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   BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19   

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https://dejure.org/2020,20473
BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19 (https://dejure.org/2020,20473)
BAG, Entscheidung vom 28.07.2020 - 1 ABR 4/19 (https://dejure.org/2020,20473)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - 1 ABR 4/19 (https://dejure.org/2020,20473)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG... , § 256 Abs. 1 ZPO, § 77 BetrVG, § 77 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 BetrVG, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 77 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 1 BetrVG, § 23 Abs. 1 BetrVG, § 43 Abs. 3 Satz 1, § 86a Satz 2 BetrVG, § 139 BGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtscharakter und Wirkung einer Betriebsvereinbarung; Keine Bindung der Geltung einer Betriebsvereinbarung an ein Zustimmungsquorum der Normunterworfenen; Zustimmungsquorum als Verstoß gegen das Prinzip der Repräsentation der Belegschaft durch den Betriebsrat; ...

  • bag-urteil.com

    Betriebsvereinbarung - Inkrafttreten in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum

  • rewis.io

    Betriebsvereinbarung - unmittelbare und zwingende Geltung

  • Betriebs-Berater

    Zur normativen Geltung einer Betriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsvereinbarung - unmittelbare und zwingende Geltung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit einer von Belegschaftsquorum abhängigen Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Betriebsvereinbarung - Inkrafttreten in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unmittelbare und zwingende Geltung einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsvereinbarung - und das vereinbarte Inkrafttreten in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarung: Inkrafttreten in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsvereinbarung - Inkrafttreten in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Normative Geltung einer Betriebsvereinbarung

  • datev.de (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarung - Inkrafttreten in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarungen können nicht abhängig gemacht werden von einer Zustimmung der Belegschaft

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Geltung einer Betriebsvereinbarung abhängig von einer Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarung darf nicht von Zustimmung der Belegschaft abhängig gemacht werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarungen gelten unabhängig von der Zustimmung der Arbeitnehmer

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarung - Zustimmung der Arbeitnehmer

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Inkrafttreten einer Betriebsvereinbarung in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarung darf nicht von Zustimmung der Belegschaft abhängen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarung darf nicht von Zustimmung der Belegschaft abhängen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsvereinbarung kann nicht von Zustimmungsquorum der Belegschaft abhängig gemacht werden - Vom Belegschaftsquorum anhängige Betriebsvereinbarung unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    BetrVG § 23 Abs. 1
    Rechtscharakter und Wirkung einer Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    BetrVG § 23 Abs. 1
    Rechtscharakter und Wirkung einer Betriebsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 171, 347
  • ZIP 2020, 2250
  • NZA 2020, 1548
  • BB 2020, 1779
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19
    Das ist mit dem Grundgesetz vereinbar (ausf. BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 17 ff., BAGE 120, 308) .

    (2) Die auf einer regelmäßigen demokratischen Wahl beruhende Repräsentanz der Belegschaft durch den Betriebsrat vermittelt dessen Legitimation zur betrieblichen Rechtsetzung durch die Betriebsparteien (ausf. BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 17 ff., BAGE 120, 308) .

  • BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 165/01

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Fälligkeit einer Vergütung für

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19
    So kann ihre Wirksamkeit etwa an die Bedingung des Inkrafttretens eines Firmentarifvertrags geknüpft sein (vgl. BAG 15. Januar 2002 - 1 AZR 165/01 - zu B III 1 der Gründe) oder - im Bereich der betrieblichen Altersversorgung - von einer im Beschlussverfahren herbeizuführenden gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit der Ablösung einer Versorgungsordnung abhängig gemacht werden (BAG 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 106, 301) .

    Insoweit bestehen gegen den Abschluss einer Betriebsvereinbarung unter einer aufschiebenden Bedingung jedenfalls dann keine rechtlichen Bedenken, wenn der Eintritt der vereinbarten Bedingung für alle Beteiligten, auch für die Arbeitnehmer als Normunterworfene, ohne Weiteres feststellbar ist (BAG 15. Januar 2002 - 1 AZR 165/01 - aaO) .

  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvR 1011/78

    Personalrat

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19
    Ihm kommt weder ein imperatives Mandat zu noch wäre ein Misstrauensvotum der Belegschaft rechtlich von Bedeutung (vgl. bereits BVerfG 27. März 1979 - 2 BvR 1011/78 - zu III 2 a der Gründe, BVerfGE 51, 77) .
  • BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19
    Das folgt - nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB - aus ihrem Normcharakter, der es gebietet, im Interesse der Kontinuität eine einmal gesetzte Ordnung aufrechtzuerhalten, soweit sie ihre Funktion auch ohne den unwirksamen Teil entfalten kann (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 38 mwN, BAGE 161, 305) .
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03

    Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19
    Sowohl im eigenen als auch im Interesse der von ihrem Geltungsbereich erfassten Arbeitnehmer muss der Betriebsrat deshalb die Möglichkeit haben, die Wirksamkeit der BV Verg zur gerichtlichen Überprüfung zu stellen (vgl. dazu BAG 27. Januar 2004 - 1 ABR 5/03 - zu B II der Gründe, BAGE 109, 227) .
  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse -

