Gebot einer richtlinienkonformen Rechtsfortbildung ein (BAG 28. Juli 2016 - 2 AZR 746/14 (A) - Rn. 35, BAGE 156, 23; 17. März 2016 - 8 AZR 501/14 (A) - Rn. 51 mwN, BAGE 154, 285) .
  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 562/16

    Entschädigung nach dem AGG - objektive Eignung - Benachteiligung wegen der

    Eine solche Rechtsfortbildung kann insbesondere in Betracht kommen, wenn der Gesetzgeber mit der von ihm geschaffenen Regelung eine Richtlinie umsetzen wollte, hierbei aber deren Inhalt missverstanden hat (vgl. etwa BAG 28. Juli 2016 - 2 AZR 746/14 (A) - Rn. 35, BAGE 156, 23) .
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 683/16

    Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch

    Insbesondere kann offenbleiben, welchen Inhalt die Loyalitätspflichten nach dem Betriebsübergang aufweisen (vgl. zu den kirchlichen Loyalitätsanforderungen: BAG 28. Juli 2016 - 2 AZR 746/14 (A) - Rn. 14 ff., BAGE 156, 23; KR/Fischermeier 11. Aufl. Kirchl.
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

    Insbesondere kann offenbleiben, welchen Inhalt die Loyalitätspflichten nach dem Betriebsübergang aufweisen (vgl. zu den kirchlichen Loyalitätsanforderungen: BAG 28. Juli 2016 - 2 AZR 746/14 (A) - Rn. 14 ff., BAGE 156, 23; KR/Fischermeier 11. Aufl. Kirchl.
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 684/16

    Fortgeltung der AVR nach Betriebsübergang auf weltlichen Erwerber

    Insbesondere kann offenbleiben, welchen Inhalt die Loyalitätspflichten nach dem Betriebsübergang aufweisen (vgl. zu den kirchlichen Loyalitätsanforderungen: BAG 28. Juli 2016 - 2 AZR 746/14 (A) - Rn. 14 ff., BAGE 156, 23; KR/Fischermeier 11. Aufl. Kirchl.
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