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19
    Die Geltung einer Betriebsvereinbarung kann als Rechtsverhältnis zum Gegenstand eines Feststellungsantrags in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren erhoben werden (vgl. BAG 20. Januar 2015 - 1 ABR 1/14 - Rn. 16) .
  • ArbG München, 15.11.2017 - 37 BV 49/17

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über die variable Vergütung

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19
    Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 15. November 2017 - 37 BV 49/17 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt gefasst:.
  • BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19
    So kann ihre Wirksamkeit etwa an die Bedingung des Inkrafttretens eines Firmentarifvertrags geknüpft sein (vgl. BAG 15. Januar 2002 - 1 AZR 165/01 - zu B III 1 der Gründe) oder - im Bereich der betrieblichen Altersversorgung - von einer im Beschlussverfahren herbeizuführenden gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit der Ablösung einer Versorgungsordnung abhängig gemacht werden (BAG 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 106, 301) .
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19
    Dieser Charakter der Betriebsvereinbarung als privatrechtlich kollektiver und objektives Recht setzender Normenvertrag der Betriebsparteien (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B II der Gründe, BAGE 105, 19) grenzt sie von der Regelungsabrede ab.
  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19
    Mit der 1972 erstmals kodifizierten Regelung wurde die schon zum BetrVG 1952 vertretene Auffassung zur Rechtswirkung einer Betriebsvereinbarung (vgl. hierzu BAG 16. März 1956 - GS 1/55 - BAGE 3, 1) gesetzlich bestätigt.
  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 84/06

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats

  • LAG München, 15.06.2018 - 3 TaBV 6/18

    Erfolglose Anfechtung und keine sonstige Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 233/21

    Betriebsvereinbarung - Anscheinsvollmacht - unzulässiges Teilurteil - fehlender

    Der Charakter einer Betriebsvereinbarung als privatrechtlich kollektiver und objektives Recht setzender Normenvertrag von Betriebsparteien (vgl. BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 4/19 - Rn. 14, BAGE 171, 347) steht der Annahme entgegen, eine Betriebsvereinbarung könne für den Betriebsrat nach den Grundsätzen einer Anscheinsvollmacht zustande kommen.

    Die - auf einer regelmäßigen demokratischen Wahl beruhende - Repräsentanz der Belegschaft durch den Betriebsrat vermittelt dessen Legitimation zur betrieblichen Rechtsetzung (vgl. BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 4/19 - Rn. 28, BAGE 171, 347) .

  • BAG, 09.11.2021 - 1 AZR 206/20

    Jahresprämie - Regelungskompetenz des Betriebsrats - Stufenklage

    Bezugsobjekt einer solchen Umdeutung bildet dabei nicht die Betriebsvereinbarung selbst; denn bei dieser handelt es sich um einen auf die Setzung objektiven Rechts abzielenden Normenvertrag der Betriebsparteien (vgl. BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 4/19 - Rn. 14, BAGE 171, 347) und damit um ein kollektivrechtliches Gestaltungsmittel.
  • BAG, 08.12.2020 - 3 ABR 44/19

    Betriebsvereinbarung - Altersversorgung - Teilkündigung

    a) Die Geltung einer Betriebsvereinbarung kann als Rechtsverhältnis im Sinne dieser Regelung zum Gegenstand eines Feststellungsantrags in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gemacht werden (BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 4/19 - Rn. 9) .
  • BAG, 24.02.2021 - 7 AZR 99/19

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Ablösung

    Das folgt - nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB - aus seinem Normcharakter, der es gebietet, im Interesse der Kontinuität eine einmal gesetzte Ordnung aufrechtzuerhalten, soweit sie ihre Funktion auch ohne den unwirksamen Teil entfalten kann (vgl. zur Betriebsvereinbarung: BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 4/19 - Rn. 29; 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 38, BAGE 161, 305; 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B IV 2 a aa der Gründe, BAGE 110, 252) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2021 - 5 Sa 297/20

    Betriebsvereinbarung - aufschiebende Bedingung - Entgeltanspruch

    Insoweit bestehen gegen den Abschluss einer Betriebsvereinbarung unter einer aufschiebenden Bedingung jedenfalls dann keine rechtlichen Bedenken, wenn der Eintritt der vereinbarten Bedingung für alle Beteiligten, auch für die Arbeitnehmer als Normunterworfene, ohne Weiteres feststellbar ist (BAG, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 1 ABR 4/19 - Rn. 19, juris = NZA 2020, 1548).
  • BAG, 24.02.2021 - 7 AZR 118/19

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Ablösung

    Das folgt - nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB - aus seinem Normcharakter, der es gebietet, im Interesse der Kontinuität eine einmal gesetzte Ordnung aufrechtzuerhalten, soweit sie ihre Funktion auch ohne den unwirksamen Teil entfalten kann (vgl. zur Betriebsvereinbarung: BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 4/19 - Rn. 29; 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 38, BAGE 161, 305; 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B IV 2 a aa der Gründe, BAGE 110, 252) .
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